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Top 10: Das beste Mini-Handy im Test – kleine Top-Smartphones bis 6,4 Zoll


Samsung Galaxy S23 im Test

Das kleinste Modell der neuen Galaxy-S-Reihe macht vieles wett, was der Vorgänger versäumt hat. Wie gut das Samsung Galaxy S23 wirklich ist, zeigt der TechStage-Test.

VORTEILE

  • extrem starke Leistung
  • hervorragendes Display
  • tolle Kamera
  • elegantes Design 

NACHTEILE

  • teuer
  • kein Netzteil
  • lädt langsamer als Konkurrenz 

Das kleinste Modell der neuen Galaxy-S-Reihe macht vieles wett, was der Vorgänger versäumt hat. Wie gut das Samsung Galaxy S23 wirklich ist, zeigt der TechStage-Test.

In diesem Testbericht widmen wir uns dem kleinsten Modell der Reihe – dem Samsung Galaxy S23. Auf den ersten Blick scheinen die Unterschiede zum Vorgänger nur minimal zu sein. Der Teufel steckt wie immer im Detail und hat es in sich – um schon ein wenig vorwegzunehmen. Das Galaxy S22 war ein tolles Smartphone, allerdings waren wir enttäuscht von der Akkulaufzeit, zudem konnte der Exynos 2200 nicht mit dem Snapdragon 8 Gen 1 aus anderen Top-Smartphones mithalten.

Den größten Fortschritt verspricht der neue Chipsatz. Samsung verzichtet endlich auf einen eigenen Prozessor und arbeitet bei seinem Flaggschiff eng mit Qualcomm zusammen. Zum Einsatz kommt der brandneue Snapdragon 8 Gen 2 in einer auf das Gerät zugeschnittenen Ausführung mit dem Namenszusatz „for Galaxy“. Wie stark dieser Chip ist und wo Samsung sonst noch beim Galaxy S23 nachgebessert hat, zeigt unser Test.

Design

Geht es um die Größe, hat sich nichts geändert. Das Samsung Galaxy S23 bietet erneut ein Display mit 6,1 Zoll und kommt auf nahezu die gleichen Abmessungen wie der Vorgänger: 146,3 × 70,9 × 7,6 mm bei einem Gewicht von 167 g. Damit liegt es gut in der Hand, dank der kompakten Ausmaße kann man es auch einhändig bedienen. Die Power-Taste sowie die Lautstärkewippe rechts sind wie der Fingerabdrucksensor im Display gut erreichbar.

Der Rahmen ist erneut aus Metall, die Rückseite besteht aus Glas. Lackiert ist das Testgerät, das uns Gomibo zur Verfügung gestellt hat, in einem matten Schwarz („Phantom Black“). Die Oberfläche zeigt sich erfreulich unempfindlich für Fingerabdrücke. Damit wirkt das Galaxy S23 für unseren Geschmack noch eine Spur edler als der Vorgänger.

Die Verarbeitung ist tadellos. Weder Spaltmaße noch wackelige Komponenten stören das Erlebnis – was bei dem Preis auch inakzeptabel wäre. Das Galaxy S23 wirkt allerdings fast schon zerbrechlich, sodass wir den Kauf einer Schutzhülle nahelegen. Dabei dürfte das Galaxy S23 mehr einstecken können als bisherige Generationen. Samsung schützt das Display und die Rückseite mit dem neuen Gorilla Glass Victus 2 von Corning. Laut Hersteller übersteht das Display den Sturz auf Asphalt auch noch aus 2 Meter Höhe – sogar bei ungünstigen Aufprallwinkeln. Wir haben es aber nicht übers Herz gebracht, das auszuprobieren. Vor Staub und Wasser ist es erneut nach IP68 geschützt.

Die größte sichtbare Änderung betrifft das Design der Kameralinsen auf der Rückseite. Diese ragen nun jeweils einzeln von einem Ring umfasst hervor. In diesem Jahr orientiert sich der kompakte Vertreter der Reihe damit am Design des Ultra-Modells. Dadurch wirkt das S23 nochmals filigraner. Beim Galaxy S22 waren die drei Linsen noch in einem größeren Element eingefasst. An der Anordnung selbst hat sich nichts geändert.

Display

Wie bereits angesprochen, bleibt es bei 6,1 Zoll. Die Auflösung des OLED-Displays beträgt erneut 2340 × 1080 Pixel, was auf der kompakten Anzeige zu einer hohen Pixeldichte von 423 Pixel pro Zoll (ppi) führt. Das Bild ist bei der Größe stets messerscharf, Farben erscheinen kräftig und Schwarzwerte dunkel wie die Nacht. Kontraste sind perfekt abgestimmt und die Blickwinkelstabilität ist ebenfalls toll. Noch besser ist hier nur das Top-Modell Samsung Galaxy S23 Ultra (Testbericht) dank weiterer automatischer Optimierungen.

