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BGH: Vertragslaufzeit für Glasfaseranschluss beginnt bei A


Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit in einer Frage, über die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter immer wieder streiten: Wann beginnt die gesetzlich zulässige Mindestvertragslaufzeit? In einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Giganetz hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters für rechtswidrig erklärt, laut der die Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Anschlusses und nicht schon bei Abschluss des Vertrags beginnen sollte. Der BGH wies damit die Revision der Deutschen Giganetz gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (AZ III ZR 8/25).

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Eine solche Klausel könnte aber den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -ende über die in §309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubte maximale Laufzeit von zwei Jahren für Waren- und Dienstleistungslieferverträge hinaus verlängern, befanden die Richter. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im Januar 2025 entsprechend geurteilt. Das höchstrichterliche Urteil wurde auch deswegen mit Spannung erwartet, weil der BGH bis zuletzt nicht klar entschieden hatte, ob es beim Glasfaserausbau nicht doch besondere Faktoren gibt, die ausnahmsweise eine Abweichung erlauben würden.

Denn im Rahmen des Glasfaserausbaus werden Verträge oft weit vor dem eigentlichen Leistungsbeginn geschlossen. Die Unternehmen vermarkten Anschlüsse schon vor Beginn der Bauarbeiten. Für einen wirtschaftlichen Ausbau ist eine Mindestzahl an Bestellungen nötig, der Ausbau selbst dauert in der Regel mindestens Monate. „Die Investitions- und Bauphasen können mehrere Monate bis über ein Jahr in Anspruch nehmen, häufig liegen die Gründe dafür nicht bei den Netzbetreibern, sondern den Genehmigungsbehörden oder anderen Umständen“, beschreibt Frederic Ufer vom Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) den Grund für Verzögerungen aus Anbietersicht.

Für die Kunden bestünde das Risiko, sich auf nicht vorhersehbare Zeiträume an einen Anbieter vertraglich binden zu müssen – ohne jede eigene Möglichkeit der Einflussnahme. Für die Anbieter besteht hingegen das Risiko, dass die tatsächliche Vertragslaufzeit nach Anschluss kurz sein kann – und der Kunde kurz nach Beginn der mit der Leistung verbundenen Zahlungen bereits wieder weg ist.

Die Richter am Bundesgerichtshof sahen laut Pressemitteilung des Gerichts sowie Prozessbeteiligten keinen Grund, die Vorgaben für das Vertragsrecht anders auszulegen. Denn auch wenn es Besonderheiten im Glasfasermarkt gebe, sei etwa dem Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht zu entnehmen, dass von der 24-Monate-Regel abgewichen werden sollte. Auch für eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, ob die deutsche an den Vertragsschlusszeitpunkt anknüpfende Maximallaufzeit zulässig sei, sah der BGH-Senat in Karlsruhe keine Veranlassung.

Für die Anbieter ist das ein Problem. „Das Urteil des BGH ist alles andere als investitionsfördernd, denn gerade für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend, da Netzbetreiber erhebliche Vorleistungen erbringen“, sagt Frederic Ufer vom VATM deshalb. „Wenn sich die Vertragslaufzeit unabhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme verkürzt, beeinflusst das direkt die Wirtschaftlichkeit der Investitionen und die Planungssicherheit beim Ausbau.“

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Kunden aller Anbieter mit entsprechenden Vertragsklauseln sollten diese nun zeitnah prüfen, rät Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil gelte unmittelbar zwar nur für die Prozessparteien, erklärt er. „Die grundsätzliche Feststellung des Gerichts gilt aber auch darüber hinaus.“ Alle Verbraucher, die einen Vertrag geschlossen haben und diesen kündigen möchten, könnten sich darauf berufen, dass die maximale Laufzeit mit Vertragsschluss begonnen habe.

