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Cloudflare-Rekordstrafe: Italiens harter Anti-Piraterie-Kurs trifft DNS-Resolver


In einer weitreichenden Entscheidung hat die italienische Kommunikationsbehörde Agcom den Infrastrukturriesen Cloudflare zu einer Geldstrafe von exakt 14.247.698,56 Euro verurteilt. Mit dem Beschluss von Ende Dezember erreicht der Konflikt um das italienische Anti-Piraterie-System „Piracy Shield“ eine neue Eskalationsstufe (Az.: 333/25/CONS). Die Aufsichtsinstanz wirft dem US-Konzern vor, eine Auflage zum Sperren illegaler Streaming-Inhalte beharrlich ignoriert zu haben.

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Der Ursprung des Streits liegt in einer im Februar 2025 von der Agcom erlassenen Anordnung. Damit verdonnerte der Regulierer Cloudflare, den Zugriff auf über 15.000 Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Grundlage ist das italienische Anti-Piraterie-Gesetz von 2023 („Legge antipirateria“). Es verpflichtet Diensteanbieter dazu, gemeldete rechtsverletzende Inhalte innerhalb von nur 30 Minuten nach Meldung über die Plattform „Piracy Shield“ unzugänglich zu machen. Besonders im Fokus steht dabei der öffentliche DNS-Resolver 1.1.1.1 von Cloudflare. Laut Agcom ermöglicht es dieser italienischen Nutzern, systematisch bestehende Websperren zu umgehen und weiterhin auf illegale Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen zuzugreifen.

Das Millionenbußgeld setzte die Behörde mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss auf Basis von einem Prozent des globalen Jahresumsatzes von Cloudflare an. Sie rechtfertigt diese Berechnung mit der grenzüberschreitenden Struktur des Unternehmens: Da die Infrastruktur von Cloudflare weltweit ausgerichtet sei und die Umgehung lokaler Sperren erst ermögliche, müsse auch die Sanktion eine entsprechend „abschreckende Wirkung“ entfalten und über den nationalen Rahmen hinausgehen.

Agcom betont dabei die Schwere des Verstoßes: Cloudflare nehme eine „entscheidende Rolle“ bei der Verbreitung illegaler Inhalte ein, was laut Schätzungen zu massiven wirtschaftlichen Schäden im Sportsektor führe.

Cloudflare verteidigte sich im Verfahren mit massiven technischen und systemischen Einwänden. Das Unternehmen gab an, dass ein „Filter“ im DNS-Resolver 1.1.1.1 täglich rund 200 Milliarden Anfragen verarbeiten müsste. Dies sei eine „unverhältnismäßige und unzumutbare“ Lösung, die zu erheblichen Latenzproblemen führen und die Effizienz des gesamten Systems beeinträchtigen würde. Zudem warnte der Betreiber von Content Delivery Networks (CDN) vor den Gefahren des „Overblocking“, da die Sperrung von IP-Adressen auch unbeteiligte Webseiten vom Netz trennen könnte.

Die italienischen Regulierer ließen diese Argumente nicht gelten. Sie verwiesen auf die „hohe technologische Kompetenz“ des Konzerns, der sehr wohl in der Lage sei, zielgenaue Sperren zeitnah umzusetzen.

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Die Entscheidung des Regulierers stützt sich auf Artikel 1 des Gesetzes 249/1997, das den Grundstein für die italienische Medienregulierung legt. Es ist die erste Sanktion dieser Größenordnung gegen einen CDN- und DNS-Anbieter in Italien. Die Behörde unterstreicht damit ihren Anspruch, internationale Konzerne ohne Sitz in Italien zur Einhaltung lokaler Gesetze zu zwingen, sofern ihre Dienste im Land genutzt werden. Cloudflare hat bereits angekündigt, die Entscheidung vor dem regionalen Verwaltungsgericht (Tar Lazio) anzufechten.

Der Fall hat laut TorrentFreak eine Bedeutung, die weit über Italien hinausreicht. Sollte die Strafe Bestand haben, müssten sich auch andere Anbieter wie Google oder OpenDNS darauf einstellen, ihre Dienste künftig nach den variierenden Vorgaben einzelner Nationalstaaten filtern zu müssen. Hierzulande urteilte das Oberlandesgericht Köln 2023: Cloudflare haftet als Dienstleister für den beschleunigten Abruf von Internetinhalten unter Umständen nicht nur als Störer, sondern auch als Täter von Urheberrechtsverletzungen.


(nie)



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Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht


Seit vielen Jahren tauschen Vermieter Heizkostenverteiler und Wasseruhren gegen fernablesbare Modelle aus. Das ist nicht nur für den Mieter komfortabel, denn er muss niemanden mehr in die Wohnung lassen, sondern spart auch die Arbeitszeit für die Ablesung. Da die Vermieter die Kosten für die Ablesung üblicherweise über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wird es auch für ihn billiger, wenn der Aufwand dafür geringer ausfällt.

Sind fernablesbare Zähler in einer Wohnung installiert, ist der Vermieter laut § 6a Heizkostenverordnung (HeizkostenV) seit 2022 verpflichtet, eine monatliche Verbrauchsübersicht bereitzustellen, im Behördendeutsch heißt sie „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI). Die Vorschrift geht auf die Energieeffizienz-Richtlinie der EU zurück. Ziel der 2018 verabschiedeten Vorschrift ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren.

