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Wegwerfprodukt: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an
Die Bundesregierung will dem Druck aus dem Bundestag, von den Ländern sowie von Verbänden nachkommen und das Aus für Einweg-E-Zigaretten besiegeln. Die Exekutive werde ein Verbot solcher sogenannten Vapes auf den Weg bringen, kündigte Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, in einer am Freitag während der Plenarsitzung des Bundesrats zu Protokoll gegebenen Erklärung an. Die SPD-Politikerin schränkte dabei aber ein, dass aus ihrer Sicht ein solcher Schritt durch die EU-Kommission gebilligt werden müsse.
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Angesichts dieser Zusage der Bundesregierung ließ der Bundesrat die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trotz massiver Bedenken passieren. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte dem Plenum zuvor empfohlen, zu der Reform den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Er zielte damit darauf ab, in das Gesetz ein Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Einweg-Zigaretten einzufügen. Zuvor hatte sich die Länderkammer Ende September in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf erneut für eine solche Initiative ausgesprochen.
Der Umweltausschuss sieht im jährlichen Konsum von geschätzt über 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland und deren fehlerhafter Entsorgung eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend entgegengewirkt werde. Das Inverkehrbringen von Einwegartikeln wie diesen Kunststoffprodukten, für die es nachfüllbare Alternativen gibt, widerspreche dem obersten Ziel der Kreislaufwirtschaft: der Abfallvermeidung. Durch die illegale Entsorgung über den Hausmüll gingen wertvolle Rohstoffe wie Kunststoffe und Lithium verloren.
Kostspielige Brände in Recycling-Höfen
Zudem führen die enthaltenen Batterien bei unsachgemäßer Entsorgung zu Bränden in Entsorgungsanlagen, gaben die Umweltpolitiker der Länder zu bedenken. Damit entstünden erhebliche Risiken für die Beschäftigten, hohe Sachschäden und Umweltverschmutzung. Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft leide unter zunehmenden, teils existenzbedrohenden Bränden aufgrund falsch entsorgter Lithium-Ionen-Akkus, deren Gesamtschaden auf einen hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich geschätzt wird. Diesen müssten letztlich die Verbraucher über Abfallgebühren mitfinanzieren.
Der Ausschuss sieht angesichts des hohen Handlungsdrucks, dem bereits andere europäische Staaten nachgekommen seien, in der vom Bundestag vorgesehenen reinen Rücknahmepflicht kein geeignetes Mittel zur Lösung des Problems. Bereits bestehende kostenlose Abgabemöglichkeiten würden nämlich kaum genutzt. Eine solche Regelung schaffe stattdessen vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Handel und Wirtschaft.
Auch der Bundestag forderte die Bundesregierung vorige Woche beim Beschluss der Novelle auf, eine Untersagung der umstrittenen Wegwerf-Rauchergeräte zu prüfen. Die Abgeordneten verwiesen dabei etwa auf das entsprechende Vorgehen Frankreichs und Belgiens, wo allerdings der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht. Der Verkauf von Vapes ist in Deutschland ein Milliardengeschäft. Nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für tabakfreien Genuss geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte; der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.
DUH: Verbot ist überfällig
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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßt die Ankündigung der Exekutive als „richtigen, aber längst überfälligen Schritt“. Die zivilgesellschaftliche Organisation habe „frühzeitig darauf hingewiesen, wie gefährlich diese Wegwerfprodukte für die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit“ seien. Deshalb habe sie eine breite Allianz aus 17 Verbänden aufgebaut, der etwa die Bundesärztekammer, das Deutsche Krebsforschungszentrum oder das Kinderhilfswerk angehörten. Mehr als 40.000 Bürger hätten daraufhin eine Verbotspetition unterzeichnet, freut sich Metz. Ein Verbot könnte etwa durch eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung erfolgen, wenn ein solcher Ansatz dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln.
Mit dem überarbeiteten Elektronikgerätegesetz will die Politik vor allem Elektroschrott effektiver bekämpfen. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen künftig eine Sammelstation für gebrauchte Vapes einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. Die Novelle soll größtenteils Anfang 2026 in Kraft treten.
