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Künstliche Intelligenz

Japan: Drohnen vergrämen Bären mit Hundegebell und Feuerwerkskörpern


Die japanische Präfektur Gifu hat auf die zunehmende Gefahr durch Bären für die Bevölkerung mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagiert. Sie setzt rund um die ländlich gelegene Stadt Hida eine „Hunting Drone“ des Unternehmens Aero Japan ein, um mit Hundegebell aus dem Lautsprecher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern herumstreunende Bären in Stadtnähe zu verjagen.

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In Hida sei die Anzahl der Bärensichtungen im Herbst 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache angestiegen, heißt es vom Umweltamt der Präfektur Gifu. Die Bären würden vor dem Winterschlaf bei ihrer Futtersuche immer weniger Nahrung in ihrem natürlichen Lebensraum finden und nähern sich deshalb häufiger der Stadt.

Bären sind jedoch nicht nur ein Problem in Hida. Allein seit April 2025 seien 220 Menschen bei Bärenangriffen in ganz Japan verletzt worden. Dreizehn Menschen kamen dabei ums Leben. Sieben davon im Monat Oktober. Die meisten Angriffe seien jedoch in eher abgelegenen Gegenden erfolgt. Allerdings wagen sich Bären auch in Stadtnähe. Grund dafür sei die geschrumpfte Anzahl natürlicher Nahrungsquellen, darunter etwa Eicheln oder Bucheckern, ausgelöst vermutlich durch den Klimawandel. Zudem habe sich die Population der geschützten Schwarzbären in Japan nach Schätzungen seit 2012 auf 45.000 in etwa verdreifacht. Hinzu kommen rund 12.000 Braunbären. Um die Populationen in den Griff zu bekommen, wurde das Abschussverbot erst kürzlich gelockert. Abschüsse seien jedoch eher das letzte Mittel.

Um der wachsenden Gefahr durch Bären auf die Bevölkerung zu begegnen, hat das Umweltamt von Hida Maßnahmen geprüft, wie sich die Bären von Menschen fernhalten lassen, ohne die Tiere zu gefährden. Zunächst habe man Schilder zur Warnung der Bevölkerung aufgestellt und Einwohner und Besucher der Stadt dazu veranlasst, Glöckchen zu tragen, die die Bären fernhalten sollen.

Diese Maßnahmen sollten aber nach einem Bärenangriff auf einen spanischen Touristen in Shirakawa-go in der Nähe von Hida verstärkt werden. Touristen wurden dazu aufgefordert, bestimmte Bereiche in der Dunkelheit zu meiden. Dies reiche jedoch nicht aus. So wurden etwa Vergrämungsteams zu Fuß und mit Hunden diskutiert, was jedoch wohl auch aus Kostengründen verworfen wurde. Letztlich wurde der Einsatz von Drohnen als die praktischste Methode angesehen.

Zum Einsatz kommt dabei eine Drohne von Aero Japan, die „Hunting Drone“, wie ein Video zeigt. Ausgestattet ist der 0,9 m x 0,9 m große Quadkopter in roter Warnfarbe und Kulleraugen mit einem Megafon, über das kontinuierlich aufgezeichnetes Hundegebell abgespielt wird, auf das die Bären mit Flucht reagieren. In Gegenden, in denen öfter Bären gesichtet werden, ziehen die Drohnen ihre Runden, um die Tiere zu vergrämen.

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Besonders Obstplantagen wie etwa der Obstpark Kurouchi Orchard mit seinen Äpfeln und Pfirsichen seien davon betroffen. Bären würden auf ihrer Nahrungssuche den Obstpark sonst plündern. Bei besonders hartnäckigen Gesellen können zwei Feuerwerkskörper von der Drohne aus abgeschossen werden, um der Verscheuchungsaktion noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen.


(olb)



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Arduino Nesso N1: IoT-Board mit großer Funkvielfalt


Der Arduino Nesso N1 erweitert das Feld der IoT-Entwicklungsboards um ein Gerät, das mehrere Funkstandards vereint. Das Gerät entstand in Zusammenarbeit mit M5Stack und setzt auf den RISC-V-basierten ESP32-C6. Dieser verfügt über einen High- und einen Low-Performance-Prozessor. Ersterer kann mit bis zu 160 MHz takten und Letzterer mit 20 MHz. Dazu kommen 16 MByte Flash und 512 KByte SRAM. Besonders interessant ist die breite Funkunterstützung: Wi-Fi 6 für schnelle Datentransfers, Bluetooth 5.3 für die Nahbereichskommunikation, Thread für Mesh-Netzwerke und LoRaWAN für weitreichende Sensorstrecken. Auch Zigbee 3.0 ist an Bord.

