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Weiterer Konsolen-Nachbau aus Bausteinen: Lego Sega Mega Drive soll im Juni erscheinen

Lego setzt seine Retro-Offensive fort: Nach dem Nintendo Game Boy im vergangenen Jahr und dem darauf folgenden Genesis-Controller als Giveaway ergänzt nun das Sega Mega Drive (40926) als passende Konsole das Line-up. Der offizielle Verkaufsstart ist für den 1. Juni 2026 angesetzt.
Zwei Varianten baubar
Für die vom dänischen Marktführer angesetzten 39,99 Euro erhalten sowohl jüngere als auch ältere Baumeister und Retro-Fans ein 479-teiliges Set, aus dem sich neben der Konsole selbst auch zwei Controller plus Spielemodul zusammensetzen lassen. Anders als der Game Boy von Nintendo, der als „18+“-Set vermarktet wurde, ist das Sega Mega Drive lediglich mit einem Mindestalter von 12 Jahren versehen.
Das Set ermöglicht zudem den Nachbau von zwei Varianten der damaligen Kult-Konsole: wahlweise die 1988 zunächst in Japan erschienene Version oder das 1989 in Nordamerika veröffentlichte Modell. Während die Konsole im Land der aufgehenden Sonne als Sega Mega Drive mit goldenem „16-BIT“-Schriftzug erschien, wurde sie in Nordamerika aufgrund fehlender Namensrechte unter der Bezeichnung Sega Genesis vertrieben. Darüber hinaus verfügte das japanische Modell über einen Schiebeschalter für den Kopfhörerausgang, während spätere amerikanische Varianten stattdessen mit einem Druckschalter ausgestattet waren.
Erneut viele Aufkleber
Das 16 × 12 × 4 cm große Modell umfasst zudem ein einschiebbares Modul mit dem Konterfei von Sonic the Hedgehog, das jedoch ausschließlich in Form eines Stickers umgesetzt wurde. Gleiches gilt für alle anderen grafischen Elemente, die bereits auf den Produktbildern deutlich als Aufkleber zu erkennen sind.
Für Lego fast schon ein Schnäppchen
Angesichts der aktuellen Preispolitik von Lego wirkt das vorliegende Set beinahe wie ein Schnäppchen. Erst in den vergangenen Tagen sorgte der dänische Spielzeughersteller mit dem Modell „Angriff des AT-RT“ aus der Star-Wars-Reihe für Aufmerksamkeit, das trotz rund 200 Teile weniger mit einer höheren unverbindlichen Preisempfehlung von 44,99 Euro angeboten wird.
Auch das mit großen Erwartungen und Versprechungen Anfang des Jahres gestartete Smart-Play-System entwickelt sich für Lego zunehmend zum Problemfall: Entsprechende Modelle erreichen im Lego-Store kaum mehr als mittelmäßige Bewertungen, wobei Rezensionen mit der Höchstwertung von 5 Sternen häufig den Hinweis „Kostenloses Produkt von der Lego Gruppe erhalten“ tragen und nicht selten selbst mit zahlreichen negativen Bewertungen versehen sind. Unabhängig davon bewegen sich die Bewertungen ohne „Zuwendungen“ von Lego meist nur im Bereich von ein bis zwei Sternen, wobei vor allem das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie die eingeschränkten Funktionen der Smart Bricks bemängelt werden.
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Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen

Preiserhöhungen hat Noch-Apple-CEO Tim Cook erst kürzlich bestätigt. Über den Zeitpunkt und konkrete Preiserhöhungen verlor der Konzern jedoch noch kein Wort. Nun gibt es erste Gerüchte über den Start: der soll bald erfolgen. Und die Verteuerung? Die könnte gerade beim iPhone empfindlich ausfallen.
Konkrete Mutmaßungen kommen von zwei prominenten Stellen. Einerseits vom The Wall Street Journal, das mit Cook überhaupt erst das Interview zu den Preissteigerungen geführt hat, und andererseits von Marc Gurman, der für Bloomberg regelmäßig aus dem Inneren des Konzerns berichtet.
Zeitpunkt: Schon sehr bald
Über die Plattform X vermutet Gurman, dass sich Apple nicht ohne Grund schon jetzt zur Ankündigung von Preissteigerungen hinreißen lässt. Nach Ansicht des Tech-Journalisten stehen die Preissteigerungen „unmittelbar bevor“ und könnten über die bald startenden Back-to-School-Aktionen abgefedert werden. Sowohl in den USA als auch in Deutschland startet Apple für gewöhnlich von Juli bis Oktober Bundle-Rabatte, bei denen Studierende und Schüler, sowie deren Eltern, von Rabatten beim Kauf einer oder mehrerer Apple-Bildungsprodukte wie iPads oder Macs profitieren. Diese gewährt Apple traditionell zusätzlich zu dem ohnehin immer verfügbaren Bildungsrabatt auf diese Produkte.
iPhone 18 Pro ab 1.499 Euro in Deutschland?
