Datenschutz & Sicherheit
Noch viele Baustellen bei Polizeirechtsnovelle
Fünf Stunden lang besprachen Fachleute vor dem Innenausschuss des sächsischen Landtags (Aufzeichnung) eine geplante Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes. In der Sachverständigenanhörung wurde deutlich: Es gibt noch viele Baustellen und Jurist:innen sehen Widersprüche zur KI-Verordnung der EU. Bedenken äußerte auch ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei.
In dem Gesetz geht es unter anderem um Gesichtserkennung für Überwachungskamera-Bilder, Gesichtersuche im Internet und automatisierte Datenanalysen bei der Polizei.
„Weitgehend, aber nicht vollständig gelungen“
Gleich fünf Jurist:innen versuchten dem Ausschuss zu erklären, ob der Gesetzentwurf der sächsischen Regierung verfassungswidrig ist oder nicht. Umso mehr dürfte der anwesende Innenminister Armin Schuster (CDU) aufgeatmet haben, dass das überwiegende juristische Votum positiv ausfiel. Allerdings waren nur zwei der fünf Rechtswissenschaftler:innen von der Opposition nominiert worden.
Einer von ihnen war Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz. Bäcker lehrt dort nicht nur Öffentliches Recht und Datenschutzrecht, er erstritt als Anwalt auch den Teil-Sieg gegen das aktuelle Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Grüne und Linke hatten die 2019 verabschiedete Version des Polizeigesetzes vom sächsischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen und im Jahr 2024 mit ihren Zweifeln teilweise Recht bekommen. Aufgrund dieses Urteils laufen in etwa drei Monaten einige Befugnisse der Polizei aus – sofern sie nicht bis dahin eine neue rechtliche Grundlage bekommen.
Bäcker, der von den Grünen als Experte benannt wurde, bescheinigte der sächsischen Regierung, die gerichtlich beanstandeten Regelungen „weitgehend, aber nicht vollständig“ repariert zu haben. So seien etwa die Befugnisse zur hypothetischen Datenneuerhebung nicht klar genug geregelt. Hypothetische Datenneuerhebung heißt: Die Polizei darf einmal erhobene Daten (etwa durch eine Funkzellenabfrage) für andere Zwecke neu verwenden. So als hätte sie die Informationen neu erhoben.
Zu den neuen Befugnisse aus dem Gesetzentwurf zog Bäcker ebenfalls ein ambivalentes Fazit: „Alles, was der Entwurf macht, kann man im Prinzip machen. Die Probleme stecken mehr im Detail.“ Der Entwurf könnte aber verfassungsrechtlich „überwiegend halten“.
KI-Verordnung als Stolperstein?
Pessimistischer klang das bei dem von der Linken nominierten Experten, Professor Harmut Aden. Der stellvertretende Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) weckte Zweifel, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz und insbesondere der KI-Verordnung vereinbar sei.
Der Gesetzentwurf sieht etwa Gesichtserkennung vor. Damit dürfte die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen Bildmaterial aus Überwachungskameras mit eigenen Datenbanken abgleichen, zum Teil auch in Echtzeit. Der Fachbegriff dafür lautet „Biometrische Fernidentifizierung“.
„Bei der biometrischen Fernidentifizierung handelt es sich um eine verbotene Praxis der KI-Verordnung“, stellte Aden klar. Diese lasse nur wenige Ausnahmen zu, was im Gesetzentwurf nicht gewürdigt werde. „Es ist damit zu rechnen, dass solche Vorschriften einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten“, sagte Aden auch mit Blick auf europäisches Recht.
