Künstliche Intelligenz
Ladetarife für Elektroautos im Vergleich
Laden Sie Ihr Elektroauto ausschließlich zu Hause an der eigenen Wallbox oder an kostenlosen Ladestationen auf, haben Sie einen großen Vorteil: Die Kosten sind im Vorfeld bekannt, böse Überraschungen bleiben ebenso aus wie inkompatible Ladekarten oder -Apps. Denn genau damit werden Sie höchstwahrscheinlich konfrontiert, wenn das Auto an einer kostenpflichtigen öffentlichen Ladesäule steht. Zwar ist klar geregelt, wer unter welchen Bedingungen Strom verkaufen darf, einen Tarifdschungel verhindert das nicht.
Update
02.07.2025,
17:12
Uhr
Wir haben die Preise für Shell Recharge und Tesla Supercharger angepasst sowie die neue Shell-Recharge-Tarifstruktur und Electra als zusätzlichen Anbieter eingebunden.
So mag es kein riesiges Loch in Ihre Geldbörse reißen, wenn Sie auf dem Weg in den Urlaub für die Batterieladung 55 Euro statt wie zu Hause 40 Euro zahlen. Über das Jahr gerechnet summieren sich aber auch Unterschiede beim Strompreis im Zehntel-Euro-Bereich zu nennenswerten Beträgen – zumindest dann, wenn man öfter längere Strecken fährt und die öffentliche Ladeinfrastruktur nutzt. Hinzu kommt, dass so mancher Anbieter Zusatzgebühren verlangt, die häufig in den Fußnoten versteckt sind.
- Die Wahl des Zahlungsmittels kann den Preis pro Kilowattstunde beeinflussen.
- Tarife mit Grundgebühr lohnen sich mitunter schon bei weniger als 70 Kilowattstunden pro Monat.
- Immer mehr Anbieter setzen auf dynamische Preise, der Unterschied kann mehr als 0,10 Euro pro Kilowattstunde betragen.
Lange Standzeiten erhöhen die Kosten
Fester Bestandteil vieler Ladetarife ist eine Blockiergebühr. Diese fällt an, wenn Sie eine bestimmte Ladezeit überschreiten. An Wechselstrom-Ladesäulen (AC-Laden), die typischerweise im städtischen Raum zum Einsatz kommen, erheben die Betreiber die Blockiergebühr in der Regel ab der fünften Stunde. Für jede weitere Minute müssen Sie dann einen Zuschlag zahlen, meist zwischen 5 und 10 Cent.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ladetarife für Elektroautos im Vergleich“.
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Künstliche Intelligenz
Pixel 6a: Pflichtupdate zur Reduzierung der Akkukapazität erscheint am 8. Juli
Mitte Juni hatte Google über Akkuprobleme beim Pixel 6a informiert und ein obligatorisches Software-Update angekündigt, um eventuelle Überhitzungsprobleme zu reduzieren. Jetzt hat der Konzern einen Termin für die Verteilung des Updates genannt und erklärt, dass nur bei betroffenen Geräten neue Funktionen zur Akkuverwaltung einziehen würden.
Neue Akkuverwaltung nicht für alle Pixel 6a
Wie Google in einem Support-Dokument erklärt, erhalten alle Pixel-6a-Modelle das Pflicht-Update. Jedoch wird die neue Akkuverwaltung lediglich bei einer nicht näher spezifizierten Anzahl „betroffener Geräte“ aktiviert. Damit soll bei diesen das Risiko einer potenziellen Akkuüberhitzung verringert werden.
„Bei einigen Nutzern werden die Änderungen früher als bei anderen sichtbar, da die Akkuverwaltungsfunktionen erst aktiviert werden, wenn ein betroffenes Gerät 400 Ladezyklen erreicht hat“, erklärt Google. Eine erste Erinnerung wird laut Konzern beim Erreichen von 375 Ladezyklen an ein betroffenes Gerät gesendet.
Google erklärt ferner, dass mit der neuen Akkufunktion die Akkukapazität und die Ladeleistung auf betroffenen Geräten reduziert werde. Dies könne dazu führen, dass „die Akkulaufzeit zwischen Ladevorgängen auf betroffenen Geräten kürzer ausfällt“. Nutzer betroffener Geräte könnten zudem weitere Veränderungen bemerken, zu denen etwa „eine verringerte Ladeleistung oder kurzfristige Änderungen bei der Anzeige des Akkustands auf dem Smartphone, während es die neue Akkukapazität ermittelt“ gehören.
Akkutausch ab dem 21. Juli möglich
Google bietet Nutzern eines betroffenen Geräts einen kostenlosen Austausch des Akkus an. Hierfür bietet der Konzern ähnlich wie etwa beim Pixel 4a und 7a eine Support-Webseite an, auf der sie erfahren können, ob ihr Gerät für einen Akkuwechsel qualifiziert ist.
