Künstliche Intelligenz
Xiaomi 17 Pro und Pro Max: High-End-Modelle mit Rück-Display und massiven Akkus
Mit dem Xiaomi 17, 17 Pro und Pro Max will der chinesische Hersteller gegen Apples iPhone-17-Reihe antreten. Das sagte der Xiaomi-Präsident Lu Weibing im Vorfeld der Vorstellung. Allein das sei auch der Grund, weshalb der aktuellen Xiaomi-15-Reihe nicht die 16er-Serie folgt: Xiaomi gab zu, mit dem Generationssprung, mit Apples Nummerierung Schritt halten zu wollen. Die neuen Modelle sind zunächst für den chinesischen Markt vorgestellt worden; ein globaler Launch erfolgt später. Xiaomi hat erst vor wenigen Tagen die 15T-Modelle für den globalen Markt vorgestellt.
Unabhängig der Marketingspielerei haben die neuen Modelle des chinesischen Herstellers einiges zu bieten: So verfügen die neuen Modelle über Qualcomms neuen Topchip Snapdragon 8 Elite Gen 5, der in ersten Benchmarks Apples aktuelle iPhone-Chips die Rücklichter zeigt, und über massive Akkus mit bis zu 7.500 mAh. Die Pro-Modelle haben zudem ein rückseitiges Display an Bord, das ein wenig an die Außenbildschirme von Flip-Phones erinnert und als Sucher für Selfies, Steuerung für die Musikwiedergabe, interaktive Widgets und vieles mehr eingesetzt werden soll.
Xiaomi 17 Pro mit „Dynamic Back Display“
Dabei sei angemerkt, dass Xiaomis Mi 11 Ultra auch schon einen Bildschirm auf der Rückseite hatte, er war jedoch nur 1,1 Zoll groß. Der Nutzen beim Vorgänger war jedoch stark eingeschränkt, wobei man auch bei den neuen Pro-Modellen hinterfragen könnte, wie sinnvoll ein solches Feature abseits einer Sucherfunktion für Selfies eigentlich ist. Schließlich muss man das Gerät nur umdrehen, um Zugriff auf sämtliche Funktionen eines Smartphones zu erhalten. Nett ist dennoch, dass man die Rückseite mit einem Case zu einer Art Game-Boy umwandeln kann.

Auf dem Rück-Display können auch Spiele gespielt werden.
(Bild: Xiaomi)
Die technischen Daten des rückseitigen Displays sind nicht zu verachten: Der Bildschirm besitzt eine Diagonale von 2,7 Zoll beziehungsweise 2,9 Zoll (beim Pro Max) und hat eine Auflösung von 904 x 572 respektive 976 x 596 Pixel bei 120 Hz Bildwiederholrate. Zudem unterstützt es DC-Dimming und wird bis zu 3.500 cd/m² hell.
Helle Bildschirme, dicke Akkus
Ansonsten sind die beiden neuen Pro-Smartphones bis auf ihre Größe weitgehend identisch. Das kleinere Pro-Modell hat ein 6,3-Zoll-LTPO-Display mit dynamischer Bildwiederholrate von einem bis 120 Hertz an Bord. Der Bildschirm des Pro Max misst 6,9-Zoll-Display. Beide können bis zu 3500 cd/m² hell werden.

Das Xiaomi 17 Pro wird in allerlei Farben angeboten.
(Bild: Xiaomi)
Das Pro und Pro Max wiegen 192 g respektive 231 g und sind nach IP68 gegen Staub und Wasser geschützt. In puncto Speicher sind bis zu 16 GByte LPDDR5X-RAM und bis zu 1 TByte UFS 4.1-Speicherplatz an Bord.
Massiv sind die verbauten Akkus: Der des Pro-Modells ist 6300 mAh und der des Pro Max beeindruckende 7500 mAh. Beide unterstützen schnelles Laden mit 100 W per Kabel über das PPS-Ladeprotokoll. Kabelloses Laden über eine proprietäre Ladestation geht mit bis zu 50 W. Ob die Geräte den neuen Ladestandard Qi2 unterstützen, verrät Xiaomi nicht, wir gehen daher erst einmal nicht davon aus. Ungewiss ist, ob Xiaomi die großen Akkus auch in Europa anbieten wird.
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Auf der Rückseite sind in das Plateau drei 50 MP-Kameras integriert: Sie verfügen über die gleiche Weitwinkel-Kamera mit f/1.67-Blende (LightFusion 950) und ein Ultraweitwinkel mit f/2.4. Bei den Telezoom-Kameras gibt es Unterschiede: Die beiden unterstützen zwar eine fünffache optische Vergrößerung, jedoch hat das Pro Max einen größeren Sensor und mit f/2.6 eine größere Blende als das kleinere Pro mit f/3.0. Damit dürfte das Pro Max unter schwierigen Lichtverhältnissen die bessere Figur bei Telezoom-Fotos machen. Die Selfie-Cam auf der Vorderseite hat einen 50-MP-Sensor.
