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Wieder Drohnenalarm: Flughafen München stellt Betrieb ein


Den zweiten Abend infolge stellt der Flughafen München wegen Drohnenalarms seinen Betrieb ein. Tausende Reisende sind betroffen und müssen die Nacht auf Samstag am Airport verbringen. Die Bundespolizei sprach von zwei Drohnensichtungen im Bereich der Nord- und der Südbahn. Bundespolizisten hätten sie am Freitag kurz vor 23:00 Uhr gesehen. „Die Drohnen entfernten sich sofort, noch bevor sie identifiziert werden konnten“, teilte ein Sprecher mit.

Am Samstagmorgen informierte der Flughafen auf seiner Webseite über Verzögerungen aufgrund der Drohnensichtungen. Zahlreiche Flüge hatten am Samstagmorgen eine Verspätung von einer Stunde und mehr (Stand: 4. Oktober, 6:19 Uhr) oder fielen aus.

Dem Flughafenbetreiber zufolge wurden am Freitagabend 23 ankommende Maschinen umgeleitet, 12 weitere annulliert. 46 geplante Starts hätten nicht stattfinden können, sagte der Sprecher. Davon seien 6.500 Passagiere betroffen. Sie sollen nun vor Ort versorgt werden. „Es wurden Feldbetten aufgestellt, sowie Decken, Getränke und Snacks ausgereicht“, heißt es auf der Internetseite.

Vor der Abfluganzeige standen in der Nacht mehrere Gruppen gestrandeter Reisenden mit ihrem Gepäck und berieten sich, wie ein dpa-Reporter berichtete. Andere legten sich auf die Sitzbänke.

Drohnen unbekannter Herkunft hatten bereits am Donnerstagabend und in der Nacht zum Freitag den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen empfindlich gestört. Zahlreiche Flüge fielen aus oder mussten auf benachbarte Flughäfen wie Nürnberg oder Stuttgart umgeleitet werden. Rund 3.000 Passagiere waren davon betroffen. Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Im Laufe des Freitags hatte es dann keine größeren Behinderungen mehr gegeben.

Über einer Bundeswehr-Einrichtung nahe dem Münchner Flughafen ist am Freitag ebenfalls eine Drohne gesichtet worden. Das bestätigte eine Sprecherin des operativen Führungskommandos der Bundeswehr in Berlin. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Ob es einen Zusammenhang mit der Sichtung von Drohnen auf dem Flughafengelände gibt, sagte die Sprecherin nicht.

Die Sprecherin nannte unter Verweis auf Sicherheitsaspekte keine weiteren Details. Drohensichtungen hatten am Münchner Flughafen für erhebliche Störungen gesorgt, 3.000 Passagiere waren betroffen.

Als Konsequenz aus den Drohnensichtungen will die Politik einen besseren Schutz von Airports durchsetzen. „Wir brauchen schnell eine funktionierende Drohnenabwehr“, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. „Unsere Sicherheitsbehörden müssen handlungsfähiger und moderner werden.“ Eine pauschale Antwort, ob eine Drohne abgeschossen werden solle, könne nicht gegeben werden, sagte Reul. Für einen möglichen Abschuss sei entscheidend, dass die Maßnahmen „rechtlich sauber, verhältnismäßig und technisch wirksam“ seien.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will, dass die Landespolizei im Freistaat im Zweifelsfall auch Drohnen abschießen darf. „Wir wollen die rechtlichen Möglichkeiten der bayerischen Polizei deutlich erweitern, damit sie sofort und effektiv gegen Drohnen vorgehen kann. Das bedeutet auch, dass die Polizei bei akuter Gefahr Drohnen sofort abschießen darf.“

Drohnen sollen auch Thema eines Treffens von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit mehreren Kollegen aus europäischen Ländern heute in München sein. Am Freitag kündigte er an, die Bundeswehr solle im Zuge von Amtshilfe am Kampf gegen Drohnen beteiligt werden. Bisher ist das Sache der Polizei von Bund und Ländern. Dazu will Dobrindt schon bald nach eigenen Angaben einen Entwurf für ein neues Luftsicherheitsgesetz vorlegen.

