Künstliche Intelligenz
Justizministerin: „Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu“
Nach Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich nun auch die Bundesjustizministerin klar gegen die EU-Pläne für eine Massenüberwachung gestellt. „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen“, sagte Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Berlin. „Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.“
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, betonte die Justizministerin. „Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze ich mich ein. Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe ich in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Bundesregierung bleibt unentschieden
Trotz der klaren Worte von Spahn und Hubig will sich die Bundesregierung noch nicht zu einer Position bekennen – und verweist auf weiteren Abstimmungsbedarf. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass es keine Einigung innerhalb der Bundesregierung gebe. Bisher lehnte Deutschland die EU-Pläne strikt ab.
Damit wird immer wahrscheinlicher, dass die für kommende Woche geplante Abstimmung im EU-Rat verschoben wird. Zur Stunde tagt in Brüssel der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV, auch als Coreper bekannt), um die Ratssitzung am 14. Oktober vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Chatkontrolle.
Wenn die Vertreter keine Einigung erzielen, dürfte das Thema auf Wiedervorlage gehen. Auch im Bundesinnenministerium rechnet man damit, dass eine Entscheidung frühestens in der Ratssitzung Mitte Dezember fällt. Bereits vor einem Jahr war die Chatkontrolle im Rat gescheitert, damals unter anderem am Widerstand Deutschlands.
Aus Sicht der Bundesregierung seien noch technische Fragen zu klären, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin und bedauerte, die Debatte habe eine „Schlagseite“ bekommen. Anlasslose Chatkontrolle sei stets ein Tabu gewesen. „Es geht uns um die Prävention und die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und nicht um Chatkontrolle.“
Auch die EU-Kommission weist die Kritik an dem Vorhaben zurück. Es sei „keine allgemeine Überwachung“ der Online-Kommunikation vorgesehen, teilte ein Sprecher der Kommission mit.
Scharfer Widerstand gegen Überwachung
Tatsächlich sieht der seit 2022 heftig umstrittene Plan der EU vor, mit Anwendungen auf den Endgeräten der Nutzer auf Inhalte der Messenger zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt werden (Client Side Scanning). Dabei sollen Bilder, Video und URLs automatisch auf Material mit Kindesmissbrauch überprüft werden. Textnachrichten seien ausgenommen.
Kritiker sehen darin eine grundrechtswidrige Massenüberwachung. Die Betreiber von verschlüsselten Messenger-Plattformen lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Signal-Chefin Meredith Whitaker kündigte an, den Messenger vom europäischen Markt zurückzuziehen, sollte die Politik „unsere Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien untergraben“.
Datenschützer kritisieren die Maßnahme als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. „Die Chatkontrolle hilft nicht, das zweifellos zu unterstützende Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie zu erreichen“, meint die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. „Die Auswirkungen auf uns alle und unsere private Kommunikation hingegen sind massiv und daher kaum zu rechtfertigen.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Apple behebt Apple-Intelligence-Problem beim iPhone 17
Apple hat offenbar Server-seitig ein Problem behoben, das dazu führte, dass iOS-26-Nutzer mit bestimmten Geräten keinen Zugriff auf Apple Intelligence mehr hatten. Betroffen waren Besitzer der jüngsten iPhone-Modelle 17, 17 Pro, 17 Pro Max und Air. Deren Besitzer konnten das KI-System zwar anfangs verwenden, doch nach einigen Tagen deaktivierte es sich und die Betroffenen sollten das Modell erneut herunterladen. Doch genau dies funktioniert nicht: Der Download stockte ab einer bestimmten Stelle.
Neuer Download-Versuch geht jetzt durch
Berichten auf X zufolge wurde das Problem nun in einer Weise behoben, die Apple nur bei sich selbst ausrollen musste – auch wenn dies einige Tage dauerte. Betroffene Nutzer sollten versuchen, den Download erneut anzustoßen. Die sollte gelingen, nachdem das Gerät neu gestartet wurde – oder durch Ab- und wieder Anschalten von Apple Intelligence in den Systemeinstellungen.
Mitunter reicht aber auch ein Wechsel in den Flugmodus und dessen anschließende Deaktivierung. Apple hatte das Problem über seine Supporter zuvor eingeräumt, dann aber keine konkreten Angaben zu einem nutzerseitigen Fix gemacht. Offenbar benötigte der Konzern etwas Zeit, den Fehler auf eigener Seite zu beheben. Als denkbar gilt, dass es bei den Anpassungen des Appple-Intelligence-Modells an den neuen A19-Chip in den Geräten zu Problemen kam. Der A19 Pro bringt unter anderem eine veränderte Neural-Engine-Implementierung mit. Warum deshalb der Download stockte, bleibt unklar – eventuell lief im Hintergrund bereits die Installation.
Apple Intelligence braucht Platz
Apple setzt bei seinem KI-System stark auf lokale Modelle – sowohl für die sogenannten Schreibwerkzeuge als auch für die integrierten Bildgeneratoren Genmoji und Image Playground. Dabei entscheidet das System dynamisch, ob Anfragen an Apples Cloud-Server geschickt werden oder Aufgaben lokal zu erledigen sind.
Apple Intelligence benötigt daher einiges an Speicherplatz: Zwischen 7 und bis zu 10 GByte können es im Flash-Speicher des iPhone werden. Berichte zu dem Problem gab es auch aus der EU und hier von deutschen Nutzern. Apple Intelligence ist für diese seit Frühjahr 2025 freigeschaltet, nachdem das KI-System 2024 zunächst nur außerhalb der EU gestartet worden war.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Drohnen-Abwehr: Bundespolizei darf künftig auch abschießen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht. Der ehemalige Grenzschutz soll damit erweiterte Befugnisse zur Abwehr feindlicher Drohnen in Gefahrensituationen erhalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass die Bundespolizei künftig Maßnahmen einschließlich physischer Einwirkungen wie dem „Abfangen und Abschuss“ unbemannter Flugobjekte ergreifen dürfe.
