Künstliche Intelligenz
Missing Link: film.com und die Pioniertage der Filmpublizistik im Internet
Von Lucy Mohl hatte ich lange nichts gehört. Um so überraschter war ich, im Juni 2025 bei heise online wieder über sie zu lesen. Lucy Mohl hatte ich im Juni 1998 beim „Film Makers Forum“ als Rahmenprogramm des 24. Seattle International Film Festivals (SIFF) kennengelernt, wo wir beide Podiumsteilnehmer gleich bei der ersten Panel-Session „Film im Cyberspace“ am 11. Juni 1998 waren.
Mohl präsentierte zunächst eine Demo ihrer Website film.com mit anschaulicher Beamer-Großbildprojektion. Film.com hatte sie als Projekt 1994 gegründet, gerade als der NCSA MOSAIC HTML-Browser zu Netscape wurde. So konnte sie damals den Stand der Integration von Streaming-Video auf ihrer filmpublizistischen Website zeigen. Streaming-Video auf einer Web-Plattform integriert: damals eine Sensation.
Streaming-Pionier Real Networks
Real Networks, der Pionier des Streaming von Audio und Video im Internet, hatte film.com im Jahr zuvor übernommen. Real Networks hatte nicht nur eigene, proprietäre Codecs für Audio und Video im Angebot sowie eigene Server-Technologie, sie boten zusätzlich eigene Player-Clients wie den Real-Player für verschiedene Betriebssysteme zum Download an (damals ganz neu) und auf den damals üblichen CD-Software-Sammlungen (meist als Supplement von Computerzeitschriften, die diese ganze Medienrevolution erklären durften).

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Real Networks hatte auch Ambitionen, selbst Content-Anbieter mit Videokanälen zu werden, als Schaufenster dafür, was das Unternehmen konnte und um das Geschäft mit der eigenen Technik an proprietären Anwendungen anzukurbeln. Dafür war die Akquisition von film.com seitens Real Networks eigentlich ideal, weil sie das entsprechend passende, redaktionelle Umfeld schuf. Im Jahr 2000 hatte Real Networks nach eigenen Angaben einen Streaming-Marktanteil von 85 Prozent für sich reklamiert.
Soweit die Theorie: Die Markt-, Technik- und Medien-Entwicklung hat dann allerdings nach der Jahrtausendwende andere Wege eingeschlagen, ebenfalls die Beantwortung der Frage nach der Integration von Publizistik mit der Distribution von Filmen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm, so heißt es. Es gibt allerdings keine Garantie dafür, dass der Erfolg anhält. Real Networks existiert als Unternehmen noch heute, allerdings nurmehr als nicht mehr börsennotierter Anbieter von KI-Lösungen zur Verhinderung und Aufklärung von Ladendiebstählen. Ein weiter Weg von der Glitzerwelt des Kinos.
Film.com ist zu haben
Film.com ist als Website inzwischen verwaist; ein Domain-Makler ist mit dem Verkauf der Domain beauftragt. Dessen „Asking Price“ für die Domain film.com beträgt derzeit zwei Millionen US-Dollar; ein sehr später Versuch, die Akquisitionskosten für film.com durch Domain-Verkauf wieder hereinzuholen. Ob Film, Kino und film.com gegenwärtig und künftig noch so attraktiv sind, damit jemand diesen eingeforderten Marktwert für die eigene Internet-„Hausanschrift“ bezahlt?
Obwohl film.com heute publizistisch verwaist ist, lässt sich die Geschichte der Website durch die Wayback Machine des Internet Archive nachvollziehen. Es existieren Snapshots von film.com, zum Beispiel vom 10. Februar 1999, 27. April 1999 und vom 29. Februar 2000. Bereits 2005 hatte sich der cinephil-publizistische Charakter von film.com stark geändert – die Domain wurde einfach auf movies.real.com weitergeleitet.