(nen)
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Letzer Aufruf: Jetzt Proposals für die API-Konferenz von heise einreichen
APIs bilden einen zentralen Aspekt beim Gestalten komplexer Systemarchitekturen, und sie verbinden die verschiedenen Domänen und Dienste untereinander. Dabei öffnen sie spezifisches Wissen für andere und teilen es mit dem Gesamtsystem. Bei der Entwicklung gilt es, einige Herausforderungen an Konstruktion, Sicherheit, Wartbarkeit und Kommunikation zu bewältigen.
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Diesen Themen widmet sich die Online-Konferenz betterCode() API, für die die Veranstalter iX und dpunkt.verlag noch bis zum 19. Januar 2026 Vorschläge für Vorträge und Workshops annehmen. Die Konferenz am 12. Mai richtet sich an Entwicklerinnen, Softwarearchitekten sowie API-Beauftragte im Management und bietet Know-how, Trends sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis.
Die betterCode() API 2026 am 12. Mai 2026 bietet folgende Schwerpunkte:
- API-Design und -Tools
- Legacy-Systeme modernisieren und migrieren
- Testen, Versionierung und Management
- Data Contracts und Produkte
- Unterstützung durch KI
- Wissen teilen über Schnittstellen
Jetzt Proposals einreichen oder Blind-Bird-Ticket erwerben
Interessenten können Vorschläge für technische Know-how-Vorträge, Berichte aus der Praxis oder eintägige Workshops bis zum 19. Januar einreichen (Call for Proposals). Die praxisnahen Workshops finden zusätzlich zur Konferenz statt und machen das theoretische Wissen in Übungen greifbar.
Anfang Februar geben die Veranstalter das Programm bekannt und öffnen den regulären Ticketshop für Besucher, doch bereits jetzt lassen sich Blind-Bird-Tickets erwerben. Die betterCode() API 2026 knüpft an das Konzept der bisherigen Ausgaben der Konferenz an. Wer über die API- und weitere betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, meldet sich auf der Website zum Newsletter an.
(who)
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HBO Max in Deutschland: Was kann der neue Streamingdienst?
Der US-Streamingdienst HBO Max startet am kommenden Dienstag (13. Januar) jetzt auch in Deutschland. Damit verschärft sich noch einmal der Wettbewerb ums Publikum auf dem hart umkämpften, deutschen Streamingmarkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
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Wer steckt hinter dem neuen Streamingdienst?
HBO Max ist Teil des Medienunternehmens Warner Bros. Discovery, zu dem unter anderem das Filmstudio Warner Bros., der Streamingdienst Discovery+, Nachrichtennetzwerke wie CNN, Sender wie HBO und Eurosport sowie das Comic-Universum DC Comics gehören. HBO Max ist in den USA schon seit 2020 verfügbar und hat aktuell rund 128 Millionen Abo-Kunden. Nun folgen Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein, im März Großbritannien und Irland.
Welche Inhalte gibt es zum Start – und welche folgen? Der US-amerikanische Pay-TV-Sender Sender HBO (Home Box Office) ist für hochwertige und preisgekrönte Serien bekannt, wie „Die Sopranos“, „Game of Thrones“, „Succession“, „The White Lotus“, „Euphoria“ oder „The Last of Us“. Neben Kult-Comedys wie „Friends“ und „The Big Bang Theory“ zeigt der Streamer auch Blockbuster wie „Superman“, „The Batman“, „Dune“, die „Harry Potter“-Teile und Horrorfilme wie „Weapons“. Außerdem:
- „The Pitt“: Die mit mehreren Emmys ausgezeichnete Serie zeigt eine 24-Stunden-Schicht in einer fiktionalen Traumaklinik in Echtzeit. Die Deutschland-Premiere der ersten Staffel wird zum Start am 13. Januar direkt mit Staffel zwei ergänzt.
- “A Knight of the Seven Kingdoms”: Der zweite “Game of Thrones”-Ableger bringt Fans zurück nach Westeros. Die sechs Folgen über die Abenteuer von Ritter Sir Duncan dem Großen sind ab dem 19. Januar verfügbar. Die Prequel-Serie „House of the Dragon“ geht im Sommer in die dritte Staffel.