Unklar ist, wer hinter den Drohnenflügen steckt und welche Motive vorliegen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte am Donnerstag den Vorfall in München in eine Reihe mit weiteren Drohnensichtungen in Europa. „Das war jetzt kein Einzelfall“, sagte Söder bei Welt TV. „Es ist die Sicherheitslage, in der wir stehen“, sagte er.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) schloss auch Trittbrettfahrer nicht aus. „Ich bin sicher: Nicht jede Drohne steuert der Kreml – aber jede einzelne spielt (Präsident Wladimir) Putin in die Karten“, sagte Reul. „Wer leichtfertig eine Drohne steigen lässt, sollte sich darüber im Klaren sein.“ Er rief aber zur Besonnenheit auf: „Verunsicherung zu verbreiten, ist genau das Ziel, das etwa Russland mit solchen Aktionen verfolgt.“

Luftfahrtexperten fordern eine Pflicht zum Kennzeichnen von Drohnen als Konsequenz aus den jüngsten Zwischenfällen an Flughäfen. „Wir brauchen eine komplette und verpflichtende Sichtbarkeit aller legalen Drohnen, damit sie schnell von illegalen unterschieden werden können“, sagte der Vorsitzende des Europäischen Verbands für unbemannte Luftfahrt, Gerald Wissel, der Deutschen Presse-Agentur.

Er sieht Flughäfen in Deutschland nicht vor Drohnen geschützt. Da schwer einzuschätzen sei, wohin eine Drohne fliege, müsse ein „virtueller Zaun“ an allen Flughäfen errichtet werden, damit sie nicht weiterfliegen.

Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, mitgeteilt, im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden. Allein in München hatte es bis August 6 Sichtungen gegeben, am Frankfurter Flughafen 35. Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum bundesweit 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99.

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach die Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind. Ermittler untersuchen einem Medienbericht zufiolge einen möglichen Bezug zu einem Frachtschiff der russischen Schattenflotte, welches sich zu dem Zeitpunkt in der Nähe aufhielt und von dem Starts und Landungen technisch möglich wären.

„Wenn der Flugbetrieb durch Drohnen lahmgelegt wird, ist das nicht nur ein Sicherheitsproblem – es beschädigt das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs. Die Passagiere erwarten zu Recht, dass Flughäfen sicher sind – in der Luft wie am Boden“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel, mit. Er verlangte ein Kompetenzzentrum für die Abwehr unbemannter Flugobjekte.


(nen)



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Logitech macht seine POP-Schalter unbrauchbar


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Zubehörhersteller Logitech verschickt derzeit E-Mails an Besitzerinnen und Besitzer POP-Tasten mit der Information, dass die Schalter sowie der dazugehörige Hub am 15. Oktober 2025 ihre gesamte Funktionalität verlieren. Das 130 Euro teure System wird damit schon in Kürze zu Elektroschrott.

„Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir den Service für den Logitech POP-Button einstellen werden. Fast ein Jahrzehnt lang haben wir das POP-Ökosystem gepflegt, aber aufgrund der technologischen Weiterentwicklung haben wir beschlossen, die Unterstützung für dieses Gerät einzustellen,“ heißt es in der Mail, die unter anderem im Harmony-Remote-Forum geteilt wird.

Weiter heißt es, dass Besitzer des Logitech POP zum Ausgleich ein Preisnachlass von 15 Prozent in den Stores der Logitech-Marken – also auch Logitech G und Ultimate Ears – eingeräumt werde. Der Gutscheincode sei bis zum 31. März 2026 gültig. Wie betroffene Nutzer auf Reddit schreiben, scheint der Code jedoch nur im US-Store einlösbar zu sein, während er beispielsweise im UK-Store offenbar nicht akzeptiert werde.

Logitechs POP-Schalter wurde 2018 eingeführt und dient quasi als physischer Ersatz zur Smartphone-App zum Bedienen diverser Smart-Home-Geräte. Das System unterstützt 14 Systeme, darunter Philips Hue, Sonos, Fritzbox, Lifx, Lightify, WeMo und kann in IFTTT als auch Apples HomeKit eingebunden werden.

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Logitech hatte schon in der Vergangenheit wiederholte Funktionen und Produkte abgeschaltet. Ende des 2017 deaktivierte Logitech etwa den Cloud-Dienst, der für den Betrieb der Universalfernbedienung Harmony Link erforderlich war. Das Gerät wurde damit unbrauchbar. Nach lauter Nutzer-Kritik bot das Unternehmen einen kostenlosen Umtausch gegen ein neueres Gerät an. Im September 2018 entfernte Logitech dann per Update mehrere Funktionen, darunter den Sprachassistenten Alexa, aus einigen Ultimate-Ears-Lautsprechern.


Update

02.10.2025,

14:04

Uhr

Satz zum Einlösen des Coupons präzisiert.


(afl)



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Nordex: 7-MW-Windturbine soll extremer Kälte trotzen können


Die international tätige Nordex Group mit Hauptsitz in Hamburg hat eine Windkraftanlage entwickelt, die auch extremen Witterungsbedingungen standhalten können soll. Die N175/6.X soll ihre Nennleistung von bis zu 7 MW auch bei Temperaturen von bis zu Minus 30 Grad Celsius erreichen können, verspricht das Unternehmen. So sollen unabhängig von der Witterung hohe Energieerträge möglich sein. Die Anlage ist mit einem speziellen Enteisungssystem an den Windblättern ausgerüstet.

