Apps & Mobile Entwicklung
Ghost of Yōtei: Gratis-Update bringt New Game+ und eine neue Währung

In einem neuen Beitrag im PlayStation Blog haben die Entwickler von Sucker Punch ein neues Update für Ghost of Yōtei angekündigt. Mit Patch 1.100.000 erhält das Spiel unter anderem New Game+, mehr Optionen im Fotomodus und weitere Kosmetik im Tausch gegen eine neue Währung.
New Game+ ist optional schwerer
Wie bei New Game+ üblich können Spieler nach Abschluss der Kampagne ein neues Spiel starten und dabei auf alle Errungenschaften, Fähigkeiten und Gegenstände aus dem ersten Spieldurchlauf zurückgreifen. Des Weiteren ergänzt der neue Spielmodus zudem auch zwei weitere Trophäen zum Spielfortschritt sowie härtere Schwierigkeitsgrade.
Darüber hinaus enthält der neue Spielmodus eine neue In-Game-Währung namens Geistblumen. Mit diesen lassen sich bei Händlern über 30 neue kosmetische Gegenstände und zehn neue Talismane erwerben. Im New Game+ lassen sich zudem einzelne Inhalte der Geschichte erneut spielen und enthalten eine neue Statistikanzeige.
Weiterhin enthält die Aktualisierung auch Neuerungen am Fotomodus. Dieser beinhaltet dann etwa „Verschlusszeit, ein Kompositionsraster und neue Filter“. Abschließend nennt Sony weitere Optionen für Barrierefreiheit als Teil des Updates – namentlich die Neuzuweisung der Richtungstasten.
Update am 24. November, DLC mit Koop-Modus im nächsten Jahr
Das Update für das bei Kritikern beliebte Actionspiel erscheint am 24. November für die PlayStation 5. Im nächsten Jahr steht darüber hinaus der kostenfreie DLC Legends an. Dieser beinhaltet einen Multiplayer-Teil mit Missionen für zwei Spieler sowie einem Survival-Modus für vier Spieler. Darin kämpfen Spieler als einer von vier Charakterklassen gegen dämonische Versionen der Yōtei Six.
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Funknetzwerk: Asus zeigt WiFi 8 als Demo und im Konzeptrouter NeoCore

Vor zwei Jahren wurde der Funkstandard WiFi 7 eingeführt, Zeit um über den Nachfolger zu sprechen. Das dachte sich zumindest Asus zur CES und zeigte eine erste Demo mit WiFi 8. Futuristisch wirkte der Konzeptrouter ROG NeoCore.
WiFi 8 zur CES demonstriert
Auf WiFi 7 alias 802.11be folgt irgendwann WiFi 8 alias 802.11bn, soviel steht bereits fest. Bis zur Markteinführung wird es aber noch einige Zeit dauern. Auch wenn die maximale Datenrate bei den 23 Gbit/s des Vorgängers bleibt, spricht Asus von einem „doppelt so hohem Durchsatz im mittleren Bereich, doppelt so große IoT-Abdeckung und bis zu sechsmal geringerer P99-Latenz durch intelligenteren Multi-AP/Multi-Client-Betrieb im Vergleich zu WiFi 7“.
Das in einem Glaskasten steckende, nackte WiFi-8-System in Las Vegas soll in internen Tests einen Durchsatz von 7,46 Gbit/s erreicht haben, während der WiFi-7-Router GT-BE19000 unter gleichen Bedingungen bei 6,28 Gbit/s stand.
Im Wesentlichen soll WiFi 8 für stabilere Verbindungen und niedrigere Latenzen sorgen. Da sich im WLAN meist ohnehin zahlreiche Geräte den Durchsatz teilen, spielt das theoretische Maximum eine untergeordnete Rolle.
So sorgt WiFi 8 beispielsweise für eine deutlich langsamere Geschwindigkeitsabnahme und stabilere Verbindungen und gewährleistet so eine reibungslose Leistung, unabhängig davon, ob sich der Router im Wohnzimmer, auf dem Dach oder sogar im Garten befindet. WiFi 8 verbessert auch die bidirektionale Kommunikation für Geräte mit geringem Stromverbrauch wie intelligente Leuchten und Steuerungen und gewährleistet so stabile Verbindungen für alle angeschlossenen Geräte.