Kein Vorrat von Internet-Gesichtern anlegen
Aden sieht auch eine geplante Befugnis zur Gesichtersuche im Internet in Konflikt mit der KI-Verordnung. Wolle man den KI-Abgleich, müsse man laut Aden präzise Regelungen schaffen, welche Datenbestände wie herangezogen würden. „Ich lese den Entwurf so, dass man die schon irgendwo bereithält.“ Seines Erachtens sei das nur schwer möglich, „weil man diese Daten dann schon vorher irgendwie haben muss und die kann man ja dann quasi nur ungezielt ausgelesen haben.“
Laut Aden müsse man diese Regelung so umformulieren, dass man in einer Gefahrensituation „die Daten ganz gezielt erst in dem Moment online sucht. Das wäre vermutlich gerade so zulässig.“ Tatsächlich ist fraglich, wie groß die Schlupflöcher der KI-Verordnung sind.
Streit über automatisierte Datenanalyse
Besonderes Augenmerk lag im Ausschuss auf der automatisierten Datenanalyse. Der entsprechende Paragraf soll auch Systeme wie Palantirs Software Gotham ermöglichen, auch wenn der US-Anbieter Palantir – im Unterschied zu Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW – in Sachsen nicht zum Zuge kommen soll. Einer der Streitpunkte im Sächsischen Landtag: Wie ein solches Datenanalyse-System beschränkt werden soll.
Laut Matthias Friehe, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Oestrich-Winkel, könnte der Gesetzentwurf noch viel weiter gehen. „Der Spielraum, den das BVerfG für verfassungsrechtlich möglich hält, ist nicht voll ausgeschöpft“. Aus Friehes Sicht könnte man Beschränkungen abbauen, also mehr Daten miteinbeziehen oder mehr Polizeibediensteten den Zugriff ermöglichen. Alternativ könnte man Eingriffsschwellen herabsetzen und den Katalog der Straftaten erweitern, zu deren Verhinderung die Datenanalyse beitragen soll.
Zu viele Daten für Palantir-artige Programme
Dieser Position widersprachen andere Jurist:innen. Matthias Bäcker sagte, „der Entwurf ermöglicht eher zu viel Einsatz der Datenanalyse als zu wenig.“ Kristin Pfeffer, Professorin für öffentliches Recht an der Hochschule der Polizei Hamburg, kritisierte, dass schon im jetzigen Entwurf zu viele Daten miteinander verknüpft werden sollen: „Ich habe Zweifel, dass das verfassungskonform ist.“
Eigentlich ermögliche der Entwurf die Einbeziehung aller verfügbaren Daten, führte Pfeffer aus. Diese Datenmenge würde sogar noch dadurch erweitert, dass etwa Europol künftig mehr Daten teile, zudem könne die sächsische Polizei über Umwege auch Internetdaten in das Analysetool einspeisen. „Die Eingrenzung des Umfangs der Daten ist nicht gelungen, es passiert einfach keine Eingrenzung“, resümierte die Juristin, die von der SPD für den Ausschuss nominiert wurde.
Gegen eine Eingrenzung der Daten argumentierte wenig überraschend ein Vertreter der Polizei. Torsten Schmortte vom Bund Deutscher Kriminialbeamter (BdK) sagte dem Ausschuss: „Wenn die Polizei erst dann sinnvoll Information verarbeiten oder zusammenführen darf, wenn deren Bedeutung bereits vollständig feststeht, dann kommt sie zu spät.“ Sicherheit scheitere oft nicht daran, dass Informationen nicht vorliegen, sondern dass sie nicht zusammengeführt werden, behauptete Schmortte. Dabei verwies er auf Terror-Fälle wie den Anschlag am Breitscheidplatz oder den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU).
Polizeiliche Daten bergen Diskriminierungsgefahr, sagt ein Polizist
Eine völlig andere Schlussfolgerung aus dem jahrelangen NSU-Versagen der Sicherheitsbehörden zog Professor Aden. Für ihn ist der NSU ein Beispiel für Leerstellen in der polizeilichen Praxis. Die würden sich auch in einer KI niederschlagen, wenn man diese mit den verzerrten Polizeidaten trainiere. Aus seiner Sicht braucht es völlig neu zusammengestellte, synthetische Datensätze für das polizeliche KI-Training – ohne Echtdaten, da sonst „begrenzte Sichtweisen“ der Polizei reproduziert werden.
