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Wegwerfprodukt: Bundesregierung kündigt Verbot von Einweg-E-Zigaretten an
Die Bundesregierung will dem Druck aus dem Bundestag, von den Ländern sowie von Verbänden nachkommen und das Aus für Einweg-E-Zigaretten besiegeln. Die Exekutive werde ein Verbot solcher sogenannten Vapes auf den Weg bringen, kündigte Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, in einer am Freitag während der Plenarsitzung des Bundesrats zu Protokoll gegebenen Erklärung an. Die SPD-Politikerin schränkte dabei aber ein, dass aus ihrer Sicht ein solcher Schritt durch die EU-Kommission gebilligt werden müsse.
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Angesichts dieser Zusage der Bundesregierung ließ der Bundesrat die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trotz massiver Bedenken passieren. Der Umweltausschuss der Länderkammer hatte dem Plenum zuvor empfohlen, zu der Reform den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen. Er zielte damit darauf ab, in das Gesetz ein Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Einweg-Zigaretten einzufügen. Zuvor hatte sich die Länderkammer Ende September in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf erneut für eine solche Initiative ausgesprochen.
Der Umweltausschuss sieht im jährlichen Konsum von geschätzt über 60 Millionen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland und deren fehlerhafter Entsorgung eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend entgegengewirkt werde. Das Inverkehrbringen von Einwegartikeln wie diesen Kunststoffprodukten, für die es nachfüllbare Alternativen gibt, widerspreche dem obersten Ziel der Kreislaufwirtschaft: der Abfallvermeidung. Durch die illegale Entsorgung über den Hausmüll gingen wertvolle Rohstoffe wie Kunststoffe und Lithium verloren.
Kostspielige Brände in Recycling-Höfen
Zudem führen die enthaltenen Batterien bei unsachgemäßer Entsorgung zu Bränden in Entsorgungsanlagen, gaben die Umweltpolitiker der Länder zu bedenken. Damit entstünden erhebliche Risiken für die Beschäftigten, hohe Sachschäden und Umweltverschmutzung. Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft leide unter zunehmenden, teils existenzbedrohenden Bränden aufgrund falsch entsorgter Lithium-Ionen-Akkus, deren Gesamtschaden auf einen hohen dreistelligen Millionenbereich jährlich geschätzt wird. Diesen müssten letztlich die Verbraucher über Abfallgebühren mitfinanzieren.
Der Ausschuss sieht angesichts des hohen Handlungsdrucks, dem bereits andere europäische Staaten nachgekommen seien, in der vom Bundestag vorgesehenen reinen Rücknahmepflicht kein geeignetes Mittel zur Lösung des Problems. Bereits bestehende kostenlose Abgabemöglichkeiten würden nämlich kaum genutzt. Eine solche Regelung schaffe stattdessen vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand für Handel und Wirtschaft.
Auch der Bundestag forderte die Bundesregierung vorige Woche beim Beschluss der Novelle auf, eine Untersagung der umstrittenen Wegwerf-Rauchergeräte zu prüfen. Die Abgeordneten verwiesen dabei etwa auf das entsprechende Vorgehen Frankreichs und Belgiens, wo allerdings der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht. Der Verkauf von Vapes ist in Deutschland ein Milliardengeschäft. Nach einer Schätzung des Branchenverbandes Bündnis für tabakfreien Genuss geben die Bundesbürger dafür in diesem Jahr 2,4 Milliarden Euro aus. Ein Zehntel entfällt auf Einweg-Produkte; der Rest auf Geräte, die man aufladen und neue Flüssigkeit ergänzen kann.
DUH: Verbot ist überfällig
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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßt die Ankündigung der Exekutive als „richtigen, aber längst überfälligen Schritt“. Die zivilgesellschaftliche Organisation habe „frühzeitig darauf hingewiesen, wie gefährlich diese Wegwerfprodukte für die Umwelt, Gesundheit und Sicherheit“ seien. Deshalb habe sie eine breite Allianz aus 17 Verbänden aufgebaut, der etwa die Bundesärztekammer, das Deutsche Krebsforschungszentrum oder das Kinderhilfswerk angehörten. Mehr als 40.000 Bürger hätten daraufhin eine Verbotspetition unterzeichnet, freut sich Metz. Ein Verbot könnte etwa durch eine Änderung der Tabakerzeugnisverordnung erfolgen, wenn ein solcher Ansatz dem Schutz der öffentlichen Gesundheit diene. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln.
Mit dem überarbeiteten Elektronikgerätegesetz will die Politik vor allem Elektroschrott effektiver bekämpfen. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen künftig eine Sammelstation für gebrauchte Vapes einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. Die Novelle soll größtenteils Anfang 2026 in Kraft treten.
(nen)