Entwickelt wurde die Windturbine N175/6.X für extreme Umgebungsbedingungen. Die Windkraftanlage hat einen Rotordurchmesser von 175 m und erreicht eine Nennleistung von 7 MW. Ein einzelnes Rotorblatt misst 87,5 m. Durch den modularen Aufbau können Teile der Delta-4000-Serie genutzt werden, die sich bereits im weltweiten Einsatz bewährt haben.

Die Anlage ist für niedrige bis mittlere Windgeschwindigkeiten ausgelegt, sodass sie sich etwa für Standorte in Kanada eignet, wo diese Windgeschwindigkeiten typisch seien. Entsprechend werde die Anlage dort nun angeboten.

Die einteiligen Rotorblätter seien für niedrige Windgeschwindigkeiten optimiert worden. Im Vergleich zu den Vorgängermodellen N163/5.X und N163/6.X liege der Ertrag durch die neuen Rotoren um 7 bis 14 Prozent höher, die Windturbine produziere bis zu 22 Prozent mehr Energie.

Besonderes Augenmerk sei auf die Haltbarkeit und den Einsatz der Windkraftanlage unter extremen klimatischen Verhältnissen gelegt worden. So sind die Rotorblätter mit einer Enteisungsanlage ausgestattet, die sie eisfrei halten kann. Eisbedingte Ausfallzeiten können so reduziert und die Leistung konstant gehalten werden. Eine genaue Angabe, bis zu welchen Minustemperaturen das Enteisungssystem funktioniert, macht Nordex allerdings nicht. Bis zu Minus 30 Grad Celsius soll die Windkraftanlage jedoch ihre Nennleistung beibehalten können.

Nordex verspricht außerdem einen leisen Betrieb der Windturbine. Sie kann zudem mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sowie einem Fledermausmodul ausgestattet werden. Letzteres soll vermeiden, dass die Tiere im Betrieb in die Rotorblätter fliegen. Trotz des Einsatzes in extremer Kälte verspricht Nordex eine Betriebsdauer der Anlage von 25 Jahren. In Abhängigkeit von den Standortbedingungen seien auch längere Betriebszeiten von bis zu 35 Jahren möglich.


(olb)



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iX-Workshop: IT-Recht für Admins – Wege zur gesetzeskonformen IT-Praxis


Administratoren verwalten Benutzerkonten und Zugriffsrechte, Lizenzen und urheberrechtlich geschütztes Material, verantworten Fehlkonfigurationen oder Sicherheitslücken, prüfen IT-Verträge und gehen aktiv gegen Angriffe, Schadsoftware oder andere Bedrohungen vor. Dabei müssen sie sich mit verschiedenen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, um die Unternehmens-IT rechtssicher zu betreiben und auch auf der juristischen Seite mögliche Risiken zu minimieren.

In dem praxisorientierten Workshop IT-Recht für Admins – Grundlagen, Stolperfallen und Praxis erklären Ihnen der Jurist Joerg Heidrich und der Berater für Informationssicherheit und Datenschutz Christoph Wegener, wie Sie als IT-Spezialist mit konkreten rechtlichen Fragen in Ihrer täglichen Arbeit umgehen. Sie erfahren, was Sie als Administrator aus rechtlicher Sicht dürfen, welche Grenzen Sie beachten müssen und in welchen Situationen Sie sogar rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.

Zu den behandelten Themen zählen unter anderem Datenschutz, sicheres Logging und Backups, Mitbestimmung, BYOD, Löschpflichten und Löschkonzepte sowie der Umgang mit IT-Sicherheits- und Datenschutzvorfällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den aktuellen Anforderungen des CRA, NIS-2 und des AI Acts und der zunehmenden Bedeutung des Zusammenspiels von Recht und Technik im IT-Bereich.

De Workshop spricht nicht nur System- und Netzwerkadministratoren an, sondern auch IT-Entscheider und Sicherheitsbeauftragte, die sich einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage mit ihren Möglichkeiten und Risiken verschaffen wollen.

November
17.11.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
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Unsere erfahrenen Referenten gehen in diesem Online-Workshop auf konkrete Rechtsfragen ein, die im IT-Alltag auftreten. Dr. Christoph Wegener ist seit 1999 mit wecon.it-consulting freiberuflicher Berater in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und Open Source. Joerg Heidrich ist Justiziar und Datenschutzbeauftragter bei heise medien und außerdem als Rechtsanwalt in Hannover tätig.

Sie haben in diesem Workshop die Möglichkeit, das vermittelte Wissen durch Fragen und Diskussionen zu vertiefen und eigene Situationen einzubringen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihren Platz.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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