Künstliche Intelligenz
SB 53: Kalifornien hat ein neues KI-Gesetz
Obwohl Donald Trump jegliche Regulierung untersagt hat, die zulasten von KI-Unternehmen gehen könnte, gibt es in Kalifornien nun ein neues KI-Gesetz. Es ist bei weitem nicht das einzige Gesetz, das in den USA KI reguliert, aber es ist neu und richtet sich konkret an KI-Unternehmen, von denen die meisten ihren Sitz in San Francisco, Kalifornien haben.
SB 53 ist bereits das zweite Gesetzesvorhaben in Kalifornien, das KI regulieren sollte. Der erste Entwurf wurde vom Gouverneur allerdings abgelehnt. Nun hat Gavin Newsom Version zwei unterzeichnet, nachdem es bereits von der State Legislature, also so etwas wie dem kalifornischen Landtag, verabschiedet wurde. Damit wird das Gesetz gültig. Newsom hat dazu in einer Stellungnahme gesagt: „Kalifornien hat bewiesen, dass man Regulation einführen kann, um die Gemeinschaft zu schützen, während die KI-Industrie weiter wächst.“
Es geht in dem Gesetz vor allem um Transparenz-Anforderungen an KI-Anbieter. Und hier um die Sicherheitsvorkehrungen, die OpenAI, Meta, Anthropic, Google und Co. für ihre KI-Modelle treffen. Zuletzt gab es zahlreiche Berichte über vermeintliche Beziehungen von Menschen zu Chatbots und auch dazu, dass Chatbots Kindern und Jugendlichen schaden können. OpenAI hat daraufhin erst kürzlich neue Sicherheitsmechanismen und einen Elternmodus eingeführt.
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Zudem besagt SB 53, dass Sicherheitsvorfälle und Vorfälle im Zusammenhang mit Straftaten von den KI-Unternehmen gemeldet werden müssen. Dazu gehört etwa betrügerisches Verhalten eines KI-Modells selbst. Etwas, das nicht mal der europäische AI Act vorschreibt. Außerdem gibt es einen gesetzlichen Schutz für Whistleblower der KI-Unternehmen.
KI-Anbieter lobbyieren gegen KI-Regulierung
Die Reaktionen auf das Gesetz sind freilich vonseiten der KI-Anbieter eher negativ. Grundsätzlich wird schon lange kritisiert, dass in den USA zu viele verschiedene Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten KI regulieren – und sich dabei zum Teil widersprechen. Das kalifornische KI-Gesetz droht freilich laut KI-Anbietern Innovation zu verhindern. Das wiederum sei vor allem im Wettrennen mit China für die US-Wirtschaft schädlich, heißt es aus Lobbykreisen. Dabei hatte zuletzt etwa Meta eine Interessengruppe extra für Kalifornien gegründet, die Newsoms Unterschrift offenbar verhindern sollte. Auch in den anderen Bundesstaaten gibt es solche PACs (Political Action Committee).
In Kalifornien liegt sogar noch ein weiterer Gesetzestext vor, der von Demokraten und Republikanern unterstützt wird. Darin geht es um die Chatbots, die explizit einen Freundschaftsmodus haben. Es werden auch hier Sicherheitsmechanismen verlangt, außerdem sieht das Gesetz vor, dass KI-Anbieter haftbar gemacht werden können, wenn die Mechanismen nicht greifen.
In New York wartet ein ähnlicher Gesetzesvorschlag wie SB 53 auf die dortige Gouverneurin, Kathy Hochul. In Texas wendet sich vor allem der Generalstaatsanwalt Ken Paxton gegen KI-Unternehmen. Ihm geht es um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen.
(emw)
Künstliche Intelligenz
WhatsApp: Chats mit ersten anderen Messengern ab sofort möglich
WhatsApp ist jetzt offen für den Austausch mit anderen Messengern. Mit der grundsätzlichen Möglichkeit, auch mit Nutzerinnen und Nutzern anderer Messenger chatten zu können, kommt WhatsApp-Mutter Meta einer EU-Anforderung aus dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) nach. Erste Nutzer der Beta-Version des Messengers konnten schon seit Ende vergangener Woche die neue Funktion ausprobieren.
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Mit der nur erfolgten Öffnung, die nur für die EU gilt, können WhatsApp-Nutzer nun auch mit Menschen chatten, die gar kein WhatsApp verwenden. Dabei soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp beibehalten werden. Der Umfang der zum Start unterstützten Drittanbieter-Chats ist indes überschaubar: Nur die beiden eher unbekannten Messenger Birdychat und Haiket sind laut Meta dabei.
Standardmäßig ausgeschaltet
Um die neue WhatsApp-Funktion zu verwenden, müssen Drittanbieter-Chats in den Einstellungen des Meta-Messengers aktiviert werden. Nutzer können die Option auch jederzeit wieder deaktivieren.
Der Funktionsumfang des Chats mit Drittanbieter-Apps ist zudem geringer als zwischen WhatsApp-Nutzern: Neben Text und Bildern können auch Videos, Sprachnachrichten und Dokumente verschlüsselt übermittelt werden
Weitere typische WhatsApp-Funktionen wie etwa die Status-Updates oder selbstlöschende Nachrichten sind in Drittanbieter-Chats nicht nutzbar. Zudem sind zum Start des interoperablen Dienstes nur Einzel- und keine Gruppenchats möglich. Laut Meta soll die Funktion später nachgereicht werden, sofern auch die „Partner bereit sind, dies zu unterstützen“, so der Konzern.