Nach rund 30 Jahren filmpublizistischer Ausdifferenzierung im World Wide Web mag das filmjournalistische Konzept dieser Pionier-Website einem als nichts Besonderes mehr erscheinen. Für die drei Dekaden Filmpublizistik im Netz lassen sich genug Beispiele finden: Das Lebenswerk des US-Filmkritikers Roger Ebert wird unter rogerebert.com von seinem Estate weitergeführt; das australische eZine „Senses of Cinema“, Websites wie World of Reel, „They Shoot Pictures Don’t They“. Dazu kommen die Archive von ehemals klassischen Filmzeitschriften wie epd-Film, Filmdienst, Cahiers du Cinema oder Sight and Sound.
filmportal.de vom Deutschen Filminstitut & Filmmuseum, Plattformen wie critic.de, das Verzeichnis deutschsprachiger Filmpodcasts und -Blogs bei „Schöner Denken“ sind weitere Beispiele. Auch der deutsche Filmkritiker-Verband betreibt eine Website mit Lesenswertem, oft eben auch Nachrufe auf Filmpublizisten, der Schwanengesang trotz Nachwuchspreisen. Beim ÖRR ist von den Resten der Filmredaktionen nicht mehr viel übrig geblieben, vielleicht und oft mit angespitzten Ohren gehört: Vollbild.
Mit der Erweiterung um „Soziale Medien“ landeten die Cinephilen schließlich in den letzten Jahren bei so etwas wie Letterboxd, das offenbar wesentlich intensiver als filmhistorische Buchveröffentlichungen derzeit in der Lage ist, die junge Generation an Filmgeschichte zu interessieren. Für filmhistorich Interessierte ist das deutsche Fernsehen, zumal der ÖRR, inzwischen fast ein Totalausfall, der kaum mehr Zugang zu alten, historischen Filmwerkquellen bietet, mit wenigen Ausnahmen, ja ARTE, so lange es diesen TV-Sender noch gibt.
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Elektromobilität: Spulen in der Autobahn laden Fahrzeuge unterwegs
Laden beim Fahren: Was beim Verbrennerauto nur schwer möglich ist – während der Fahrt den Tank zu füllen – das geht bei Elektroautos. Auf einer Autobahnstrecke etwa 40 Kilometer südwestlich von Paris wird das derzeit getestet: Dort ist ein Autobahnteilstück mit einem induktiven Ladesystem ausgestattet worden.
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Im Rahmen des Projekts Charge As You Drive hat ein Konsortium 1,5 Kilometer der A10 mit Spulen ausgestattet. Damit Fahrzeuge dort drahtlos laden können, müssen sie ebenfalls mit Spulen ausgestattet sein. Nach der Fertigstellung beginnt jetzt der Praxistest. Als Testfahrzeuge kommen ein Schwerlast-Lkw, ein Nutzfahrzeug, ein Pkw sowie ein Bus zum Einsatz.
Erster Test im Verkehr
Es sei der erste Test eines solchen Systems auf einer öffentlichen Autobahn im regulären Verkehr, teilte das israelische Unternehmen Electreon mit, das die induktive Ladetechnik mit der Bezeichnung Electric Road System (ERS) entwickelt hat. An dem Projekt sind zudem die Universität Gustave Eiffel, der französische Baukonzern VINCI Construction sowie der französische Kunststoffhersteller Hutchinson beteiligt.
In Tests, die Wissenschaftler der Universität Gustave Eiffel vor Ort durchgeführt haben, liefert das ERS eine Spitzenleistung von über 300 Kilowatt sowie eine Durchschnittsleistung von über 200 Kilowatt, allerdings unter optimalen Bedingungen, das heißt, wenn sich ein Fahrzeug nicht bewegt.
Zielgruppe Schwerverkehr
Die Idee von ERS ist, Fahrzeuge während der Fahrt zu laden. Das System ist in erster Linie für den Schwerverkehr gedacht: Um genügend Reichweite zu erzielen, benötigen die Fahrzeuge große Akkus. Diese tragen zum Gewicht des Fahrzeugs bei, was auf Kosten der Nutzlast geht. Durch die Möglichkeit, während der Fahrt zu laden, können die Schwerfahrzeuge mit Akkus mit weniger Kapazität ausgestattet werden. Das konkurrierende Konzept der E-Highways sah vor, Autobahnen mit Oberleitungen auszustatten, um Lkw während der Fahrt zu laden.
