Künstliche Intelligenz
Xiaomi 17 Pro und Pro Max: High-End-Modelle mit Rück-Display und massiven Akkus
Mit dem Xiaomi 17, 17 Pro und Pro Max will der chinesische Hersteller gegen Apples iPhone-17-Reihe antreten. Das sagte der Xiaomi-Präsident Lu Weibing im Vorfeld der Vorstellung. Allein das sei auch der Grund, weshalb der aktuellen Xiaomi-15-Reihe nicht die 16er-Serie folgt: Xiaomi gab zu, mit dem Generationssprung, mit Apples Nummerierung Schritt halten zu wollen. Die neuen Modelle sind zunächst für den chinesischen Markt vorgestellt worden; ein globaler Launch erfolgt später. Xiaomi hat erst vor wenigen Tagen die 15T-Modelle für den globalen Markt vorgestellt.
Unabhängig der Marketingspielerei haben die neuen Modelle des chinesischen Herstellers einiges zu bieten: So verfügen die neuen Modelle über Qualcomms neuen Topchip Snapdragon 8 Elite Gen 5, der in ersten Benchmarks Apples aktuelle iPhone-Chips die Rücklichter zeigt, und über massive Akkus mit bis zu 7.500 mAh. Die Pro-Modelle haben zudem ein rückseitiges Display an Bord, das ein wenig an die Außenbildschirme von Flip-Phones erinnert und als Sucher für Selfies, Steuerung für die Musikwiedergabe, interaktive Widgets und vieles mehr eingesetzt werden soll.
Xiaomi 17 Pro mit „Dynamic Back Display“
Dabei sei angemerkt, dass Xiaomis Mi 11 Ultra auch schon einen Bildschirm auf der Rückseite hatte, er war jedoch nur 1,1 Zoll groß. Der Nutzen beim Vorgänger war jedoch stark eingeschränkt, wobei man auch bei den neuen Pro-Modellen hinterfragen könnte, wie sinnvoll ein solches Feature abseits einer Sucherfunktion für Selfies eigentlich ist. Schließlich muss man das Gerät nur umdrehen, um Zugriff auf sämtliche Funktionen eines Smartphones zu erhalten. Nett ist dennoch, dass man die Rückseite mit einem Case zu einer Art Game-Boy umwandeln kann.

Auf dem Rück-Display können auch Spiele gespielt werden.
(Bild: Xiaomi)
Die technischen Daten des rückseitigen Displays sind nicht zu verachten: Der Bildschirm besitzt eine Diagonale von 2,7 Zoll beziehungsweise 2,9 Zoll (beim Pro Max) und hat eine Auflösung von 904 x 572 respektive 976 x 596 Pixel bei 120 Hz Bildwiederholrate. Zudem unterstützt es DC-Dimming und wird bis zu 3.500 cd/m² hell.
Helle Bildschirme, dicke Akkus
Ansonsten sind die beiden neuen Pro-Smartphones bis auf ihre Größe weitgehend identisch. Das kleinere Pro-Modell hat ein 6,3-Zoll-LTPO-Display mit dynamischer Bildwiederholrate von einem bis 120 Hertz an Bord. Der Bildschirm des Pro Max misst 6,9-Zoll-Display. Beide können bis zu 3500 cd/m² hell werden.

Das Xiaomi 17 Pro wird in allerlei Farben angeboten.
(Bild: Xiaomi)
Das Pro und Pro Max wiegen 192 g respektive 231 g und sind nach IP68 gegen Staub und Wasser geschützt. In puncto Speicher sind bis zu 16 GByte LPDDR5X-RAM und bis zu 1 TByte UFS 4.1-Speicherplatz an Bord.
Massiv sind die verbauten Akkus: Der des Pro-Modells ist 6300 mAh und der des Pro Max beeindruckende 7500 mAh. Beide unterstützen schnelles Laden mit 100 W per Kabel über das PPS-Ladeprotokoll. Kabelloses Laden über eine proprietäre Ladestation geht mit bis zu 50 W. Ob die Geräte den neuen Ladestandard Qi2 unterstützen, verrät Xiaomi nicht, wir gehen daher erst einmal nicht davon aus. Ungewiss ist, ob Xiaomi die großen Akkus auch in Europa anbieten wird.
