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Künstliche Intelligenz

OpenAI hat mit ChatGPT Translate jetzt einen eigenen Übersetzungsdienst


Der Google-Übersetzer bekommt mit ChatGPT Translate einen neuen Konkurrenten. Der ohne große Ankündigung eingeführte Übersetzungsdienst von OpenAI unterstützt mehr als 50 Sprachen und kann die Übersetzungen an unterschiedliche Zielgruppen anpassen, etwa für Kinder oder ein akademisches Publikum. Im Gegensatz zu Google Translate, der fast 250 Sprachen beherrscht, kann ChatGPT Translate aber noch keine Bilder, Dokumente oder Webseiten übersetzen und beschränkt sich bislang auf Text sowie Spracheingaben mit Mobilgeräten.

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Damit steht OpenAI mit ChatGPT Translate noch am Anfang, während Google seinen Übersetzungsdienst über die Jahre kontinuierlich verbessert und ausgebaut hat. Zuletzt hat Google KI in Translate integriert und das Lerntool erweitert, das Nutzer beim Erlernen einer Sprache per Google Translate unterstützt. Zudem bietet Google mittlerweile einen Echtzeit-Übersetzer an, der mehr als Wort-zu-Wort-Übersetzungen beherrscht.

OpenAI beschränkt sich bei ChatGPT Translate zunächst auf textliche Übersetzungen in der klassischen, von Google Translate bekannten Form mit zwei Textfeldern für Ein- und Ausgabe. Wie Google kann auch ChatGPT die Sprache des eingegebenen Texts erkennen oder man wählt neben der Zielsprache auch die Eingabesprache manuell aus. Nach Übersetzung kann der Text per überlagertem Icon einfach kopiert werden.


Bedienoberfläche von ChatGPT Translate

Bedienoberfläche von ChatGPT Translate

ChatGPT Translate

ChatGPT Translate bietet allerdings eine Besonderheit, denn die Übersetzung kann in verschiedenen Formen angepasst werden. OpenAI stellt dafür vier Schaltfelder bereit, für eine flüssigere Übersetzung, für eine Formulierung in sachlichem, geschäftlichem Stil, sowie für Kinder oder für ein akademisches Publikum. Das führt zum eigentlichen KI-Chatbot, mit einem entsprechend vorformulierten Prompt. Damit kann dieser manuell angepasst und in ChatGPT selbst ausgearbeitet oder diskutiert werden.

Im Desktop-Modus auf dem PC ermöglicht der OpenAI-Übersetzer lediglich Übersetzungen von Text, aber ChatGPT Translate kann im Browser auf Mobilgeräten auch das Mikrofon für Spracheingaben nutzen. OpenAI schreibt auch, dass Bilder übersetzt werden können. Allerdings fehlt der Bedienoberfläche von ChatGPT Translate bislang eine Möglichkeit, ein Bild einzubinden. Dementsprechend können auch keine Dokumente für eine Übersetzung hochgeladen werden, eine vom Google-Übersetzer seit Jahren angebotene Funktion.

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Der eigentliche KI-Chatbot von OpenAI wird bereits seit der Einführung ChatGPTs Ende November 2022 von vielen Menschen auch für Übersetzungen genutzt, aber mit einem dedizierten Übersetzungsdienst wie ChatGPT Translate unterstreicht OpenAI die Bedeutung dieser Funktion des KI-Chatbots.


(fds)



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Amazons EU-Cloud: Abgekoppelter Betrieb nicht noch vom BSI getestet


Ein wenig wirkt es so, als hätte Amazons Clouddienstleister AWS sich beim Konzept seiner “European Sovereign Cloud” (ESC) von seinen Kunden treiben lassen: AWS habe von vornherein seinen Kunden versprochen, dass Daten nicht in andere Regionen verschoben würden und sich stets daran gehalten, sagt AWS-CEO Matt Garman am Donnerstag bei der Vorstellung der neuen EU-Cloud in Potsdam. Niemand würde Zugriff auf die Workloads haben, betont Garman. Die Kunden wollten die Cloudnutzung. Sie sähen sich aber mit regulatorischen Anforderungen konfrontiert – und sie wollten keine verwässerte Version der Amazon-Clouddienstleistung haben.

