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Material 3 Expressive: Googles neues Design für Pixel angeschaut


Das im Mai im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O angekündigte Material 3 Expressive (M3E) ist angekommen. Erst lieferte Google es mit der Pixel-10-Serie aus und seit dem 3. September können es mit dem Release von Android 16 QPR1 (aka Pixel Drop) Besitzerinnen und Besitzer eines Pixel 6 und neuer auf ihren Geräten installieren. Vieles ist (optional) bunter, mutiger und mit prominenteren Schriftelementen versehen. Aber auch bei der Bedienung hat sich etwas geändert.

Wir werfen einen zweiten Blick auf die nun überwiegend fertige Bedienoberfläche, die von ersten, teils angepassten Apps begleitet wird.

Wie Google im Mai sagte, handelt es sich bei Material 3 Expressive um die „am umfangreichsten erforschte Designsprache des Konzerns, die die breiteste Nutzerschicht über Generationen hinweg ansprechen soll“. Damit könnte Google recht haben, denn auch wenn sie auf den ersten Blick mit viel „Buntifunti“ und knalligen Farben daherkommt, bietet sie umfangreiche Anpassungsoptionen. Damit kommen auch Nutzerinnen und Nutzer, die dezente Farben oder sogar ein komplett farbloses Erscheinungsbild bevorzugen, auf ihre Kosten.


Android 16 Material 3 Expressive Homescreens

Android 16 Material 3 Expressive Homescreens

Kaum Unterschiede zum Vorgänger: Der anpassbare Homescreen von Android 16 Material 3 Expressive.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Optische Änderungen sind beim Blick auf den Homescreen zunächst nicht zu erkennen, es sei denn, man schaut auf Details wie die Akkuanzeige, Netzwerksymbole und die Uhr, die Google neu gestaltet hat. Größer ist die Änderung in den Schnelleinstellungen, denn die einzelnen Schaltflächen lassen sich in ihrer Breite anpassen, wodurch mehr Platz für Buttons in einer Ansicht zur Verfügung steht. Einige Schaltflächen wie Bluetooth sollte man jedoch in ihrer normalen Breite belassen, da sie so zwei Funktionen innehaben: Tippt man auf die linke Seite des Buttons, kann Bluetooth deaktiviert werden, während ein Tipp auf die rechte Seite zu den weiteren Einstellungen führt.


Screenshots der neuen Schnelleinstellungen

Screenshots der neuen Schnelleinstellungen

Die neuen Schnelleinstellungen sind in ihrer Größe anpassbar.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Eine neue Form hat außerdem der Helligkeitsregler in den Schnelleinstellungen, der nun weniger abgerundet ist und einen schmalen Querbalken als Indikator erhalten hat. Die gleiche Designänderung ist auch bei den Lautstärke- und Medienreglern zu finden, die über die Lautstärkeleiste erreichbar sind.


Android 16 Material 3 Expressive - neues Reglerdesign

Android 16 Material 3 Expressive - neues Reglerdesign

Helligkeitsregler und die Lautstärke sind unter Android 16 Material 3 Expressive optisch aufgefrischt worden.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

In der Übersicht der zuletzt geöffneten Apps, die entweder über den Recents-Button (rechts in der Button-Navigation) oder über die entsprechende Wischgeste auffindbar ist, hat jede App ein Drop-down-Menü erhalten, in dem eine einzelne App entfernt werden kann. Weiterhin gelangt man hierüber in die jeweiligen App-Einstellungen, um etwa Berechtigungen einzusehen und zu verwalten.

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Neu gestaltet ist die App-Übersicht, die jetzt wie eine zusätzliche Ebene auf den Homescreen gezogen wird. Wie bei den Schnelleinstellungen schimmern in der App-Übersicht stets Farbnuancen des Bildschirmhintergrunds hindurch, was eine gewisse Leichtigkeit im Vergleich zu den bisher verwendeten einfarbigen und intransparenten Hintergründen erzeugt.


Android 16 App-Übersicht mit verschiedenen leicht hindurchscheinenden Hintergründen

Android 16 App-Übersicht mit verschiedenen leicht hindurchscheinenden Hintergründen

Die App-Übersicht unter Android16 Material 3 Expressive mit verschiedenen, leicht hindurchscheinenden Hintergründen.