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„Der Einsatz dieser Technik auf den wichtigsten Straßen Frankreichs wird zusammen mit den Ladestationen die Elektrifizierung von Schwerlastfahrzeugflotten weiter beschleunigen und damit die Treibhausgasemissionen des Fracht- und Logistiksektors reduzieren“, sagte Nicolas Notebaert, Chef des VINCI-Geschäftsbereichs Concessions. Dieser mache über 16 Prozent der Emissionen in Frankreich aus.
(wpl)
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Überwachung: Ministerpräsidenten für „schnellstmögliche“ Vorratsdatenspeicherung
Geht es nach den Regierungschefs der Länder, soll die Überwachung bundesweit massiv ausgebaut werden. Die Ministerpräsidenten haben dazu auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen Konferenz in Mainz einen weitgehenden Beschluss unter dem Titel „Sicherheitspaket für Deutschland“ gefasst. Eines ihrer Kernanliegen ist demnach die Wiedereinführung der höchstgerichtlich wiederholt gekippten Vorratsdatenspeicherung.
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Laut dem Papier begrüßen die Regierungschefs das „Bekenntnis der Bundesregierung“, eine „allgemeine und unterschiedslose Speicherungspflicht“ von Verbindungs- und Standortdaten erneut gesetzlich zuzulassen. Besonders interessiert zeigen sich die Ministerpräsidenten dabei an „IP-Adressen und Portnummern“. Für entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten gelte es, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumten Spielräume „schnellstmöglich“ vor allem „im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ zu nutzen. Zur Geltung kommen soll die seit Jahren umstrittene Maßnahme hauptsächlich im Kampf gegen Straftaten wie Kindesmissbrauch sowie schwere Fälle von Cybercrime und organisierter Kriminalität.
Prinzipiell hat der EuGH wiederholt eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verworfen. Das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen kann neueren Urteilen der Luxemburger Richtern zufolge aber „zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ zulässig sein. Die Hürden dafür sind aber hoch.
Palantir soll draußen bleiben
Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kämpfte in Ampel-Zeiten jahrelang vergeblich für das anlasslose Speichern von Internetdaten. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag mittlerweile vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung beschränkt auf IP-Adressen und Portnummern wieder gesetzlich zu verankern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte in den vergangenen Monaten wiederholt, zeitnah einen Referentenentwurf vorlegen zu wollen. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Missbrauchsdarstellungen. Oppositionspolitiker und Bürgerrechtler kritisieren das Vorhaben als weder angemessen noch rechtens.
Für noch mehr Überwachung unterstützen die Regierungschefs auch „die Nutzung von automatisierten und verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattformen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“
Dabei drängen die Ministerpräsidenten darauf, das „Ziel der digitalen Souveränität“ zu erreichen. Damit beziehen sie sich vor allem auf die Debatte über einen bundesweiten Einsatz einer eingeschränkten Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Gegen diese Datenplattform zur Strafverfolgung gab es schon zuvor Widerstand in mehreren Bundesländern. Das vom Trump-Förderer Peter Thiel mitgegründete Unternehmen steht als „Schlüsselfirma der Überwachungsindustrie“ in der Kritik.
Gesichtserkennung, KI-Analysen & Drohnenabwehr
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Die Regierungschefs plädieren zugleich für die Auswertung „sicherheitsrelevanter Einzelerkenntnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr, der Kriminalitätsbekämpfung und anlassbezogen auch zur frühzeitigen Erkennung von Personen, die aufgrund ihres individuellen Verhaltens und erkannter Risiko- und Schutzfaktoren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“. Dazu zähle auch die Möglichkeit der „ebenen- und fachübergreifenden Optimierung der Zusammenführung von Informationen über erkannte Risikopersonen aus verfügbaren Datenbeständen insbesondere der Sozial-, Sicherheits-, Justiz- und auch Ausländerbehörden“. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen ferner Daten der Gesundheitsämter einbezogen werden können.
Zudem erkennen die Ministerpräsidenten an, dass die „Nutzung von KI für die Recherche- und Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden und zur Bewältigung der immer größeren Datenmengen in Ermittlungsverfahren von großer Bedeutung ist“. Sie bitten die Bundesregierung, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um etwa der Polizei und Geheimdienstlern einen „möglichst umfassenden“ Einsatz der Technik „zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie des Verfassungsschutzes zu erlauben“.