Kommt ein Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter das Recht, 3 Prozent der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückzufordern, erläutert Mietrechtsexperte Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von c’t. Jedoch müsse der Mieter die Kosten für die vorgeschriebene monatliche Übersicht übernehmen. Typischerweise sei das ein niedriger zweistelliger Betrag im Jahr. „Ab ungefähr 50 Euro sollte man genauer hinschauen und Nachweise für die Kosten verlangen“, rät Wall.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Smarte Heizkostenverteiler: Energie sparen mit monatlicher Verbrauchsübersicht“.
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EU-Cyberagentur nutzt heimlich KI für Berichte – und fliegt auf


Zwei Berichte der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa haben für Aufsehen gesorgt: Die Dokumente waren gespickt mit zahlreichen erfundenen Quellen. Wissenschaftler prüften das genauer – und fanden starke Anhaltspunkte dafür, dass die falschen Quellen von einer KI halluziniert wurden.

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Betroffen sind zwei im vergangenen Oktober beziehungsweise November erschienenen Berichte der Agentur. Als Forscher von der Westfälischen Hochschule die Publikationen lasen, wurden sie stutzig. Zum einen klangen viele Textpassagen für sie unschlüssig. Als sie auf die angegebenen Links zu zitierten Quellen klickten, funktionierten diese überhaupt nicht. Und das im großen Stil: 26 von 492 Fußnoten sollen dem Spiegel-Magazin zufolge in einem der Berichte falsch gewesen sein.

Nun kann ein Link aus vielerlei Gründen nicht funktionieren, etwa weil die Struktur der Webseite, auf die er verweist, sich verändert hat. Auffällig an den falschen Links waren aber LLM-typische Fehler. So enthielt ein Link auf eine Microsoft-Seite über die russische Hackergruppe APT29 auch diesen Namen – Microsoft selbst bezeichnet die Gruppe aber als Midnight Blizzard.

„Mich stört maßgeblich, dass eine öffentliche Behörde, die in meinen Augen die sehr wichtige Aufgabe hat, verlässliche, nachvollziehbare Berichte herauszugeben, das in diesem Fall nicht getan hat“, kritisiert Christian Dietrich, einer der Forscher und Professor an der Westfälischen Hochschule. „Man hätte nur einmal draufklicken müssen.“

Enisa, welche über ein jährliches Budget von rund 27 Millionen Euro verfügt, räumte die Fehler auf Anfrage des Spiegel-Magazins ein, spricht von „Mängeln“, für die man Verantwortung übernehme. Es sei zu „menschlichen Fehlern“ gekommen und man habe die KI „kleinere redaktionelle Überarbeitungen“ vornehmen lassen.

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Auch vom Chaos Computer Club gibt es Kritik. Sprecher Linus Neumann nannte den Vorgang „blamabel“. „Enisa soll die zentrale Anlaufstelle für unabhängige Expertise, Richtlinien und Standards in Europa sein“, zitiert der Spiegel Neumann. „Wenn dann schon in den sehr oberflächlichen Bedrohungsberichten derart unsauber gearbeitet wird, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf die Institution“.


(nen)



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Letzer Aufruf: Jetzt Proposals für die API-Konferenz von heise einreichen


APIs bilden einen zentralen Aspekt beim Gestalten komplexer Systemarchitekturen, und sie verbinden die verschiedenen Domänen und Dienste untereinander. Dabei öffnen sie spezifisches Wissen für andere und teilen es mit dem Gesamtsystem. Bei der Entwicklung gilt es, einige Herausforderungen an Konstruktion, Sicherheit, Wartbarkeit und Kommunikation zu bewältigen.

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Diesen Themen widmet sich die Online-Konferenz betterCode() API, für die die Veranstalter iX und dpunkt.verlag noch bis zum 19. Januar 2026 Vorschläge für Vorträge und Workshops annehmen. Die Konferenz am 12. Mai richtet sich an Entwicklerinnen, Softwarearchitekten sowie API-Beauftragte im Management und bietet Know-how, Trends sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis.

Die betterCode() API 2026 am 12. Mai 2026 bietet folgende Schwerpunkte:

  • API-Design und -Tools
  • Legacy-Systeme modernisieren und migrieren
  • Testen, Versionierung und Management
  • Data Contracts und Produkte
  • Unterstützung durch KI
  • Wissen teilen über Schnittstellen

Interessenten können Vorschläge für technische Know-how-Vorträge, Berichte aus der Praxis oder eintägige Workshops bis zum 19. Januar einreichen (Call for Proposals). Die praxisnahen Workshops finden zusätzlich zur Konferenz statt und machen das theoretische Wissen in Übungen greifbar.

Anfang Februar geben die Veranstalter das Programm bekannt und öffnen den regulären Ticketshop für Besucher, doch bereits jetzt lassen sich Blind-Bird-Tickets erwerben. Die betterCode() API 2026 knüpft an das Konzept der bisherigen Ausgaben der Konferenz an. Wer über die API- und weitere betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, meldet sich auf der Website zum Newsletter an.


(who)



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