In diese Warnung stimmte ausgerechnet ein Polizeigewerkschafter mit ein. Manuel Barthelmes, Fachverantwortlicher für Digitalisierung bei der GdP, warnte den Ausschuss vor der „Gefahr der Diskriminierung“ durch KI-Systeme. „Es ist fraglich, ob polizeiliche Daten als Trainingsdaten für ein KI-System überhaupt geeignet sind.“ Bei externen Anbietern seien interne Prozesse oft Betriebsgeheimnisse, eine genauere Prüfung sei schwer umzusetzen.
Mit wem darf die Polizei Daten teilen?
Der Gesetzesentwurf enthält zudem die Möglichkeit, dass die Polizei für Test und Training von KI-Modellen Daten an Dritte weitergibt. Der vom BSW eingeladene Barthelmes kritisierte hier, dass der Entwurf auch die Weitergabe von Klardaten nicht ausschließt. Sitzen externe Anbieter:innen im Ausland, könne man eine Löschung der Daten nicht überprüfen und entsprechende Vorschriften nicht umsetzen.
Kriminalpolizist Schmortte warnte die Abgeordneten hingegen, externe Partner:innen pauschal auszuschließen. Er verwies auf Kooperationen mit dem Fraunhofer-Institut und der Technischen Universität Dresden und bilanzierte: „Wir sind gut aufgestellt, aber wir sind nicht NVIDIA“.
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Scheitert der Entwurf an der Realität?
Die Anhörung machte deutlich, dass manche Passagen des Gesetzes die Grundrechte eher auf dem Papier schützen als in der Realität.
So schreibt die geplante Novelle an gleich mehreren Stellen in Bezug auf KI vor: „Die Nachvollziehbarkeit des eingesetzten automatisierten Systems muss sichergestellt sein und es muss ausgeschlossen werden, dass diskriminierende Algorithmen herausgebildet oder verwendet werden.“ Auf eine Frage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Grüne), ob die Polizei das wirklich überprüfen könne, antwortete der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky darauf, dass man das nicht im Einzelfall prüfe, sondern auf beschaffende Institutionen wie das Bundesverwaltungsamt oder LKA vertraue. Professor Bäcker bewertete die Vorschrift juristisch als „schon in Ordnung“, sie könne aber dazu führen, dass viele Systeme auf dem Markt nicht verwendet werden können.
Sächsische Polizist:innen argumentieren mit Vertrauen
Abgeordnete, die von den vielen neuen Befugnissen noch nicht so überzeugt sind, versuchten die geladenen Polizeigewerkschafter:innen vor allem mit einem Zauberwort zu gewinnen: „Vertrauen“. DPolG-Landesvorsitzende Cathleen Martin appellierte: „Haben Sie Vertrauen in die Polizei“.
Auch ihr Kollege von der GdP, Jan Krumlovsky sieht Vertrauen als wichtigen Gradmesser, wenn Freiheitsrechte des Einzelnen und Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit abgewogen werden müssten. „Das größte Vertrauen hat die sächsische Bevölkerung im Vergleich mit anderen demokratischen Institutionen in ihre Polizei. Damit steht sie indirekt unterstützend hinter ihren Polizistinnen und Polizisten, weil diese verantwortungsbewusst und vertrauensvoll mit den ihnen zur Verfügung gestellten Befugnissen umgehen“, sagte Jan Krumlovsky.
Dass die sächsische Polizei in der jüngeren Vergangenheit eine richterliche Anordnung erfunden und in einem anderen Fall eine genehmigte Demo rechtswidrig gewaltsam geräumt haben soll, kam im Innenausschuss nicht zur Sprache.