(Bild: Andreas Foemer / heise medien)

Abseits der Optik zieht mit Material 3 Expressive auch eine neue Haptik ein: Beim Wegwischen einer Benachrichtigung aus der Benachrichtigungsübersicht oder einer Mail in der Gmail-App vibriert das Gerät jetzt auf Wunsch. Auch die neuen Animationen beim Ausblenden einer Benachrichtigung, bei denen die danebenliegenden Benachrichtigungen auf die Interaktion reagieren, sind hübsch anzusehen und bringen ein dynamischeres Gefühl bei der Bedienung des Geräts.

Mit Material3 Expressive verabreicht Google dem Sperrbildschirm neue Effekte: Zum einen können Nutzer ein eigenes Bild verwenden, das sie mit unterschiedlichen Rahmenformen und verschiedenfarbigen Hintergrundfarben versehen können. Während dies in der Betaversion noch nicht fehlerfrei funktionierte, ist es in der finalen Release besser nutzbar. Leider ist die Auswahl der Hintergrundfarben eine Nuance zu reduziert.


Funktionen des neuen Lockscreens

Funktionen des neuen Lockscreens

Funktionen des neuen Lockscreens.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Zum anderen ist es möglich, Witterungsbedingungen wie Sonne, Regen oder Schnee auf den Sperrbildschirm zu zaubern – selbst das lokale Wetter lässt sich dort dezent abbilden. Wer mag, kann sein Bild auch mit einem 3D-Effekt versehen, wodurch es räumlicher erscheint. Der Effekt ist auch auf dem Homescreen abbildbar.

Material 3 Expressive durchzieht nicht nur Android 16 (QPR1), sondern es landet portionsweise auch in Anwendungen – allen voran natürlich in Googles eigenen Apps. Das neue Design scheint der Konzern zudem nicht auf einmal im vollen Umfang umzusetzen, sondern schubweise. So sind in Gmail, Chrome und der Wallet erste M3E-Elemente zu finden, ebenso hat Google die „Mein Gerät finden“-App als auch Files schon angefasst.


Screenshot der neuen Anruferansicht der Android-Telefon-App

Screenshot der neuen Anruferansicht der Android-Telefon-App

Googles Anruferansicht unter Android ähnelt in gewisser Hinsicht Apples Kontaktpostern.

(Bild: Google)

Derweil hat Google die Telefon-App umfangreich überarbeitet und mit einem iOS-ähnlichen Anrufbildschirm versehen. Im Zuge dessen hat Google die Übersicht der eigenen Favoriten in ihrer Größe reduziert und in ein Karussell verfrachtet, was wenig nachvollziehbar ist – die bisherige Ansicht war übersichtlicher. Vollkommen an die neue Optik angepasst sind derweil die Screenshots- und die neue Tagebuch-App.

Sukzessive dürften auch andere Entwickler das neue Design übernehmen, wobei es derzeit noch überschaubar ist. Lediglich die Wallpaper-App Backdrops wurde schon ein Stück weit überarbeitet.

Die an M3E angepassten Apps kommen zudem nicht nur auf Smartphones mit Android 16 zum Einsatz, sondern auf allen Android-Versionen. Überdies landet die neue Optik auch auf Wear-OS-Geräten wie der Pixel Watch. Hier hat Google ebenfalls schon vorgelegt und erste Anwendungen überarbeitet.

Mit dem Feinschliff vor allem auf App-Ebene hat Google unterm Strich noch allerhand zu tun. Allerdings zeigt die nächste Beta-Version von Android 16 namens QPR2, die im Dezember als Pixel Drop erscheinen wird, dass Google automatisch ein themenbezogenes Symbol für Apps bereitstellt, sofern Entwickler keines für das dynamische Theme von Android hinterlegt haben.


App-Icon-Vergleich – Android 16 QPR1 und QPR2.

App-Icon-Vergleich – Android 16 QPR1 und QPR2.