Asus
ROG NeoCore als Konzeptrouter mit WiFi 8
Dass kommende WiFi-8-Router ganz anders aussehen könnten als die bisherigen „Antennenmonster“ veranschaulicht zumindest das Konzept des ROG NeoCore. Dass dieser auch so umgesetzt wird, ist aber nicht gesichert. Zumindest will man aber weg von den „Riesenspinnen“, an die aktuelle High-End-Router mit ihren vielen Antennen erinnern und kompaktere Designs anbieten.
Das verspricht sich Asus von WiFi 8
Folgende Punkte nennt Asus als potenzielle Vorteile von WiFi-8-Routern:
- langsamere Geschwindigkeitsabnahme
- stabilere Verbindungen durch intelligente Frequenzkoordination
- verdoppelter Durchsatz im „mittleren Bereich“
- verbesserte bidirektionale Kommunikation für Geräte mit geringem Stromverbrauch
- Verbesserung der Spektrumseffizienz und der dynamischen Planung
- doppelt so große IoT-Abdeckung
- bis zu sechsmal geringere P99-Latenz
In einer FAQ (englisch) werden die erwarteten Vorteile noch im Detail beschrieben.
Asus will dem Standard zuvorkommen
Nach Aussagen von Asus wird der neue WLAN-Standard WiFi 8 voraussichtlich erst im September 2028 endgültig festgelegt. Dennoch plant der Hersteller noch in diesem Jahr die ersten WiFi-8-Router auf den Markt zu bringen, die dann auf dem Entwurf der kommenden Spezifikation aufbauen.
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Der AirTag für Android-Smartphones ist da
Motorola zeigt auf der CES erstmals Smart Tags, die den Apple Air Tags das Wasser reichen können. Neben der Möglichkeit, getaggte Dinge zu finden, bieten sie noch eine weitere pfiffige Funktion, die Apple so nicht im Petto hat.
Smart Tags sind längst keine Nische mehr, doch erst Apple hat die kleinen Finder wirklich alltagstauglich gemacht. Zwar ist die reine Bluetooth-Reichweite der Tracker auf rund 50 Meter begrenzt und sie besitzen kein eigenes GPS, doch das globale Netzwerk aus Millionen von iPhones löst dieses Problem. So wird eine weltweite Ortung möglich – extrem energiesparend und ganz ohne monatliche Gebühren.
Auch Google hat mittlerweile mit seinem „Find My Device“-Netzwerk nachgezogen. Der Unterschied: Google baut (noch) keine eigene Hardware, sondern überlässt das Feld Partnern. Kauft Ihr ein fähiges Drittanbieter-Modell, wie dieses hier, profitiert Ihr aber auch hier von einer globalen Abdeckung.
Endlich ein AirTag für Android
Bislang krankten Android-Tracker jedoch an einem entscheidenden Detail: Die punktgenaue Suche fehlte oft. Während Apple-Nutzer ihre Schlüssel zentimetergenau im Sofaritzen-Nirwana orten können (Precision Finding), zeigte Android bislang oft nur eine grobe Nähe an – also, ob das Gerät in Bluetooth-Reichweite ist oder nicht. Der Grund ist der fehlende Ultra-Wideband-Chip (UWB), der für diese Exaktheit nötig ist.
Auf der CES in Las Vegas hat Motorola nun geliefert: Der Moto Tag 2 ist im Grunde der lang ersehnte AirTag für das Android-Lager mit vollem Feature-Set. Dank integriertem UWB-Chip könnt Ihr den Tracker nicht nur weltweit über Googles Netzwerk aufspüren, sondern ihn auch im Raum zentimetergenau lokalisieren.