BSW: „Es braucht noch einige Verhandlungen“
Ob Vertrauen reicht, um die Oppositionsfraktionen von dem Gesetz zu überzeugen, ist nach der Sitzung mehr als fraglich. Zu Erinnerung: In Sachsen regiert eine schwarz-rote Minderheitskoalition, ihr fehlen 13 Stimmen zur Mehrheit. Mit der AfD will die Regierung nicht kooperieren.
Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, zog auf Anfrage von netzpolitik.org ein gemischtes Fazit. Teilweise hätten sich Sachverständige widersprochen, teilweise gebe es nun mehr Klarheit. „Wir haben festgestellt, dass wir mit unserer eher zurückhaltenden Position vor allem zu den Punkten Vorfeldstraftat, automatische Datenanalyse und KI-Training richtig liegen. Hier bedarf es sicher noch einiger Verhandlungen, um eine trag- und zustimmungsfähige Fassung zu bekommen. So, wie das jetzt im Entwurf steht, können wir jedenfalls nicht zustimmen.“
Grüne und Linke beklagen Zeitdruck
Für Rico Gebhardt von der Linksfraktion bleibt vor allem hängen, dass Sachverständige Zweifel an der Verfassungskonformität bestimmter KI-Regelungen äußerten. „Auch aus Praxis-Sicht wird nicht deutlich, wie genau diese Befugnisse später technisch umgesetzt werden können, ohne dass sie in rechtliche Grauzonen kippen, technisch unmachbar sind oder einfach ins Leere laufen. Das kommt raus, wenn man alles auf einmal erreichen will, statt das Polizeirecht maßvoll zu entwickeln, nämlich am Maßstab der Grund- und Freiheitsrechte“, sagte Gebhardt auf netzpolitik.org-Anfrage.
Valentin Lippmann von den Grünen sieht in dem Entwurf einen „Frontalangriff auf unsere Freiheit“, der in Teilen nicht mal praxistauglich sei. Es sei deutlich geworden, dass die geplanten Befugnisse zur KI „deutlich über das Ziel hinaus schießen und den Boden unserer freiheitlichen Verfassung verlassen“. Um rechtssichere KI-Regeln zu schaffen, brauche der Landtag Zeit. Diese haben man angesichts der Frist des Verfassungsgerichtshofs und des Agieren des Ministeriums nicht. Lippmann warnt: „Wenn die Minderheitskoalition an ihrem Hauruck-Verfahren festhält, droht dem Freistaat ein weiteres verfassungswidriges Polizeigesetz und der Polizei fehlen weiterhin die Grundlagen, um auf die modernen Bedrohungen wie Drohnen zu reagieren.“
Diese Verfassungsmäßigkeit gerichtlich zu prüfen, ist mittlerweile nicht mehr so leicht möglich wie noch 2019. Für eine erneute Normenkontrollklage haben Grüne und Linke inzwischen zu wenig Abgeordnete. Das heißt: Es müssten sich vom Gesetz Betroffene finden, die einzelne Befugnisse gerichtlich überprüfen lassen.
Datenschutz & Sicherheit
Breakpoint: Who’s your Big Brother?
Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen.

Man muss sich die Gefangenen im Panopticon als glückliche Menschen vorstellen. Dafür bedarf es nur einer kleinen Anpassung: Der Wärter, der vom Turm in der Mitte des Gefängnisses alle Insassen jederzeit beobachtet, wird abgeschafft. Stattdessen müsste dafür gesorgt werden, dass sich alle Insassen jederzeit gegenseitig beobachten können.
Sicher würden sie sich mit dem Wissen, unter ständiger Überwachung zu stehen, nach wie vor unwohl fühlen. Der Gedanke aber, dass sie selbst ja auch andere überwachen können, würde ihr mulmiges Gefühl übertünchen. Denn es ist zwar überaus unangenehm, einen Blockwart zu haben – dafür aber umso erfreulicher, selbst einer zu sein.