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Für die Praxis bedeutet das: Der Nesso N1 kann sowohl zuhause im Smarthome arbeiten, hat aber auch kein Problem damit, im Wald auf LoRaWAN angewiesen zu sein. Für Maker, die verschiedene Protokolle ausprobieren wollen oder ohnehin mehrere Ökosysteme parallel nutzen, eröffnet das neue Möglichkeiten. Der integrierte SX1262-Chip deckt LoRaWAN zwischen 850 und 960 MHz ab und erlaubt so Experimente im Langstreckenbereich. Ein eingebauter IR-Sender erweitert das Portfolio zusätzlich auf alte Geräte, die seit Jahren trotzig jede WLAN-Integration verweigern.

Zur Bedienung verfügt das Gerät über ein 1,14-Zoll-Touch-Display, zwei programmierbare Tasten und einen Power-/Reset-/Boot-Knopf. Dazu kommen ein RGB-LED-Indikator und ein kleiner Buzzer. Alles steckt in einem vormontierten Gehäuse, inklusive wiederaufladbarem Akku. Für Maker, die sonst erst einmal einen Nachmittag mit 3D-Fehldrucken verbringen, kann das durchaus ein angenehmer Perspektivwechsel sein. Dank USB-C und vorinstallierter Software ist das Board sofort einsatzbereit, egal ob man Arduino IDE, MicroPython oder UIFlow bevorzugt.

Für Erweiterungen stehen Grove- und Qwiic-Ports bereit, womit sich eine große Zahl kompatibler Sensoren anbinden lässt. Außerdem passt das Ökosystem zu Modulino-Nodes und den M5Stack-Hats. Wer also bereits Schubladen voller kleiner Steckmodule besitzt, kann direkt loslegen.

Mit seinen Abmessungen von 18 × 45 mm bleibt das Gerät kompakt. Erhältlich ist der Nesso N1 im Arduino-Shop für 47,58 Euro. Auf der Arduino-Doc-Seite findet man auch einen Schnellstart-Guide und Pinout-Infos.

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Wer mehr über die ESP32-Familie erfahren will, findet alle Informationen in unserem ESP-Kompass.


(das)



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Analyse zum Digitale-Souveränität-Gipfel: Open Source wird abgewatscht


Der französische Präsident Emmanuel Macron, Bundeskanzler Friedrich Merz, Digitalminister aus 23 EU-Staaten plus etwa 1000 weitere Teilnehmer: Sie alle kamen am Dienstag nach Berlin zum ersten „Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität“, ausgerichtet von der deutschen und französischen Regierung. Eine große Bühne auch für Open-Source-Software wie Linux-Distributionen, LibreOffice, Nextcloud oder Collabora – so könnte man zumindest meinen.

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Schließlich lassen sich mit quelloffenen Anwendungen die Abhängigkeiten von Tech-Konzernen umgehend und spürbar reduzieren. Unter anderem Schleswig-Holstein oder der Internationale Strafgerichtshof machen das gerade vor. Doch tatsächlich wurden Open-Source-Anbieter auf dem Gipfel von der Politik stiefmütterlich behandelt, stellenweise sogar abgewatscht.

Am deutlichsten ablesen lässt sich das an der von Österreich initiierten „Charta für Digitale Souveränität und Resilienz„, die auf dem Gipfel von allen EU-Staaten unterschrieben wurde. In dem Text heißt es: „Open-Source-Lösungen können eine wichtige Rolle bei der Stärkung der digitalen Souveränität spielen, sofern sie hohen Cybersicherheitsstandards entsprechen und, wo es angebracht ist, durch zuverlässige proprietäre Technologien ergänzt werden.“ Open Source wird damit als Technik abgestempelt, die typischerweise unsicher und unzuverlässig ist. Eine Ohrfeige.


Ein Kommentar von Christian Wölbert

Ein Kommentar von Christian Wölbert

Christian Wölbert recherchiert und schreibt vor allem über digitalpolitische Themen und verfolgt die Digitalisierung der Verwaltung. Außerdem beschäftigt er sich mit Verbraucherschutz- und Umweltthemen. Dabei ist er ständig auf der Suche nach neuen Rechercheansätzen und freut sich über Hinweise an cwo@ct.de oder via Threema (PA6ZC6RE).