In Deutschland müssen Besitzer des Geräts für den Akkutausch einen zugelassenen Reparaturshop besuchen, eine Einsendeoption wie etwa in den USA gibt es nicht. Google weist überdies darauf hin, dass Geräte, die weitere Schäden aufweisen, die „durch Flüssigkeiten, scharfe Gegenstände oder übermäßige Gewalt entstanden“ seien, „möglicherweise“ ein kostenloser Akkutausch im Rahmen des Programms verwehrt werde.
Alternativ zur Reparatur bietet Google auch eine Einmalzahlung oder einen Rabattcode für Google-Hardware an, der beim Kauf eines anderen Pixel-Smartphones im Google-Store eingelöst werden kann. Nutzer haben Google zufolge ab dem 8. Juli ein Jahr Zeit, ihr Gerät zu registrieren und eine der Supportoptionen zu wählen.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Forum Bildung Digitalisierung: Orientierungspapier zur Handyverbotsdebatte
Hat man einen guten Sündenbock gefunden, lässt sich dieser medial immer wieder gut schlachten. An ihm kann Haltung und Gestaltungswille demonstriert werden, auch wenn auf die rituelle Schlachtung eigentlich keine weiteren Handlungen folgen. Die Debatte zur Smartphonenutzung in Schulen wurde in den vergangenen Monaten zum Teil ernsthaft, zum Teil aber auch performativ geführt. Unter anderem wurde manchmal so getan, als hätten Bildungseinrichtungen bisher keinerlei Regeln zur Nutzung von mobilen Endgeräten eingeführt, obwohl das einige schon vor Jahren getan haben.
Aus diesem Grund meldet sich nun auch das Forum Bildung Digitalisierung zu Wort. Es möchte zu einer „Versachlichung der mitunter aufgeladen geführten Debatte beitragen“. Dafür hat das Forum ein Orientierungspapier veröffentlicht, das darstellt, welche Rechtslage es derzeit im föderalen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland je nach Bundesland gibt und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich zur Nutzung von digitalen Endgeräten vorliegen. Die hiesigen Rechtslagen werden zudem auch mit einem internationalen Vergleich eingeordnet.
Komplexitätsvermeidung vermeiden
Ralph Müller-Eiselt, Vorstand des Forum Bildung Digitalisierung, warnt im Orientierungspapier davor, dass die „Smartphone-Debatte“ dazu führen könnte, die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung „generell auszubremsen“. Es sei unverzichtbar, diese fortzuführen, damit alle Schülerinnen und Schüler auf ein „selbstbestimmtes Leben in der Kultur der Digitalität“ vorbereitet werden. Nur so könnten sie lernen, „souverän mit neuen Technologien wie KI und den damit verbundenen Chancen und Risiken umzugehen“. Zudem sei die Vermittlung von Medienkompetenz „das beste Mittel gegen Cybermobbing, digitale Desinformation und Social-Media-Sucht“. Klare Regeln für die private Smartphonenutzung seien zwar wichtig, aber es müssten mehrere Ziele unter einen Hut gebracht werden. Es stelle sich also vor allem die Frage, wie es am besten gelingt, die digitale Schulentwicklung voranzubringen, Medienkompetenz zu vermitteln und gleichzeitig einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen. Die Antwort darauf sei „komplexer als ein Smartphone-Verbot.“
Das Papier zeichnet den Verlauf der aktuellen Debatten nach, gibt aber auch Einblick in die Debatten der vergangenen Jahrzehnte, seit der Entwicklung von Mobiltelefonen, die für die breite Gesellschaft erschwinglich wurden. Und auch (angebliche) Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Smartphonenutzung beziehungsweise eines Smartphone-Verbots an Schulen werden aufgelistet und kommentiert. Einen ersten Einblick biete etwa der Scoping Review „Evidence for and against banning mobile phones in schools“ von 2024. Ihm liegen 22 Einzelstudien aus zwölf Ländern zugrunde. Bewertet wurde vor allem, inwieweit sich ein Smartphone-Verbot auf den Lernprozess und das Wohlbefinden der Schüler:innen auswirkt. Die Haupterkenntnis dabei sei gewesen: „Die Ergebnisse sind bislang uneindeutig, es braucht weitere Evaluationen.“
Dass die Studienlage bisher nicht eindeutig sei und es mehr belastbare Studien geben müsse, um evidenzbasierte Aussagen zu Einflüssen von bestimmten digitalen Angeboten machen zu können, konstatierte zuletzt auch die OECD in ihrem Bericht zu kindlichem Wohlbefinden im digitalen Zeitalter. Das bleibt auch der Tenor der Darstellungen im Orientierungspapier.