Wer sich nicht sicher sei, wann genau er seinen Vertrag geschlossen habe, solle die Auftragsbestätigung prüfen. Wer bereits vorab gekündigt habe, dessen Kündigung sei weiterhin gültig, auch wenn Anbieter dies in der Vergangenheit abgelehnt hätten – eine Erinnerung mit Verweis auf das heutige Urteil könne dem den nötigen Nachdruck verleihen, so Flosbach. Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website Musterbriefe für Kündigungsschreiben zur Verfügung.

Für das Hauptproblem nach erfolgreicher Glasfaser-Anschluss-Kündigung sieht der Verbraucherschützer jedoch noch weiteren Handlungsbedarf. Denn bislang ist keineswegs garantiert, dass ein anderer Anbieter für die schnelle Anbindung dann auch ein Angebot unterbreitet. Und angemessene Alternativen zur Glasfaser stehen nicht überall zur Verfügung. „Wir haben Verbraucher, wo der Ausbau stockt und es zwischenzeitlich tatsächlich Alternativen gibt“, erklärt Flosbach. Doch der Markt öffne sich leider nur langsam: „Für uns müsste Regulierung, entweder die Politik oder die Bundesnetzagentur, dafür sorgen, dass auch tatsächliche Möglichkeiten zum Wechsel bestehen.“

Eine Verpflichtung, andere Anbieter auf der eigenen Infrastruktur gegen angemessenes Entgelt aufzuschalten, lehnen jedoch die meisten der Unternehmen, die Glasfaser-Anschlüsse verlegt haben, strikt ab. Ob es für eine solche Verpflichtung bislang überhaupt eine rechtliche Handhabe gibt, ist ebenfalls fraglich – wäre es gewünscht, könnte also regulatorischer Handlungsbedarf bestehen.

Mit dem heutigen Urteil werde der flächendeckende Ausbau jedenfalls nicht einfacher, meint Anbietervertreter Frederic Ufer. Er wünscht sich, dass die spezifischen Besonderheiten des Glasfaserausbaus bei zukünftigen rechtlichen und regulatorischen Ausgestaltungen stärker berücksichtigt werden. Derzeit wird über die weiteren Ausbaupläne zwischen Anbietern und Bundesdigitalministerium intensiv diskutiert.


(cku)



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Blutzuckerüberwachung: Isaac kontrolliert den Blutzucker ohne Nadelstiche


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das US-Unternehmen PreEvnt hat ein nicht invasives Blutzuckerkontrollgerät auf der CES 2026 in Las Vegas vorgestellt. Das berichtet das US-Magazin Wired. Laut Hersteller eignet sich das Gerät sowohl für Menschen mit Diabetes Typ 1 und 2 als auch für Menschen, die ihren Blutzuckerspiegel aus gesundheitlichen Gründen überwachen wollen.

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Das Isaac genannte Gerät ist in etwa so groß wie eine 2-Euro-Münze und misst den Biomarker Aceton im menschlichen Atem, schreibt Wired. Der süßlich-fruchtige Acetongeruch im Atem ist ein häufiges Symptom der Stoffwechselerkrankung Diabetes mellitus und steht in Verbindung mit einem steigenden Glucoseanteil im Blut. Der Isaac kann laut PreEvnt folglich nur auf erhöhten Blutzucker hinweisen und keine exakten Messwerte liefern. Eine kontinuierliche Überwachung der Blutzuckerwerte dürfte das Gerät also nicht gänzlich ablösen. Das Gerät reduziert aber laut Hersteller die Frequenz klassischer Blutzuckermessungen.

Fortschrittlich ist, dass das kleine Kontrollgerät ohne Nadelstiche unter der Haut auskommt. Es eignet sich deshalb besonders für Kinder und ältere Menschen. Gängige Blutzuckermessmethoden arbeiten bislang invasiv. Die Messung erfolgt klassischerweise mittels einer kleinen Menge Blut, die durch einen Nadelstich entnommen wird. Die Blutprobe wird anschließend auf einen Messstreifen aufgetragen, der von einem Messgerät auf der Basis einer chemischen Reaktion zwischen Blut und Teststreifen ausgelesen wird.

