Künstliche Intelligenz
BSI-Kennzeichen jetzt auch für Alarmanlagen und Schlösser
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert sein Logo-Programm für Hinweise auf IT-Security erneut. Hersteller von smarten Sicherheitslösungen können ab sofort das IT-Sicherheitskennzeichen bei ihr beantragen und sich dann damit schmücken, teilte die Bonner Behörde am Dienstag mit. Vernetzte Sicherheitstechnik wie smarte Alarmanlagen und Bewegungssensoren, digitale Türschlösser (Smart Locks) oder vernetzte Rauchmelder fände zunehmend Verbreitung.
Das freiwillige, online beantragbare Kennzeichen soll die IT-Sicherheitseigenschaften für Käufer transparent machen und Herstellern helfen, ihre Produkte am Markt hervorzuheben. Das soll zu einer besseren Orientierung für Verbraucher und zu einer informierten Kaufentscheidung beim Erwerb von IT-Produkten beitragen.
Anfangs war das Label 2021 nur für Breitbandrouter und E-Mail-Dienste verfügbar. Mittlerweile sind etwa auch Smart-Home-Geräte wie intelligente und vernetzte Fernseher, Kameras, Lautsprecher, Spielzeuge und Gartenroboter abgedeckt. 2022 startete das Programm für alle „smarten Verbraucherprodukte“ inklusive intelligenter Thermostate und fernsteuerbarer Rollläden, 2024 folgten Smartphones und Tablets.
Standard VdS 6063 als Basis
Grundlage für das Kennzeichen in der neuen Produktkategorie ist der Branchenstandard VdS 6063, der vom Verband VdS Schadenverhütung entwickelt und vom BSI begleitet wurde. Er legt spezifische IT-Sicherheitsanforderungen für vernetzte Brandschutz- und Sicherungstechnik fest, die für den Einsatz in Privathaushalten und wohnungsähnlichen Bereichen konzipiert sind. Dazu gehören: Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, smarte Schlösser, Kameras als Teil von Gefahrenmeldeanlagen sowie sonstige Melde- und Alarmierungsanlagen. Eingeschlossen sind auch zugehörige Web-, Mobil- und Cloud-Anwendungen.
Der Weg zum IT-Sicherheitskennzeichen dauert laut dem BSI maximal acht Wochen. Hersteller smarter Sicherheitstechnik müssen zunächst selbst oder mithilfe einer Konformitätsbewertungsstelle prüfen, ob ihr Produkt die Anforderungen des VdS 6063 erfüllt. Mit der Beantragung des Labels verpflichten sie sich, dem BSI Schwachstellen zu melden, diese zu beheben und das Produkt über die gesamte Laufzeit hinweg mit Sicherheitsupdates zu versorgen.
Das BSI prüft die eingereichten Unterlagen anschließend nur auf Plausibilität und bekannte Schwachstellen („angemessene Sicherheit“), ohne dabei technisch in die Tiefe zu gehen. Sind die Kontrolleure damit zufrieden, erhalten die Hersteller das Kennzeichen. Um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten, führt das BSI während der Laufzeit zudem stichprobenartige und anlassbezogene Kontrollen durch – etwa, wenn neue Schwachstellen bekannt werden.
460 Kennzeichen sind im Umlauf
Mittlerweile hat das BSI 460 einschlägige Kennzeichen vergeben. Erst Anfang August erteilte das Amt solche Logos erstmals in der Kategorie Mobiltelefone für die aktuellen Smartphones A26, A36 und A56 der Galaxy-Serie von Samsung. Auch auf Smart-TVs der Modellreihe 2025 des Herstellers dürfen die Label nun prangen. Im September erhielt Zoom zwei IT-Sicherheitskennzeichen.