Gefühlte und erwiesene Zusammenhänge
Prof. Dr. Katharina Scheiter, Professorin für Digitale Bildung an der Universität Potsdam, kommentiert entsprechend: „Ein Blick auf die Studienlage zeigt, dass die Evidenz für umfassende Smartphone-Verbote uneindeutig ist. Es scheint zwar plausibel, dass Smartphones die Ablenkbarkeit fördern und Konzentration mindern können. Doch werden durch eine Einschränkung der Nutzung weder Unterrichtsstörungen reduziert noch die Leistungen verbessert. Zudem beeinflusst eine Begrenzung während der Schulzeit weder die Dauer der außerschulischen Nutzung noch das problematische Nutzungsverhalten auf Social Media. Auch Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Schüler:innen lassen sich in den wenigen aussagekräftigen Studien nicht nachweisen. Allgemein sind die Zusammenhänge zwischen der Dauer der Mediennutzung und dem psychischen Wohlbefinden komplex. Kausal interpretierende Zusammenhänge verlaufen in beide Richtungen: So hat eine intensive Mediennutzung kleine, negative Effekte auf das Wohlbefinden – zumindest bei Jugendlichen. Gleichzeitig führt aber auch ein geringes Wohlbefinden zu einer verstärkten Mediennutzung. Daher sind einfache Korrelationen zwischen Mediennutzung und psychischem Wohlbefinden aus einmaligen Datenerhebungen, wie sie in der Mehrzahl der Studien berichtet werden, nicht eindeutig kausal interpretierbar. Vielmehr sind Längsschnittstudien notwendig, in denen sich die zeitlichen Verläufe und Zusammenhänge von Mediennutzung und Wohlbefinden in beide Richtungen nachverfolgen lassen.“
Scheiter hebt die Rolle von Eltern für eine gesunde Mediennutzung hervor, da die private Smartphonenutzung die in Schulen noch übersteige. Regeln in den Schulen seien trotzdem wichtig, sollten aber partizipativ erarbeitet werden, da diese wohl auch besser akzeptiert würden. Gesetzliche Regelungen könnten Schulgemeinschaften in ihrer Selbstgestaltung einschränken. Als notwendig erachtet sie begleitende Maßnahmen, statt nur Regeln aufzustellen. Kindern und Jugendlichen sollten etwa attraktive Beschäftigungsalternativen im Schulalltag geboten werden. Neben einem reichhaltigeren Pausenangebot könnten dazu auch medienpädagogische Projekte zählen, welche die Reflexion über den eigenen Medienkonsum anregen.
Vorstöße der Länder – national und international
Wie die deutschen Bundesländer mit dem Thema umgehen, listet das Forum Digitalisierung Bildung auf, visualisiert die Lage aber auch. Die aktuellen Debatten hätten den Handlungsdruck auf die Länder erhöht, trotzdem zeigen sich große Unterschiede in den getroffenen oder bisher angedachten Maßnahmen. International zeigt sich die Lage ebenso uneinheitlich. Es wird auf die europäische und die weltweite Ebene geschaut.
Besonders strenge landesweite Regeln herrschen dort, wo die Karte dunkelorange eingefärbt ist, gibt es keine landesweiten Regeln, bleibt es innerhalb der Landesgrenzen weiß. Welche Regelungen noch kommen sollen, wird in der Tabelle neben der Landkarte dargestellt.
(Bild: Forum Bildung Digitalisierung)
Wichtig sei für deutsche Schulen, so das Forum, dass sie Rechtssicherheit erhalten, um den Umgang mit Smartphones im Schulalltag angemessen organisieren und kontrollieren zu können. Er kann auf verschiedenen Ebenen geregelt werden: durch das Schulgesetz, eine Rechtsverordnung oder die Hausordnung der einzelnen Schule. Schulgesetze und Rechtsverordnungen gelten landesweit, Hausordnungen werden von den Schulen eigenständig, mit Schülerschaft und Eltern vereinbart.
Einige Einschränkungen seien aber derzeit zu beachten: Geräte können nur kurzzeitig von Schulen „eingezogen“ werden. Ein dauerhaftes Wegnehmen sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Schülerinnen und Schüler und nicht zulässig. Grundrechte würden auch verletzt, müssten oder würden Lehrkräfte Schultaschen nach Mobilgeräten oder auch Inhalte auf den Geräten durchsuchen. Überdies könne ein generelles Verbot privater Smartphones für Heranwachsende gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen: Artikel 17 sichert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Zugang zu Informationen und digitalen Medien zu; also digitale Teilhabe.