Auch modernere Messmethoden wie die beim Continuous Glucose Monitoring (CGM) eingesetzten Sensoren arbeiten meist mit einer subkutanen Nadel. CGM-Sensoren überwachen allerdings die Glucosekonzentration im Gewebe, nicht im Blut.

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Das Konzept des Isaac wurde von PreEvnt bereits auf der CES 2025 vorgestellt. Seit Ende vergangenen Jahres durchläuft das Gerät eine erste klinische Studie an Menschen in Zusammenarbeit mit der Indiana University. Die Studie vergleicht die Leistung von Isaac im Vergleich zu klassischen Methoden zur Überwachung des Blutzuckerspiegels. 2027 soll Isaac von der Food and Drug Administration (FDA), der US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel, im Rahmen eines De-Novo-Verfahrens zugelassen werden. Eine De-Novo-Klassifizierung ist ein Zulassungsverfahren von Medizinprodukten in den USA, für die keine vergleichbaren Vorgängerprodukte existieren.

Für den Isaac von PreEvnt wird auch eine Smartphone-App entwickelt, die Blutzuckerwerte und zu sich genommene Lebensmittel protokollieren und auf einer Zeitachse darstellen können soll. Innerhalb der App können Menschen mit Diabetes Notfallkontakte hinterlegen, die bei Bedarf kontaktiert werden sollen. Die App befindet sich laut Wired aktuell in der Endphase der Entwicklung, konnte auf der CES aber bereits getestet werden.

heise online ist offizieller Medienpartner der CES 2026.

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(rah)



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Totaler Internet-Blackout: Sorge vor staatlicher Gewalt gegen Proteste im Iran


Inmitten massiver Proteste gegen die autoritäre Staatsführung ist der Iran fast vollständig von der Außenwelt abgeschnitten. Nur sehr wenige Informationen dringen nach außen. Die Bevölkerung ist vom Internet abgeschnitten. Damit reagiert die Staatsführung auf die bislang heftigsten Demonstrationen seit Beginn der Unruhen Ende Dezember.

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Wie bei früheren Protestwellen wächst die Sorge vor brutaler staatlicher Repression. Irans oberster Führer Ajatollah Ali Chamenei stellte einen harten Kurs gegen die Demonstrierenden in Aussicht. Menschenrechtsorganisationen zufolge sind schon jetzt Dutzende Menschen von Sicherheitskräften getötet worden. Auch auf Seite der Staatskräfte soll es Todesopfer geben.

Am Donnerstag waren die Proteste im Iran eskaliert. Nachdem in den Tagen zuvor vor allem in ländlichen Regionen im Westen des Landes demonstriert worden war, erfassten die Unruhen nun auch die Metropolen. In Teheran und in Maschhad strömten Menschenmassen auf Plätze und Hauptverkehrsadern. Aufgerufen zu dem jüngsten Protest hatte Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, der aus dem Exil eine Führungsrolle in der Opposition für sich beansprucht.

Wegen der Internetsperre war am Freitag zunächst unklar, wie sich die Proteste im Land weiterentwickelten. Airlines strichen vorübergehend Flüge in das Land. In sozialen Medien kursierten Videos von Aktivisten, die verletzte und blutüberströmte Demonstrierende zeigen sollen. Unabhängig überprüfen ließen sich die Aufnahmen zunächst nicht. Bilder aus den Millionenmetropolen zeigten Menschenmassen auf den Straßen – in einem Ausmaß, wie es seit Jahren nicht mehr zu sehen war.

Nur der staatliche Rundfunk veröffentlicht auf seinem Telegram-Kanal noch offizielle Nachrichten aus dem Land. Andere Medien mussten ihre Arbeit einstellen. Daten des IT-Unternehmens Cloudflare zeigten einen Einbruch des Web-Traffics um 99,9 Prozent. Ein kleiner Teil des Militär- und Machtapparats dürfte das Internet weiter frei nutzen können. Auch per Telefon waren Kontakte im Iran zunächst nicht mehr erreichbar.