Die maximale Bildwiederholrate beträgt 120 Hz. Es gibt die Wahl zwischen „Standard“ mit 60 Hz oder „Adaptiv“ mit einer automatischen Anpassung zwischen 48 und 120 Hz. Höhere Bildwiederholraten erlauben flüssigere Animationen beim Scrollen oder bei Spielen, erhöhen aber den Stromverbrauch.

Hell genug ist das Display, um bei Sonnenlicht im Freien ablesbar zu sein. Stellt man die Helligkeit manuell aufs Maximum, leuchtet es noch zurückhaltend mit 465 cd/m². Bei aktiver Helligkeitsanpassung schnellt dieser Wert aber auf etwa 885 cd/m² hoch. Das ist ein starker Wert, auch wenn es nicht an die 1350 cd/m² des Ultra-Modells heranreicht.

Kamera

Allein vom Datenblatt her hat sich wenig getan bei der Kamera des Galaxy S23. Die Hauptkamera bietet erneut 50 Megapixel mit f/1.8-Blende, Phasenvergleich-Autofokus und optischer Bildstabilisierung (OIS). Das Objektiv fasst vier Pixel in einem Raster zu einem zusammen (Pixel Binning) – die späteren Bilder entsprechen also 12,5 Megapixel. Durch das Zusammenfassen der Bildpunkte erlangen die Aufnahmen eine bessere Bildschärfe und höheren Detailgrad, gerade bei schlechten Lichtbedingungen. Auf Wunsch kann man auch die vollen 50 Megapixel für ein Bild abrufen.

Identisch erscheinen zudem das Weitwinkelobjektiv mit 12 Megapixeln und f/2.2-Blende sowie die Telelinse mit 10 Megapixeln, OIS und F/2.4-Blende. Der einzige auf den ersten Blick erkennbare Fortschritt betrifft die Frontkamera. Diese hat jetzt 12 statt 10 Megapixel. Die übrigen Verbesserungen stecken im Detail. So hat Samsung die Kamera-Software optimiert und die optische Bildstabilisierung wurde ebenfalls verbessert. Sie stabilisiert Bewegungen nur bis zu 3 Grad statt zuvor 1,5 Grad.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Der Vorgänger war schon exzellent, aber das Galaxy S23 ist nochmals besser geworden. Trotz trister Lichtverhältnisse eines wolkenverhangenen Winterhimmels bieten unsere Test-Schnappschüsse eine ausgeprägte Dynamik, Bildschärfe und hohe Bilddetails. Die Farbgebung und der Weißabgleich bei den Aufnahmen sind ansprechend, wirken aber stets natürlich. Weitwinkelaufnahmen weichen bei der Farbgebung so gut wie gar nicht von der Hauptlinse ab.

Samsung Galaxy S23

Das Teleobjektiv bietet einen dreifachen optischen Zoom mit hervorragenden Ergebnissen. Wer es noch näher benötigt, kombiniert den Digitalzoom mit der optischen Vergrößerung. Selbst bei 30-facher Vergrößerung erkennt man noch, was die Kamera da eingefangen hat – auch wenn hier Bildrauschen nicht zu verhindern ist und etwas Schärfe verloren geht. Bis zu einer zehnfachen Vergrößerung bekommt man noch brauchbare Aufnahmen mit wenig Qualitätsverlust. Selfies mit der Frontkamera sind zudem scharf und natürlich, mit ausgeprägtem Dynamikumfang.

Sehr beeindruckend ist die Kamera des Galaxy S23 bei Nachtaufnahmen – hier ist das Ergebnis dank Software-Optimierung noch besser geworden. Wenn genügend Restlicht vorhanden ist, etwa durch eine Laterne, wirken Fotos im Nachtmodus fast wie bei Tag. Lediglich mit der Telelinse oder dem Weitwinkelobjektiv kommt es zu stärkerem Bildrauschen bei Dunkelheit. Dank des starken Prozessors sind sogar Videos mit 8K bei 30 fps (Frames pro Sekunde) möglich. Wir raten eher zu 4K mit 60 fps – die Hi-Res-Videos wirken knackscharf, stabil und geschmeidig.

