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Zähne gezogen: Wirtschaftsministerium schafft Lieferkettengesetz faktisch ab
Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet, massiv entschärft. Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Arbeitsressort unter Bärbel Bas (SPD) die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), am Freitag angewiesen, künftig bei der Durchsetzung der Vorgaben „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ vorzugehen.
Diese faktische Entkernung folgt auf den Kabinettsbeschluss von Anfang September zur Novelle des Gesetzes. Der umstrittene Regierungsentwurf sieht vor, die Bürokratie radikal einzudämmen, was Schwarz-Rot prinzipiell schon im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Die Pflicht für Unternehmen, detaillierte Jahresberichte über ihre Sorgfaltspflichten zu erstellen, soll ersatzlos und rückwirkend abgeschafft werden. Neun von dreizehn möglichen Bußgeldtatbeständen werden den Plänen zufolge aus dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten gestrichen.
Um die Unternehmen sofort zu entlasten, hat das Haus von Reiche der Exportbehörde nun vorgegeben, Unternehmensberichte ab sofort gar nicht mehr zu prüfen. Ferner wird die Bafa entsprechend dem geplanten, aber noch gar nicht vom Bundestag verabschiedeten Gesetz laufende Bußgeldverfahren einstellen und keine neuen eröffnen, die auf den gestrichenen Tatbeständen beruhen.
Bußgelder nur noch bei schwersten Verstößen
Bußgelder für die verbleibenden relevanten Sachverhalte sollen nur bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen und unter sehr hohen Voraussetzungen verhängt werden. An das Bafa ging zugleich die Order, hierbei äußerst „restriktiv“ vorzugehen, wenn die Fälle dies tatsächlich hergäben.
Gleichzeitig sollen die Exportkontrolleure ihre unterstützenden Aktivitäten etwa in Form von Umsetzungshilfen und der Förderung von Kooperationen weiter ausbauen. Mittelfristig werde das hiesige Gesetz durch eine „bürokratiearme Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden“, heißt es beim Wirtschaftsressort. Die Regierung sage zu, die Belastungen für die Wirtschaft dabei so gering wie möglich zu halten.
Apple und Samsung wiederholt am Pranger
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) appellierte schon kurz nach Amtsantritt im Mai an die EU-Gesetzgebungsgremien, die erst 2024 beschlossene europäische Lieferkettenrichtlinie gleich wieder abzuschaffen. „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben“, betonte der Konservative mit Blick auf die hiesigen einschlägigen Bestimmungen, über die die CSDDD der EU teils hinausgeht. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) setzte kurz darauf andere Akzente: „Natürlich müssen wir jetzt gucken: Wie können Berichtspflichten gedämpft werden, wie kann Bürokratie abgebaut werden? Aber insgesamt waren wir uns einig, das Lieferkettengesetz ist wichtig.“
Der Entwurf der EU-Kommission für ein Paket zum Bürokratieabbau sieht vor, dass die CSDDD später greift, dann nur noch ein Fünftel der derzeit vorgesehenen Unternehmen betrifft und weniger Informationen zutage bringt. Mit der Richtlinie sollen vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Das bezieht sich auch auf Tochtergesellschaften und Geschäftspartner. Betroffene sollen entsprechende Prüfprozesse aufsetzen und diese dokumentieren. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
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(atr)
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937 Millionen Euro Strafe gegen italienische Tankstellen wegen Kartell
In Italien hat die nationale Kartellbehörde wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen gegen sechs Mineralölkonzerne insgesamt 937 Millionen Euro Geldstrafe verhängt. Die Konzerne sollen sich bei der Festlegung der im Kraftstoffpreis enthaltenen Biokomponente an den Tankstellen abgesprochen haben, wie die Behörde AGCM in Rom mitteilte. Betroffen sind die Konzerne Esso, Eni, Ip, Q8, Saras und Tamoil.
Indirekter Informationsfluss
Nach Angaben der Wettbewerbshüter der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) wurde sie durch einen Informanten innerhalb der Branche von den Absprachen in Kenntnis gesetzt, einen sogenannten Whistleblower. Die Strafen beziehen sich auf den Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte 2023. Nach Ansicht der Kartellbehörde nahmen die Konzerne nahezu zeitgleich Preiserhöhungen vor, die größtenteils übereinstimmten und durch direkten oder indirekten Informationsaustausch zustande kamen.