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Vielfach betonen AWS-Vertreter an diesem Donnerstag im Hasso-Plattner-Institut in Potsdam-Griebnitzsee, dass es schon immer um Sicherheit gegangen sei – um technologische wie organisatorische Sicherheit, dass wirklich niemand auf Daten Zugriff habe oder abschalten könne. Als Testimonial für die Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der bisherigen AWS-Angebote hat Garman ein Video des bisherigen ukrainischen Digitalministers Mychajlo Fedorow mitgebracht, der gerade erst zum Verteidigungsminister ernannt wurde. Der lobt Amazons Web Services, einen Dienst, der der Ukraine nach dem Großangriff Russlands vor fast vier Jahren eine digitale Zuflucht für Regierungsdaten bot.

Die Daten seien komplett in Europa geblieben, sagt Garman. Die Botschaft: AWS ist sicher – und die neue European Sovereign Cloud ist aber noch sicherer, für solche Kunden, denen das Sicherheitsversprechen allein nicht ausreicht.

Die ESC soll vollständig separat laufen können. Ein wichtiger Meilenstein sei mit dem offiziellen Start der Sovereign Cloud erreicht worden, sagt Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) am Nachmittag in Potsdam. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen, wie jene, die AWS bei seiner Europäischen Cloud eingeführt habe. Die wolle sie bei jedem Unternehmen sehen, mit dem das BSI zusammenarbeitet. Bei Google, Microsoft, Delos und anderen werden sie sehr genau zugehört haben und prüfen, ob sie damit mitgemeint sein könnten.

Und auch AWS hat mit der ESC noch den eigentlichen Lackmustest vor sich, wie Plattner sagt. Denn die European Sovereign Cloud soll auch dann noch funktionieren, wenn alle Verbindungen in die USA gekappt werden. „Wir müssen das jetzt testen“, sagt die BSI-Präsidentin. Anders gesagt: Bislang hat das nicht stattgefunden, auch wenn seit etwa sechs Wochen die ersten Kunden auf der Plattform aktiv sind.

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Dass AWS leistungsfähig ist, daran gibt es wenig Zweifel. Dass die Amazontochter US-Recht unterliegt, daran ebensowenig. Und AWS verdient bislang gut an europäischen Kunden, das Geschäft könnte sogar noch besser laufen. Denn Potenzial für mehr Cloudnutzung sehen viele in der EU, auch AWS. Aber die regulatorischen Anforderungen sind stärker geworden und dürften absehbar noch einmal weiter anziehen.

Dass das insbesondere für kritische Infrastrukturen, Finanzdienstleister, Energiefirmen und Regierungsorganisationen gilt, ist offenkundig. Die müssen die verschärften Bedingungen von DORA, NIS2, C5 und anderen Vorgaben einhalten – unter widrigen, geopolitischen Bedingungen. Ein Problem, das nicht nur, aber gerade Amazon betrifft.

Zugleich sollen die Kunden die Services weiter nutzen können, die sie gerne nutzen wollen. 90 der 240 Dienste, die in AWS laufen, sind zum Start in der Parental Zone Brandenburg verfügbar. Die soll bald um eine niederländische, eine belgische und eine portugiesische Tochterzone ergänzt werden – sprich: Rechenzentrumsverbünde, die sich geografisch an unterschiedlichen Orten befinden und alle dem ESC-Regime statt dem normalen AWS-Betrieb unterliegen, wo noch einmal stärker auf eine Verschlüsselung und Nichtlesbarkeit von Metadaten wie Nutzern, Rollen und Zugriffsrechten Wert gelegt wird.

„Kundendaten sind radioaktiv, wir wollen nicht in ihrer Nähe sein“, erläutert Colm MacCarthaigh die Herangehensweise, die schon immer gegolten habe. Und in die neue Struktur sei, nachdem man mit AWS Nitro und vielen anderen Maßnahmen bereits viele wichtige Schritte gegangen sei, ein umfangreicher Erfahrungsschatz eingeflossen.

Ein Spagat für die Firmenvertreter: Sie müssen das neue ESC anpreisen – aber ohne das normale AWS schlechtzumachen. AWS ESC könnte dabei die gesamte Bandbreite an Vorwissen ausspielen. Denn viele Kunden sehen sich vor allem in der Pflicht, nachweisen zu können, dass sie sich an die für sie geltenden Regeln gehalten haben.

