Künstliche Intelligenz
Canon zögert und APS-C will nach oben – die Fotonews der Woche 12/26
Manchmal muss man sich die Augen reiben: Der Kompaktkamera-Markt boomt, die Verkaufszahlen haben sich in Japan 2025 mehr als verdoppelt, und ausgerechnet Canon – ein Unternehmen, das einst mit der PowerShot-Reihe Millionen begeisterte – schaut dem Treiben bislang weitgehend von der Seitenlinie zu. Statt einer echten neuen Kompakten gab es zuletzt eine kaum veränderte PowerShot und zum 30. Geburtstag der PowerShot-Marke eine limitierte Jubiläumsedition der G7 X Mark III – also die hübschere Version einer Kamera von 2019. Das ist ungefähr so, als würde eine Bäckerei zum Firmenjubiläum denselben Kuchen nochmal backen, nur mit andersfarbigem Zuckerguss.
Weiterlesen nach der Anzeige
(Bild: heise )
Wir sehen den Boom – aber bitte langsam
Immerhin: Auf der CP+ hat Canon durchblicken lassen, dass man die wachsende Nachfrage sehr wohl registriert habe. Manabu Kato, Executive Officer bei Canons Imaging-Sparte, formuliert es diplomatisch: Der Markt für Festbrennweiten-Kameras sei „deutlich belebter“, vor allem dank des Video-Booms und junger Käufer, die den Wert einer echten Kamera gegenüber dem Smartphone zu schätzen wüssten. Canon unterscheide dabei zwischen jungen Nutzern, die Freude am Besitzen einer Kamera haben, und solchen, denen es primär ums Benutzen geht – eine Erkenntnis, die in die Produktentwicklung einfließen soll.
Die PowerShot V1, Canons vlogging-orientierte Kompakte aus 2025, zeigt zwar, wohin die Reise gehen könnte, ist aber klar auf Video-Creator zugeschnitten. Eine echte foto-orientierte Nachfolgerin der G7 X Mark III? „Wir überlegen derzeit, welche Nachfolgemodelle kommen“, sagt Kato. Konkreter wird er nicht. Dabei zeigen Konkurrenten wie Sigma mit der BF oder Fujifilm mit der „X half“, dass der Markt gerade diejenigen belohnt, die mutig sind. Canon hat die Ingenieurskunst und die Markenstrahlkraft – jetzt fehlt nur noch der Mut, diese auch einzusetzen.
Spaß als Geschäftsmodell
Apropos Mut: Fujifilm scheint davon gerade einen unerschöpflichen Vorrat zu haben. Ob die X half – eine Premium-„Spielzeugkamera“, die kaum ein anderer Hersteller so auf den Markt gebracht hätte –, die Instax Mini Evo Cinema, die tatsächlich Videos auf Sofortbildformat bannt, oder die GFX100RF als Mittelformat-Kompakte: Fujifilm liefert derzeit ein Produkt-Feuerwerk ab, das in der Branche seinesgleichen sucht.
Yuji Igarashi, General Manager der Professional Imaging Group bei Fujifilm, betonte auf der CP+ 2026, dass hinter dem scheinbaren Experimentiergeist knallharte Marktforschung stecke. „Wir haben nicht den Luxus, einfach herumzuexperimentieren“, sagt Igarashi. Aber – und das ist der entscheidende Unterschied zu manch anderem Hersteller – Fujifilm traut sich, auf die eigenen Daten zu hören, selbst wenn die Ergebnisse unkonventionelle Produkte nahelegen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Wort, das in dem Gespräch immer wieder fiel: „Fun“, also der Spaß. Für Fujifilm ist das keine Marketing-Floskel, sondern erklärte Unternehmensmission. „Was wir als Unternehmen erreichen wollen, ist sicherzustellen, dass die Fotokultur auf absehbare Zeit erhalten bleibt“, so Igarashi. „Wenn wir nicht weiterhin etwas Aufregendes, etwas Spaßiges anbieten, werden sich die Menschen nicht mehr für Fotografie interessieren. Das wäre ein Albtraum für uns.“
Man stelle sich vor, ein Canon- oder Sony-Manager würde in einem Interview mehrfach das Wort „Spaß“ verwenden. Bei Fujifilm klingt das nicht nach PR-Strategie, sondern nach ehrlicher Überzeugung. Und die Verkaufszahlen geben dem Unternehmen recht: Einige Fujifilm-Kameras sind seit Monaten chronisch ausverkauft.
c’t Fotografie Zoom In abonnieren
Ihr Newsletter mit exklusiven Foto-Tipps, spannenden News, Profi-Einblicken und Inspirationen – jeden Samstag neu.
E-Mail-Adresse
Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Braucht noch jemand Vollformat?
