Künstliche Intelligenz

Youtube-Videos für Kinder bescheren Disney Datenschutzstrafe


Wer jugendgefährdende Inhalte frei ins Internet stellt, kann in manchen Ländern Probleme bekommen. Im Zeitalter des Überwachungskapitalismus kann es auch umgekehrt kommen. Aktuell trifft das den Disney-Konzern. Er muss in den USA zehn Millionen US-Dollar zahlen, weil er für Kinder gemachte Videos bei Youtube eingestellt hat, ohne sie als „für Kinder“ zu kennzeichnen.

Diese Kennzeichnung soll seit 2019 verhindern, dass Youtube personenbezogene Daten über die Zuschauer sammelt und dann für Werbezwecke nutzt. Solche Datenverwertung ist in den USA für Personen unter 13 Jahren nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden und zugestimmt haben. Vor 2019 hat Youtube die Daten aller Zuschauer geerntet; weil das die Normen des US-Gesetzes COPPA (Children’s Online Privacy Protection Act of 1998) verletzt hat, musste der Google-Konzern damals 170 Millionen US-Dollar zahlen. Seither muss jedes neu hochgeladene Youtube-Video entweder als „für Kinder“ oder als „nicht für Kinder“ gedacht eingestuft werden.

Disney hat einige Videos und Musikvideos der Disney-Reihen The Incredibles, Coco, Toy Story, Frozen und Mickey Mouse als „nicht für Kinder“ auf Youtube hochgeladen, heißt es in einer auf Initiative der US-Behörde FTC (Federal Trade Commission) erhobenen Klage. Dabei sollen die Videos gerade Kinder ansprechen. Greifen diese auf die nicht korrekt klassifizierten Videos zu, erntet Youtube ihre Daten und verwertet sie, ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben.

Außerdem erlaubt Youtube dann Nutzerkommentare unter den Videos und spielt nach dem Ende des Streifens automatisch weitere ab, die ebenfalls als „nicht für Kinder“ gekennzeichnet sind. Das können dann auch Inhalte anderer Urheber als Disney sein, die wirklich nicht für Kinder geeignet sind. Auch Kommentare können unpassend ausfallen.

Mitte 2020 habe Youtube aus eigenem Anlass die Einstufung bei über 300 Disney-Videos von „nicht für Kinder“ auf „für Kinder“ geändert und Disney darüber informiert, berichtet die FTC. Doch auch danach habe Disney seine Vorgehensweise beim Upload neuer Videos nicht verbessert und weiterhin Videos für Kinder als „nicht für Kinder“ bereitgestellt. Aus Sicht der FTC ist das erschwerend. Gegen Zahlung von zehn Millionen Dollar und der verbindlichen Einführung eines Compliance-Programms soll das Gerichtsverfahren nun eingestellt werden.

Die FTC nutzt den Fall, um den Druck auf Youtube zur Einführung einer allgemeinen Alterskontrolle zu erheben. „Falls Youtube Technik einführt, die Alter, Altersbandbreite oder Alterskategorie aller Youtube-Nutzer feststellt, (…) kann sich Disney auf dieses Signal verlassen“ schreibt die FTC, „Diese vorausschauende Altersverifikationsklausel (in dem gerichtlichen Vergleich setzt auf) den zunehmenden Einsatz von Altersverifikationstechnik zum Online-Kinderschutz – und erzeugt Anreiz, ihre Verbreitung zu beschleunigen.“

Das Verfahren heißt USA v. Disney Worldwide Services et Disney Entertainment Operations und ist am US-Bundesbezirksgericht für Zentralkalifornien unter dem Az. 2:25-cv-08223 anhängig.


(ds)



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