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Plattformaufsicht: Über 800 Beschwerden und vier Verfahren wegen DSA-Verstößen


Viele Beschwerden, wenige Verfahren – und noch keine Bußgelder. So lässt sich der erste Tätigkeitsbericht des Digital Services Coordinator (DSC) zusammenfassen. Seit das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Mitte Mai in Kraft getreten ist, fungiert diese Koordinationsstelle bei der Bundesnetzagentur als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland. Sie ist gemeinsam mit weiteren zuständigen Ämtern wie Landesmedienanstalten oder der Bundesdatenschutzbehörde dafür zuständig, die Einhaltung des Digital Services Act (DSA) der EU hierzulande sicherzustellen.

2024 verzeichnete die mit Startschwierigkeiten behaftete Koordinationsinstanz, die seit Juli mit Johannes Heidelberger ein Digitalisierungsexperte der Bundesnetzagentur leitet, laut dem jetzt veröffentlichten Bericht 884 Eingänge über das DSC-Beschwerdeportal. Bei 824 Fällen handelte es sich um Eingaben nach Artikel 53 DSA, also um solche, die einen möglichen Verstoß gegen das Plattformgesetz anzeigen.

60 Eingänge über das Beschwerdeportal hatten keinen Bezug zum DSA. Für Einzelfälle wie üble Beleidigungen oder einen Verkauf von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichen ist der Koordinator nicht zuständig. Er soll nur eingreifen, wenn solche Fälle vielfach vorkommen und ein „systemisches Versagen“ vorliegen könnte.

Von den Beschwerden nach Artikel 53 DSA leitete die Plattformaufsicht zwei an die Landesmedienanstalten weiter. Daneben schickte sie insgesamt 87 einschlägige Eingaben an Koordinatoren anderer EU-Mitgliedstaaten. 83 davon gingen nach Irland, wo die meisten großen US-Internetkonzerne ihren EU-Hauptsitz haben. Eine Beschwerde übermittelte der deutsche DSC per E-Mail an die EU-Kommission.

Der hiesige Koordinator erhielt im Berichtszeitraum parallel selbst sieben Beschwerden von DSCs anderer EU-Mitgliedsstaaten. Je zwei kamen aus Irland und den Niederlanden und je eine aus Finnland, Österreich und der Slowakei.

Bis Ende 2024 leitete der DSC insgesamt vier Verwaltungsverfahren gegen Diensteanbieter ein. Drei davon betrafen mögliche Mängel bei der Melde- und Abhilfepflicht (Artikel 16 DSA), der Begründung von Maßnahmen gegenüber Nutzern (Artikel 17 DSA) und dem internen Beschwerdemanagementsystem (Artikel 20 DSA). Eines dieser Verfahren beendete die Behörde bereits voriges Jahr, weil der betreffende Diensteanbieter die Mängel schnell behoben hatte. Die anderen zwei laufen noch, die Ermittlungen dauern an.

Das vierte Verfahren bezieht sich auf einen Diensteanbieter außerhalb der EU. Dieser hat es versäumt, einen gesetzlichen Vertreter in der EU zu benennen (Artikel 13 DSA). Ordnungswidrigkeitenverfahren sind noch keine anhängig, entsprechend hat der Koordinator auch noch keine Bußgelder etwa gegen Big-Tech-Konzerne verhängt. Ferner wirkte der DSC 2024 nach eigenen Angaben aktiv bei Verfahren der EU-Kommission gegen AliExpress, Temu, TikTok, und X mit.

Zusätzlich gingen bei der Regulierungsstelle 336 Beschwerden zu Digitalthemen ein, die beantwortet oder hausintern weitergeleitet wurden. Dabei handelte es sich nur teilweise um DSA-Fälle, bei denen der DSC die Einreicher auf das Beschwerdeportal verwies. Der Großteil dieser Eingänge betraf Verstöße gegen die Impressumspflicht oder den Datenschutz, Beschwerden über betrügerische Webseiten, Geschäftsmodelle oder Dienstleister. Dazu kamen Hinweise auf Abo-Fallen, Probleme bei der Abwicklung oder Aufhebung von Online-Käufen, Rufnummernmissbrauch sowie Ungereimtheiten mit Zugangsanbietern oder beim Hostproviderwechsel.