Lesen Sie auch
Auf der Rückseite sind in das Plateau drei 50 MP-Kameras integriert: Sie verfügen über die gleiche Weitwinkel-Kamera mit f/1.67-Blende (LightFusion 950) und ein Ultraweitwinkel mit f/2.4. Bei den Telezoom-Kameras gibt es Unterschiede: Die beiden unterstützen zwar eine fünffache optische Vergrößerung, jedoch hat das Pro Max einen größeren Sensor und mit f/2.6 eine größere Blende als das kleinere Pro mit f/3.0. Damit dürfte das Pro Max unter schwierigen Lichtverhältnissen die bessere Figur bei Telezoom-Fotos machen. Die Selfie-Cam auf der Vorderseite hat einen 50-MP-Sensor.
Xiaomi 17 ohne Rückdisplay
Der Pro-Serie hat Xiaomi auch ein Basismodell beiseitegestellt, das ähnlich wie Apples Basis-iPhones ein wenig dezenter gestaltet ist, in seinem Gehäuse mit 6,3-Zoll-Display steckt allerdings ein riesiger Akku mit 7000 mAh. Auf den rückseitigen Bildschirm verzichtet der Hersteller jedoch, auf Qualcomms neuen Topchip indes nicht.

Weniger schillernd, aber auch mit Top-Ausstattung: das Xiaomi 17.
(Bild: Xiaomi)
Rückseitig sind ebenso drei 50-MP-Sensoren integriert, auch hier setzt Xiaomi seinen neuen LightFusion 950-Sensor ein. Alle Modelle kommen mit Leica-Branding.
Globaler Marktstart: später
In China bietet der Hersteller das Xiaomi 17 ab 4499 Yuan an, was umgerechnet 540 Euro entspricht. Die Pro-Versionen kosten in Xiaomi Heimatland ab 4999 respektive 5999 Yuan – etwa 600 beziehungsweise 720 Euro. Die Preise können jedoch nicht eins zu eins umgerechnet werden, wie es bei den Vorgängern ebenso der Fall war.

Alle Modelle der Xiaomi 17 Serie.
(Bild: Xiaomi)
Wir können davon ausgehen, dass das Xiaomi 17 ähnlich wie das Xiaomi 15 um die 1000 Euro kosten wird, die Pro-Versionen entsprechend mehr. Offizielle Preise für den hiesigen Markt werden seitens Xiaomi voraussichtlich erst Anfang 2026 kommuniziert, denn in der Regel bringt der Hersteller seine Topmodelle im Laufe des ersten Quartals eines Jahres in den Handel.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Mehr als 48.000 Anzeigen wegen Cybercrime in Bayern
Bayernweit gibt es weiterhin eine große Gefahr für Angriffe per Internet auf Behörden, Privatpersonen und Unternehmen. Dies geht aus dem Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2025 hervor, der in München vorgestellt wurde. „Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Bayern im zurückliegenden Berichtszeitraum über 48.000 Fälle von Cybercrime zur Anzeige gebracht“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die tatsächliche Anzahl der Straftaten in diesem Bereich sei aber vermutlich noch um ein Vielfaches höher.
Weiterlesen nach der Anzeige
Täter gehen immer professioneller vor
Neben der großen Zahl an Attacken von Hackern macht den Sicherheitsbehörden dabei insbesondere die zunehmende Professionalisierung der Täter und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Cyberangriffen Sorge. „Der Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Bedrohungen aus dem Cyberraum hat sich in den letzten Jahren zu einem essenziellen Bestandteil der inneren Sicherheit entwickelt“, betonte Herrmann.
Wachsende Anzahl politisch motivierter Cyberattacken
Gleiches gelte für die zunehmende Anzahl an mutmaßlich politisch motivierten Cyberattacken, neben den früher überwiegenden finanziellen Interessen der Täter. „Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Nachrichtendienste und staatlich gesteuerte ausländische Akteure vielfach Überlastungsangriffe, sogenannte DDoS-Attacken, oder Desinformationskampagnen als Mittel zur politischen Einflussnahme und zur Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen, um das Vertrauen in staatliche Institutionen und unsere Demokratie zu untergraben“, sagte Herrmann.
Tägliche Analyse von 2,7 Millionen Daten auf Angriffsindizien
In Bayern kämpft das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz LSI – gegen die Angriffe auf das Behördennetz aus dem Cyberraum. „Das Cyber Defence Center im LSI ist hierfür ein wesentlicher Baustein: Täglich werden rund 2,7 Milliarden Datensätze auf Angriffsindizien analysiert und in 2024 rund 390 Millionen verdächtige E-Mails bereits beim Empfang blockiert – davon rund eine Million mit neuartigem Schadcode“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).