Xiaomi 17 ohne Rückdisplay
Der Pro-Serie hat Xiaomi auch ein Basismodell beiseitegestellt, das ähnlich wie Apples Basis-iPhones ein wenig dezenter gestaltet ist, in seinem Gehäuse mit 6,3-Zoll-Display steckt allerdings ein riesiger Akku mit 7000 mAh. Auf den rückseitigen Bildschirm verzichtet der Hersteller jedoch, auf Qualcomms neuen Topchip indes nicht.

Weniger schillernd, aber auch mit Top-Ausstattung: das Xiaomi 17.
(Bild: Xiaomi)
Rückseitig sind ebenso drei 50-MP-Sensoren integriert, auch hier setzt Xiaomi seinen neuen LightFusion 950-Sensor ein. Alle Modelle kommen mit Leica-Branding.
Globaler Marktstart: später
In China bietet der Hersteller das Xiaomi 17 ab 4499 Yuan an, was umgerechnet 540 Euro entspricht. Die Pro-Versionen kosten in Xiaomi Heimatland ab 4999 respektive 5999 Yuan – etwa 600 beziehungsweise 720 Euro. Die Preise können jedoch nicht eins zu eins umgerechnet werden, wie es bei den Vorgängern ebenso der Fall war.

Alle Modelle der Xiaomi 17 Serie.
(Bild: Xiaomi)
Wir können davon ausgehen, dass das Xiaomi 17 ähnlich wie das Xiaomi 15 um die 1000 Euro kosten wird, die Pro-Versionen entsprechend mehr. Offizielle Preise für den hiesigen Markt werden seitens Xiaomi voraussichtlich erst Anfang 2026 kommuniziert, denn in der Regel bringt der Hersteller seine Topmodelle im Laufe des ersten Quartals eines Jahres in den Handel.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Mac als lokales KI-System: So geht’s
Ein eigener KI-Server klingt zunächst nach einer komplexen Infrastruktur, doch es genügt bereits ein Mac mit Apple-Chip, um moderne Sprachmodelle (LLMs) selbst zu betreiben. Die Vorteile gegenüber KI-Diensten wie ChatGPT, Grok, Copilot, Claude oder Gemini: Ihr eigener Server bearbeitet alle Anfragen lokal – unabhängig vom Internet, externen Anbietern und mit vollständiger Kontrolle über Ihre Daten. Für die komfortable Bedienung eignet sich eine Weboberfläche wie Open WebUI, mit der Sie die Modelle ebenso einfach nutzen können wie kommerzielle Chatbots. Das klappt sogar mit jedem Computer oder Smartphone im lokalen im Netzwerk.
- Der eigene KI-Server lässt sich via Web-Interface im gesamten lokalen Netzwerk nutzen.
- Sie können zahlreiche lokale KI-Modelle wie DeepSeek oder LLaMA installieren.
- Sie haben volle Kontrolle über den Datenschutz und bestimmen selbst, ob Zugriffe auf das Internet erlaubt sind.
Ein eigener KI-Server eröffnet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten im Alltag. Sie können damit Dokumente erstellen, analysieren, übersetzen, zusammenfassen oder sich risikolos an das Thema KI herantasten. Auch Audioaufnahmen kann eine lokale KI transkribieren und damit Inhalte gezielt durchsuchbar oder gehörlosen Menschen zugänglich machen.
Zudem eignet sich die lokale KI hervorragend zur automatischen Textgenerierung. Persönliche E-Mails, Blogbeiträge oder sogar kreative Geschichten entstehen lokal, ohne dass sensible Informationen nach außen gelangen. Künstler, Designer und Musiker erhalten Unterstützung bei Bildbearbeitung, Kompositionen und kreativen Aufgaben. Entwickler können KI-Modelle zudem direkt in lokale Anwendungen integrieren oder Programmierarbeiten beschleunigen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mac als lokales KI-System: So geht’s“.
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Künstliche Intelligenz
Künftig auch Zölle auf in EU importierte Billigwaren?
Müssen Shein, Temu, AliExpress und Co. künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU bezahlen? Bei einem Treffen in Brüssel stimmen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seine Amtskollegen der EU-Länder heute (ab 10.30 Uhr) darüber ab, ob künftig auch Abgaben für günstige Waren gelten sollen, die bislang oft kostenfrei in die Europäische Union eingeführt werden können. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, dürfte abzuwarten bleiben.
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Mit dem von der Bundesregierung unterstützten Vorstoß soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Es sei ein ganz wichtiges Signal dafür, „dass wir keine Ramschware aus China wollen, dass wir unsere Märkte schützen“, sagte Vizekanzler Klingbeil jüngst.
EU-Kommission schlug Reform für faireren Wettbewerb vor
Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Reform der Zollregeln der EU zurück. Dem Willen der Brüsseler Behörde zufolge sollen ab 2028 zahlreiche Waren unter 150 Euro zollpflichtig werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.
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Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Außerdem sei die Befreiung für Verkäufer ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die EU-Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.
„Erster Baustein“ gegen Paketflut
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Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission waren 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Von der Abgabe dürften Online-Shoppingportale wie auch Amazon oder Etsy sowie E-Commerce-Giganten wie Temu, AliExpress und Shein betroffen sein.