Artikel 9 und 10 DSA regeln, was Anbieter von Vermittlungsdiensten machen müssen, wenn sie von nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden eine Anordnung erhalten. Dabei kann es sich um einen Verwaltungsakt oder eine gerichtliche Entscheidung handeln, gegen illegale Inhalte vorzugehen. Sobald ein Anbieter eine solche Verfügung erhält, muss er die ausstellende oder eine andere benannte Behörde informieren, ob und wann er sie umgesetzt hat.

Das Portal des DSC für die Übermittlung solcher Anordnungen steht Justiz- und Verwaltungsbehörden erst seit November zur Verfügung. Bis Ende 2024 gingen darüber 53 Verfügungen ein. Die meisten davon stammten von den Landesmedienanstalten und monierten rechtswidrige Inhalte wie Pornografie, sexuelles Missbrauchsmaterial zu Kindern, oder Hass und Hetze gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Eine Anordnung erging auf Basis des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Sehr genau setzten sich die Verfasser der Ersuchen offenbar nicht immer mit den Inhalten auseinander. In dem Bericht heißt es: „Einige der Angaben bestanden aus allgemein gehaltenen Textbausteinen.“

Daneben gibt es unverbindliche Lösch- und Auskunftsaufforderungen („Referrals“). Die Landesmedienanstalten verschickten voriges Jahr 4225 solcher nicht mit Rechtswirkung versehenen Hinweise, die mit dem DSA zunächst nichts zu tun haben. Folgen die betroffenen Anbieter diesen Meldungen nicht, können die Medienwächter aber ein Verwaltungsverfahren einleiten und in diesem Rahmen eine DSA-Anordnung ausstellen.

Schon vor einem Jahr zertifizierte der DSC die User Rights als erste außergerichtliche Streitbeilegungsstelle. Im Oktober bestätigte er die Meldestelle REspect! bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg als vertrauenswürdige Hinweisgeberin. Im Juni – also nicht mehr im Berichtszeitraum – erkannte der Koordinator auch den Bundesverband Onlinehandel, die Organisation HateAid und den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) als „Trusted Flagger“ an.

Die Rolle dieser Hinweisgeber ist umstritten, da sie Bedenken rund um die Meinungsfreiheit und die staatliche Kontrolle ausgelöst haben. Manchmal ist der Vorwurf der Zensur und mangelnder Unabhängigkeit zu hören. Diese sei aber die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Trusted Flagger, betont die Regulierungsbehörde. Es handele sich auch „stets um Organisationen, die über besondere Sachkenntnis und Expertise im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte verfügen“. Deren Ziel ist es, Effizienz und Geschwindigkeit beim Entfernen illegaler Inhalte zu verbessern. Anordnungen können sie nicht erlassen.

Noch nicht ganz rosig ist dem Bericht zufolge die Personalsituation: In Summe stünden für die Aufgaben des DSC nach dem Entwurf des Haushalts 2025 insgesamt 47,8 Planstellen zur Verfügung. Die Finanzierung von Personaleinzelkosten und anteiligen Sachkosten für zehn davon sei im Entwurf zum Haushalt 2025 allerdings nicht enthalten. Sie könnten somit noch nicht besetzt werden. Mit dem Haushalt 2026 solle sich dies aber ändern.

Die für den DSC im DDG-Entwurf ausgewiesenen jährlichen Sachkosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro stellte die Bundesnetzagentur über ihren Haushalt 2024 bereit. Die Mittel waren veranschlagt für den Betrieb und die Weiterentwicklung erforderlicher IT-Verfahren, die Nutzung von Software und Lizenzen, Forschung, Fortbildung, Schulungen, Netzwerkarbeit und die Durchführung von Konferenzen.