Das Logo kann vom Hersteller digital im Onlineshop, direkt auf dem Produkt oder der Verpackung verwendet werden. Ein QR-Code auf dem Kennzeichen führt Verbraucher zu einer Produktinformationsseite des BSI. Dort finden sie leicht verständliche Details etwa über Updates und Sicherheitsmerkmale.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Lebensmittel: Haltbarkeitsvorgaben gelten nicht bei Online-Bestellungen
Beim Online-Kauf von Lebensmitteln bestehen oft Unsicherheiten rund um das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und das Verbrauchsdatum. Im Gegensatz zum stationären Handel müssen diese Informationen etwa beim Bestellen in einem Internet-Supermarkt mit Lieferservice vor dem Kauf nicht verpflichtend angegeben werden, klärt die Verbraucherzentrale Sachsen auf. Das führt häufig zu Enttäuschungen, da Kunden erst bei der Lieferung oder gar nicht erfahren, wie lange die erstandenen Produkte noch verwendbar sind.
„Hinweis wäre sinnvoll“
Im Supermarkt vor Ort ist das MHD oder das Verbrauchsdatum auf fast allen verpackten Lebensmitteln zu finden. Ausnahmen sind unter anderem frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln, Salz, Essig und Alkohol. Doch im Online-Einkauf gilt diese Vorgabe nicht. „Wie lange ein Produkt nach der Lieferung noch haltbar sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt“, verweist Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, auf eine entsprechende Lücke. „Ein klarer Hinweis zur Resthaltbarkeit wäre in solchen Fällen sinnvoll – und vor allem verbraucherfreundlich.“
Einige Online-Händler geben dennoch Informationen zur Restlaufzeit der Produkte an. Sie gehen davon aus, dass das die Kundenbindung stärkt und das Vertrauen fördert.
Generell haben Kunden bei Online-Einkäufen ein Widerrufsrecht. Eine wichtige Ausnahme bilden hier jedoch verderbliche Produkte wie frische Milch, Fleisch, Obst oder Gemüse. Anders verhält es sich, wenn die Ware bei Lieferung beschädigt oder bereits verdorben ist. In solchen Fällen haben Käufer das Recht auf Reklamation. Sie können eine Erstattung, einen Preisnachlass oder eine Ersatzlieferung fordern. Das gilt auch, wenn sie ein falsches Produkt erhalten haben.
Was bedeuten die Verbraucherhinweise?
Das MHD gibt an, bis wann ein Lebensmittel bei sachgemäßer Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen und Nährwert behält. Auch nach Ablauf dieses Stichtags darf ein Produkt verkauft werden, sofern es noch einwandfrei ist. Ein bekanntes Beispiel sind haltbare Produkte wie Nudeln, Reis oder Konserven.
Das Verbrauchsdatum findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Fisch oder Salaten. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Produkte aus gesundheitlichen Gründen weder verkauft noch verzehrt werden.
Das Bundeszentrum für Ernährung rät bei abgelaufenen oder undatierten Produkten, selbst zu prüfen, ob Lebensmittel noch gut sind. Aussehen, Geruch und Geschmack können dabei wichtige Hinweise liefern. Bei sichtbarem Schimmel oder einer aufgeblähten Verpackung rät das BZfE zum Wegwerfen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Intel legt Bundle mit „Battlefield 6“ auf
Intel kündigt eine erste Aktion innerhalb der „Intel Gamer Days“ an: Zahlreiche Prozessoren und Grafikkarten erhalten bald den Ego-Shooter „Battlefield 6“ als kostenlose Dreingabe. Die Aktion gilt für Käufe zwischen dem 25. August und 30. September 2025.
Mit dabei sind alle Desktop-Prozessoren ab der Generation Core i-13000 (Raptor Lake) und Core-i5-Klasse. Das günstigste berechtigte Modell ist also der Sechskerner Core i5-13400F, der nur rund doppelt so viel kostet wie „Battlefield 6“ zum Start selbst. Aktuelle Core Ultra 5, 7 und 9 aus der Arrow-Lake-Generation sind ebenfalls inkludiert, bis hin zum Core Ultra 9 285K. Derzeit ist noch unklar, welche Händler an der Aktion teilnehmen.
