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Freitag: Tesla-Milliarden für Elon Musk, US-Regierung gegen Boeing-Strafprozess


Mehr als 75 Prozent der Tesla-Anteilseigner befürworten das umstrittene und historische Aktienpaket für Elon Musk. Es könnte rund eine Billion US-Dollar wert sein und Musks Unternehmensanteile auf 25 Prozent erweitern. Doch dafür muss der Elektroautohersteller hohe Ziele erreichen, was der Aufsichtsrat als Bindung an einen motivierten CEO darstellt. Derweil hat Boeing Behörden bekanntlich in die Irre geführt. Probleme mit der Steuerungssoftware von 737-Max-Flugzeugen führten zu 346 Toten, was der Flugzeugbauer auch bereits eingestanden hat. Die US-Regierung erwirkt dennoch die Einstellung des Strafprozesses. In Deutschland steigt Vodafone aus dem Peering an öffentlichen Internetknoten wie dem DE-CIX aus. Stattdessen setzt der Netzbetreiber künftig auf einen privaten Peering-Partner aus Berlin. Vodafone begründet dies mit geringeren Latenzen und mehr Resilienz. Doch dafür müssen Gebühren gezahlt werden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die Aktionäre von Tesla haben das beispiellose Vergütungspaket für Elon Musk abgenickt. Damit könnte der Tesla-CEO bei der Erreichung bestimmter Unternehmensziele in den nächsten Jahren knapp eine Billion Dollar verdienen und ihm einen Firmenanteil von 25 Prozent bringen. Derzeit hält Musk 13 Prozent an Tesla. Die Entscheidung fiel auf der gestrigen Jahreshauptversammlung des Elektroautoherstellers mit einer Mehrheit von über 75 Prozent der stimmberechtigten Aktieninhaber. Allerdings ist die Vergütung nur bei der Erreichung hoher Ziele in maximaler Höhe vorgesehen. Dafür bindet Tesla Musk als Leitfigur für die nächsten zehn Jahre. Die Börse reagiert verhalten positiv auf diese Entscheidung: Große Mehrheit der Tesla-Aktionäre billigt Elon Musks Milliarden-Vergütungspaket.

Viel Geld könnte Boeing sparen, obwohl sich der Flugzeugbauer im Vorjahr im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig bekannt hat. Das sollte das Strafverfahren abkürzen; doch dem Gericht waren die Auflagen zu lax. Es sollte also doch ein Gerichtssaalverfahren geben. Inzwischen gibt es eine neue US-Regierung, die das Verfahren überhaupt platzen lässt – zur Freude Boeings und zum Ärger Hinterbliebener der 346 Todesopfer. Denn der Richter hat jetzt den Antrag auf Verfahrenseinstellung genehmigt, sodass Boeing um eventuelle Straf- und Schadenersatzzahlungen herumkommen könnte: US-Strafprozess gegen Boeing platzt.

Der Netzbetreiber Vodafone wird weniger Netz betreiben und verabschiedet sich komplett vom öffentlichen Peering, also der Zusammenschaltung mit anderen Internet-Providern und Backbone-Betreibern an neutralen Standorten. Damit zieht sich Vodafone auch vom führenden deutschen Internetknoten DE-CIX zurück. Bestehende direkte Zusammenschaltungen mit großen Datenquellen wie zum Beispiel YouTube stellt Vodafone ebenfalls ein. Stattdessen lagert es das gesamte Peering an einen privaten Anbieter aus. Dabei handelt es sich um die Inter.link GmbH aus Berlin. Vodafone verspricht sich von dem Schritt geringere Latenzen, mehr Resilienz und Kosteneinsparungen. Für Peering-Partner, die noch nicht mit Interlink zusammenarbeiten, bedeutet die Umstellung zusätzlichen Aufwand: Vodafone verlässt öffentliche Internetknoten.

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Neuen Zwist gibt es im Dauerstreit zwischen Apple und der EU-Kommission. Der Konzern plant einem Bericht zufolge erstmals, eine bestehende Funktion nachträglich für eigene Kunden abzudrehen – statt eine von der EU diktierte Schnittstelle umzusetzen. Mit iOS 26.2, dessen Betatest jüngst angelaufen ist, wird Apple deshalb die Synchronisation von WLAN-Zugangsdaten auf die Apple Watch sperren. Demnach hat Apple den Schritt gemeinsam mit der geplanten, nachträglichen Einführung der AirPods-Live-Übersetzung in der EU kommuniziert. Ob das tatsächlich mit dem für Dezember geplanten iOS 26.2 greift und wie das konkret umgesetzt wird, ist vorerst unklar. Eine Nachfrage bei Apple ist bislang unbeantwortet: Apple plant im Streit um EU-Vorgaben angeblich Funktionssperre für Watches.

Bahnreisende müssen bei einer Fahrkartenkontrolle unverzüglich ein gültiges Ticket vorzeigen können. Wer das nicht kann, zahlt das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Können Fahrgäste nachträglich belegen, dass sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrschein oder das Deutschland-Ticket besessen haben, reduziert sich die Strafe auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro. Doch wer haftet, wenn die App streikt? Und genügt ein Papierausdruck für das Deutschland-Ticket? Was Kunden rechtlich zusteht und wie sie vorgehen sollten, wenn sie trotz gültigem Fahrschein zu einer Strafe verdonnert wurden, besprechen wir im c’t-Podcast Vorsicht Kunde: Strafen im Bahnverkehr.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Fast 300.000 km: Mit Abstand umfangreichste Karte der Römerstraßen online


Ein internationales Forschungsteam hat unter anderem auf Basis von Satellitenbildern die mit Abstand umfangreichste Karte des Straßennetzes im Römischen Reich erstellt. Die online einsehbare Karte trägt den Namen Itiner-e und existiert schon länger. Mit dem jüngsten Update wurde die Länge der darin zusammengetragenen Straßen aber auf über 299.000 km fast verdoppelt und die Detailtiefe stark verbessert. Möglich sei das durch eine bessere Abdeckung von bisher nicht so gut dokumentierten Regionen und eine merklich höhere Auflösung, dank der beispielsweise sich durch die Berge windende Abschnitte viel genauer dargestellt werden. Die Karte dient demnach als Ausgangspunkt für das Zusammentragen weiterer Informationen und als digitale Ressource auch für die Öffentlichkeit.