(vbr)



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„Titan Quest 2“ angespielt: „Diablo“-Konkurrent, Made in Germany


Das kam unerwartet: Noch während des THQ Nordic Showcases wurde die Early-Access-Version von „Titan Quest 2“ veröffentlicht. Offensichtlich trifft das Münchener Entwicklungsstudio Grimlore damit einen Nerv, denn bereits in den ersten 72 Stunden konnten nach offiziellen Angaben 300.000 Exemplare des Spiels verkauft werden. Erwartet die Fans hier ein zukünftiger „Diablo“-Killer?

„Diablo“-Klone gibt es wie Sand am Meer, doch nur wenige konnten auf lange Sicht überzeugen. Der Kulthit „Titan Quest“ von Iron Lore war anders als Blizzards Platzhirsch: bunte Antike statt düsterem Dämonen-Szenario, ein freies Klassensystem und mehr Taktik statt wildem Mausgeklicke. Die Early-Access-Version des Nachfolgers übernimmt die besten Eigenschaften des Vorgängers und bietet rund 10 Stunden Spielspaß, der in den kommenden Monaten noch erweitert wird. Die Veröffentlichung der finalen Version ist für 2026 geplant.

Auch dieses Mal landen die Spieler in der Antike. Nachdem im Intro die Göttin Nemesis Sparta zerstört hat, landet unser Held Jahre später an einer fremden Küste. Kaum hat er ein paar Einwohnern geholfen, taucht besagte Nemesis wieder auf und macht sich auf die Jagd nach ihm. Kein Wunder, ist unser Abenteurer mit ein paar Talenten gesegnet, die der Göttin gefährlich werden können.

Was schon nach wenigen Minuten auffällt: „Titan Quest 2“ entdeckt die Langsamkeit im Genre. Weder müssen wir ständig auf Maus- oder Gamepad-Buttons herumdrücken, noch attackieren uns Hunderte von Gegnern. Im Vergleich zu „Diablo 4“ ist das Spieltempo wohltuend anders, aber nicht langweilig.


Guter Auftakt: Die Early-Access-Version von „Titan Quest 2“ überzeugt mit frischem Szenario und entschlacktem Gameplay. (Bild:

Heise Medien

)

Unser Held wird von einer sprechenden Urne auf ein Abenteuer geschickt, befreit Gefangene eines Kults und muss unter Zeitdruck vor den Blitzen der Göttin flüchten. Die ersten beiden Kapitel decken die im Genre üblichen Szenarien ab. Vom Inselstrand geht es in dunkle Höhlen oder auf Berggipfel. Überall gibt es abseits des Wegs Nebenmissionen oder Dinge zu entdecken. Kleine Schalterrätsel sorgen für Abwechslung.

Das Spiel bietet das bekannte Prinzip aus Kämpfen, Looten und Hochleveln. Mit jedem Levelaufstieg kann der Held seine Fähigkeiten und Attribute gleich auf mehreren Talentbäumen verteilen. Magie- und Nahkampffähigkeiten können kombiniert werden und bieten Platz zum Experimentieren, ohne wie in „Path of Exile“ auszuufern. Waffen und Rüstungen bieten dagegen wenig Alleinstellungsmerkmale. Speere, Schilde, Schwerter und Magiestäbe sind Genrestandard, mehr nicht.

So geht es dann gegen Fischmenschen, Spinnen oder Banditen. Meist attackieren sie in kleineren Gruppen und werden dann von Eispfeilen oder Axthieben schnell niedergemäht. Nur bei Elite-Gegnern oder den wenigen Bosskämpfen mussten wir in unseren Spielstunden mehrere Versuche starten. Frust kam in dieser frühen Early-Access-Version nicht auf, denn bei jedem Tod öffnet sich ein Portal, das uns zum Tatort zurücktransportiert.