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Die vollständige Internetsperre weckt Erinnerungen an das staatliche Vorgehen vor rund sechs Jahren: Damals protestierten Menschen wegen stark gestiegener Benzinpreise. Der Staat verhängte eine fast einwöchige Internetsperre, während der nach Schätzungen von Menschenrechtlern Hunderte Demonstrierende getötet wurden. In sozialen Medien äußerten viele Iranerinnen und Iraner die Sorge vor einer Wiederholung der Gewalt.

Irans oberster Führer Chamenei verurteilte die Proteste. In einer am Freitag veröffentlichten Rede sprach der 86-Jährige von „Unruhestiftern“ und „dem Land schädlichen“ Menschen. „Es gibt auch Leute, deren Arbeit Zerstörung ist“, sagte er. Sie richteten Zerstörung an, „nur damit sich der Präsident der Vereinigten Staaten freut“, sagte das Staatsoberhaupt mit Blick auf Donald Trump. Der US-Präsident hat der iranischen Führung bereits mehrfach mit einem Einschreiten gedroht, sollte die Staatsmacht Demonstranten töten.

Noch am Mittwoch hatte Irans Präsident Massud Peseschkian die Sicherheitskräfte zur Zurückhaltung aufgerufen und betont, der Staat werde bei friedlichen Protesten maßvoll reagieren. Doch nun signalisierte Chamenei, der zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte sowie politisches und religiöses Oberhaupt des Landes ist, ein hartes Vorgehen. „Die Islamische Republik ist mit dem Blut von mehreren Hunderttausend ehrenhaften Menschen an die Macht gekommen“, zitierte ihn der staatliche Rundfunk. „Zerstörerischem Handeln“ werde man nicht nachgeben.

Ausgelöst wurden die Demonstrationen Ende Dezember durch eine massive Wirtschaftskrise und einen plötzlichen Absturz der landeseigenen Währung Rial. In Teheran gingen daraufhin wütende Händler auf die Straße. Inzwischen haben sich die Proteste auf das ganze Land ausgeweitet. Schon davor war die Unzufriedenheit in der Bevölkerung angesichts von Dauerkrisen gestiegen. Auch für Freitagabend hatte Pahlavi zu weiteren Protesten aufgerufen.


(mho)



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Qualcomm wird primärer Halbleiterlieferant für VWs E-Autos


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Volkswagen und Qualcomm vertiefen ihre Partnerschaft. Qualcomm soll eine relevante Rolle bei der „Einführung fortschrittlicher Infotainment- und Konnektivitätsfunktionen“ auf Basis der Snapdragon Digital Chassis-Technologie spielen. Der US-Halbleiterhersteller soll ab 2027 „leistungsstarke System-on-a-Chip (SoCs) für Infotainment-Funktionen“ ausliefern und „damit ein wichtiger Technologieanbieter zum Start der zonalen SDV-Architektur des Volkswagen-Konzerns“ werden. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von beiden Unternehmen auf der CES 2026 unterzeichnet.

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Zonale SDV-Architektur steht dabei für „Software-Defined Vehicle“, also stark vernetzte Fahrzeuge. Diese will Volkswagen in Kooperation mit dem US-Startup Rivian im Joint Venture „RV Tech“ entwickeln. Die Technologie basiert dabei auf Rivians Elektronik-Architektur. Volkswagen hatte die Partnerschaft mit Rivian im Juni 2024 angekündigt und mitgeteilt, dass die Technologie ab 2027 nach und nach in allen kommenden Elektroautos auf Basis der Scalable Systems Platform (SSP) einziehen soll. Ziel sei es, „technologisch führende Produkte in unterschiedlichen Segmenten, Preisklassen und internationalen Märkten anzubieten“, erklärt VW.

