Datenschutz & Sicherheit
Marokko zieht gegen deutsche Spyware-Berichterstattung vor BGH
Das Königreich Marokko zieht vor den deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Praktisch zu Faschingsbeginn, am 11. November 2025 um 11:30 Uhr, wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob ausländische Staaten inländische Medien auf Unterlassung von Verdachtsäußerungen klagen können. Den Termin hat die BGH-Pressestelle am Montag verlautbart. Spaßig ist der Anlass nicht: Es geht um Medienberichte über die Spyware Pegasus, deren Kunden und deren Opfer.
Marokko hat im Jahr 2021 sowohl das Nachrichtenportal Zeit Online als auch die Süddeutsche Zeitung verklagt. Die Klagen sollen erreichen, dass deutsche Medien nicht mehr über den Verdacht berichten, eine Behörde des Königreichs Marokko habe die Spyware gegen Menschenrechtler, Journalisten und führende europäische Politiker eingesetzt, darunter Emmanuel Macron, Präsident Frankreichs und Co-Regent Andorras, sowie Charles Michel, damals Präsident des Europarates. Die Monarchie bestreitet, überhaupt eine Pegasus-Lizenz erworben zu haben.
Die Pegasus-Spyware nutzt geheim gehaltene Sicherheitslücken aus, um aus der Ferne in fremde Smartphones einzudringen, dann Daten auszuwerten und die Handybesitzer samt Aufenthaltsort und Kommunikation zu überwachen. Finanziert wird das aus Steuergeld jener Länder, deren Dienste Pegasus-Lizenzen kaufen, darunter auch deutsche Behörden. Hersteller Pegasus‘ ist die israelische Firma NSO Group. Sie hält Kundenlisten wie Opferlisten geheim, stellt aber in Abrede, Macron ausspioniert zu haben. Inzwischen soll Israel die Liste jener Länder, in welche die Spyware verkauft werden darf, deutlich zusammengestutzt haben.
Infizierte Handys in 2 Labors untersucht
Bei einem Datenleak ist vor einigen Jahren eine Liste mit mehr als 10.000 Telefonnummern durchgesickert, die von NSO-Kunden für potenzielle Überwachung mittels Pegasus eingegeben worden sein dürften. Ein Recherchekollektiv mit NDR, Süddeutscher, WDR, Zeit und Journalisten aus anderen Ländern, koordiniert vom Verein Forbidden Stories und technisch unterstützt vom Security Lab amnesty internationals (ai), machte sich an die Arbeit. Einige der Telefonnummern hat das Recherchekollektiv Anwälten, Journalisten, Menschenrechtlern und eben Politikern, darunter Macron und Michel, zugeordnet. Macrons Telefonnummer sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von „jemandem im Sicherheitsapparat Marokkos“ eingeben worden, berichtete Zeit Online im Juli 2021.
Auch Angriffe auf das Handy der damaligen Journalistin Dominique Simmonot und des Pariser Menschenrechtsanwalts Joseph Breham wurden dokumentiert. 37 betroffene Smartphones konnte das ai-Labor physisch untersuchen. 23 waren erfolgreich mit der Schadsoftware infiziert, die anderen 14 zeigten Spuren eines versuchten Angriffs. Die Ergebnisse wurden in einer unabhängigen Untersuchung durch das kanadische IT-Sicherheitslabor Citizen Lab der Universität Toronto bestätigt.
Zeit und Süddeutsche Zeitung berichteten über den Verdacht, dass jemand in staatlichen Diensten Marokkos hinter diesen Attacken stecke. Das Königreich erachtet sich als zu unrecht verdächtigt und hat den Verlag der Süddeutschen sowie den Betreiber von Zeit Online auf Unterlassung geklagt.
Marokkos Klagen
Bislang ohne Erfolg. Sowohl vor dem Landgericht Hamburg (LG) als auch dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) hat Marokko beide Prozesse verloren. Dabei mussten die Medienunternehmen den Wahrheitsbeweis gar nicht antreten. Denn ausländische Staaten könnten äußerungsrechtliche Ansprüche gar nicht geltend machen. Aus dem Leitsatz des Hamburger OLG: „Ausländische Staaten gehören nicht zu dem Kreis von Rechtssubjekten, die von dem Tatbestand der üblen Nachrede geschützt werden. Sie verfügen als solche auch nicht über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht.“
Höchstgerichtliche zu dieser Fragestellung im Medienrecht gibt es bislang nicht. In einem strafrechtlichen Fall wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass „dem (deutschen) Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz“ zukomme. Einzelperson und unterstaatliche Organisation sind unstrittig geschützt, egal ob Inländer oder Ausländer; für Staaten als solche soll das aber nicht gelten, sofern es im deutschen Recht keine speziellen Bestimmungen dafür gibt. Das LG hat die marokkanische Klage abgewiesen, die dagegen gerichtete Berufung hat das OLG als unbegründet zurückgewiesen.