Gleich zwei Beiträge haben diese Woche unabhängig voneinander die Frage gestellt, ob Vollformat-Kameras für die meisten Fotografen überhaupt noch nötig sind – und kommen zu einem erstaunlich eindeutigen Ergebnis: eher nicht.
Mark Wiemels rechnet bei Fstoppers detailliert vor, was viele schon ahnten: Eine Sony a6700 (APS-C) spart gegenüber der a7C II rund 210 Euro, gegenüber der a7R V sogar 1.760 Euro. Und die Ersparnis multipliziert sich bei den Objektiven: Ein Sigma 18-50mm f/2.8 für APS-C kostet rund 510 Euro, das Vollformat-Pendant knapp 1.350 Euro. Auf ein festes Budget gerechnet bedeutet das oft den Unterschied zwischen einem Kit-Objektiv allein und einem Kit-Objektiv plus einer guten Festbrennweite.
Aber es geht nicht nur ums Geld. APS-C-Systeme sind rund 40 Prozent leichter, und – so Wiemels‘ pragmatisches Argument – die leichtere Kamera ist die, die man tatsächlich mitnimmt. Physikalisch profitieren kleinere Sensoren zudem von besserer Bildstabilisierung, weniger Rolling Shutter und kühleren Betriebstemperaturen bei langen Videoaufnahmen. Und der einstige Trumpf des Vollformats, die bessere Rauschperformance bei hohen ISO-Werten? Den haben KI-basierte Entrauschungstools größtenteils neutralisiert. Wer dann noch ein f/1.2-Objektiv wie das Viltrox 27mm f/1.2 oder 75mm f/1.2 auf den APS-C-Body schraubt, dürfte in der Praxis kaum noch einen Unterschied zum Vollformat sehen.
Bei Amateur Photographer argumentiert Gavin Stoker ähnlich, verweist aber zusätzlich auf Fujifilms 40,2-Megapixel-X-Trans-CMOS-5-HR-Sensor, der in Kameras wie der X-H2 und X-T5 steckt und eine Bildqualität liefert, die auch professionellen Ansprüchen genügt. Und wer tatsächlich mehr Sensorfläche braucht, findet bei Fujifilms GFX-Reihe Mittelformat zu Preisen, die früher für High-End-Vollformat fällig waren.
Natürlich hat die Sache einen Haken, den ein Kommentator bei Fstoppers treffend auf den Punkt bringt: „Eine Kamera ist nur so nützlich wie die Objektive, die es dafür gibt.“ Die APS-C-Objektivauswahl hinkt dem Vollformat-Angebot noch hinterher, selbst bei dedizierten Systemen wie Fujifilms X. Wer Vollformat-Glas auf APS-C montiert, hebelt die Kosten- und Größenvorteile schnell wieder aus. Aber der Trend ist klar: Die Lücke schließt sich, und zwar schneller, als viele erwartet hätten.
Was das alles bedeutet
Die Nachrichten dieser Woche erzählen im Grunde eine zusammenhängende Geschichte: Die Fotobranche sortiert sich gerade neu. Canon, einst Platzhirsch bei Kompaktkameras, sucht im neuen Markt noch seinen Platz. Fujifilm hat ihn gefunden – mit einer Mischung aus Datenanalyse und dem Mut, Kameras zu bauen, die vor allem eines sollen: Freude machen. Und die Debatte um Sensorgrößen verschiebt sich: Nicht mehr „Vollformat oder nichts“ lautet die Frage, sondern „Was brauche ich wirklich?“
Für Fotografen ist das eine gute Nachricht. Denn egal, ob man zur Fraktion „Spaß am Besitzen“ oder „Spaß am Benutzen“ gehört – die Auswahl war selten besser. Man muss sich nur trauen, nicht immer zum Größten und Teuersten zu greifen. Manchmal ist die beste Kamera die, die man tatsächlich in die Tasche steckt und mitnimmt. Und manchmal ist sie sogar die, die am meisten Spaß macht.
Lesen Sie auch
(tho)
Künstliche Intelligenz
Reiche plant umfangreiche Änderungen am EEG – auch zu Einspeisevergütungen
Die Bundesregierung will Ernst machen mit einigen der bereits geplanten Änderungen bei der Energiewende. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden am Freitagnachmittag viele Details zu den nun geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und den vorgesehenen Verfahren für Stromanschlüsse bekannt. Damit würden sich wichtige Parameter der Energiewende ändern – vor allem zulasten kleinerer Erzeuger von Strom aus Photovoltaik.