Auch für die Videoüberwachung mit automatisiertem „Erkennen von Gefahrensituationen und der Begehung von Straftaten“ machen sich die Länderfürsten stark. Dabei haben sie vor allem kriminalitätsbelastete öffentliche Orte und Großveranstaltungen im Blick. Ein entsprechendes Modellprojekt hatte die Polizei München in diesem Sommer gestartet.
Ordnungshüter sollen zudem Bildanalysesoftware zur „retrospektiven automatisierten Erkennung von Straftaten“ verwenden dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet bereits selbst an einem „Sicherheitspaket“. Gegner sehen darin die Basis für eine „massenhafte biometrische Überwachung“. Dobrindt erhielt daher jüngst einen Big Brother Award.
Nicht zuletzt rufen die Ministerpräsidenten nach einem ganzheitlichen und gesamtstaatlichen Ansatz zur Drohnenabwehr im Sinne einer engen Verzahnung polizeilicher und militärischer Befugnisse. Es brauche eine gute Kooperation zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeswehr. Pläne der Bundesregierung zum Einrichten eines Drohnen-Kompetenzzentrums und für gesetzliche Reformen begrüßen die Länderchefs, solange dabei bereits bestehende Zuständigkeiten, Strukturen und Fähigkeiten berücksichtigt werden.
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(nie)
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Tesla-Aktionäre sollen mit einem Aktienpaket „Musks Aufmerksamkeit binden“
Tesla verstärkt den Druck auf die Aktionäre, kommende Woche ein beispielloses Aktienpaket für Firmenchef Elon Musk anzunehmen. Die Verwaltungsratsvorsitzende Robyn Denholm warnte, dass Musk die Chefetage verlassen könnte, wenn der Vergütungsplan nicht bewilligt werde.
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Das Paket, das am 6. November bei der Hauptversammlung zur Abstimmung steht, könnte rund eine Billion Dollar wert sein, falls die Marke Tesla in zehn Jahren an der Börse etwa fünfeinhalbmal mehr wert ist als jetzt. Zu weiteren Voraussetzungen gehört, dass Musk das Jahrzehnt an der Firmenspitze bleibt, Tesla eine Million Robotaxis im Einsatz hat und eine Million KI-Roboter ausliefert.
„Musks Aufmerksamkeit binden“
Denholm betonte im US-Sender CNBC, Musk werde leer ausgehen, wenn Tesla die Ziele nicht erreiche. Musk selbst sagt, mehr als das Geld interessiere ihn, seine Tesla-Beteiligung auf 25 Prozent zu erhöhen und damit seinen Einfluss bei dem Unternehmen zu sichern. Denholm versicherte, aus Sicht des Tesla-Verwaltungsrates biete der Plan ausreichenden Anreiz, um Musks Aufmerksamkeit zu binden. Er hatte in diesem Jahr Kontroversen mit seiner politischen Aktivität im Weißen Haus von Präsident Donald Trump heraufbeschworen.
Denholm zufolge läuft Tesla aber ohne den Vergütungsplan Gefahr, dass Musk seine Management-Position aufgebe, und man den Zugang zu seiner „Zeit, Talent und Vision“ verliere. Ohne Musk an Bord könne Tesla stark an Wert an der Börse verlieren, weil man nicht mehr als transformative Kraft angesehen würde, warnte sie. Tesla hat seit dem vergangenen Jahr mit Absatzrückgängen zu kämpfen.
Nach Worten von Musk liegt die Zukunft des Elektroauto-Vorreiters in Robotaxis und humanoiden Robotern. So verkündete er, die Roboter mit dem Namen Optimus könnten später 80 Prozent des Tesla-Werts ausmachen.
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Insgesamt könnte Musk bis zu 423 Millionen Tesla-Aktien bekommen, in mehreren Stufen, die meist an Schritte von 500 Milliarden Dollar beim Börsenwert gekoppelt sind. Hinzu kommen die geschäftlichen Ziele wie die Auslieferung von 20 Millionen Teslas beim Börsenwert von zwei Billionen Dollar. Eine noch größere Herausforderung dürfte es sein, zusätzlich zu 6,5 Billionen Dollar Börsenwert die Marke von 400 Milliarden Dollar beim bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu knacken.
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(fpi)
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