Ausstattung

Endlich der Top-Prozessor, den ein Flagship verdient: Samsung setzt bei der Galaxy-S23-Reihe auf den Qualcomm Snapdragon 8 Gen 2. Der Exynos 2200 beim Vorgänger konnte späteren Smartphones mit Snapdragon 8 Gen 1 im Hinblick auf Top-Performance nicht das Wasser reichen. Jetzt feiert der Nachfolger des Super-Chipsatzes Premiere und wurde mit einem etwas höheren Takt für den Hochleistungs-Kern sowie die integrierte GPU nochmals für die Modelle optimiert.

Für den digitalen Vortrieb sorgen acht Kerne. Das Zugpferd ist der Hauptkern (Kryo Prime) mit 3,2 GHz, der von vier Kernen (Kryo Gold) mit 2,8 GHz und drei Kernen (Kryo Silver) mit 2 GHz flankiert wird. Für die Grafik ist die neue Adreno 740 als GPU zuständig. Zudem beträgt der Arbeitsspeicher 8 GB. Für Laien ausgedrückt: Das Galaxy S23 bietet Leistung satt – mehr, als die meisten Menschen vermutlich benötigen. Das Smartphone reagiert super flott und geschmeidig. Mit dieser Ausstattung ist das Galaxy S23 sogar ein echtes Gaming-Smartphone.

Die großen Leistungsreserven bestätigen auch die Benchmarks. Bei Work 3.0 von PCmark erreicht unser Galaxy S23 etwa 15.000 Punkte – was ein bärenstarker Wert ist. Das Samsung Galaxy S23 Ultra (Testbericht) war hier nochmals besser – bei gleicher RAM-Größe. Top ist auch die Grafikleistung. Bei 3Dmark musste der Test „Wild Life Extreme“ herhalten, da der Prozessor für unseren Standard-Benchmark „Wild Life“ zu schnell ist. Das war aber auch schon bei der ersten Generation des Snapdragon 8 so. Die Animationen aus dem Benchmark flitzen einfach nur geschmeidig über die Anzeige. Satte 3800 Punkte hat das S23 hier erreicht – gemeinsam mit dem Ultra-Modell der beste bisher gemessene Wert.

Die restliche Ausstattung lässt ebenfalls wenig Wünsche offen. Die Datenübertragung über den Typ-C-Steckplatz ist flott dank USB 3.2, der interne Speicher beträgt wahlweise 128 GB nach UFS 3.1 oder 256 GB nach UFS 4.0. Eine Erweiterung über Micro-SD-Karte ist aber nicht möglich. Der Rest ist auf dem neuesten Stand: Bluetooth 5.3, Wi-Fi 6E sowie NFC. Richtig gut klingen die Stereolautsprecher, sie wirken nochmals voluminöser als beim Vorgänger.

Software & Updates

Samsung ist mittlerweile der Klassenprimus in Hinblick auf Software. Ausgeliefert wird das Samsung Galaxy S23 mit Android 13. Die Koreaner versprechen monatliche Sicherheits-Patches für 5 Jahre sowie bis zu vier Version-Upgrades – das beinhaltet also auch noch Android 17.

Als Bedienoberfläche kommt One UI 5.1 zum Einsatz. Wer schon ein Samsung-Handy genutzt hat, wird sich sofort heimisch fühlen. Im Vergleich zu Stock-Android weicht One UI stärker ab, für nahezu jeden Google-Dienst bietet Samsung eine eigene Alternative. Ab Werk kommen dazu noch ein paar Microsoft-Anwendungen.

Größere Neuheiten gibt es bei Bixby – im Prinzip Samsungs Antwort auf Alexa, Siri und Google Assistant. Dafür benötigt man zum Google-Konto noch einen Samsung-Account. Neu sind die Bixby-Routinen, mit denen man das Verhalten des Smartphones wie von Smart Home gewohnt für bestimmte Situationen programmieren kann. Das Smartphone schlägt automatisch neue Routinen vor, Nutzer können aber auch selbst welche anstoßen. Den Sprachassistenten von Bixby hat Samsung ebenfalls erweitert.

Akku

Die vielleicht größte Schwachstelle des Galaxy S22 war die nur mittelmäßige Akkulaufzeit. Samsung hat hier nachgebessert – auf den ersten Blick allerdings moderat. Der Akku bietet jetzt eine Kapazität von 3900 mAh statt 3700 mAh. Zugegeben: Wir waren zunächst etwas skeptisch, ob die 200 mAh so viel bewirken.

Glücklicherweise hat Samsung viel Arbeit in die Optimierung der Software gesteckt. Wir vermuten auch, dass der Snapdragon 8 Gen 2 eher auf Effizienz, denn bloße Leistung getrimmt ist. Denn das Ergebnis war eine unerwartet positive Überraschung: Beim Battery Test erreicht das Gerät eine Akkulaufzeit von fast 14 Stunden. Der Test ermittelt diesen in einem simulierten Dauerbetrieb mit verschiedenen Anwendungen bei einer fest eingestellten Bildhelligkeit.