Mit dem Update auf Android 16 QPR2 (Pixel Drop) will Google die App-Icon-Desings – falls Nutzer es einstellen – farblich vereinheitlichen.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Das System wendet laut Google dann einen Farbfilteralgorithmus auf das vorhandene App-Symbol an, „um es in einem monochromen Stil darzustellen, sodass es sich in das vom Benutzer gewählte Theme integrieren lässt“. Neu ist außerdem, dass die Bedienoberfläche der App vollständig interaktiv bleibt, wenn das System-Sharesheet geöffnet ist. Selbst große Entwickler wie Microsoft, Netflix oder Amazon bieten keine entsprechend angepassten Apps für Outlook oder Amazon Prime Video an. Zudem können Nutzer mit QPR2 den Dunkelmodus in Apps erzwingen, auch wenn Entwickler keinen integriert haben.

Wie bei Googles Material You von 2021 dürfte Google die neue Material 3 Expressive auch für weitere Hersteller bereitstellen, sodass sie es zumindest teilweise für ihre Bedienoberflächen übernehmen. Motorola bleibt bei der Bedienoberfläche für die eigenen Smartphones recht nah bei Googles Design, während andere Hersteller wie Samsung oder Oneplus eher nur Elemente wie das dynamische Theming übernehmen. Bei den Apps mit Material 3 Expressive haben sie jedoch keine Wahl.


(afl)



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Justizministerium: So sollen Hersteller von Software und KI für Produkte haften


In Deutschland soll es zeitnah einen breiten Rahmen für Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten auch im Bereich Soft- und Hardware geben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Schäden, die durch fehlerhafte Computerprogramme – einschließlich von Software im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) – verursacht wurden. Ein relevantes Beispiel hierfür sind Unfälle mit autonom fahrenden Fahrzeugen.

Künftig sollen Geschädigte, die durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleiden, laut dem Referentenentwurf auch einfacher Schadensersatz vom Hersteller erhalten können. Das BMJV will mit der Initiative die Vorgaben der neuen, Ende 2024 in Kraft getretenen EU-Produkthaftungsrichtlinie „1:1“ in deutsches Recht umsetzen. Das muss bis Anfang Dezember 2026 erfolgen. Ziel der EU-Vorgaben ist es, das Produkthaftungsrecht an die Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten anzupassen.

Der Entwurf, der noch das Bundeskabinett sowie Bundestag und Bundesrat passieren muss, sieht mehrere wesentliche Änderungen vor. Künftig soll Software – unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung und Nutzung – generell in die Produkthaftung einbezogen werden. Auch KI-Systeme fallen unter diese Bestimmung, gerade wenn sie „lernfähig“ sind.

Ausgenommen bleibt Open-Source-Software, die jenseits einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Das BMJV erläutert dazu in der Begründung: Würden solche Programme mit frei verfügbarem Quellcode von einem Hersteller im Rahmen einer Geschäftstätigkeit als Komponente in ein Produkt integriert, hafte letzterer für Schäden, die durch Softwarefehler verursacht werden. Die Bereitstellung von Open Source durch Non-Profit-Organisationen erfolge grundsätzlich nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Würden Programme jedoch entgeltlich oder gegen personenbezogene Daten bereitgestellt, die auf andere Weise als ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verwendet werden, liege eine kommerzielle Tätigkeit vor.

Hersteller können laut dem Plan künftig auch für Fehler haften, die durch Updates oder Upgrades verursacht werden. Gleiches gilt für das Fehlen solcher Softwareflicken, die zum Aufrechterhalten der Sicherheit erforderlich wären. Ferner sollen künftig auch verbundene digitale Dienste berücksichtigt werden, wie etwa Verkehrsdaten für das Navigationssystem eines autonomen Fahrzeugs. Wenn diese Steuerhilfe plötzlich ausfällt und das Robo-Auto daraufhin einen Unfall verursacht, „haften sowohl der Fahrzeughersteller als auch der Anbieter des Navigationsdienstes“, ist dem Entwurf zu entnehmen.

Voraussetzung ist, dass der Dienst mit Einverständnis des Fahrzeugherstellers mit dem Auto verbunden wurde und einen folgenschweren Fehler verursacht. Ersatzfähig sind Schäden, die aus Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder Defekten von Sachen resultieren, die nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden und bei denen es sich nicht um das fehlerhafte Produkt selbst handelt. In diesem Fall soll die Haftung des Herstellers des autonomen Fahrzeugs sowie des Anbieters des verbundenen Dienstes neben der des Fahrzeughalters und des Fahrers nach dem Straßenverkehrsgesetz greifen.