- „Heated Rivalry“: Die kanadische Serie über die Liebe zwischen zwei Eishockey-Spielern hat in Amerika für Furore gesorgt. Weltstar Miley Cyrus will für die zweite Staffel unbedingt einen Song beisteuern. Die sechs Episoden starten in Deutschland am 6. Februar.
- „Banksters“: Die deutsche Produktion über einen Bank-Azubi, der sich auf kriminelle Abwege begibt, startet am 20. Februar. Im Herbst ist die achtteilige Vorgeschichte zum hochgelobten Gangster-Drama „4 Blocks“ um Clanboss Toni Hamady (Kida Ramadan) zu sehen – in „4 Blocks Zero“ gespielt von Nachwuchsschauspieler Tareq Nassery.
- Durch Partnerschaften mit deutschen Medienfirmen sind Filme wie „Das Parfum“ und die „Fack ju Göhte“-Reihe bei HBO Max zu sehen, im kommenden Jahr der Blockbuster „Die Tribute von Panem – Sunrise on the Reaping“, der im November 2026 in die Kinos kommt.
- Sportfans sehen ab dem 6. Februar die Wettbewerbe der Olympischen Winterspiele von Milano-Cortina, da Rechteinhaber Eurosport ebenfalls zu Warner Bros. Discovery gehört.
Was kostet ein Abo?
Die kleinste Option ist für 5,99 Euro monatlich recht günstig. Wer werbefrei streamen will und Inhalte auch herunterladen möchte, muss 11,99 Euro pro Monat zahlen. Das Premium-Abo für 16,99 Euro im Monat beinhaltet mehr parallele Streams, 4K-Auflösung, Dolby Atmos und eine höhere Download-Zahl. Ein Sportpaket (u.a. mit der Tour de France, Wintersport und den Australian Open) ist für drei Euro im Monat zusätzlich buchbar. Die Winterspiele kann aber jeder Kunde und jede Kundin sehen. Nach einem Jahr steigen die Preise um monatlich einen Euro. Die Abos sind monatlich kündbar. Mehr Details zu den Bild- und Tonformaten der Abos finden sich in einer früheren Meldung.
Wie empfange ich HBO Max?
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HBO Max steht über den Browser unter hbomax.com sowie über alle gängigen Appstores zur Verfügung. Außerdem kann der Streamingdienst über verschiedene Smart-Fernseher und Streaming-Geräte wie Google Chromecast, Amazon Fire TV, Apple TV oder Roku genutzt werden.
Wie reagieren andere Streamingdienste?
RTL hat schon reagiert und kurz vor dem Start einen Deal verkündet: Wer die beiden Streamingdienste RTL+ und HBO Max im Doppelpack bucht, bekommt die Abos günstiger – in den ersten Monaten teilweise schon für zusammen rund zehn Euro im Monat. Sky/Wow hat bislang viele HBO-Formate in Deutschland gezeigt – und das bleibt auch so, wie das Unternehmen der dpa bestätigte. So werden dort die kommenden Staffeln von Serien wie „The White Lotus“, „Euphoria“ oder „House of the Dragon“ zu sehen sein – parallel zu HBO Max.
Schon vor Monaten wurden Pläne der RTL Group bekannt, Sky Deutschland zu übernehmen, um den deutschen Streamingmarkt gegen große US-Anbieter zu stärken. Die Regulierungsbehörden müssen dem Deal noch zustimmen.
Auch Warner Bros. Discovery selbst ist derzeit Teil einer Bieterschlacht. Die Medienkonzerne Paramount und Netflix buhlen um eine Übernahme des Hollywood-Rivalen. Noch ist nichts entschieden, der Warner-Vorstand empfiehlt seinen Aktionären, den Deal mit Netflix einzugehen. Was eine Übernahme für HBO Max und andere Dienste bedeuten würde, ist noch unklar. Der Prozess würde ohnehin wohl mindestens ein Jahr andauern.