Das Galaxy S23 übertrifft damit sogar noch das Ultra-Modell – eine echte Überraschung. Der Vorgänger erreichte beim gleichen Test nur eine halb so lange Akkulaufzeit von etwa 7 Stunden. Wie lange der Akku wirklich durchhält, hängt natürlich vom Nutzerverhalten ab. Spiele oder Videos verbrauchen mehr Energie. Im Alltag dürfte das Galaxy S23 aber zwei Tage locker durchhalten.

Einziger Kritikpunkt wäre hier das Fehlen eines Netzteils im Lieferumfang – sowie die im Vergleich zur chinesischen Konkurrenz relativ langsame Ladegeschwindigkeit. Mit Netzteil lädt das Galaxy S23 maximal mit 25 Watt. Per Induktion sind 10 Watt möglich. Anker hat uns als Ladegerät das neue Power Port III zur Verfügung gestellt, das für die Galaxy-S-Reihe optimiert wurde. Damit war der Akku von 20 auf 100 Prozent in exakt einer Stunde aufgeladen. Weitere Ladegeräte zeigen wir in der Top 10: Die besten USB-C-Ladegeräte – billig lädt schneller als teuer.

Preis

Die UVP ist gegenüber dem Vorgängermodell um etwa 100 Euro gestiegen. Die Basis-Version mit 128 GB hat eine UVP von 949 Euro, mit 256 GB sind es 1009 Euro. Größere Speichervarianten gibt es nicht. Zu haben ist das Galaxy S23 mit 128 GB mittlerweile schon ab 500 Euro. Die Version mit 256 GB kostet rund 560 Euro.

Als Farben stehen Schwarz („Phantom Black“), Grün („Green“), Flieder („Lavender“) sowie Weiß („Cream“) zur Auswahl. Exklusiv im Online-Shop von Samsung gibt es noch die Farben Anthrazit („Graphite“), Rot („Red“), Gelb („Lime“) und Hellblau („Skye Blue“).

Fazit

Samsung ist mit dem Galaxy S23 ein wirklich großer Wurf gelungen. Es ist das derzeit beste kompakte Smartphone und bügelt nahezu alle Ärgernisse des Vorgängers aus. Die Leistung wirkt schier unerschöpflich, das OLED-Display ist brillant und die Kamera ist vorwiegend dank Software-Optimierungen noch mal ein bisschen besser geworden.

Es gibt nur wenig zu beanstanden, etwa den Preisanstieg, der aber auch bei der Konkurrenz zu erwarten ist sowie das Fehlen eines Netzteils. Zudem lädt das Galaxy S23 verglichen mit der Konkurrenz deutlich langsamer. Das wäre es aber auch schon mit den Schwächen.



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Google-Fonts-Abmahnwelle: BGH schickt Grundsatzfragen zu IP-Adressen an den EuGH


Die juristische Auseinandersetzung über die dynamische Einbindung von Google Fonts geht in die nächste und entscheidende Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem unlängst gefassten Beschluss ein Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drei zentrale Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der Fall mit dem Aktenzeichen VI ZR 258/24 könnte das Ende für ein Geschäftsmodell bedeuten, das in den vergangenen Jahren tausende Webseite-Betreiber in Atem hielt: die systematische Provokation von Datenschutzverstößen zum Zweck massenhafter Abmahnungen.

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Der BGH erläutert dazu: Der Beklagte habe einen Webcrawler benutzt, „um automatisiert eine Vielzahl von Webseiten auf die dynamische Einbindung von Google Fonts zu überprüfen“. Unter anderem beim Webauftritt des Klägers habe er so einen „Treffer“ erzielt. Unter Zuhilfenahme einer weiteren extra dafür entwickelten Software sei ein Besuch des Beklagten auf der Homepage des Klägers automatisiert vorgenommen worden. Die dabei an den Beklagten zu vergebene dynamische IP-Adresse sei an Google in den USA weitergeleitet worden.

Die erste Frage, die der EuGH laut der inzwischen veröffentlichten Vorlage vom 28. August nun klären soll, betrifft ein Fundament des Datenschutzes: Wann genau ist eine Information „personenbezogen“ im Sinne von Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Die Berufungsinstanz in Form des Landgerichts Hannover hatte zuvor argumentiert, dass die dynamisch vergebene IP-Adresse im konkreten Fall kein personenbezogenes Datum sei. Grund: Der US-Konzern Google verfüge nicht über die rechtlichen Mittel, den Besucher mithilfe seines Internetzugangsanbieters zu identifizieren.