Bei Notebooks mit Intel-Prozessoren ist die Situation weniger übersichtlich. Intel berechtigt Notebooks mit einigen Core i-13000H, i-13000HX, i-14000HX (aber nicht H), Core 200H, Core Ultra 200H, Core Ultra 200HX und Core Ultra 200V. Eine komplette Liste findet sich in den Teilnahmebedingungen.
Simpel ist die Dreingabe dagegen bei Grafikkarten: Intel berechtigt alle Arc-GPUs für Desktop-PCs und Notebooks, angefangen bei der Arc A550M bis hin zur Arc A770 und Arc B580.
Berechtigte Hardware muss eingebaut sein
Käufer innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden Händler erhalten einen Code, der bis zum 31. Oktober 2025 auf Intels Aktionsseite eingelöst werden muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich ein berechtigtes Produkt tatsächlich im Rechner befindet. Zum Nachweis müssen Nutzer Intels Hardware Scanning Tool herunterladen und ausführen. Außerdem muss eine Rechnung vom Kauf hochgeladen werden.
Der Spiel-Key soll bis zur Veröffentlichung von „Battlefield 6“ per Mail kommen. Der Ego-Shooter erscheint am 10. Oktober.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Opel: Ausgeflippte Computer-Spielereien mit Corsa-Nachfolger
Opel präsentiert zur IAA in München mit der Konzeptstudie Corsa GSE Vision Gran Turismo einen Traum für Geschwindigkeitsfetischisten: die kompakten Abmessungen des zukünftigen Corsa kombiniert mit 588 kW. Sie steht als reales Modell auf der IAA und wird so auch im Computerspiel Gran Turismo 7 zu sehen sein. Interessant ist, dass unter den ganzen Steroiden und dem Botox dieser batterieelektrischen Rennmaschine ein erster Ausblick auf die kommende Generation des Opel Corsa stecken dürfte.

Opel
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Starke Studie
Die Studie des Corsa GSE Vision mit zwei jeweils 350 kW starken Elektromotoren, einer Gesamtleistung von 588 kW und 800 Nm Drehmoment soll nur im Videospiel Gran Turismo 7 auftreten. Dort soll der virtuelle Renner in zwei Sekunden auf Tempo 100 km/h spurten und 320 km/h Höchstgeschwindigkeit schaffen. Dazu kann der Fahrer im Gran-Turismo-Spiel eine Boostfunktion nutzen, die vier Sekunden weitere 59 kW beisteuert. Die beiden Elektromotoren werden von einem 82 kWh großen Batteriepaket im Unterboden gespeist. Beim aktuellen Corsa Electric (Test) wird hingegen bei Tempo 150 km/h abgeregelt. So weit liegen Traum und Wirklichkeit manchmal auseinander. Immerhin leistet der neue batterieelektrische Opel Mokka GSE 206 kW.
Dafür, dass die Leistung des Corsa GSE Vision Gran Turismo zumindest theoretisch und im Videospiel auf die Straße gelangt, haben sich die Designer eine ausgefeilte Aerodynamik mit aktiven Elementen am Heck erdacht. Durch besonders leichte Werkstoffe würde ein solches Fahrzeug nicht einmal 1,2 Tonnen auf die Waage bringen. Im Innenraum bietet die IAA-Studie ein betont puristisches und reduziertes Cockpit mit Leichtbau-Sportsitzen.
Ein Ausblick nur im Detail
Der nächste Serien-Corsa dürfte in den kommenden 18 Monaten vorgestellt werden und weit diesseits der Leistung dieser Studie bleiben. Wir rechnen mit knapp 4,1 m Länge, also nur einem kleinen Zuwachs gegenüber dem derzeitigen Modell. Ursprünglich hatte Opel den Plan, ab 2028 nur noch batterieelektrische Autos im Sortiment zu haben. Angesichts der aktuellen Verkaufszahlen gehen wir aber davon aus, dass auch die nächste Auflage des Kleinwagens wieder mit Verbrenner bzw. Mild-Hybriden angeboten wird. Einige Design-Elemente, die mit dem Konzeptfahrzeug gezeigt werden, dürften sich auch im Serienmodell wiederfinden.
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(chlo)
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