Warum also nicht allen eine Freude und jeden zum Spitzel der anderen machen?
Überwache deinen Nächsten
Dieser Philosophie folgen Meta und Amazon anscheinend in jüngster Vergangenheit verstärkt.
Vor einigen Tagen brachte Meta seine „Smart Glasses“ in neuem, modischem Design auf den Markt. Die Brillen haben integrierte Kameras und Erkennungssysteme, mit dem die Träger:innen unbemerkt Aufnahmen von anderen Menschen in ihrer Umgebung machen können.
Und Amazon stellte vor Kurzem neue Überwachungskameras vor. Die „Klingelkameras“ ermöglichen es Nutzer:innen, die Umgebung vor ihrem Hauseingang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu filmen.
Damit verfestigen die Konzerne eine neue Art der Überwachung, bei der nicht ein Staat oder Unternehmen direkt überwachen, sondern Menschen sich gegenseitig ausspähen – unbemerkt und jederzeit.
Deine Daten landen bei der Polizei.
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Die Unternehmen versprechen dabei einen jeweils besonderen Mehrwert. Ring Kameras sollen beim Auffinden eines in der Nachbarschaft entlaufenden Hundes helfen. Und seine Brille bewirbt Meta damit, dass die integrierte Kamera viel einfacher anzuwenden sei, als das Smartphone in der Hand zu halten. Zudem verfüge sie über eine Objekt- und Gesichtserkennung, was die Orientierung im Alltag erleichtern soll. (Menschen haben eine implementierte Objekt- und Gesichtserkennung, und zwar in der Großhirnrinde. Aber gut.)
Besonders perfide an den neuen Modellen der Meta-Brillen ist, dass sie kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden sind und es auch – wenn überhaupt – nur schwer zu erkennen ist, ob sie gerade filmen.
Produkte wie Meta-Brillen und Klingelkameras führen so einen Zustand konstanter Überwachung herbei, bei dem niemand mehr weiß, wann er wo von wem aufgezeichnet wird. Und zwar nicht von der Polizei oder einer privaten Sicherheitsfirma, sondern von den eigenen Nachbarn, den eigenen Freunden, vom eigenen Partner, beim Spazierengehen auf der Straße, beim Einkaufen im Supermarkt, beim betrunkenen Feiern im Club, beim Spielen auf dem Schulhof oder beim Geschlechtsverkehr im eigenen Bett.
Jeder will Big Brother sein
Es scheint widersinnig, dass so viele Menschen Systeme befürworten, die sie selbst in den intimsten Momenten beobachten und aufzeichnen können. Zumal sie selbst ständig beobachtet werden, wenn derartige Systeme massentauglich werden. Dennoch verwundert es nicht, dass so viele Menschen Meta-Brillen und Co. nutzen. Denn niemand möchte überwacht werden, aber jeder will selbst Big Brother sein.
Dabei ist diese Form der Überwachung von Gleichen durch Gleiche nicht so neu. Schon immer waren Überwachungssysteme darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, andere auszuspionieren und zu überwachen, obwohl sie selbst kaum Teil des Machtapparats waren. Das war auch eine zentrale Idee bei der philosophischen Entwicklung des Panopticons, das Gefängnis und Strafe „demokratisieren“ sollte.
Eines aber unterscheidet Denunzianten, Blockwarte und Spitzel von Besitzern einer Klingelkamera und Nutzer:innen von Meta-Brillen: Erstere wissen, dass ihr Handeln einem größeren System der Überwachung dient. Viele Nutzer:innen von Meta-Brillen und Klingelkameras scheinen hingegen zu glauben, die Überwachungsgeräte nur für ihren eigenen Mehrwert zu nutzen.