Da passte es ins Bild, dass der deutsche Digitalminister Karsten Wildberger und die französische Delegation auf ihrem Rundgang übers Gipfelgelände keine Zeit fanden, den Pavillon der Open-Source-Branche zu betreten. Die Minister hatten sich zuvor unter anderem im Container von SAP und Mistral so ausführlich informiert, dass für die Vertreter von Open-Source-Firmen nur noch ein kurzer Handshake mit ein paar warmen Worten übrigblieb. Die Zeit drängte, die Delegationen eilten zur Pressekonferenz.

Bei einem deutsch-französischen „Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität“ hätte man obendrein erwarten können, dass das deutsche „Zentrum für digitale Souveränität“ (ZenDiS) eine prominente Rolle spielt. Schließlich hat die Bundesregierung das ZenDiS selbst gegründet um, nun ja, die digitale Souveränität voranzutreiben, etwa mit openDesk. Obendrein arbeitet die staatliche GmbH – passend zum Gipfel – längst mit französischen und weiteren europäischen Partnern zusammen.

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Laut Aussagen aus Regierungskreisen tauchte das ZenDiS in Programmentwürfen durchaus auf. Im finalen Programm wurde es jedoch mit keiner Silbe erwähnt, kein Vertreter der Organisation durfte auf der Bühne sprechen. Dort war zwar Platz für SAP, Telekom, Bitkom, den Sparkassenverband und viele weitere, nicht jedoch für das ZenDiS.

Über die Vorteile von Open Source sprachen auf der Bühne somit nur wenige Stimmen. Adriana Groh von der Sovereign Tech Agency etwa betonte, Open Source sei „die Gewinnerstrategie“ und überlegen in Sachen Sicherheit, Interoperabilität sowie hinsichtlich niedriger Entwicklungskosten. „Keine Silo-Entwicklung kann bei dieser Geschwindigkeit mithalten.“

Ein wenig Trost für die Open-Source-Community spendete gegen Ende der Veranstaltung der Bundeskanzler. Er war es, der in seiner Rede die konkretesten Aussagen zu openDesk und zum ZenDiS formulierte: Man werde in der Bundesverwaltung in den nächsten drei Jahren „souveräne digitale Arbeitsplätze“ zur Verfügung stellen, sagte Merz. Komponenten von openDesk nutze man nicht nur im Robert-Koch-Institut und im Digitalministerium, sondern auch im Bundeskanzleramt.

Freilich waren auch diese Aussagen unverbindlich und wiederholten im Wesentlichen die bekannten Pläne aus der Modernisierungsagenda. Merz sagte keineswegs, dass er Microsoft Office loswerden und durch openDesk ersetzen will. Das Delos-Projekt mit SAP und Microsoft treibt die Bundesregierung weiterhin voran.

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Insgesamt blieb vom Gipfel der Eindruck: Die Politik setzt in Sachen digitaler Souveränität in erster Linie auf „Buy European“-Klauseln, KI- und Cloudprojekte und auf Schwergewichte wie SAP, Schwartz Digits oder die Telekom. Ob sie damit mehr erreicht als etwa mit Gaia-X, lässt sich frühestens in einigen Jahren sagen. Konkrete, schnell wirksame Maßnahmen gegen Abhängigkeiten wie größere Bundes-Aufträge für das ZenDiS oder Projekte zur Ablösung von Microsoft Office durch Open-Source-Anwendungen wurden auf dem Digitalgipfel nicht angekündigt.

Über die Gründe kann man nur mutmaßen. Vielleicht ist es das in der Charta formulierte Misstrauen gegenüber Open-Source-Software. Vielleicht scheut man den Change-Prozess in der Verwaltung, obwohl Schleswig-Holstein ihn vorexerziert. Vielleicht mag man aber auch einfach nicht riskieren, Trump zu reizen. Klar ist, dass der Gipfel auch in den USA genau verfolgt wurde: Im Vorfeld des Gipfels hatte die US-Botschaft laut Politico von den Organisatoren „Erklärungen“ verlangt.


(cwo)



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Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung


Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).

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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.

Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.

Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.

Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.

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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.


(mki)



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