Die Biokomponente bezieht sich auf die Verpflichtung, aufgrund nationaler und europäischer Regelungen Benzin und Diesel Biokraftstoffe beizumischen. Der Betreiber der Tankstelle beziehungsweise der Zulieferer muss sicherstellen, dass ein bestimmter Prozentsatz des Kraftstoffs erneuerbaren Ursprungs ist.
Nach jüngsten Angaben des italienischen Fachverbandes FIGISC betrug die Komponente im ersten Halbjahr durchschnittlich etwa sieben Cent pro Liter. Im Vergleich zu anderen Bestandteilen wie Rohölpreis, Steuern, Raffinierung oder Vertrieb ist dieser Anteil verhältnismäßig klein. Die höchste Strafe muss der italienische Konzern Eni (ehemals: Agip) mit 336 Millionen Euro bezahlen.
(fpi)
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Estonia Defence Week: Raus aus der Schusslinie
Die Estonia Defence Week in der estnischen Hauptstadt Tallinn fand am Mittwoch und Donnerstag, 24. und 25. September, ihren Höhepunkt in der Verteidigungsmesse Defence Expo. Ein Großteil der ausgestellten Neuheiten bezieht sich auf den aktuell in der Ukraine tobenden Drohnenkrieg sowie auf einen sogenannten Drone Wall an der NATO-Ostgrenze. Ein zweites Hauptthema sind automatisierte oder ferngesteuerte Landfahrzeuge. Dabei zeigt sich eine überraschende Neuheit, die künftig auch ganz zivil im deutschen Straßenverkehr auffallen könnte.
Sten Gavronski von Baltic Defence Service auf einem Manul cUAV, der mit Telearmy-Technik auch ferngesteuert fahren kann.
Bei der estnischen Telearmy ist sogar der Begriff „Dual Use“ zweideutig. Die Firma rüstet unterschiedliche Fahrzeuge mit einer Fernsteuerung aus, die frontgerecht über unterschiedliche Kanäle wie das 5G-Netz, Funk oder eine Starlink-Verbindung übertragen werden kann, je nachdem, welcher Kanal im Moment zur Verfügung steht. Für diesen Zweck rüsten die Ingenieure das Fahrzeug mit zwei bis sechs Kameras aus und greifen auf seine elektronische Steuerung zu. In schwierigen Fällen kann die Lösung auch in einer Mechanik bestehen, die das Lenkrad und die Pedale bedient. Der Operator sitzt entweder stationär an einem Steuerpult oder er nutzt eine mobile Steuereinheit. Die ist in einem robusten Hartschalenkoffer untergebracht und besteht im Wesentlichen aus einem Bildschirm und einem Joystick.
Dual Use heißt dann zunächst einmal, dass sich ein Fahrer immer noch ganz herkömmlich hinter das Steuer schwingen und das Fahrzeug wie gewohnt steuern kann. Es ist aber auch aus sicherer Entfernung möglich, ferngesteuert Versorgungsgüter an die Frontlinie zu transportieren oder Verwundete ins Hinterland zu holen. Dual Use bedeutet aber ebenso, dass die Technik auch längst schon ins zivile Leben Einzug gehalten hat. So gibt es in Estland bereits Car-Sharing-Fahrzeuge und Taxis, die ferngesteuert vor die Haustür kommen. Der Partner Elmo Teledriving hat solche Fahrzeuge seit 2022 in Estland im Einsatz und will in den kommenden Wochen mit einem Wagen in Heidelberg starten.
Servo am Abzug
Das estnische Start-up Atalanta hat eine neue ferngesteuerte Plattform für verschiedene Sturmgewehre, für Jammer, die Drohnen von ihren Kommunikationskanälen abschneiden, und sogar für tragbare panzerbrechende Granatwerfer sowie als Lafette für die Flugabwehr vorgestellt. Die Remote Weapon Station namens Toxon lässt sich um 360 Grad in 90 Grad in der Sekunde drehen und beliebig im Höhenwinkel verstellen. Tageslicht- und Infrarotkameras geben nicht nur dem Schützen gute Sicht, potenzielle Ziele erkennt das System auch eigenständig und kann ausgewählte Ziele wie etwa anfliegende Drohnen nachverfolgen. So kann der Schütze aus geschützter Position heraus abdrücken. Das System könnte sogar auf ferngesteuerten Fahrzeugen genutzt werden.