Angefügt sind auch Handlungsempfehlungen, die von Jugendlichen zu dem Thema erarbeitet wurden, da das Forum Bildung Digitalisierung, auch den fehlenden Einbezug von Heranwachsenden in die Debatte kritisiert. Diese fordern ihrerseits Mitsprache, erklären, dass Schulen ein Medienkonzept benötigen und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte mehr Medienkompetenz erlangen können sollten. Des Weiteren argumentieren sie für altersgerechte Lösungen und dezidierte Handyzonen auf den Schulgeländen. Und die Jugendlichen sagen auch das: wenn Regeln aufgestellt wurden, sei konsequentes Handeln wichtig. Lehrkräfte dürften dann nicht mehr Wegschauen, wenn diese nicht eingehalten werden. Die Regeln sollten allerdings auch klar nachvollziehbar und nicht zu kompliziert sein.
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Über das Forum Bildung Digitalisierung
Das Forum Bildung Digitalisierung setzt sich für die digitale Transformation des Schulsystems ein. Es ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich derzeit zehn deutsche Stiftungen engagieren: Deutsche Telekom Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Dieter Schwarz Stiftung, Dieter von Holtzbrinck Stiftung, Heraeus Bildungsstiftung, Joachim Herz Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Siemens Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland und Wübben Stiftung Bildung.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
MARTE: EU-Staaten bauen gemeinsam Kampfpanzer mit Hybrid-Antrieb
Elf EU-Staaten, darunter Deutschland, sowie Norwegen haben das Projekt „Main ARmoured Tank of Europe“ (MARTE) ins Leben gerufen, um einen Kampfpanzer der fünften Generation zu bauen. Das teilte das international agierende Rüstungsunternehmen Rheinmetall am Dienstag mit. Der Panzer soll digitalisiert und hochvernetzt sein, Künstliche Intelligenz (KI) etwa zur Zielerfassung nutzen und mit einem Hybrid-Antrieb auch elektrisch fahren können.
Beteiligt am MARTE-Projekt sind große Rüstungsunternehmen, mittelständische Technikfirmen, kleinere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die Leitung der Entwicklung kritischer Teilsysteme obliegt dabei größeren Rüstungsunternehmen wie KNDS, Rheinmetall, Leonardo, Indra und SAAB. Die Gesamtleitung des MARTE-Projektes soll beim deutschen Verteidigungsministerium liegen, heißt es in der Mitteilung von Rheinmetall.
Hochmoderner Kampfpanzer
Der Kampfpanzer selbst soll hochtechnisch ausfallen, um wechselnden Bedrohungen sowie neuen strategischen Anforderungen auf dem Schlachtfeld begegnen zu können. Ziel ist es, ein widerstandsfähiges Verteidigungssystem zu entwickeln, das innovative und disruptive Techniken in sich vereint. Außerdem will die EU mit dem europäischen Projekt auch Abhängigkeiten von ausländischen Rüstungsunternehmen, etwa aus den USA, vermeiden und die eigene Hoheit über schwere Waffensysteme wiedererlangen.
Der Kampfpanzer für das Militär soll so konzipiert sein, dass er in operativen Netzwerken integriert ist, um so etwa Nato-kompatible Schlachtfeldmanagementsysteme sowie Kommunikationssysteme mit hoher Bandbreite nutzen zu können. Zusätzlich sollen KI-gesteuerte Entscheidungs-Tools integriert sein, die die Besatzung des Kampfpanzers bestmöglich bei der Erfüllung ihrer Missionen unterstützen. Konkret geht es dabei um die Verringerung der Arbeitsbelastung in stressigen Situationen, wie etwa der Zielerkennung, -erfassung sowie der Feuerleitpriorisierung. Die Verteidigungssysteme können mit KI-Unterstützung automatisch und halbautomatisch ausgerichtet werden. Dabei helfen auch die Feinderkennung durch Radar, optische und akustische Systeme. Mit enthalten sein sollen auch Drohnenabwehrsysteme und die thermische Erkennung von feindlichen Systemen.
Kampfpanzer mit Hybrid-Antrieb
Ein Schwerpunkt bei der Entwicklung des Kampfpanzers liegt im Bereich des Antriebs, der hybrid ausgeführt sein soll, also auch einen drehmomentstarken elektrischen Antriebsstrang aufweist. Die Reichweite könne so erhöht und die akustische und thermische Signatur reduziert werden. Der Panzer ist dann nicht mehr so einfach vom Feind zu lokalisieren. Zudem ist geplant, dass der Kampfpanzer auch autonom fahren kann.
Das MARTE-Projekt erhält aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) eine Anschubfinanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro.
(olb)
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