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nennt die Abschaffung der Zollfreigrenze einen ersten Baustein, um die Paketflut einzudämmen. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, forderte sie weiter. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen. Auch sei der Start ab dem Jahr 2028 zu spät, mahnte Pop.
Die Abschaffung der 150 Euro-Freigrenze könne den europäischen Binnenmarkt spürbar fairer machen, heißt es vom Mittelstandsverbund. Sie sei ein überfälliger Schritt, sagte Präsident Günter Althaus. „Wer in Europa verkauft, muss sich auch an europäische Regeln halten – egal ob aus Köln oder aus Shenzhen. Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Zollämter personell und digital so ausgestattet werden, dass sie den wachsenden Warenverkehr tatsächlich kontrollieren können“, mahnt er.
Vom Online-Riesen Amazon heißt es, man unterstütze das Ziel, die Fähigkeiten der Zollkontrolle zu stärken, um Betrug und Nichteinhaltung zu bekämpfen und so für fairere Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel zu sorgen. „Wir verpflichten uns, künftig mit der Europäischen Kommission und den Zollbehörden zusammenzuarbeiten, um moderne, effiziente und vereinfachte Zollverfahren für regelkonforme Händler sicherzustellen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.
Neben der nun beschlossenen Zollpflicht auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.
Konzerne bei Verbrauchern beliebt
Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Die beiden Shoppingportale erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Laut einem aktuellen Ranking des Handelsforschungsinstituts EHI war Shein 2024 bereits der siebtgrößte Onlineshop in Deutschland. Temu belegt bei den Marktplätzen den 4. Rang.
Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.
In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Onlinehändler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung vergangene Woche ein Verfahren gegen die Plattform ein. Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200.000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Mehr als 48.000 Anzeigen wegen Cybercrime in Bayern
Bayernweit gibt es weiterhin eine große Gefahr für Angriffe per Internet auf Behörden, Privatpersonen und Unternehmen. Dies geht aus dem Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2025 hervor, der in München vorgestellt wurde. „Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Bayern im zurückliegenden Berichtszeitraum über 48.000 Fälle von Cybercrime zur Anzeige gebracht“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die tatsächliche Anzahl der Straftaten in diesem Bereich sei aber vermutlich noch um ein Vielfaches höher.
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Täter gehen immer professioneller vor
Neben der großen Zahl an Attacken von Hackern macht den Sicherheitsbehörden dabei insbesondere die zunehmende Professionalisierung der Täter und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Cyberangriffen Sorge. „Der Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Bedrohungen aus dem Cyberraum hat sich in den letzten Jahren zu einem essenziellen Bestandteil der inneren Sicherheit entwickelt“, betonte Herrmann.
Wachsende Anzahl politisch motivierter Cyberattacken
Gleiches gelte für die zunehmende Anzahl an mutmaßlich politisch motivierten Cyberattacken, neben den früher überwiegenden finanziellen Interessen der Täter. „Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Nachrichtendienste und staatlich gesteuerte ausländische Akteure vielfach Überlastungsangriffe, sogenannte DDoS-Attacken, oder Desinformationskampagnen als Mittel zur politischen Einflussnahme und zur Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen, um das Vertrauen in staatliche Institutionen und unsere Demokratie zu untergraben“, sagte Herrmann.
Tägliche Analyse von 2,7 Millionen Daten auf Angriffsindizien
In Bayern kämpft das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz LSI – gegen die Angriffe auf das Behördennetz aus dem Cyberraum. „Das Cyber Defence Center im LSI ist hierfür ein wesentlicher Baustein: Täglich werden rund 2,7 Milliarden Datensätze auf Angriffsindizien analysiert und in 2024 rund 390 Millionen verdächtige E-Mails bereits beim Empfang blockiert – davon rund eine Million mit neuartigem Schadcode“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).
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Flächendeckende Fachkommissariate und Zentralstelle Cybercrime
Zudem habe die Polizei ein flächendeckendes Netzwerk hochspezialisierter Fachkommissariate und -dezernate zum Schutz vor Cyberattacken eingerichtet. Auch sogenannte „Quick-Reaction-Teams“ stünden Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung.
Seit 2015 kümmert sich zudem die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) um die Verfolgung der Täter. 2024 hätten zahlreiche Erfolge bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, -spionage und -sabotage erzielt werden können. Ein Beispiel sei die Zerschlagung der weltweit agierenden Ransomware-Gruppierung „8Base“. Allein in Deutschland habe es mindestens 365 nachgewiesene Angriffe dieser Gruppe gegeben.
Justizminister fordert besseren strafrechtlichen Schutz
Aus der Sicht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) muss der strafrechtliche Schutz gegen hybride Angriffe dringend verbessert werden: „Viele der Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Angesichts anhaltender Vorfälle wie Drohnenflüge über Flughäfen und Kasernen oder Fake News auf nachgeahmten Internetportalen muss der strafrechtliche Schutzrahmen für das 21. Jahrhundert fortentwickelt werden.“ So brauche es etwa einen neuen Straftatbestand für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.
(dmk)
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