Laut Dobrindt waren die bisherigen Befugnisse zur Drohnenabwehr nicht ausreichend geregelt. Die Bundesregierung reagiere mit dem Vorhaben auf die „neue Art der Bedrohung durch Drohnen“. Zuvor hatten Sichtungen an europäischen und deutschen Flughäfen, insbesondere in München, zu Ausfällen und Verzögerungen geführt. Mit der Initiative will die Exekutive bei solchen Fällen die Bundespolizei technisch auf den neuesten Stand bringen. Sie soll in die Lage versetzt werden, mit elektromagnetischen Impulsen, Jamming von Funksignalen und GPS-Störungen gegen Drohnengelage vorzugehen. Dabei wird etwa die Verbindung zwischen Fluggerät und Pilot unterbrochen.
Der Regierungsentwurf sieht konkret eine Kompetenzerweiterung vor, um „insbesondere die Abwehr von Drohnen mit geeigneten technischen Mitteln“ rechtlich klarer zu definieren. Im Gesetzestext sind „physische Mittel der Einwirkung auf die Systeme“ vorgesehen, auch wenn Abfangen und Abschuss nicht explizit aufgeführt sind.
Abgrenzung zur Bundeswehr und geplanter Einsatz
Der Innenminister kündigte ferner eine noch nicht ganz spruchreife Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an. Diese soll die Bundeswehr dazu ermächtigen, militärische Drohnen zu bekämpfen. Die Landespolizeien und die Bundespolizei sollen zwar deutlich stärker gegen Flugobjekte vorgehen können, nicht jedoch gegen Kampfdrohnen. In Ampel-Zeiten gab es bereits einen Entwurf, den der Bundestag aber nicht mehr beschließen konnte.
Gemäß Paragraf 38 soll die Bundespolizei auch selbst Drohnen nutzen dürfen: Die Rede ist hier vom künftigen Einsatz „mobiler Sensorträger“ – also fliegender Kameras mit Ton-, Bild- oder Videoaufnahme – zur Überwachung von Großveranstaltungen, Bahnhöfen, Bahnanlagen und Flughäfen. Die Maßnahme muss offen erfolgen. Besondere Datenerhebungen sollen einen richterlichen Beschluss erfordern.
Die Drohnenabwehr wird durch Paragraf 39 als neue Aufgabe der Bundespolizei an Flughäfen, Bahnhöfen, Ministerien und auf Schiffen verankert. Die geplante Abwehrtechnik ist aufwendig. Für das Vorhaben veranschlagt die Regierung jährliche Kosten von 25 Millionen Euro für eigene Drohnen der Ordnungshüter sowie 90 Millionen Euro für Abwehrsysteme. Hinzu kommen dem Plan nach 55 neue Vollzeitstellen, unter anderem für das Luftraummanagement.
Bundespolizei soll IT-Systeme hacken dürfen
Zugleich will die Exekutive der Bundespolizei im Einklang mit dem Referentenentwurf von Dobrindt den Einsatz von Staatstrojanern erlauben. Sie könnte damit sogar Unverdächtige präventiv überwachen. Den Beamten soll es demnach gestattet werden, digitale Kommunikation etwa via verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls zu belauschen. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.
Vorgesehen ist eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“. Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht enthalten.
Allerdings sollen die Strafverfolger auf Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“. Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu wegen Preistreiberei
Das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen die chinesische Handelsplattform Temu. Es geht um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt temu.com als Plattform für Dritte.
„Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“
Handelsverband rügt Preisvorschriften
Aufmerksam wurde die Behörde durch eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE) über Temu. Demnach schreibt der chinesische Onlinemarktplatz Händlern vor, Produkte für nicht mehr als 85 Prozent des Preises ähnlicher Produkte auf anderen Plattformen anzubieten. Zusätzlich behalte sich die Plattform vor, bei der Preisgestaltung direkt einzugreifen und final zu entscheiden.
Da sich Gebühren, Kundenstruktur und andere Parameter unterscheiden, können solche Klauseln dazu führen, dass das Preisniveau für Endkunden insgesamt steigt. Jedenfalls beschränken derartige Auflagen den Wettbewerb.
Gegenüber heise online sagt Temu, sich an alle anwendbaren Vorschriften zu halten und Wert auf gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu legen. „Wir sind sicher, dass alle diesbezüglichen Bedenken erfolgreich ausgeräumt werden.“
Auch die EU-Kommission ermittelt gegen das Unternehmen. Sie wirft Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Unter anderem durch Testkäufe sind die Ermittler zu der Auffassung gelangt, dass für europäische Verbraucher ein „hohes Risiko“ besteht, bei Temu auf illegale Produkte zu treffen. Unter anderem seien Babyspielsachen und Elektronik geliefert worden, die gegen EU-Regeln widerstießen.
Das deutsche Verfahren ist am Mittwoch gegen die Firma Whaleco Technology Limited mit Sitz in Dublin eröffnet worden; das ist die Europaniederlassung Temus. Seit 2023 ist Temu in Deutschland tätig und hat hier nach eigenen Angaben bereits 19 Millionen Kunden. Seit 2024 sind auch deutsche Händler willkommen. Die Händlervertragsbedingungen sind erst nach Registrierung einsehbar.
(ds)
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