Der erste Volkswagen mit der neuen SDV-Architektur wird das Serienmodell des ID.Every1, das voraussichtlich ab 2027 auf den Markt kommen wird und ID.1 oder ID.Up heißen könnte. Bei der Namensgebung orientiert sich VW bei seinen kommenden E-Auto-Modellen, angefangen mit dem ID.Polo, offenbar wieder an seinen vertrauten Modellnamen, statt sie wie bisher von ID.3 bis ID.7 durchzunummerieren.

Fahrzeuge auf Basis der SDV-Architektur sollen laut VW unter anderem „moderne Infotainment-Lösungen sowie hochautomatisierte Fahrfunktionen erhalten, die sich per Over-the-Air-Update aktualisieren und erweitern lassen“. Auf diesem Wege können Fahrzeuge stets auf dem neuesten Stand gehalten werden – zudem spricht der Konzern von einem sich kontinuierlich verbesserten Fahrerlebnis. Zur Steuerung sämtlicher Fahrzeugfunktionen sollen „leistungsstarke, modulare Zentralrechner“ zum Einsatz kommen.

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Weiter spricht VW davon, dass künftige Fahrzeuge mit der Snapdragon Cockpit Plattform auch über KI-gestützte Funktionen verfügen würden. Diese sollen „Bedürfnisse der Insassen vorausschauend erkennen und in Echtzeit aktive Unterstützung leisten“. Als Beispiele nennt der Konzern etwa personalisierte Klima- und Sitzkomfort-Einstellungen, optimierte Routenplanung und eine intuitive Sprach- und Gestensteuerung.

Gleichzeitig beabsichtigt die Automated Driving Alliance (ADA), eine Initiative von Cariad und Bosch, die Snapdragon Ride Elite Plattform einzusetzen. Mit dieser wolle man die Entwicklung des automatisierten Fahrens vorantreiben. Ziel von ADA sei ein KI-basiertes Gesamtsystem für hochautomatisiertes Fahren, das marken- und modellübergreifend skalierbar und vollständig kompatibel mit der SDV-Architektur ist, so Volkswagen. Damit spielt VWs Softwaremarke Cariad auch eine gewisse Rolle bei der Entwicklung der künftigen SDV.

Die angestrebte Lieferkooperation wird aktiv von Audi und der Marke VW Pkw vorangetrieben. Das Ziel sei jedoch eine „konzernweite Wirkung“. Im Zuge der Absichtserklärung beabsichtigen die Konzernmarken zudem, Qualcomms Snapdragon 5G Modem-RF und V2X-Technologie in ihre kommenden SDV-basierten Fahrzeuge für Konnektivität und Echtzeit-Kommunikation zu integrieren.

Die Softwarebasis für das Infotainmentsystem, auf das sowohl VW/Cariad als auch Rivian setzen, ist Googles Android Automotive (AAOS – Android Automotive OS). Dabei setzen beide nicht auf das komplette Google-Paket, sondern auf das quelloffene Android (AOSP) ohne Google-Dienste, aber mit eigenen App-Stores und Services.

Qualcomm und Google haben im Zuge der CES 2026 auch das Thema Android Automotive inklusive Updates adressiert. Der Ankündigung zufolge wird Android Automotive an den Release-Zyklus von Android angeglichen und die Entwicklung der Infotainment-Plattform durch weitere Schritte beschleunigt. Unter anderem bringt Google Project Treble in AAOS, das seit 2017 und Android 8.0 Oreo Teil des Betriebssystems ist und Updates vereinfachen soll.

Automobilhersteller würden „von erheblich vereinfachten Android-Updates, einer optimierten Integration, geringeren Entwicklungskosten und einer schnelleren Markteinführung“ profitieren, argumentiert Qualcomm. Zudem versprechen Qualcomm und Google für einen Zeitraum von zehn Jahren wichtige Software-Updates. Ob das für ein Autoleben genügt?


(afl)



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