Der BGH äußert hier indes Zweifel. Er will wissen, ob ein „relativer Maßstab“ gilt. Damit würde es darauf ankommen, ob der Empfänger der Daten die Person grundsätzlich identifizieren kann. Greife dagegen ein „objektiver Maßstab“, würde auch eine dynamische IP-Adresse bereits dann personenbezogen sein, wenn irgendjemand, etwa der Provider, den Bezug zu der Person herstellen kann. Sollte der EuGH diesem „objektiven“ Ansatz folgen, wäre die Hürde für Datenschutzverstöße bei der Übermittlung von IP-Adressen deutlich niedriger als bisher von vielen Gerichten angenommen.

Noch vertrackter ist die zweite Vorlagefrage, die sich mit dem Begriff des immateriellen Schadens nach Artikel 82 der DSGVO befasst. Bisher sahen Gerichte in einem Schaden oft eine „unfreiwillige Einbuße“. Im vorliegenden Casus hat der Beklagte den Verstoß jedoch bewusst und aktiv herbeigeführt, nur um ihn dokumentieren und finanziell geltend machen zu können.

Der BGH will hier wissen, ob ein immaterieller Schaden überhaupt vorliegen kann, wenn eine betroffene Person die Kontrolle über ihre Daten nicht unfreiwillig abtritt, sondern den „Kontrollverlust“ gezielt inszeniert. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Verstöße in großer Zahl automatisiert ausgelöst werden. Der EuGH hat in der Vergangenheit zwar bereits wiederholt betont, dass der Schadensbegriff weit auszulegen ist. Eine Antwort auf die Frage der bewussten Provokation steht aber noch aus.

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Die dritte Frage schlägt die Brücke zum Rechtsmissbrauch. Selbst wenn Juristen einen Verstoß und einen formalen Schaden bejahten, könnte ein Anspruch nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Der BGH bittet um Klarstellung: Kann ein Schadensersatzanspruch verneint werden, wenn die betroffene Person die Bedingungen für diesen Anspruch künstlich geschaffen hat, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen?

Dabei ist entscheidend, ob die Erlangung eines Geldbetrags die alleinige Motivation sein muss oder ob es ausreicht, wenn dieses finanzielle Interesse deutlich im Vordergrund stand. Das Berufungsgericht konnte in der Sache nämlich nicht ausschließen, dass der Beklagte womöglich auch das Ziel verfolgte, auf Datenschutzprobleme hinzuweisen.

Die EuGH-Entscheidung dürfte wegweisend für die digitale Wirtschaft sein. Einerseits gehe es darum, ob die DSGVO weiterhin als scharfes Schwert für den Schutz der Privatsphäre dient, weiß der IT-Rechtler Jens Ferner. Andererseits müsse verhindert werden, dass sie zum Werkzeug für automatisierte Klage-Industrien verkomme. Während das Berufungsgericht das Verhalten der Beklagten als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nach Paragraf 826 BGB einstufte, da Ansprüche gezielt provoziert wurden, muss der EuGH jetzt die Komponente des EU-Rechts abschließend beleuchten.

Für Website-Betreiber bleibt die Lage bis zum Urteil aus Luxemburg, das erst in einigen Monaten oder Jahren ergehen dürfte, zwar unsicher. Die BGH-Vorlage signalisiert aber, dass die Karlsruher Richter der massenhaften Abmahnpraxis mit erheblicher Skepsis gegenüberstehen. Die Zeit der leichten Gewinne durch automatisierte Crawler-Besuche könnte bald vorbei sein.

Bereits 2016 entschied der EuGH: Pseudonymisierte Daten – wie eine dynamische IP-Adresse – sind nicht automatisch anonym. Solange die Möglichkeit besteht, die Identität der Person durch „zusätzliche Informationen“ wiederherzustellen, bleibt der Personenbezug bestehen. Der entscheidende Aspekt dabei ist, ob der Datenverantwortliche über die Mittel zur Re-Identifizierung verfügt. Dies schließt die Option der Kooperation mit Dritten wie Internetprovidern oder Behörden ein.


(nie)



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Evolutionäre Architektur in dynamischen Umfeldern mit selbstorganisierten Teams


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Softwareentwicklerinnen und -entwickler werden oft von unerwarteten Ereignissen überrascht: User verwenden neue Features auf unvorhergesehene Weise, was zu einer unerwarteten Last auf den Servern führt; eine Fremdbibliothek loggt nach einem Update plötzlich personenbezogene Daten, was gegen die Datenschutzrichtlinien verstößt; der Fallback-Mechanismus führt bei besonders datenintensiven Bausteinen unerwarteterweise zum Volllaufen des Caches. Jede Softwarearchitektin und jeder Softwarearchitekt kennt viele weitere Beispiele.