Sarah Duffer erklärt in Potsdam, welche Rolle das „European Sovereign Reference Framework“ dafür spiele: die formale Beschreibung der Konzepte, mit denen AWS ESC die Unabhängigkeit sicherstelle. Solche Kriterien mitsamt Dokumentation sind für viele Nutzer relevant, wenn es um Haftungsfragen geht. Es gehe um die Überprüfbarkeit durch unabhängige Dritte, sagt Duffer, Director Security Assurance in der Zentrale. Im Hinblick auf Compliance sieht man sich gut aufgestellt.

Dass das nicht das Ende der Entwicklung sein wird, zeichnet sich jetzt bereits ab. Für viele Kunden, die bislang zweifelten, könnten die EU-AWS-Möglichkeiten allerdings ein willkommener Schritt sein. Und angesichts des politischen Klimas in den USA könnten auch bisherige Standard-AWS-Nutzer aus den USA überlegen, ob das für sie eine Alternative sein könnte. Finanziell jedenfalls ist die Nutzung der ESC laut den Modellrechnungen bei der Vorstellung noch etwas unterhalb der Standardpreise angesiedelt. Wie lang das so bleibt, ist abzuwarten.


(axk)



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Iran: Totale Internetblockade jetzt seit einer Woche, Berichte über viele Tote


Die totale Internetblockade im Iran dauert jetzt mehr als eine Woche und hat damit die bisher längste landesweite Internetsperrung aus dem Jahr 2019 übertroffen. Darauf hat Netblocks hingewiesen und zudem in Erinnerung gerufen, dass die ganze Brutalität bei der Niederschlagung der damaligen Proteste erst öffentlich wurde, als das Internet wieder verfügbar war. Zu befürchten ist, dass es dieses Mal erneut so ist, auch wenn Menschenrechtsorganisationen bereits jetzt von tausenden Toten sprechen. Netblocks weist noch darauf hin, dass es bislang keinerlei teilweise oder regionale Aufhebung der Internetsperre gibt; seit mehr als einer Woche können die Menschen im Iran deshalb fast keinen Kontakt zur Außenwelt herstellen.

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Vorigen Donnerstag hat das Regime in Teheran begonnen, das Internet im ganzen Land zu blockieren. Das war eine Reaktion auf tagelange Proteste, die an Intensität zugenommen hatten. Netblocks hatte damals darauf hingewiesen, dass der digitale Blackout dazu genutzt werden könnte, um noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen. Genau das ist dann offenbar auch eingetreten: Am Wochenende drangen immer mehr Videos und Bilder aus dem Land, die zahlreiche Tote zeigten. Möglich war das offenbar dank Starlink, das Satelliteninternet von SpaceX wird im Iran wohl von Zehntausenden genutzt. Später ist es dem Regime aber augenscheinlich gelungen, auch Starlink-Verbindungen zu blockieren. Seitdem gibt es noch weniger Informationen aus dem Land.

Hintergrund des harten Vorgehens ist offenbar die Sorge vor einer Revolution. Das ist das Ergebnis einer Analyse von US-Think-Tanks, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. „Das iranische Regime betrachtet die Proteste als eine Vorstufe zur Revolution, die es vollständig und unverzüglich niederschlagen muss“, schreiben das Institute for the Study of War (ISW) und das American Enterprise Institute. Gleichzeitig ist es dem Regime aber offenbar gelungen, ein Eingreifen des US-Militärs zu verhindern. Dafür hat Irans Außenminister versichert, dass es infolge der Massenproteste keine Hinrichtungen geben wird. US-Präsident Donald Trump hatte zuvor für diesen Fall mit einer entschiedenen Reaktion gedroht.

In Deutschland haben angesichts der Vorgänge im Iran zahlreiche Prominente, Politiker und Politikerinnen sowie Organisationen eine politische, wirtschaftliche und diplomatische Isolation der Islamischen Republik gefordert, berichtet die dpa. In einer Petition fordern sie die unverzügliche Ausweisung des iranischen Botschafters aus Deutschland und den Rückruf des deutschen Botschafters aus Teheran, sowie ein sofortiges Betätigungsverbot der Revolutionsgarden in Deutschland. Weiterhin müssten politische Gespräche mit demokratischen, säkularen iranischen Menschenrechtsorganisationen und Oppositionellen aufgenommen werden. Eine diesbezügliche Petition soll am Freitag veröffentlicht werden.