Mit Nearfield- und Widefield-Objektiven, Laserdistanzmessung und Infrarotsensorik kann das System Shark von Marduk den Himmel im weiten Winkel überwachen, Objekte detektieren, kategorisieren und tracken.
Viele Unternehmen entwickeln Lösungen für einen künftigen Baltic Drone Wall, also die Drohnenabwehr an der Ostgrenze von Estland, Lettland und Litauen, beziehungsweise für einen Eastern Shield (NATO-Ostgrenze im Baltikum und Polen). Das fängt bei der estnischen DefSecIntel an, die mobile Kommandozentren in Form von Fahrzeugen mit Bildschirmplätzen, Radar, Kameras und Steuerungssoftware anbietet. Zudem arbeitet man an Abwehrdrohnen gegen angreifende Drohnen.
Das estnische Start-up Marduk Technologies hat Kamerasysteme entwickelt, die Nearfield- und Widefield-Kameras kombinieren, sowie eine Laserdistanzmessung, Nachtsicht sowie Eventkameras, die auf Bewegungen im beobachteten Luftraum ansprechen. Das Besondere: Durch die Widefield-Kameras decken diese Systeme einen Blickwinkel von 16 Grad ab. Diese Kamerasysteme können auf ihrer Servoplattform den Himmel eigenständig absuchen, eindringende Drohnen detektieren und vom Operator ausgewählte Ziele verfolgen.
Kleine Lenkflugkörper statt Raketen
In der Ukraine versucht man derzeit, viele einfliegende Drohnen mit teuren Raketensystemen zu bekämpfen, die ursprünglich für den Einsatz gegen Langstreckenraketen konzipiert worden sind. Das ist eine kostspielige Lösung gegen die eingesetzten Billigdrohnen oder sogar gegen Drohnenattrappen.
Lenflugkörper könnten in Zukunft die günstige Alternative für die Drohnenabwehr sein und sich relativ schnell in großen Mengen produzieren lassen, sagt Kusti Salm von Freudenburg Technologies.
(Bild: Erlend Štaub)
Die estnische Frankenburg Technologies entwickelt und testet derzeit einfachere Lenkflugkörper mit einer Reichweite von etwa 2 Kilometern. Diese Waffen mit Raketenantrieb sind wesentlich schneller als Drohnen und wurden bereits in über 50 Live-Tests erprobt, samt Detektion und kamerabasierter autonomer Zielfindung. Sie könnten sich bald in relativ hohen Stückzahlen herstellen lassen, wie Frankenburg-CEO Kusti Salm gegenüber c’t erklärt. Bis 2026 plane das Unternehmen in Estland eine Produktion aufzubauen, mit der Kapazität für mehrere Hundert Missiles pro Monat.
Viele Drohnensysteme an den Ständen sind darauf ausgelegt, Explosivstoffe in ihr Ziel zu transportieren oder Minen abzuwerfen. Als Jamming-Schutz können kleine Quadcopter der estnischen Meridien eine Spule von 2,5 Kilogramm Gewicht tragen, von der sich bis zu 15 Kilometer Glasfaser abspulen lassen. Damit kann die Kleindrohne ferngesteuert ins Ziel gesteuert, aber nicht gejammt werden.
Das junge estnische Start-up Mindchip rüstet Boote mit autonomer Steuerung aus. Die können als große Torpedos angreifen oder friedliche Rundfahrten machen, erklärt CEO Heigo Mölder.
(Bild: Erlend Štaub)
Verschiedene Boote, etwa von der estnischen Mindchip, können autonom gesteuert ausfahren und dabei mehrere Hundert Kilogramm an Explosivstoffen tragen, aber auch beispielsweise in einem Küstengebiet patrouillieren. Die Steuereinheit kann ebenso auf Schiffsneubauten installiert werden, um einheitliche Testfahrten auszuführen. Die Start-up-Mentalität des baltischen Landes erweist sich als innovativ und flexibel.