Moto Tag 2 vorgestellt

Ähnlich wie das Vorbild aus Cupertino setzt auch Motorola auf eine austauschbare CR2032-Knopfzelle und verspricht damit Laufzeiten von bis zu 600 Tagen. Dass kein fest verbauter Lithium-Ionen-Akku zum Einsatz kommt, hat strategische Vorzüge: Zum einen hält die Batterie deutlich länger, zum anderen sind Tracker ohne Lithium-Akku im Frachtraum von Flugzeugen unproblematisch. So könnt Ihr Euren Koffer auch bedenkenlos beim Check-in aufgeben und tracken.

Der Moto Tag 2 erscheint in zwei Farbvarianten. Besonders clever: Die Maße sind so nah am Apple-Pendant, dass Ihr theoretisch das gigantische Angebot an AirTag-Zubehör nutzen könnt. Ein echtes Alleinstellungsmerkmal gegenüber Apple ist jedoch der integrierte Button: Ist die Kamera-App auf Eurem Smartphone aktiv, dient der Moto Tag 2 als praktischer Fernauslöser für Fotos.
Preislich orientiert sich Motorola direkt an der Konkurrenz: Ein einzelner Tag kostet 39 Euro, das 4er-Pack liegt bei 139 Euro. Ein exaktes Datum fehlt noch, die Verfügbarkeit wird lediglich mit „in Kürze“ angegeben.
Werdet Ihr Euch den Moto Tag 2 zulegen oder wartet Ihr vielleicht noch auf Googles eigene Hardware?
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BGH bestätigt: Mindestlaufzeit bei Glasfaser beginnt ab Vertragsabschluss
Wer sich für einen Glasfaseranschluss entscheidet, muss oftmals mit Verzögerungen rechnen. Es kann Monate oder sogar Jahre dauern, bis die Leitung steht. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt aber bereits bei Vertragsabschluss, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
Vorausgegangen war bereits ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom Januar 2025. Schon vor einem Jahr erklärten die Richter, dass ein Glasfaservertrag nicht beginnt, wenn der Anschluss freigeschaltet wird – sondern bereits mit dem Abschluss des Vertrags.
Für Kunden heißt dies: Wenn sie einen entsprechenden Tarif gebucht haben, verschiebt sich der Kündigungstermin auch bei Verzögerungen nicht nach hinten.
Mindestvertragslaufzeit ab Anschlussschaltung noch gängige Praxis
In der Branche ist das bislang aber Teil der gängigen Praxis. Das gilt etwa auch für die Deutsche GigaNetz GmbH, die entsprechende Klauseln in den AGB hat. Die Verbraucherzentrale NRW hat dagegen geklagt und nun zwei Erfolge vor Gericht verzeichnet.
Die Revision, die die Deutsche GigaNetz GmbH vor dem Bundesgerichtshof eingereicht hat, wurde zurückgewiesen. AGB, die Mindestvertragslaufzeiten von mehr als zwei Jahren vorsehen, sind demnach unwirksam. „Dabei beginnt die Vertragslaufzeit im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem Vertragsschluss und nicht erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung“, heißt es in der Mitteilung des BGH.
Die Netzbetreiber hatten darauf verwiesen, dass beim Glasfaserausbau besondere Umstände gelten. Laut den Richtern sind diese aber rechtlich nicht relevant.
Musterschreiben von der Verbraucherzentrale NRW
Die Mindestvertragslaufzeiten stehen seit dem Glasfaserausbau im Fokus. Während es bei herkömmlichen DSL- und Kabelanschlüssen in der Regel nur wenige Tage oder Wochen dauert, bis der Anschluss bereitsteht, kann es sich bei Glasfaseranschlüssen um Monate oder sogar Jahre handeln.
Der Grund liegt in den aufwendigen Tiefbauarbeiten, die meist erforderlich sind. Wenn der Ausbau komplexer ist, liegen die Netzbetreiber oftmals hinter dem Zeitplan. In einer Verivox-Studie von 2024 gaben 48 Prozent der Befragten an, es habe Probleme gegeben. Verzögerungen und nicht eingehaltene Termine waren der Grund, der am häufigsten genannt wurde.
Wer einen Glasfaseranschluss hat und eher kündigen will, als der Netzbetreiber einräumt, kann dafür ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW nutzen. In diesem Anschreiben verweist man als Kunde darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit mit dem Vertragsabschluss beginnt.
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