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Alexander Kaserbacher

Alexander Kaserbacher

Alexander Kaserbacher ist Berater mit Fokus auf Softwarearchitektur. Zur Zeit beschäftigt er sich intensiv mit Evolutionärer Architektur und Platform Engineering.

Zu Beginn eines Projekts waren diese Ereignisse Unknown Unknowns, von denen vorher niemand wusste, dass er sie nicht weiß. Sie sind typisch für komplexe Probleme wie die in der Softwareentwicklung und führen insbesondere in einer Organisationsstruktur mit verteilten Teams zu Problemen. In solchen Strukturen existieren meist übergreifende Governance-Vorgaben etwa hinsichtlich Technologien, Programmiersprachen, Mustern und Schnittstellen. Um deren Definition kümmern sich zentrale Architekturteams. Strikte zentrale Vorgaben dieser Art stören aber oft eine effektive Reaktion auf Unknown Unknowns, wofür es mehrere Gründe gibt:

  • Die Vorgaben zielen meist auf Qualitätsaspekte der Software ab, wie Sicherheit, Wartbarkeit oder Zuverlässigkeit. Zentrale Einheiten müssen dabei einschätzen, wie die Teams die Vorgaben auf verschiedenen Abstraktionsebenen anwenden. Außerdem müssen sie im Voraus wissen, ob die vorgesehene Umsetzung die gewünschten Qualitätsansprüche überhaupt erfüllen kann.
  • Vereinheitlichung macht Softwareentwicklung langsamer, da für viele Entscheidungen die zentralen Einheiten zuständig sind, was ständige Abstimmungen aller Teams mit diesen erfordert. Das führt oft zu Engpässen.
  • Die Vorgaben nehmen den Entwicklungsteams Verantwortung, sodass sie sich für extern festgelegte Themen nicht zuständig fühlen.
  • Innovation wird erschwert, weil Entwicklungsteams sich strikt an Vorgaben halten und nicht davon abweichen. Dadurch fehlt das Feedback, ob sie tatsächlich geeignet sind oder ob es bessere Alternativen gibt.

Da in einem dynamischen Umfeld passende Lösungen für überraschende Probleme oft nicht vorhersehbar und planbar sind, müssen sich die Akteure einer guten Antwort schrittweise nähern. Ähnliche Herausforderungen gibt es in der Wissenschaft, wo Forscherinnen und Forscher neue Erkenntnisse durch Hypothesen gewinnen. Experimente und formale Beweise bestätigen oder widerlegen diese Hypothesen, sodass die Annäherung an neue Erkenntnisse schrittweise erfolgt. Je mehr Unknown Unknowns in einem Softwareprojekt versteckt sein könnten, desto stärker profitieren die Entwicklerinnen und Entwickler von kleinen Schritten (Hypothesen), die regelmäßig durch Feedback validiert werden. Abbildung 1 veranschaulicht diesen Prozess.


Eine Hypothese wird durch Feedback-Mechanismen validiert (Abb. 1).,

Eine Hypothese wird durch Feedback-Mechanismen validiert (Abb. 1).,

Eine Hypothese wird durch Feedback-Mechanismen validiert (Abb. 1).

Entwicklungsteams betrachten jedes Release als Hypothese. Unabhängig davon, ob es um die Wahl von Messaging-Technologie und Datenbanken für hohen Durchsatz geht oder um einen Failover-Mechanismus zur Verbesserung der Verfügbarkeit – anstatt zentralen Vorgaben zu folgen, entscheiden sich Entwicklungsteams selbst für einen passenden Ansatz und setzen ihn in ihrem Verantwortungsbereich um. Diesen Ansatz validieren sie dann schnellstmöglich durch effektives Feedback. Sind beispielsweise der Durchsatz und die dazugehörige Geschwindigkeit ein wichtiges Ziel, bieten Performance-Messungen am laufenden System eine wertvolle Rückmeldung. Ziele wie Verfügbarkeit sind ebenfalls direkt messbar, während sich Wartbarkeit oft anhand von Metriken wie Kopplung oder zyklomatische Komplexität (Kontrollflussgraph eines Programms) ableiten lässt.

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Die Feedback-Mechanismen zeigen den Entwicklungsteams Verbesserungsmöglichkeiten, die sie dann in neuen Hypothesen umsetzen. Das ähnelt dem evolutionären Prozess in der Biologie, bei dem genetische Variation lokal und dezentral entsteht, während die natürliche Selektion schlechte Varianten aussortiert.