Zugunsten der Kreislaufwirtschaft sieht das BMJV vor: Wird ein Produkt nach dem Inverkehrbringen etwa durch Upcycling wesentlich umgestaltet, soll der die Änderungen durchführende Hersteller künftig als haftbar gelten. Befindet sich der Produzent außerhalb der EU in globalen Wertschöpfungsketten und ist nicht greifbar, sollen unter bestimmten Umständen auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Anbieter von Online-Plattformen haften. Letzteres gilt, wenn Verbraucher davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von einem Portal selbst oder von einem unter ihrer Aufsicht stehenden Nutzer bereitgestellt wird.

Wenn ein Produktfehler feststeht und die erlittene Verletzung typischerweise darauf zurückzuführen ist, wird dem Vorhaben nach der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden grundsätzlich vermutet. Zudem könnten Gerichte Unternehmen anweisen, Beweismittel offenzulegen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll dabei gewährleistet bleiben. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte wie vernetzter Geräte und Software.

Den Entwurf hat das BMJV an Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise können bis zum 10. Oktober Stellung beziehen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen.“ Von der Reform profitierten letztlich auch Unternehmen, „die sichere Produkte auf den Markt bringen“.


(mho)



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Forschung: Verschmelzen Menschen und KI zu einem „evolutionären Individuum“?


Aus dem Zusammenspiel von Mensch und KI-Technik könnte sich der nächste große evolutionäre Übergang der Erdgeschichte entwickeln, vergleichbar etwa mit dem Sprung von einzelligen zu mehrzelligen Organismen. Das ist die These eines Fachartikels zweier Evolutionsbiologen, die sie allerdings selbst als spekulativ bezeichnen. Doch gebe es bereits Mechanismen, die auf solch eine Entwicklung hinweisen. Möglich sei, dass Menschen künftig Fortpflanzung und Energie für ein wechselseitig abhängiges System mit KI bereitstellen, während letztere als Informationszentrum dient. Möglich seien aber auch unkontrollierbare Entwicklungen, wenn sich KI nach darwinistischen Prinzipien weiterentwickelt.

Als Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnen die beiden Forscher „die Fähigkeit von gebauten Systemen, Aufgaben zu erledigen, für die Intelligenz nötig wäre, wenn Menschen sie machen“. Solche Technik sei immer stärker in die Infrastruktur des menschlichen Lebens integriert, von Empfehlungssystemen zu umfangreichen Frameworks für die Entscheidungsfindung. Die große Frage sei nun, ob wir damit an der Schwelle zu einer Veränderung stehen, die in der Biologie als „Große Evolutionäre Übergänge“ bekannt sind. Danach könnten Menschen und KI als „ein einziges evolutionäres Individuum“ funktionieren, „ähnlich wie einst die Verschmelzung zweier Mikroben zur Entstehung komplexer Zellen führte, auf denen alles vielzellige Leben basiert“.

Um ihre These zu untermauern, verweisen Paul Rainey vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie und Michael Hochberg von der Universität Montpellier auf Mechanismen des Zusammenwirkens, die sie bereits sehen. So würden KI-Systeme schon beeinflussen, wie Menschen ihre Partner auswählen, wie ihre Karriere voranschreitet und welchen Zugang sie zu Bildung bekommen. Weiterhin gebe es Rückkopplungsschleifen, in denen Menschen KI trainieren und die wiederum das Verhalten von Menschen prägen. Das sei ein sich selbst verstärkender Kreislauf. Weil Menschen KI zunehmend als Hilfe für ihr Gedächtnis, für Entscheidungen und zur Koordination benutzen, „könnte ein Leben ohne sie zunehmend schwierig werden“.