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(nie)
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Datenpanne bei der Datev: Wenn die Lohnabrechnung beim Falschen landet
Der Jahresauftakt verlief für viele Steuerberater und Personalabteilungen turbulenter als erhofft. Was am Donnerstag als vermeintlich einfache technische Störung im Rechenzentrum des Nürnberger IT-Dienstleisters Datev begann, weitete sich innerhalb von 48 Stunden zu einer handfesten Datenschutzpanne aus. Betroffen war mit dem System Lodas eines der Flaggschiffe des Softwarehauses, das „individuelle Lösungen für Ihre Lohnbuchhaltung“ verspricht.
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Die Software Lodas ist vor allem bei größeren Mandanten im Einsatz, bei denen während des laufenden Monats „Probeabrechnungen“ zur Qualitätskontrolle erstellt werden. Diese Vorab-Belege dienen dazu, Änderungen bei Abrechnungsparametern zu prüfen, bevor die finale Lohnabrechnung erfolgt. Normalerweise werden diese Ergebnisse innerhalb weniger Minuten automatisiert an den Rechner zurückübertragen, der den Auftrag ausgelöst hat. Doch genau dieser Rückfluss geriet am 8. Januar ins Stocken, wie Datev-Mitarbeiter auf einem Community-Portal mitteilten. Die Probeabrechnungen wurden im Rechenzentrum zwar erstellt, erreichten ihre Empfänger aber nicht.
Um den entstandenen Datenstau aufzulösen, implementierten Datev-Techniker laut den Einträgen im Laufe des Freitags einen „Workaround“. Ziel war es, die Zustellung der ausstehenden Probeabrechnungen an die Absender zu erzwingen. Doch die medizinische Metapher von der „geglückten Operation bei verstorbenem Patienten“ drängt sich hier förmlich auf: Der Reparaturversuch funktionierte zwar technisch, verursachte aber einen Zuordnungsfehler. Anstatt die Dokumente an die rechtmäßigen Auftraggeber zurückzusenden, lieferte das System die Probeabrechnungen wahllos an fremde Mandanten aus.
Komplexes juristisches Nachspiel
In einschlägigen Fachforen und sozialen Netzwerken verbreitete sich die Nachricht von den „Fremd-Abrechnungen“ wie ein Lauffeuer. Mitarbeiter von Kanzleien berichteten fassungslos, dass sie plötzlich die hochsensiblen Gehaltsdaten völlig fremder Unternehmen auf ihren Bildschirmen sähen und beklagten eine „Vollkatastrophe“. Da diese Dokumente Namen, Anschriften, Sozialversicherungsnummern und natürlich die Verdienstdaten von Beschäftigten enthalten, dürfte die Schwelle zum meldepflichtigen Vorfall nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überschritten sein.
Die Datev konnte die technische Störung bis zum späten Freitagnachmittag nach eigenen Angaben beheben. Doch das juristische Nachspiel bleibt für die Kunden komplex. Die Softwarefirma positionierte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem IT-Blogger Günter Born als reiner Auftragsverarbeiter. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Verantwortung für die Meldung des Vorfalls bei den Kanzleien oder Unternehmen liegt, die Lodas in Eigenregie nutzen.
Gemäß DSGVO muss eine solche Meldung binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls an die zuständige Landesdatenschutzaufsicht erfolgen. Zusätzlich stehen die Kanzleien in der Pflicht, ihre Mandanten zu informieren. Die betroffenen Firmen wiederum müssen ihre Beschäftigten über den Datenabfluss in Kenntnis setzen.
Eine Tücke liegt in der Unwissenheit vieler Betroffener. Wer eine fremde Abrechnung erhalten hat, bemerkte den Fehler zwar sofort. Der Betrieb, dessen Daten fälschlicherweise abgewandert sind, weiß dagegen oft noch nichts von seinem Pech. Die Datev arbeitet derzeit laut Born daran, den Kreis der betroffenen Kunden zu identifizieren und diese gezielt zu informieren. Erst im Anschluss könnten die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeketten überhaupt in Gang gesetzt werden.
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