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Dabei kaufen wir den Überwachungskonzernen nun lediglich die Drecksarbeit ab – und zwar buchstäblich zum Preis von 400 Euro für eine Meta-Brille. Unter Anleitung der Konzerne, die allzu gerne alles über uns wissen wollen, bauen wir uns nun unsere eigene Überwachungsstruktur, mit der wir uns gegenseitig ausspionieren. Im Gegenzug bekommen wir selbst ein bisschen Macht über die Menschen um uns herum.
Überwachung, um zu überwachen
Doch immer, wenn man von Überwachung spricht, ist jemand nicht allzu weit, der verkündet, er habe „habe ja nichts zu verbergen“. Solche Menschen kann man auch mit dem Argument, dass die Konzerne die gesammelten Daten weiterverarbeiten und dabei auch allzu gerne mit Exekutivbehörden zusammenarbeiten, nicht von der Gefährlichkeit derartiger Überwachungssysteme überzeugen. Das Problem ist hier jedoch nicht die Privatsphäre des Nutzers, der sie kauft, sondern die völlige Verletzung der Privatsphäre jeder einzelnen Person in seiner Umgebung. Ob man sich hier überwachen lässt oder nicht, das entzieht sich völlig dem Einfluss Einzelner, anders als etwa bei dem eigenen Gebrauch eines Smartphones oder digitaler Dienste.
George Orwell schrieb in seinem Roman „1984“ „Das Ziel von Verfolgung ist die Verfolgung. Das Ziel der Folter ist Folter. Das Ziel der Macht ist Macht.“ Und das Ziel von Überwachung ist häufig die Überwachung selbst. Überwachung gibt zuallererst denjenigen Macht, die von der Überwachung profitieren – und zwar weit mehr als jenen, die die Überwachung ausüben.
Was die Konzerne mit den gesammelten Daten genau anstellen, ist weitgehend unklar. Früher oder später werden sie diese Daten weiterverarbeiten – sei es zur Personalisierung von Werbung, dem Training hauseigener KI-Systeme oder zum Weiterverkauf an andere private oder staatliche Überwachungsdienste.
Ich will nicht in einem Zustand konstanter Überwachung leben, auch dann nicht, wenn ich selbst Menschen überwachen „darf“. Ich will mich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne Angst zu haben, ständig gefilmt zu werden – egal ob von Überwachungsbrillen oder Klingelkameras. Das Panopticon ist Teil einer Philosophie, bei der konstante Überwachung – richtigerweise – als Teil einer Bestrafung betrachtet wird.
Die Überwachungsinteressen von Konzernen und die Machtfantasien derjenigen, die ihnen dabei helfen, sie zu verfolgen, stellen einen tiefen Einschnitt in unser aller Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit dar. Diese neue Form der Überwachung hat das Ziel der Überwachung selbst – und wer sich heute eine Meta-Brille kauft, macht sich zu ihrem Komplizen.
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Datenschutz & Sicherheit
Heimliche Überwachung: Regierung bricht ihr Schweigen bei stillen SMS
Nachdem das Bundesinnenministerium (BMI) die statistischen Daten zur digitalen Überwachung in den vergangenen Jahren schrittweise vollständig als geheim eingestuft und der Öffentlichkeit entzogen hatte, macht die Bundesregierung nun wieder Angaben zum Versand sogenannter stiller SMS. Aus einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion geht zumindest hervor, wie häufig die Bundespolizei dieses Instrument zuletzt genutzt hat. Die neuen Zahlen lüften den Vorhang der Geheimhaltung ein Stück weit und verweisen zugleich auf einen historischen Tiefstand dieser klassischen Überwachungsmethode.
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Bei stillen SMS handelt es sich um Kurznachrichten, die auf dem Zieltelefon nicht angezeigt werden. Der Nutzer bemerkt nichts, das Mobiltelefon meldet sich beim Empfang aber unsichtbar an der eingebuchten Funkzelle zurück und erzeugt so Verbindungsdaten beim Netzbetreiber. Ermittler können dadurch den ungefähren Standort bestimmen und Bewegungsprofile erstellen. Noch 2023 sorgte die Bundesregierung für Kritik, als sie die Statistiken hierzu vollständig in den geheimen Anhängen des Bundestags verschwinden ließ.