Informationen zur Höhe der Preissteigerung hatte Gurman nicht parat. Hier hat sich jedoch The Wall Street Journal geäußert und stellte für das iPhone 18 Pro einen deutlich gesteigerten Preis in Aussicht. Während das aktuelle iPhone 17 Pro gerade ab 1.099 US-Dollar in den USA von Apple verkauft wird, soll das im Herbst erwartete iPhone 18 Pro hingegen ab satten 1.299 US-Dollar starten. Dies entspräche einer Preiserhöhung von knapp 200 US-Dollar, die auch in Europa durchschlagen dürfte.
Hierzulande verkauft Apple das iPhone 17 Pro für 1.299 Euro in der Basis-Konfiguration mit 256 GB Speicher. Bei einer Übertragung des Preises wäre in Deutschland wohl mit Preisen ab 1.499 Euro oder gar 1.549 Euro zu rechnen, da die Preiserhöhung des The Wall Street Journal natürlich netto ist.
Hintergrund für die Preiserhöhung soll laut dem Bericht die von Cook beklagte Erhöhung der Speicherpreise durch den KI-Boom sein. Laut dem The Wall Street Journal, das sich auf Angaben von TechInsights beruft, soll bei einem iPhone 17 Pro das 12-GB-RAM-Modul noch 39 US-Dollar im Einkauf kosten, im neuen iPhone 18 Pro muss der Konzern wohl eher mit 145 US-Dollar kalkulieren. Die 256 GB an Systemspeicher sollen von 13 US-Dollar im Einkauf auf 51 US-Dollar steigen.
Noch höhere Preise sind denkbar
Wie MacRumors zudem anmerkt, könnte der Preis noch höher ausfallen, denn ein neues Kameramodul soll laut dem Analysten Ming-Chi Kuo den Preis für die Kamerakomponenten alleine ebenfalls um 50 Prozent erhöhen. Bei Berücksichtigung des neuen Kameramoduls wäre daher sogar ein Startpreis von 1.399 US-Dollar denkbar, wenn Apple auf seiner Marge von 44 Prozent bestünde. Die Berechnungen von MacRumors zeigen: Hierzulande wird dann im schlimmsten Fall ein Preis von 1.599 Euro oder gar 1.649 Euro realistisch werden.
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Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf

Microsoft lockert offenbar die Bindung einiger Produkte an ein Microsoft-Konto. Damit deutet sich ein Kurswechsel an und entfernt sich von der bisher verfolgten Strategie einer möglichst engen Nutzerbindung. So soll sich künftig auch im Edge-Browser ein Google-Konto verwenden lassen. Windows 11 könnte der nächste Schritt sein.
Damit würde sich ein Strategiewechsel andeuten und Microsoft sich von den besonders aggressiven Bindungsmechanismen der vergangenen Jahre entfernen. Im Eintrag ID 565860 der Microsoft-365-Roadmap kündigt der Konzern an, dass Edge ab Juli auch die Anmeldung mit einem Google-Konto unterstützen soll, um unter anderem Passwörter und Lesezeichen zu synchronisieren. Bereits in der Vergangenheit konnten sich Edge-Nutzer bereits mit einer Gmail-Adresse bei einem Microsoft-Konto anmelden.
Laut einem Bericht von Windows Latest, die vorab Zugriff auf eine Edge-Version mit der bereits implementierten Funktion erhalten haben, findet sich im Profilmenü unterhalb der bestehenden Schaltfläche „Anmelden, um zu synchronisieren“ künftig ein neuer Bereich „Oder mit … anmelden“, inklusive einer Google-Schaltfläche.
Aus reiner Freundlichkeit dürfte Microsoft die Funktion allerdings nicht eingeführt haben. Offensichtlich zielt der Konzern darauf ab, für Chrome-Nutzer attraktiver zu werden und die Hürden für einen Wechsel zu Edge weiter zu senken. Bereits bisher bot Edge umfangreiche Möglichkeiten zum Import von Chrome-Daten, sodass der Schritt als konsequente Fortsetzung dieser Strategie erscheint.
Derzeit bereits in der Testung
Die Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und soll ab dem genannten Zeitpunkt schrittweise für Windows und macOS eingeführt werden. Ein Microsoft-Konto bleibt weiterhin nutzbar, wird aber nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Unternehmensadministratoren können die Funktion zudem über die Richtlinie „NonMicrosoftAccountSignInEnabled“ steuern.