Im IT-Kontext entsteht Variation in den Arbeitsergebnissen selbstorganisierter Teams, während Feedback-Mechanismen (Selektion) unpassende Teile schnell aufdecken. In Anlehnung an die Biologie nennt sich dieses Konzept Evolutionäre Architektur. Sie beschreibt eine Produktentwicklung, die durch inkrementelle, emergente Praktiken und regelmäßiges, qualitatives Feedback in komplexen Umfeldern dynamisch agiert.

Die Wechselwirkung zwischen Hypothesen und Feedback sollte dabei rasch und kleinteilig erfolgen. Empirische Daten wie die Four Key Metrics verdeutlichen diese Dynamik (Forsgren, N. u.a.: The Science of Lean Software and DevOps: Building and Scaling High Performing Technology Organizations; 2018). Sie definieren wichtige Metriken, über die sich High-Performing Teams von anderen unterscheiden:

  • Deployment Frequency stellt dar, wie oft Entwicklungsteams den Zyklus aus Abbildung 1 durchlaufen.
  • Lead Time for Changes zeigt, wie schnell Entwicklungsteams diesen Zyklus durchlaufen.
  • Time to Restore Service und Change Failure Rate beschreiben das Risiko, das mit dem Deployment von möglicherweise fehlerhaften Hypothesen verbunden ist.

Damit sich Entwicklungsteams möglichst effektiv einem zufriedenstellenden Ergebnis nähern, sind kleine und häufige Deployments mit geringem Schadenspotenzial entscheidend. Klassische Governance-Ansätze (siehe Kasten „So entstehen klassische Governance-Ansätze“) stehen dem oft im Weg, denn manuelle Freigabe- und Kontrollprozesse verlängern die Deployment Frequency und Lead Time for Changes.

Softwaresysteme setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: Module, Services, Applikationen – je nach Kontext und Detaillierungsgrad können sie anders bezeichnet sein. Gemeinsam bilden sie ein größeres System, sei es ein einzelnes Softwareprodukt oder die gesamte IT-Struktur eines Unternehmens. Softwarearchitektinnen und -architekten teilen die Bausteine häufig nach fachlichen Kriterien auf, insbesondere durch Techniken wie Domain-driven Design oder durch Architekturmuster wie Microservices. Ein Beispiel dafür ist ein Onlineshop, der aus Bausteinen wie Produktkatalog, Suche und Warenkorb besteht.

Wenn solche Systeme so umfangreich werden, dass ein einzelnes Team sie nicht betreuen und weiterentwickeln kann, splitten viele Organisationen die Verantwortung auf und weisen einzelne Bausteine jeweils einem eigenen Team zu. Eines könnte beispielsweise speziell für den Warenkorb-Baustein zuständig sein.

Sobald die Anzahl der Bausteine und Teams wächst, stehen Organisationen vor der Herausforderung, die zunehmende Komplexität zu bewältigen. Typische Probleme wie ein Wildwuchs an Technologien führen zu dem Wunsch nach übergreifenden Regeln und Vorgaben. Zentrale Architekturteams kümmern sich dann um die Definition allgemein gültiger Standards. So entstehen etwa Regeln hinsichtlich Technologien, Programmiersprachen, Muster und Schnittstellen sowie spezifische Strukturierungsvorgaben.

Die Hoffnung dabei ist, durch Standardisierung und Vereinheitlichung die Effizienz zu steigern. Entwicklungsteams sollten schneller arbeiten können, wenn sie sich an Vorgaben halten, statt selbst langwierig Entscheidungen zu treffen und Alternativen zu prüfen und abzuwägen. Einmal entwickelte Bausteine ließen sich wiederverwenden, auch teamübergreifend. Operation Teams wären effizienter, weil sie nur genau eine standardisierte Zielumgebung betreuen müssten.

Diese klassischen Ansätze versprechen auf den ersten Blick zwar Effizienzsteigerung, führen aber langfristig oft zu Problemen in der Verantwortungsübernahme und zu Innovationsstau.



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Mystischer Jahresanfang: Die Bilder der Woche 2


In dieser Woche wird es mystisch: Die gewählten Fotos sind vom Winterwetter geprägt. Landschaften zeigen sich ohne Blätter und wirken dadurch wie minimalistische Gemälde. Die Menschen tragen dicke Winterkleidung. Gefrorene Bläschen im Eis verstärken das Gefühl, dass die Natur in der Kälte erstarrt.

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Andererseits strahlt das Motiv einer Kerze Wärme aus und lässt uns durch ihr warmes Licht an die Weihnachtszeit zurückdenken. Ein bunter Fisch, umgeben von Korallen, gibt einen Ausblick auf die kommenden Jahreszeiten. Hier scheint der kalte Winter vergessen und der Sommerurlaub ruft verheißungsvoll.