Medienfreiheit
Dabei brach das OLG eine Lanze für die Pressefreiheit: „Auch praktische Gesichtspunkte sprechen dafür, ausländische Staaten nicht in den Schutzbereich der Beleidigungsdelikte einzubeziehen, weil dies zu einer übermäßigen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit führen würde. Gerade dann, wenn ausländische Staaten sich in Krisen oder in einem Konflikt mit anderen Staaten befinden, besteht einerseits ein hohes öffentliches Interesse daran, über das Geschehen informiert zu werden; andererseits aber sind die Recherchemöglichkeiten deutscher Journalisten, deren Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ohnehin rechtlich weniger gesichert ist als im Inland, dort mitunter besonders beschränkt. Das hat zur Folge, dass die Anwendung derjenigen Schutznormen, bei denen die Presse sich gegen den Vorwurf ihrer Verletzung nur durch einen Wahrheitsbeweis (§ 186 StGB) oder den Nachweis der Einhaltung der meist ungeschriebenen Regeln über die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) erfolgreich verteidigen könnte, zu einer Schieflage führen würde, die eine Ausübung der Pressefreiheit erheblich zu beschränken drohte.“
Doch Marokko gibt nicht auf und zieht vor den Bundesgerichtshof. Dessen unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat nun über die Frage zu entscheiden, ob einem ausländischen Staat äußerungsrechtliche Abwehransprüche gegen inländische Medien zustehen können.
Vorinstanzen:
(ds)
Datenschutz & Sicherheit
Windows-Update: August-Patches mit Nebenwirkungen | heise online
Die Updates für Windows, die Microsoft zum Patchday im August in der vergangenen Woche verteilt hat, verursachen unter mehreren Windows-Versionen unerwartete Probleme. Microsoft arbeitetet an Lösungen und Updates-außer-der-Reihe. Mindestens ein Problem damit konnten die Redmonder bereits korrigieren.
Die gute Nachricht vorweg: Vergangene Woche wurde bekannt, dass das Windows-Update für Windows 11 24H2 fehlschlagen konnte, wenn es mittels Windows Server Update Services (WSUS) verteilt wurde. Laut Windows-Release-Health-Notiz haben die Entwickler das Problem gelöst – sofern es noch auftritt, sollen Admins mit dem WSUS einen Refresh und Re-Sync durchführen. Wer die Gruppenrichtlinie für das Known-Issue-Rollback (KIR) installiert hat, benötigt diese nicht länger.
Zurücksetzen und Wiederherstellung schlägt fehl
Viel weniger erfreulich hingegen: Nach der Installation der August-Updates schlagen Versuche fehl, betroffene Geräte zurückzusetzen oder wiederherzustellen. Betroffen sind die Funktionen „System“ – „Wiederherstellung“ – „Diesen PC zurücksetzen“ respektive „Probleme mittels Windows Update beheben“, außerdem das mit den Business-Lizenzen erhältliche RemoteWipe CSP. Die Fehler treten unter Windows 11 23H2, 22H2, Windows 10 22H2, Enterprise LTSC 2021, IoT Enterprise LTSC 2021, Enterprise LTSC 2019 und IoT Enterprise LTSC 2019 auf. Die Programmierer wollen ein Out-of-Band-Update, also eines außerhalb des üblichen Veröffentlichungszyklus, zur Korrektur dieses Fehlers nachlegen – einen Zeitplan nennt Microsoft jedoch noch nicht.
Auch in der Nacht zum Dienstag dieser Woche hat Microsoft eingeräumt, dass Upgrades mit den August-Patches mit dem Fehler 0x8007007F fehlschlagen können. Sofern die Installation der Updates über „Windows Setup“ – „Upgrade“ angestoßen wird, können bestimmte Client- und Server-Upgradepfade mit dem Fehler abbrechen. Microsoft nennt Upgrades von Windows 10 1809, 21H2 und 22H2 auf Windows 11 23H2 und 22H2 sowie von Windows Server 2016 zu 2019 oder 2022 sowie von Server 2019 auf Server 2022. Die Upgrades auf die jüngeren Versionen Windows 11 24H2 und Windows Server 2025 seien hingegen nicht betroffen, ergänzt der Konzern. Am Freitag will Microsoft das korrigiert haben, Betroffene sollen es jetzt einfach erneut probieren.
(dmk)
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vidaXL: Datenabfluss bei Onlineshop | heise online
Der niederländische Onlineshop vidaXL ist unter anderem auf großen Verkaufsplattformen wie dem Amazon Marktplatz oder eBay aktiv, aber auch mit eigenem Auftritt vertreten. Am Sonntag hat das Unternehmen Kunden in E-Mails darüber informiert, dass bei einem IT-Vorfall möglicherweise Daten abgeflossen sind.