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Schon jetzt wirkt das Spiel ausgereift. Die Steuerung führt uns intuitiv durch Kämpfe und die detaillierte Landschaft. Natürlich fehlt in der Early-Access-Version die visuelle Abwechslung. Wir würden uns endlich mal einen Genre-Vertreter wünschen, bei dem sich im Inventar nicht immer so schnell unnützes Loot ansammelt. Glücklicherweise können wir es automatisch sortieren oder den Schrott bei Händlern in den Siedlungen verkaufen. Aber das kann sich alles noch ändern.

Das Entwicklungsstudio Grimlore plant für die Early-Access-version laut Roadmap alle drei Monate größere Inhaltsupdates, mit neuen Story-Kapiteln und Charaktereditoren. Ebenso wird das Klassensystem erweitert und weitere Sprachen hinzugefügt. Momentan können Spieler nur die englische Sprachausgabe wählen. Weiterhin dürfen sich die Spieler auf Koop-Multiplayer freuen, der jetzt schon angetestet werden kann. Ein PvP-Modus ist dagegen nicht geplant. Nach der aktuellen Planung soll die finale Version 2026 gleichzeitig für Windows und Konsolen erscheinen.

Die Early-Access-Version von „Titan Quest 2“ ist ein Versprechen für die Zukunft. Es bietet schon jetzt ein kurzes, aber ausgereiftes Spielerlebnis. Besonders Genre-Fans, denen „Diablo 4“ zu hektisch oder ein „Path of Exile 2“ zu komplex ist, dürften mit dem aufgeräumten Abenteuer aus der griechischen Antike ihre Freude habe. Natürlich fehlt in dieser frühen Version die visuelle Abwechslung, und es bleibt abzuwarten, wie Grimlore neue Inhalte wie den Multiplayer in das Spiel integriert. Daran sind schon so einige „Diablo“-Klone gescheitert. Der Anfang ist zumindest gelungen und macht Lust auf mehr.

„Titan Quest 2“ ist für Windows in der Early-Access-Version erschienen. Es kostet ca. 30 €. Die finale Version wird ca. 50 € kosten. USK nicht geprüft.


(dahe)



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Leaker: Besserer Empfang beim iPhone 17 Pro dank Antennenänderung?


Das Auffälligste am neuen iPhone 17 Pro und 17 Pro Max soll bisherigen Leaks zufolge das neue rückwärtige Kamera-Design sein. Dabei erstreckt sich das Modul mit den drei Objektiven, dem Blitz und dem LIDAR über die Gehäusebreite, belegt also nicht mehr nur ein Quadrat links oben. Entsprechend ist das Gerät sofort zu erkennen. Der Leaker Majin Bu, der über Kontakte in Apples asiatische Lieferkette verfügen soll, schreibt nun, dass Apple den großen neuen Kamerabereich auch dafür nutzt, sein Antennendesign zu optimieren. Angeblich werden die notwendigen Freilassungen im Gehäuse nun „rund um das neue Kameramodul“ umpositioniert.

Dabei handele es sich um eine „signifikante strukturelle Änderung“. Laut Majin Bu orientiert sich Apple dabei am Design der Apple Watch Ultra mit ihren „strategisch integrierten Antennen“, die Empfangsqualität und Signalstabilität optimieren sollen. Das neue Antennendesign könnte – zumindest theoretisch – die Empfangsqualität verbessern. Das dürfte vor allem für 5G gelten, aber auch für den LTE-Empfang. Ob auch Bluetooth und WLAN profitieren, ist noch unklar. Die Antennenfläche soll insgesamt größer sein, heißt es.

Momentan führt Apple seine Antennen beispielsweise beim iPhone 15 Pro Max in Form von insgesamt sechs Einkerbungen (zwei oben und unten an der linken und rechten Seite, jeweils eine oben und unten) am Gehäuserand heraus. Eine Integration in den Kamerabereich würde den Bereich deutlich vergrößern. Bei einem Renderbild, das Majin Bu verbreitet, ist sogar eine Kombination aus Antennenlinien, die vom Rand her kommen, hin zum Kamerabereich zu sehen. Ob die so korrekt sind, bleibt abzuwarten.