(mho)



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Vorsicht, Kunde: Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen


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Zum Jahresbeginn werben viele Fitnessstudios aggressiv um neue Mitglieder. Doch wer vorschnell unterschreibt, bindet sich oft langfristig, wenn im Kleingedruckten lange Laufzeiten und Klauseln zur automatischen Verlängerung stehen.

Bei der Kündigung drohen weitere Fallstricke, speziell wenn man für jemand anderen kündigen möchte. Wir klären, wie man Verträge korrekt beendet und auf unberechtigte Forderungen reagieren sollte.

Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von bis zu 24 Monaten sind rechtlich zulässig. Wird die Kündigungsfrist versäumt, kann sich der Vertrag automatisch um bis zu zwölf weitere Monate verlängern. Dies unterscheidet sich von Regelungen in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei Mobilfunkverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entsprechende Klauseln in der Vergangenheit bestätigt. Verbraucherschützer raten daher dringend, die Laufzeiten im Blick zu behalten.

Um nicht in die Verlängerungsfalle zu tappen, empfiehlt es sich, direkt bei Vertragsabschluss eine Erinnerung für den letztmöglichen Kündigungstermin im Kalender zu notieren. Noch sicherer ist die sofortige Kündigung unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. Diese wird dann erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit wirksam, man kann sie aber nicht mehr vergessen.

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Rechtlich handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung: Die Kunden müssen im Streitfall beweisen können, dass ihre Kündigung dem Unternehmen zugegangen ist.

Eine bestimmte Form dafür ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber im Vertrag selbst geregelt sein. Steht dort nichts anderes, kann die Kündigung per E-Mail, Post oder sogar mündlich erfolgen. Für den Nachweis eignet sich E-Mail besonders gut: Das dokumentiert im „Gesendet“-Ordner den Versandzeitpunkt und eine Bounce-Mail weist darauf hin, falls die Nachricht nicht angekommen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein ist zwar rechtssicher, im c’t-Podcast rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis aber davon ab, da dieser Weg für solche Standardfälle unverhältnismäßig teuer sei.

Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung zu schicken (RA Niklas Mühleis)

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Kündigungsbestätigung: Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen, auch wenn seriöse Anbieter dies in der Regel tun.

Wichtig: Die Kündigung sollte unmissverständlich formuliert sein und alle relevanten Daten wie die Vertrags- oder Kundennummer enthalten, um die eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Wer im Namen Dritter kündigt, etwa für den Partner oder Familienmitglieder, muss eine Vollmacht vorlegen. Fehlt diese, kann der Vertragspartner, also das Fitnessstudio, die Kündigung gemäß § 174 BGB zurückweisen. Dies muss „unverzüglich“ geschehen, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Erfolgt die Zurückweisung verspätet, bleibt die Kündigung wirksam. Sicherer ist es, wenn jeder Vertragspartner seinen Vertrag selbst kündigt.

Falls der Studiobetreiber weiterhin Beiträge abbucht, kann der Kunde das Geld zurückbuchen – allerdings nur, wenn die Kündigung zweifelsfrei wirksam war. Andernfalls drohen Mahngebühren oder Inkassoverfahren, die die ursprüngliche Forderung schnell in die Höhe treiben.

Die Inkassokosten sind bei kleinen Forderungen oft zu hoch, dabei müssen sich die Inkassounternehmen seit Juni 2025 an den Gebühren für Rechtsanwälte orientieren. Für eine Forderung von unter 500 Euro dürfen sie maximal die höchstmöglichen Rechtsanwaltskosten von 95,60 Euro veranschlagen.

Auf ein Inkasso-Schreiben sollte man stets reagieren und den eigenen Standpunkt sachlich darlegen. Inkassounternehmen kennen zunächst nur die Darstellung des Gläubigers. Eine dokumentierte Gegendarstellung kann Missverständnisse ausräumen und stärkt die eigene Position bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Weitere Details zur rechtssicheren Vertragskündigung besprechen wir in der aktuellen Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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