Wird die Abschaffung des Kontozwangs bei Windows 11 der nächste Schritt sein?
Darüber hinaus verdichten sich laut dem Bericht die Hinweise darauf, dass Microsoft die bereits im März dieses Jahres bekannt gewordenen internen Überlegungen zum Ende des Kontozwangs unter Windows 11 weiter vorantreibt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Thema zunehmend zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem Konzern und findigen Anwendern: Während Microsoft die Daumenschrauben immer weiter anzog und Möglichkeiten zur Umgehung unterband, fanden Nutzer regelmäßig neue Wege.
Vor diesem Hintergrund könnte auch die Unterbindung verschiedener bekannter Methoden im OOBE-Prozess (Out of the Box Experience) vom Oktober 2025, mit denen sich Windows 11 weiterhin mit einem lokalen Konto nutzen ließ, als letztes Aufbäumen des Konzerns verstanden werden, den Kontozwang aufrechtzuerhalten.
Anwender hatten es wieder in der Hand
Ob die aktuellen Änderungen tatsächlich einen dauerhaften Kurswechsel markieren oder lediglich dazu dienen sollen, zunächst mehr Nutzer in das Microsoft-Ökosystem zu holen, bleibt offen. Sollte Microsoft den Kontozwang unter Windows 11 jedoch tatsächlich aufgeben, wäre dies ein weiteres Beispiel dafür, dass Anwender mit ihrem Verhalten tatsächlich Einfluss auf Unternehmen nehmen können – auch wenn dafür bisweilen ein langer Atem erforderlich ist.
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„Widerrufsbutton“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt

Ab sofort gilt im deutschen Onlinehandel eine neue Pflicht: Händler müssen Verbrauchern eine deutlich sichtbare Schaltfläche zum Widerruf bereitstellen, über die Verträge digital mit wenigen Schritten widerrufen werden können. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.
Widerruf auf Knopfdruck
Eine eindeutige und leicht auffindbare Schaltfläche zum Widerruf ist ab sofort überall da zwingend vorgeschrieben, wo das gesetzliche Widerrufsrecht auch bisher schon greift. Betroffen ist nahezu der gesamte an Verbraucher gerichtete Onlinehandel, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Dazu zählen klassische Online-Shops, aber auch Verkaufsplattformen, Streamingdienste, digitale Abos, Online-Kurse sowie online abgeschlossene Finanzverträge wie Kredite oder Versicherungen. Für Marktplätze wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Widerruf muss zweistufig erfolgen: Zunächst führt ein leicht auffindbarer, optisch hervorgehobener und eindeutig beschrifteter Button – etwa mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ – auf eine Eingabemaske. Dort sind nur grundlegende Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse erforderlich, falls nicht bereits hinterlegt. Grundsätzlich dürfen Verbraucher zum Widerruf nicht mit einem Kundenkonto angemeldet sein und ein Grund für den Widerruf darf auch nicht abgefragt werden. Anschließend bestätigt ein zweiter Klick den Vorgang verbindlich.
Händler sind verpflichtet, den Eingang automatisiert und unverzüglich zu bestätigen. Fehlt ein solcher „Widerrufsbutton“ hingegen oder werden Kunden nicht auf ihn hingewiesen, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Die neue Pflicht basiert auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherrechten im Onlinehandel aus dem November 2023. In Deutschland wurde die Vorgabe Anfang Februar 2026 in nationales Recht überführt, am heutigen 19. Juni 2026 treten die neuen Vorgaben in Kraft. Damit ist der Widerrufsbutton für alle Onlineverträge verpflichtend, auf die deutsches Verbraucherrecht anwendbar ist.
Auch in Österreich ist ein entsprechendes Gesetz bereits auf den Weg gebracht worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Aktuell heißt es, die neuen Vorgaben zum Widerruf sollen in Österreich bis Jahresende verpflichtend werden. Die Schweiz ist von der EU-Richtlinie offenkundig nicht betroffen.
Stärkung der Verbraucherrechte
Das grundsätzliche Widerrufsrecht selbst bleibt auch mit der neuen EU-Richtlinie unverändert. Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss oder Warenerhalt. Bestimmte Produkte sind weiterhin ausgenommen, etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel oder digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie auch etwa virtuell erworbene Videospiele.
Politisch wird die Reform dennoch als Stärkung des Verbraucherschutzes bewertet. Verbraucherzentralen begrüßen die Maßnahme und sehen darin mehr Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Handelsverbände warnten vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Branchenverbände sehen darüber hinaus Risiken durch mögliche Fehlbedienungen, Missbrauchsszenarien und eine erhöhte Gefahr von kostspieligen Abmahnungen.
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