Apple plant beim iPhone 17 Pro und 17 Pro Max weiterhin den Einbau eines Qualcomm-5G-Chips. Erst die 18er-Pro-Modelle im Jahr 2026 sollen auf Apples eigenen C2-Funkchip springen, heißt es aus der Gerüchteküche. Für 17 Pro und 17 Pro Max wird jedoch eine Wi-Fi-7-Unterstützung erwartet. Interessant ist noch die Frage, ob Apple bei den diesjährigen neuen Pro-iPhones erstmals die sehr schnelle 5G-mmWave-Technik für Europa zulässt.

Bislang steht diese nur für US-Kunden (mit angepasster Hardware) bereit. Theoretisch könnte ein verbessertes Antennendesign dabei helfen, den mmWave-Support zu erleichtern. Allerdings ist die Technik hierzulande noch kaum verbreitet.


(bsc)



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Lebensecht wirkende Roboterantilope überwacht freilebende Tibet-Antilopenherde


Wissenschaftler der Chinese Academy of Sciences (CAS) haben zusammen mit dem Robotikunternehmen Deep Robotics eine lebensecht wirkende Roboterantilope entwickelt. Das berichtet Global Times am Montag. Der als Artgenosse in eine Antilopenherde eingeschleuste Roboter soll so Echtzeitdaten über eine Tibet-Antilopenherde in unwirtlicher Umgebung sammeln.

Im Hoh-Xil-Nationalreservat der nordwestchinesischen Provinz Qingai lebt eine Herde tibetanischer Antilopen. Um das Verhalten der Tiere, ihre Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht besser einschätzen und sie schützen zu können, sind regelmäßige Beobachtungen nötig. Die Lebensbedingungen in der abgelegenen Gegend in einer durchschnittlichen Höhe von 4600 m sind rau. Entsprechend schwierig ist es für Menschen, Beobachtungen durchzuführen und Daten zu sammeln.

Um trotzdem Daten über die Tiere zu ermitteln, haben die Forscher zusammen mit Deep Robotics einen vierbeinigen Roboterhund mit einer „Verkleidung“ ausgestattet, die ihm das Aussehen einer tibetanischen Antilope verleiht. Der Roboter hat allerdings kürzere Beine und kann sich nicht so schnell bewegen wie eine biologische Antilope. Trotzdem ist es gelungen, die Roboterantilope in die Herde zu integrieren. Sie kann auch in dem unwegsamen Gelände mit den Tieren mithalten.

Der Roboter ist über ein 5G-Netz mit einer Basis verbunden, um aufgenommene Videos und Daten zu übermitteln. Bis auf eine Entfernung von 2 km im offenen Gelände ist eine Übermittlung der Echtzeitdaten möglich. Dabei handelt es sich etwa um Wanderungsmuster, Fressverhalten und das Wachstum der Jungtiere. Ein Teil der Daten wird durch ein Bildverarbeitungssystem auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) erfasst. In der Basisstation werden die Daten analysiert und detaillierte Berichte generiert, die Naturforschern des Northwest Institute of Plateau Biology der CAS zur Verfügung stehen.

Die ermittelten Wanderungsbewegungen der Antilopenherde werden jedoch nicht nur für Forschungszwecke genutzt. Da die Daten in Echtzeit übermittelt werden, können sie dafür genutzt werden, um Ampeln an einer Straße zu steuern, die das Reservat durchkreuzt. Zusammen mit anderen mobilen Überwachungsgeräten ist das ein Teil einer intelligenten Managementplattform, die das ungewollte Aufeinandertreffen von Wildtieren und Menschen verhindern soll. Tauchen die Antilopen in der Nähe der Straße auf, werden Mitarbeiter einer Schutzstation informiert, die sich dann um die Ampelsteuerung kümmern und den Verkehr entsprechend leiten.


(olb)



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