Das Unternehmen sei kürzlich darüber informiert worden, dass „eine unbefugte externe Partei Zugriff auf einen unserer Kundendatenserver erlangt“ habe, heißt es in dem Schreiben. Dieser sei von einem Dienstleister gehostet worden. Es lägen keine „direkten Hinweise“ vor, dass dabei die persönlichen Daten der Mail-Empfänger abgeflossen seien.
„Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls haben wir Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen und eine umfassende Untersuchung eingeleitet – in Zusammenarbeit mit führenden Experten für Informationssicherheit. Zudem haben wir die zuständigen Datenschutzbehörden informiert“, erörtert der Online-Versender.
Zugriff auf persönliche Daten möglich
Dennoch wäre ein unbefugter Zugriff möglich gewesen, sodass „bestimmte Daten von Ihnen möglicherweise durch die externe Partei eingesehen wurden“. Die potenziell abgeflossenen Daten umfassen die Namen, Kontaktdaten sowie Informationen zu bei vidaXL getätigten Einkäufen, erklärt das Unternehmen weiter. „Diese Informationen könnten für Phishing-Versuche missbraucht werden.“
vidaXL führt weiter aus: „Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass die betroffenen Daten keine Passwörter, Kreditkarteninformationen oder sonstige zahlungsrelevante Daten enthalten.“
Das niederländische Unternehmen wurde 2006 gegründet und beschäftigt eigenen Angaben zufolge mehr als 2.000 Mitarbeiter. Diese arbeiten in Onlineshops in 30 Ländern weltweit.
Cybereinbrüche mit Datenabfluss bei Unternehmen sind inzwischen an der Tagesordnung. Bei dem HR-Softwareanbieter Workday wurde etwa jüngst ein IT-Vorfall bekannt, bei dem Geschäftsdaten von Angreifern eingesehen werden konnten. Auch beim HR-Softwareanbieter Infoniqa wurde kürzlich von unbefugten Eindringlingen auf Serversysteme zugegriffen, woraufhin das Unternehmen Störungen einiger Dienste einräumen musste.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Bundesregierung verfehlt Ziele der IT-Konsolidierung
Eigentlich wollte die Bundesregierung die Bundes-IT in diesem Jahr fertig modernisiert haben. Vor zehn Jahren beschloss sie ein Konzept zur IT-Konsolidierung. Damit wollte der Bund „eine leistungsfähige, wirtschaftliche, stabile und zukunftsfähige IT“ erreichen.
Das Konzept schaffte es aber bisher vor allem in die Schlagzeilen, weil die Kosten von einer Milliarde Euro auf 3,5 Milliarden Euro stiegen. Seinen Zielen kam der Bund trotzdem kaum näher. Er wollte IT und Netzinfrastruktur für die Bundesverwaltung fit machen und Kosten senken, etwa durch das Zusammenlegen von Rechenzentren.
Über zehn Jahre später ist klar: Der Bund ist hinter den Zielvorstellungen von damals weit zurückgeblieben. Das ist das ernüchternde Prüfergebnis des Bundesrechnungshofes. Wir veröffentlichen den 34-seitigen Bericht: Zentrale IT des Bundes – 10 Jahre IT-Konsolidierung Bund und Netze des Bundes.
Ziele heruntergeschraubt
Der Bundesrechnungshof prüfte, wie die zuständigen Finanz- und Innenministerien das Mammutprojekt umsetzen. Hardware- und Software-Komponenten zu vereinheitlichen, hält der Bundesrechnungshof für sinnvoll. Damit ließen sich nicht nur Kosten einsparen. IT-Systeme seien dadurch auch einfacher zu pflegen und weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt könne es sie sicherer machen und dazu beitragen, dass der Bund die eigene IT besser kontrollieren kann.
Doch der Rechnungshof kritisiert, dass die Bundesregierung die ambitionierten Ziele beschnitten habe. Der Bund wollte noch 2018 die über 1.300 Rechenzentren und Serverräume der Bundesverwaltung auf eine kleinere Zahl zusammenschrumpfen. Inzwischen hat sie dieses Ziel zu den Akten gelegt.
Auch die Ziele, Software-Lösungen zu standardisieren und zu bündeln, schränkte die Bundesregierung ein. Hier wollte das zuständige Bundesinnenministerium bis Ende 2025 49 zentrale IT-Lösungen bereitstellen. Doch nicht alle werden fertig. Dabei habe das BMI für seine Aufgaben in den Jahren 2016 bis 2025 eine Milliarde Euro erhalten.
Netze des Bundes
Zunehmend wichtiger werden die Netze des Bundes. Mit der IT-Konsolidierung soll ein großer Teil des Datenverkehrs zwischen Behörden dahin verlagert werden. Damit steigen auch die Anforderungen an die Netze des Bundes und ihren Betrieb.