Weiterlesen nach der Anzeige
Direktvermarktung soll Einspeisevergütung ausstechen
Es gehe um „klügere“ Erneuerbare, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. 20 Prozent billiger soll der weitere Ausbau aus Staatssicht so werden – mindestens. Was sich über die vergangenen Wochen und Monate bereits abgezeichnet hatte, wird nun konkreter gefasst: Die Bundesregierung sieht keinen Förderbedarf für private PV-Anlagen mehr, da diese sich auch ohne Förderung bei hohem Eigenverbrauchsanteil zeitnah rentieren würden.
Die feste Einspeisevergütung soll daher nun dauerhaft der Direktvermarktung weichen, bei der im Kern der Börsenstrompreis die Vergütung für eingespeisten Strom darstellt. Wie das gerade für kleinere Anlagen künftig genau aussehen soll, ist auch im Ministerium von Katherina Reiche (CDU) noch nicht ausbuchstabiert. Klar aber ist: Aufdach-PV ist der Energieministerin in Summe zu teuer – größere Freiflächen-Anlagen wie etwa auf Feldern sollen stattdessen künftig der Weg sein.
Haus-PV-Anlagen: Eigenverbrauch soll Mittagsbauch vertreiben
Für kleine und mittlere Photovoltaik-Anlagen soll künftig ein einheitlicher Fördersatz gelten, heißt es aus dem BMWE. Das offizielle Ziel der Operation: Netzdienlichkeit. Kleine Anlagen sollen ihre Einspeiseleistung künftig zur Mittagszeit drosseln müssen – auf maximal 50 Prozent. Damit will das Wirtschaftsministerium vor allem die Nutzung von Speichern anreizen – ob zur Selbstnutzung oder zur verzögerten Einspeisung. Inwiefern derartige dezentrale Speicherkapazitäten tatsächlich sinnvoller und netzdienlicher sind als größere Speicherkapazitäten an Knotenpunkten, das erklärt das BMWE bislang nicht.
Netzanschlüsse sollen priorisiert werden
Eine der größten Änderungen betrifft dabei neben jeder Art von Batteriespeicher und Erzeugeranlagen auch Rechenzentren: Das gesamte Verfahren für Netzanschlüsse soll überarbeitet werden. Im Energie- und Wirtschaftsministerium will man statt dem bisherigen First Come, First Served-Windhundprinzip nun unter anderem auf „Reifegrade“ setzen, also den tatsächlichen Projektplanungsstand. Auch Reservierungsgebühren sollen künftig eine Rolle spielen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Was auch viele kleinere Projekte eher positiv stimmen könnte: Die Betreiber sollen künftig konkrete Rückmeldefristen einhalten müssen und mehr Transparenz über vorhandene Kapazitäten, Reservierungen und Freigaben geben müssen. Zudem sollen die Betreiber anhand vorgegebener Kriterien Projekten höhere und geringere Prioriäten einräumen können. Hier sollen die Regeln aber nicht dem einzelnen lokalen Verteilnetzbetreiber überlassen sein, sondern grundsätzlich von den Übertragungsnetzbetreibern kommen. Diese sollen überregionale Probleme und Dispatchingmaßnahmen im Blick behalten.
Formaler Kapazitätsnotstand soll Entschädigungen verhindern
Das Dispatchen von Kapazitäten in Teilnetzen ist dabei für die BMWE-Führungsebene offenkundig einer der Hauptgegner: Derzeit, heißt es aus dem Haus, würden unnützerweise Entschädigungen für Anlagen in abgeregelten Bereichen fällig, zugleich aber Ausgleichskapazität bezahlt. Genau das soll sich ändern. Eine der weiteren Ideen des Wirtschafts- und Energieministeriums ist deshalb der sogenannte „Redispatch-Vorbehalt“: Betreiber von Verteilnetzen sollen Abschnitte ihres Netze künftig als zu schwach („kapazitätslimitiert“) markieren dürfen. Damit soll zwar der Ausbau erneuerbarer Energien nicht verboten werden – aber wenn Erzeugungsanlagen dann abgeregelt werden, soll das künftig keinerlei Entschädigungszahlung mehr nach sich ziehen. Außerdem will das BMWE künftig regional unterschiedliche Baukostenzuschüsse erheben – dafür soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Sowohl die konkreten Gesetzestexte für ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027“ als auch für die Reformen bei den Netzanschlüssen wurden bislang noch nicht vorgelegt. Im parlamentarischen Verfahren im Bundestag ist dabei eine intensive Auseinandersetzung mit Teilen der Opposition zu erwarten.
Lesen Sie auch
(nie)
Künstliche Intelligenz
US-Geschworene: Musk schädigte Twitter-Aktionäre bewusst
Tech-Milliardär Elon Musk hat in einem Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Schluss, dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte. Da das den Aktienkurs drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil – er könnte dagegen in höherer Instanz in Berufung gehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Tech-Milliardär hatte im April 2025 mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben – und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung und am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.