Burg in der Oberpfalz

Burg in der Oberpfalz

Burgkapelle Heiligste Dreifaltigkeit

(Bild: Mike_FJ)

Die Aufnahme zeigt die kleine Burgkapelle „Heiligste Dreifaltigkeit“ in der Oberpfalz. Der Blick führt ruhig durch die Landschaft und lenkt die Aufmerksamkeit auf die klare Architektur aus massivem Stein. Licht trifft auf dunkle Flächen und betont Formen und Strukturen. Linien und Flächen ordnen das Bild streng und ausgewogen, mit den filigranen Ästen des Baumes als Gegenpol. Die reduzierte Farbgebung verstärkt die stille Wirkung. Der Ort selbst wirkt zeitlos und geschlossen. Das Bild vermittelt Ruhe und Konzentration. Es lädt zum Innehalten ein.


Brennende Kerze

Brennende Kerze

Träumen . . . GI – Kerzenschein

(Bild: lgfokus)

Eine Szene im warmen Schein des Kerzenlichts, das sich sanft über das Motiv legt und dessen Konturen verschwimmen lässt. Die helle Flamme bildet einen Kontrast zum dunklen Hintergrund. Durch die bewusste Reduzierung der Komposition entsteht eine intime und stille Stimmung. Es weckt Assoziationen von Ruhe und Besinnung.

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Unterwasserszene

Unterwasserszene

Die Natur in bunt

(Bild: aaliyah_NaturPix)

Ein farbenprächtiger Fisch schwimmt durch klares Wasser – vermutlich in einem Aquarium. Blau- und Violetttöne dominieren das Motiv. Die feinen Muster auf seinen Schuppen und Flossen ziehen den Blick an. Der Fisch hebt sich nur leicht von den Steinen des Hintergrunds ab. Die Komposition wirkt bewusst reduziert und das Bild erzeugt eine stille, kontemplative Stimmung.


Eisstruktur vor Mond

Eisstruktur vor Mond

Zauberberg

(Bild: Rudolf Wildgruber)

Vor einem Vollmond erhebt sich eine schimmernde Eisplatte. Ihre feinen Strukturen zeichnen sich deutlich ab, und ein Prisma zerlegt das Licht in die Farben Blau, Grün und Rot. So entsteht ein fast abstrakter Eindruck. Die Montage verbindet Natur und Experiment. Der runde Mond bildet einen Gegenpol zur kristallinen Form. Ein Bild, das mit Wahrnehmung und Maßstab spielt und dadurch magisch wirkt.


Milchstraße am Nachthimmel

Milchstraße am Nachthimmel

Spuren der Zeit

(Bild: Lightpix84)

Im Schnee steht ein abgestorbener Baum. Dahinter spannt sich die Milchstraße über den Nachthimmel, unzählige Sterne füllen das Bild. Der Baum erscheint wie eine dunkle Silhouette vor dem Licht des Alls. Die Komposition lebt vom Kontrast und die klare Trennung von Vordergrund und Himmel sorgt für Ordnung und Ruhe. So verbindet das Bild Vergänglichkeit und Dauer und regt zum stillen Nachdenken über die Zeit an.


Fassade des Paracelsus Bades in Salzburg

Fassade des Paracelsus Bades in Salzburg

Am Paracelsus-Bad

(Bild: NAlois)

Die Fassade des Paracelsus-Bads in Salzburg spiegelt sich in der glänzenden Oberfläche eines parkenden Autos. Im richtigen Moment zieht ein einzelner Passant in roter Jacke durch das Bild und setzt einen klaren menschlichen Akzent. Die Komposition dieses Street-Fotos lebt von Überlagerungen: Architektur, Fahrzeug und Figur verschmelzen zu einer Ebene. Klare Linien treffen auf weiche Verzerrungen. So wird ein alltäglicher Ort zu einer präzise beobachteten Aufnahme.


Düstere Winterlandschaft

Düstere Winterlandschaft

Linien und Flächen

(Bild: Thomas Brahtel)

Viel Raum, viel Schnee und viel Ruhe – eine weite Winterlandschaft liegt fast leer vor uns. Dunkle Überlandleitungen ziehen sich quer durch das Bild, während zwei schmale Orientierungspfosten feine Akzente im Weiß setzen. Durch die klare Reduktion wird die Landschaft zur abstrakten Komposition. In Schwarz-Weiß wirkt die Natur hier nicht romantisch, sondern streng und rätselhaft.


(vat)



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