Drittanbieter-Chats nur auf Smartphones
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Drittanbieter-Chats beschränken sich zudem auf iPhones und Android-Smartphones. Laut Meta soll die Funktion bis auf Weiteres nicht auf Tablets, im Browser oder in Desktop-Apps unterstützt werden.“
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Wer als EU-Nutzer gilt und wer nicht, hängt laut Meta mit der registrierten Telefonnummer zusammen: Sie muss aus einem Land stammen, in dem der Digital Markets Act (DMA) gilt, also einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. „Zudem sagt Meta, dass man bei einem Wechsel der Telefonnummer zu einer, die nicht aus einem EU-Land stammt, Drittanbieter-Chats in WhatsApp nicht mehr nutzen kann.
Metadaten: Signal und Threema nicht dabei
Wer hofft, mit der neuen Funktion später auch mit Kontakten der Mitbewerber wie Signal und Threema chatten zu können, wird enttäuscht. Die beiden haben sich schon früh gegen eine Zusammenarbeit entschieden. Beide Unternehmen wollen unter anderem aus Datenschutzgründen nicht mitspielen.
Die Daten, die WhatsApp über Nutzer der verbundenen Drittanbieter-App sammelt, sind recht umfangreich. Zwar sollen Chatinhalte wegen der versprochenen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht eingesehen werden. Allerdings kann der Konzern eigenen Angaben zufolge allgemeine Standortinformationen über die IP-Adresse beziehen, wann man zuletzt online war, wie lange man den Dienst genutzt hat und weitere Metadaten.
Die Funktion scheint übrigens nicht auf allen Geräten gleichzeitig bereitgestellt zu werden.
(afl)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 14. November 2025: Lesetipps zum Wochenende
Liebe Leserinnen und Leser,
der Blick in den klaren Nachthimmel ist faszinierend. Vom leuchtenden Mond über Sternbilder und teils sogar Kugelsternhaufen lässt sich vieles mit dem bloßen Auge bestaunen. In seltenen Fällen wird es dabei richtiggehend magisch – nämlich wenn starke Sonnenstürme Polarlichter bis in unsere Gefilden bringen. Dies war in dieser Woche der Fall und sorgte für atemberaubende Bilder, die quer durchs Netz geteilt wurden.
Wer schon einmal ein Polarlicht gesehen hat, stellt sich automatisch die Frage: Wieso strahlt der Himmel eigentlich grünlich oder rötlich? Wie kommt das alles zustande? Unsere Physikexpertin hat sich dem Phänomen „Aurora Borealis“ gewidmet und erklärt einerseits die Ursachen für die verschiedenen Himmelsfarben, und beantwortet andererseits die Frage, welche Auswirkungen Sonnenstürme auf das Magnetfeld der Erde und für unsere Technik haben. Lesen Sie diesen Artikel, es lohnt sich.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 14. November 2025: Lesetipps zum Wochenende“.
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Künstliche Intelligenz
Anonymisierendes Linux: Tails 7.2 mit dezenter Versionspflege
Die auch für den mobilen Einsatz auf USB-Stick optimierte anonymisierende Linux-Distribution Tails ist in Version 7.2 verfügbar. Die Entwickler haben kleine Ärgernisse und Probleme beseitigt und Kernkomponenten auf den aktuellen Stand gebracht.
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In der Versionsankündigung schreibt das Tails-Projekt, dass die Entwickler etwa den Tor-Browser auf Version 15.0.1 – ein Versionssprung, zuvor war Version 14.5.8 aktuell – gehievt haben, der seinerseits auf Firefox 140 basiert und dadurch nützliche Neuerungen mitbringt. Dazu zählen vertikale Tabs, Tab-Gruppen und eine neue Adressleiste mit verbesserter Suche. Thunderbird ist hingegen auf Stand 140.4.0 dabei. Hier haben die Programmierer ein Problem ausgebügelt: Thunderbird hat Verbindungen zu Telemetriediensten von Mozilla aufgebaut – das tut es nun nicht mehr. Der Linux-Kernel kommt in Fassung 6.12.57 mit.
Weitere Anpassungen in Tails 7.2
Die Root-Konsole haben die Maintainer entfernt. Um eine Root-Konsole zu erhalten, sollen Nutzerinnen und Nutzer schlicht sudo -i in der normalen Konsole aufrufen. Benachrichtigungen mit der „Nicht erneut nachfragen“-Option erscheinen jetzt erst, nachdem die Uhr mit Netzzeit synchronisiert wurde.
Tails 7.2 steht als Abbild zum Verfrachten auf USB-Sticks zum Herunterladen bereit. Damit lassen sich Rechner abseits der „heimischen Sicherheitszone“ mit geschützter Privatsphäre nutzen. Aber auch zum Brennen auf DVDs oder zum Ausprobieren in der VM gibt es Installationsabbilder in Form von ISO-Images, die das Tails-Projekt zum Download auf einer eigenen Webseite zur Verfügung stellt.
Die Mitte Oktober erschienene Version 7.1 von Tails brachte erste kleine Softwareaktualisierungen und Korrekturen für störende Fehlerchen mit, nachdem die Distribution kurz zuvor mit Version 7.0 auf die aktuelle Debian-Trixie-Basis umgezogen ist.
(dmk)
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