Musk könnte Entschädigung leicht stemmen
Aktionäre von Twitter zogen bereits Anfang Oktober 2022 vor Gericht und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den jeweiligen Betrag (PDF), um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll festgelegt werden, wie viel Wiedergutmachung Musk damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten hunderte Millionen oder auch einige Milliarden US-Dollar werden. Sein Vermögen, das größtenteils aus Aktien des Elektroauto-Herstellers Tesla und der Weltraumfirma SpaceX besteht, wird vom Finanzdienst Bloomberg aktuell auf gut 640 Milliarden Dollar geschätzt. Eine Zahlung an die Twitter-Aktionäre dürfte für den reichsten Menschen der Welt damit finanziell leicht zu verkraften sein.
Lesen Sie auch
(nie)
Künstliche Intelligenz
KI-Streaming-Betrug: Einem US-Amerikaner drohen nach Geständnis fünf Jahre Haft
In den USA muss sich ein Mann wegen des Vorwurfs des KI-gestützten Streaming-Betrugs verantworten. Ihn erwarten nach einem Geständnis mehrere Jahre Haft und eine Millionenstrafe. Er soll hunderttausende von KI-generierten Songs auf bekannte Streamingplattformen hochgeladen haben, um diese anschließend selbst mit einer ganzen Bot-Armee ständig abzurufen. Die Taten sollen zwischen den Jahren 2017 und 2024 verübt worden sein. Auf diese Weise kassierte er Millionenerlöse von den Streaminganbietern.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Anklage hatte gegen den Mann aus dem US-Bundesstaat North Carolina bis zu 60 Jahre Haft gefordert. Durch das Schuldeingeständnis des Mannes reduziert sich das Strafmaß aber auf maximal fünf Jahre Haft und die Einziehung von über acht Millionen US-Dollar. Am 29. Juli soll das Urteil verkündet werden, kündigte der zuständige Richter in New York an.
Bis zu 661.440 Streams pro Tag gefälscht
Die Geldsumme entspricht den hochgerechneten Einnahmen, die der Mann mit Vergütungen für das Abspielen seiner KI-generierten Songs erzielt haben soll. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklage sogar von 10 Millionen US-Dollar. Zu Spitzenzeiten soll er mithilfe tausender Bot-Accounts 661.440 Streams pro Tag gefälscht haben. Betroffen waren die Plattformen Amazon Music, Apple Music, Spotify und YouTube Music. Durch die Verteilung der Streams auf Tausende Songs habe er die Betrugserkennung der Plattformbetreiber umgangen, berichtet Music Business Worldwide.
Der Angeklagte hatte den Einsatz von KI zunächst bestritten, nachdem er im September 2024 festgenommen wurde. Aufgeflogen war er, weil dem Mechanical Licensing Collective (MLC), das in den USA Streaming-Lizenzgebühren verteilt, die enorme Anzahl seiner Songs verdächtig auffiel. Laut Anklage gab es in den Jahren etliche Male Verdachtsmomente, die der Angeklagte aber jeweils zurückwies.
Massive Vorleistung
Laut Anklageschrift hatte der Tatverdächtige tausende Fake-E-Mail-Accounts eingekauft, um damit Zugänge bei den Streamingplattformen zu erstellen. Für diese Arbeit engagierte er Klickarbeiter außerhalb und innerhalb der USA. Durch das Anlegen von bezahlten Familien-Accounts konnte er die Zahl der Abrufe noch weiter in die Höhe treiben. Als Zahlungsmittel kaufte er unter Angabe falscher Namen in großem Stil Firmen-Debitkarten eines Dienstleisters ein. Als Bots nutzte er virtuelle Cloud-Computer, die per Makro immer wieder Abrufe von Songs auslösten. Folglich musste er finanziell massiv in Vorleistung gehen, um den Bot-Betrug zu begehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Gegen das Hochladen von KI-generierten Songs spricht grundsätzlich nichts, wenngleich die Plattformbetreiber solche Stücke künftig deutlich besser erkennbar machen. Das künstliche Abrufen gilt hingegen strafrechtlich als „Verschwörung zum Betrug durch Leitungsnetze“. Laut der US-Behörde ist der Fall des Mannes der erste derartige Strafverfolgungsfall in den USA. International ist bereits ein Mann aus Dänemark wegen ähnlicher Vorwürfe zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht erhöhte die Haftstrafe sogar auf zwei Jahre.
Lesen Sie auch
(mki)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 3 WochenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 1 MonatCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Monat
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenÜber 220 m³ Fläche: Neuer Satellit von AST SpaceMobile ist noch größer
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateneHealth: iOS‑App zeigt Störungen in der Telematikinfrastruktur