(agr)
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KV-Connect-Aus in NRW: „Digitaldesaster für Ärzte, Papierprivileg für Behörden“
Man stelle sich vor: Im Jahr 2025 sind Ärztinnen und Ärzte längst verpflichtet, elektronische Kommunikationswege vorzuhalten. KIM – Kommunikation im Medizinwesen – ist da, funktionsfähig, erprobt. Gesundheitsämter haben KIM-Adressen, selbst manche Krankenhäuser haben schon KIM-Adressen, Praxen ohnehin, seit Jahren schon. Alles könnte also ganz einfach sein.
Worum geht es? Um Kinderschutz. In vielen Bundesländern wird seit Jahren staatlich nachgehalten, welche Kinder zu den Vorsorgeuntersuchungen von ihren Eltern vorgestellt werden – und welche nicht. Dazu melden die Ärztinnen und Ärzte die Teilnahme. In NRW war das bisher digital möglich – unkompliziert, sicher, fast schon modern: über KV-Connect, den offiziellen Datendienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, eigens für genau solche Anwendungen geschaffen.
Michael Achenbach ist Kinderarzt und Vorstandsmitglied im Landesverband der Kinder- und Jugendärzt:innen (BVKJ) Westfalen Lippe
(Bild: BVKJ )
Doch dann tritt das Land NRW auf den Plan. Mit der Grandezza einer Behörde, die die Digitalisierung als exotisches Fremdwort betrachtet, verkündet das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz sinngemäß: Wir schalten den bisherigen elektronischen Übermittlungsweg ab und stellen selbstverständlich keinen neuen bereit. Stattdessen schicken wir Ihnen Papierformulare und Freiumschläge. Viel Spaß beim Ausfüllen und Wegschicken. Ach ja: wöchentlich bitte. Termine einhalten, sonst droht Bürokratie-Exkommunikation.
Dieser Brief gab Anlass zu dem Kommentar.
(Bild: privat)
Das heißt: Während die Arztpraxen verpflichtet sind, moderne Kommunikationskanäle vorzuhalten, darf sich die Behörde gönnerhaft auf das gute alte Papier zurückziehen. Digitaler Rückfall de luxe. Die Ärztinnen und Ärzte, die ohnehin zwischen Patientenversorgung, Fachkräftemangel und Bürokratielawinen jonglieren, sollen bitte schön die Lücke stopfen und das Desaster ausbaden.
Und weil es bis jetzt nicht grotesk genug ist, kommt der Clou: Das Ganze hat selbstverständlich kostenfrei zu erfolgen. Ein kleines „Sonderopfer“, das man den Kinder- und Jugendärztinnen auferlegt. Denn hier geht es ja um das hohe Gut des Kinderschutzes. Dieses Gut ist allerdings nur solange hoch, wie es kostenlos zu erreichen ist. Kinderschutz zum Nulltarif, einfach per Gesetzesauflage. So kommt man in Deutschland weiter: Leistung ohne Geld.
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Ach ja, „Leistung ohne Geld“ hat sogar einen offiziellen Namen: Dienst-Leistung. Nur dass selbst die Dienenden bei der Bundeswehr immerhin einen Sold bekommen. Beim Land NRW gibt’s dafür nichts, außer neuen Formularstapeln und – man lese und staune – Freiumschlägen.
Dabei zeigen andere Länder, dass es auch anders geht: In Rheinland-Pfalz wird jede Meldung mit 1,– € Aufwandsentschädigung vergütet, im Saarland sogar mit 2,– €. Es gibt eben doch noch vereinzelte Stellen, denen Kinderschutz tatsächlich auch etwas wert ist. NRW gehört offenbar nicht dazu.
Fazit: Willkommen in Faxland NRW. Die Zukunft der Kommunikation liegt im 21. Jahrhundert – nur die Behörden haben beschlossen, lieber im Archiv des letzten Jahrtausends zu bleiben. Oder vielleicht bedeutet die Abkürzung „NRW“ ja in Wirklichkeit gar nicht Nordrhein-Westfalen, sondern einfach: „Nur-Rückwärts-Weg“.
(mack)
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