Bundesregierung, Bundesverwaltung sowie die Verwaltungen der Länder sollen darüber besser zusammenarbeiten, kommunizieren und sicher Daten austauschen können. Netzbetreiberin ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Diese BDBOS untersteht dem BMI.
Doch davon sind die Netze des Bundes weit entfernt. Laut Bundesrechnungshof sind wesentliche Komponenten „veraltet“, erhalten also zum Beispiel keine Sicherheitsupdates mehr. Zudem erfüllten die Netze des Bundes grundlegende Anforderungen zur „Bandbreite, Skalierbarkeit und Leistungsfähigkeit“ nicht. Mitarbeiter*innen in Behörden können darüber etwa keine Videokonferenzen abhalten oder mobil arbeiten.
Das kann die BDBOS laut Rechnungshof mit der jetzigen Architektur auch nicht entsprechend anpassen. Daher entwickelt sie die Netze des Bundes zu einem Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung weiter. Das soll 1,3 Milliarden Euro kosten. Die müsste der Bund zur Verfügung stellen, so der Rechnungshof, unter anderem auch dafür, sich vom privaten Generalunternehmer unabhängiger zu machen.
IT-Strategie wird nicht konkret
Seit 2022 arbeitet die Bundesregierung an einer neuen IT-Strategie zusammen mit dem IT-Rat. Dieses Gremium steuert die Digitalisierung der Bundesverwaltung und legte zehn Handlungsfelder fest, um Ziele der Konsolidierung handhabbar zu machen. Dazu gehört etwa „Konsolidierung, Standardisierung und Nachfrage“.
Doch konkret ist die Bundesregierung bisher nur beim Handlungsfeld „Cloud Computing“ geworden. Andere Felder zu „Digitaler Souveränität, Resilienz und Sicherheit“ oder „Digitale Infrastruktur“ ließen laut Rechnungshof keine klare Zielsetzung und daher auch keine Fortschritte erkennen.
Mängel beim Monitoring
Der Bundesrechnungshof kritisiert: „Die Bundesregierung hat die übergreifenden Ziele der IT-Konsolidierung Bund seit dem Jahr 2015 weder überprüft noch angepasst.“ Für das mangelnde Monitoring führt er mehrere Beispiele an.
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So habe die Bundesregierung bislang nicht geprüft, inwieweit sie von technologischen oder geopolitischen Entwicklungen weltweit betroffen ist, wenn sie ihre IT bündelt. Ein Beispiel dafür sind wiederum Lieferkettenprobleme.
Logistikprobleme, Handelsbeschränkungen oder politische Konflikte – diese Ursachen zählt etwa die Zentralstelle für IT-Beschaffung auf. Die Bundesverwaltung hat dann unter Umständen mit höheren Preisen zu kämpfen oder muss damit rechnen, auf Server sieben Monate lang zu warten.
Eine klare Zielsetzung schaffte auch das BMI bei Thema IT-Beschaffung nicht. Um IT für den Bund wirtschaftlich zu beschaffen, sollte das Ministerium die Nachfrage und Beschaffung koordinieren. Dazu sollten Behörden unter anderem möglichst über Rahmenverträge einkaufen. Die Hoffnung sind hier niedrigere Preise. Laut Rechnungshof legte das BMI jedoch nicht fest, wie es die Auswirkungen auf Einkaufspreise messen will.
Zu viele Externe
Um die einzelnen Aufgabenbereiche umsetzen zu können, konnte sich die Bundesregierung nicht allein auf eigenes qualifiziertes Personal verlassen. Das geht aus dem Bericht des Rechnungshofes hervor.
Daher habe beispielsweise das BMI in den Jahren 2018 bis 2022 viele Externe beauftragt. Für Dienstleistungen zu „Projektunterstützung, Finanzcontrolling, Risikomanagement und Veränderungsmanagement“ habe das Ministerium „knapp 28 Millionen Euro“ ausgegeben.
Der Rechnungshof mahnt, die Bundesregierung dürfe sich gerade beim Thema Finanzcontrolling seiner IT-Projekte nicht von Externen abhängig machen. „Dies kann die Verwaltungsintegrität gefährden.“ Laut Bericht hat das Digitalministerium angekündigt, künftig mehr Stellen zu erhalten.
Noch ein langer Weg
Der Bundesrechnungshof sieht noch „einen langen Weg“ zur zentralen IT des Bundes: „Die Bundesregierung wollte mit der IT-Konsolidierung Bund und den Netzen des Bundes eine leistungsfähige, sichere, wirtschaftliche und zukunftsfähige zentrale IT für die Bundesverwaltung aufbauen. Sie hat es bis heute nicht geschafft, die dafür nötigen Stellschrauben vollständig zu justieren.“
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