Weiterlesen nach der Anzeige
Flächendeckende Fachkommissariate und Zentralstelle Cybercrime
Zudem habe die Polizei ein flächendeckendes Netzwerk hochspezialisierter Fachkommissariate und -dezernate zum Schutz vor Cyberattacken eingerichtet. Auch sogenannte „Quick-Reaction-Teams“ stünden Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung.
Seit 2015 kümmert sich zudem die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) um die Verfolgung der Täter. 2024 hätten zahlreiche Erfolge bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, -spionage und -sabotage erzielt werden können. Ein Beispiel sei die Zerschlagung der weltweit agierenden Ransomware-Gruppierung „8Base“. Allein in Deutschland habe es mindestens 365 nachgewiesene Angriffe dieser Gruppe gegeben.
Justizminister fordert besseren strafrechtlichen Schutz
Aus der Sicht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) muss der strafrechtliche Schutz gegen hybride Angriffe dringend verbessert werden: „Viele der Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Angesichts anhaltender Vorfälle wie Drohnenflüge über Flughäfen und Kasernen oder Fake News auf nachgeahmten Internetportalen muss der strafrechtliche Schutzrahmen für das 21. Jahrhundert fortentwickelt werden.“ So brauche es etwa einen neuen Straftatbestand für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Gerade beim Sport? Dann packt Google den Geschäftsvertrag in einen Podcast
Google erweitert seinen Cloud-Speicherdienst Drive um eine KI-gestützte Funktion, die PDF-Dokumente automatisch in Audio-Zusammenfassungen umwandelt. Nutzer können mit einem Klick aus umfangreichen Dokumenten wie Branchenberichten, Verträgen oder Meeting-Protokollen eine Audio-Datei im Podcast-Stil generieren lassen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die neue Gemini-Funktion basiert auf derselben Technik, die auch in Googles Notiz-Tool NotebookLM zum Einsatz kommt. Es umfasst unter anderem automatisch generierte Audio-Diskussionen zwischen zwei KI-Stimmen. Die erzeugten Audio-Dateien dauern je nach Umfang des Quelldokuments zwischen zwei und zehn Minuten und werden automatisch in einem eigenen Ordner „Audio Overviews“ im Google Drive des Nutzers abgelegt.
Nach der Erstellung auf einem Desktop erhalten Nutzer eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald die Audio-Datei fertiggestellt ist. Die Zusammenfassungen lassen sich anschließend von allen Geräten aus abspielen, die Zugriff auf Google Drive haben – einschließlich Mobilgeräten. Google positioniert das Feature primär für Nutzer, die lange Dokumente während anderer Tätigkeiten – zum Beispiel Pendeln oder Sport – „lesen“ möchten.
Anders als bei einer einfachen Text-to-Speech-Ausgabe fasst die KI die wesentlichen Inhalte des PDFs zusammen und präsentiert sie in einem Dialog-Format. Die KI-Technik analysiert dazu den Dokumentinhalt und extrahiert die Kernaussagen, bevor sie diese in eine möglichst natürlich klingende Audio-Diskussion umwandelt.
Deutliche Einschränkungen zum Start
Zum Marktstart unterstützt die Funktion ausschließlich englischsprachige PDF-Dokumente. Google macht keine Angaben dazu, wann weitere Sprachen folgen sollen. Auch andere Dateiformate wie Word-Dokumente oder PowerPoint-Präsentationen werden zunächst nicht unterstützt.
Die Audio-Overviews sind Teil des Gemini-Angebots für Google Workspace und damit nicht für alle Drive-Nutzer verfügbar. Das Feature wird sowohl über den Rapid-Release- als auch über den Scheduled-Release-Kanal an die Anwender verteilt. Workspace-Administratoren können die Funktion für ihre Organisation konfigurieren. Informationen hierzu finden sich im Workspace-Blog.
Weiterlesen nach der Anzeige
(fo)
Künstliche Intelligenz
Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation
Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.
DSA schreibt nutzerfreundliches Beschwerdesystem vor
Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.
Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.
„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“
X droht hohes Bußgeld bei DSA-Verstoß
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.
Lesen Sie auch
Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.
(fds)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
UX/UI & Webdesignvor 4 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