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Das Straßennetz der Römischen Republik und des Römischen Reichs war eine wichtige Grundlage für das Funktionieren des Imperiums. Obwohl es seit hunderten Jahren erforscht wird, ist es noch immer unzureichend kartiert, erklärt die Forschungsgruppe. Das ist auch der Grund dafür, warum seine Ausdehnung bislang massiv unterschätzt wurde. Für das Projekt Itiner-e haben die Forscher und Forscherinnen interdisziplinär archäologische und historische Zeugnisse ausgewertet und mit modernen Daten zusammengeführt. In einem animierten Video erläutern sie, wie die Straßen in verschiedenen Teilen des Römischen Reichs ausgesehen haben und wie groß die Unterschiede waren.

Der frei verfügbare Datensatz sei ein Meilenstein für das Verständnis der Römerstraßen und dafür, wie sie die Bewegung von Menschen, Gütern, Ideen und sogar antiken Pandemien strukturiert haben, schreibt die Gruppe. Die hohe Detailtiefe ermögliche jetzt neue Analysen dazu, wie gut die verschiedenen Teile des Reichs miteinander verbunden waren, wie teuer der Transport oder wie ausgeprägt die administrative Kontrolle war. Die Karte umfasst das gesamte Römische Reich zur Zeit seiner größten Ausdehnung um das Jahr 150 – vom westlichen Mittelmeerraum über Frankreich, Süd- und Westdeutschland, Großbritannien und den Balkan bis nach Nordafrika und in den Nahen Osten. Man kann beliebig weit hineinzoomen und auch Satellitenaufnahmen über die Karten legen. Vorgestellt hat das große Team die Arbeit jetzt im Fachmagazin Scientific Data.


(mho)



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Heineken nutzt 100-MWh-Wärmespeicherbatterie zur Dampferzeugung fürs Bierbrauen


Der niederländische Bierbraukonzern Heineken hat einen Vertrag mit dem Spezialisten für Energiesysteme Rondo Energy und dem Energieversorger EDP geschlossen, um eine 10-MWh-Wärmespeicherbatterie zu installieren. Das teilten die beteiligten Unternehmen am Montag mit. Die Anlage soll an der portugiesischen Brauerei und Mälzerei Central de Cervejas e Bebidas entstehen und aus erneuerbaren Energien hergestellten Dampf für Brauprozesse liefern.

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Bei der geplanten 10-MWh-Wärmespeicherbatterie handelt es sich um eine Entwicklung von Rondo Energy. Die Batterie wird mit intermittierendem Strom aus erneuerbaren Energien aufgeladen. Das geschieht tagsüber in den sechs Stunden, in denen der Strom am günstigsten ist. Dabei können auch Zeiten außerhalb der Spitzenlastzeiten zur Energieaufnahme genutzt werden. Den dafür nötigen Solarstrom stellt EDP über einen Solarpark vor Ort bereit, sodass genügend CO₂-frei produzierte Energie zur Verfügung steht.

Gespeichert wird der Strom als Wärme in feuerfesten Ziegeln. Die Wärme wird dazu genutzt, um Dampf mit einem kontinuierlichen Druck von 100 bar zu erzeugen. So kann entweder der Dampf für Brauprozesse genutzt oder wieder Energie in Form von Strom abgegeben werden. In letzterem Fall dient die Wärmespeicherbatterie als eine Art Stromspeicher. Zugleich ist ein Betrieb der Anlage rund um die Uhr gewährleistet.

Fossile Brennstoffe werden bei dem Prozess nicht verbrannt, was Heineken einen Schritt näher an das selbst gesteckte Ziel bringen soll, bis 2040 über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg klimaneutral zu sein. Beginnen soll die Dekarbonisierung aller Heineken-Produktionsstätten 2030. Mit fossilen Brennstoffen befeuerte Kessel oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen dabei ersetzt werden.

Das Projekt an der Central de Cervejas e Bebidas sieht vor, dass die Lieferung des „grünen“ Dampfes als Heat-as-a-Service (HaaS) erfolgt. Rondo und EDP liefern dabei den Dampf ähnlich wie Strom.

Das Projekt wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und Breakthrough Energy Catalyst im Rahmen eines EU-Investitionsprogramms mit 75 Millionen Euro unterstützt. Dadurch sollen Rondo-Wärmespeicherbatterien schneller in Europa Verbreitung finden und zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen.

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(olb)



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Elektroschrott-Recycling: Bundestag vereinfacht Rückgabe | heise online


Die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten wird einfacher. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Damit wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Man wolle bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Florian Bilic. „Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft.“

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Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden – auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.

Gleichzeitig wirbt das Parlament für ein Verbot dieser umstrittenen Wegwerfprodukte. In einer Entschließung, die mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD ebenfalls beschlossen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.

Darüber hinaus soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien sinken. Deshalb ist in der Gesetzesnovelle auch vorgesehen, dass alte Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden dürfen.


(afl)



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