Prinzipiell wäre die Transformation „weder ungewöhnlich noch zwangsläufig bedrohlich“, versichert Hochberg. Zwar seien große Übergänge des Lebens häufig mit einem Verlust von Autonomie verbunden gewesen. Gleichzeitig führten sie aber zu „komplexeren und stabileren Organisationsformen“, etwa in Gesellschaften von Insekten. Als größere Herausforderung bezeichnen sie die Notwendigkeit, diesen Übergang zu formen. Geklärt werden müsse, wie KI mit Menschen interagiere, wie Verantwortungen verteilt werden und wie sie sich zusammen weiterentwickeln. Angesichts der enormen Geschwindigkeit, mit der KI weiterentwickelt werde, sei das schwierig. Es sei unklar, ob bestehende Werkzeuge dazu in der Lage sind. Ihre Arbeit haben sie im Fachmagazin PNAS veröffentlicht.


(mho)



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Analogfotografie im Urlaub: Bewusstes Sehen, achtsames Auslösen


Analoge Kameras sieht man nur noch selten, wenn überhaupt, dann in nostalgischen Filmen oder Serien und nicht im Urlaub. Doch gerade dieser passt mit Analogfotografie gut zusammen, denn beide sind etwas ganz Besonderes.

Reisen sind einmalige Erlebnisse. Man besucht Orte, die man noch nicht kennt, und hat plötzlich viel Zeit für sich selbst und seine Kamera. Spannung und Vorfreude begleiten die Planung und man lässt sich gerne auf Unerwartetes ein. Diese Abweichung vom Alltag verdient eine liebevolle Dokumentation, die sich durch Fotografie besonders gut umsetzen lässt. Wer die Spannung noch erhöhen, die Vorfreude über den Urlaub hinausstrecken oder besondere Momente im wahrsten Sinne des Wortes festhalten möchte, für den ist die analoge Fotografie ideal. Denn in einer immer schnelleren Welt kann es entschleunigend und beruhigend wirken, analoge Technik zu nutzen – Urlaub machen allemal! Im folgenden Artikel werde ich nicht nur romantisch begründen, weshalb jeder Fotointeressierte das einmal ausprobieren sollte, sondern auch auf mögliche Fallstricke und Schwierigkeiten hinweisen, um Sie bestmöglich auf Reisen mit analoger Ausrüstung vorzubereiten.




Tobias Müller entdeckte 2019 seine Leidenschaft für die Fotografie, insbesondere für die analoge. Er arbeitet mit den unterschiedlichen Kameratypen und Filmen, egal ob Kleinbild- oder Mittelformatkamera, Farb- oder Schwarz-Weiß-Film. Auf Instagram ist er aktiv in der lebendigen Analogszene.

Die im Anschluss an den Urlaub entwickelten Fotos bewahren die Erinnerung an die schöne Zeit. Dabei sind sie oft tückisch: Schnell wünsche ich mich zurück an die besuchten Orte. Gleichzeitig betrachte ich die Bilder immer wieder und bin oft stolz auf das, was ich mit Ruhe, in einer ungewohnten Umgebung, mit Zeit und im besten Fall mit guter Stimmung auf den Film zaubern kann. Bei mir sind es häufig diese Bilder, die mir zeigen, wie viel ich gelernt habe: Wie schnell mein fotografischer Blick Situationen erfasst und wie gut mein Auge trainiert ist – vor allem, wenn neue Reize gesetzt werden. Das erste Anschauen der Urlaubsfotos ist elektrisierend und packend. Zunächst hoffe ich, dass die Motive, die noch in meinem Kopf präsent sind, auch auf den Fotos gut zu sehen sind. Gleichzeitig durchlaufe ich den eigenen Urlaub – oftmals chronologisch – noch einmal. Ich erinnere mich intensiv an Erlebtes und beginne, die Bilder vor dem inneren Auge mit dem gerade Gesehenen zu verknüpfen. Analoge Fotografie hat eben häufig den Charme, etwas verträumter zu wirken, als es der Moment in der Realität tatsächlich war – ein weiteres Argument für die Harmonie zwischen Urlaub und analoger Fotografie. Und so träumt man schon von zukünftigen Reisen oder sich zu bereits erlebten zurück. Der Look der Bilder erzeugt genau dieses Gefühl.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Analogfotografie im Urlaub: Bewusstes Sehen, achtsames Auslösen“.
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