Historischer Rückgang
Die nun veröffentlichten Zahlen legen nahe, dass die Bedeutung dieser „Stealth Pings“ schwindet. Im zweiten Halbjahr 2025 versandte die Bundespolizei nur noch 6605 stille SMS in strafprozessualen Ermittlungsverfahren.
Zum Vergleich: 2021 verschickte die Bundespolizei noch 47.951 Ortungs-SMS, 2022 immerhin 19.703 sowie weitere 1360 über externe Dienstleister. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte 2021 noch 68.152 und 2022 rund 51.950 stille SMS eingesetzt. Die jetzige Auskunft enthält für das zweite Halbjahr 2025 keinerlei Angaben mehr dazu. Entweder wird das Mittel nicht mehr genutzt, statistisch nicht mehr erfasst oder die Geheimhaltung trifft für das BKA nach wie vor zu. Das Innenressort lässt nur durchblicken, dass das BKA keinen einzigen möglicherweise Betroffenen über so eine Ortung informiert hat.
Der Einbruch spricht dafür, dass die Behörden ihre Überwachungsmethoden verändert haben. Modernere und wesentlich tiefgreifendere Instrumente bleiben ohnehin weiter unter Verschluss.
Wer etwa wissen will, wie häufig Bundesbehörden Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder für Online-Durchsuchungen eingesetzt haben, erhält so kaum Informationen. Im öffentlichen Teil der Antwort räumt das BMI nur ein, dass die Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 jeweils eine Quellen-TKÜ und eine Online-Durchsuchung an je einem Gerät durchgeführt hat. Die technische Umsetzung erfolgte durch das BKA. Die Generalbundesanwaltschaft verzeichnete im selben Zeitraum in acht Ermittlungsverfahren insgesamt 23 Anordnungen, von denen 15 umgesetzt wurden. Die Länder sind bei der einschlägigen Nutzung von Staatstrojanern auskunftsfreudiger.
Geheimhaltung bleibt die Regel
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Der IMSI-Catcher, mit dem Identifikationsnummern und Standorte von Mobiltelefonen erfasst werden können, taucht im öffentlichen Teil der Antwort auf: Die Bundespolizei setzte ihn im zweiten Halbjahr 2025 noch 15-mal ein, nach 44 Einsätzen im Jahr 2021. Das BKA führte im gesamten vorigen Jahr 75 Maßnahmen mit IMSI-Catchern durch.
Sobald die Fragen technische Details betreffen wie eingesetzte Hard- und Software für IMSI- und WLAN-Catcher, stille SMS oder sogenanntes IP-Catching, verweist die Regierung erneut auf die Geheimschutzstelle des Bundestags. Für die Geheimdienste des Bundes bleiben entsprechende Angaben aus Sicherheitsgründen grundsätzlich in den öffentlichen Angaben außen vor.
Die teilweise Rückkehr zur Transparenz bei den stillen SMS ist zwar ein kleiner Erfolg für die parlamentarische Kontrolle. Sie ändert aber nichts daran, dass die Geheimhaltung bei moderner IT-Überwachung inzwischen zur Regel geworden ist.
(nen)
Datenschutz & Sicherheit
Gefilmt, bestraft, zum Schweigen gebracht: Wie russische Überwachungssoftware die georgische Zivilgesellschaft unterdrückt
Mitte März 2025 erhält Nino einen Anruf vom Gericht. Der Assistent eines Richters am Stadtgericht von Tiflis erklärt der georgischen PR-Dozentin in ihren Vierzigern, sie sei zu einer Anhörung vorgeladen. Der Grund: Nino habe zweieinhalb Monate zuvor eine Straße in der georgischen Hauptstadt blockiert.
Der Anruf überrascht Nino. Zwar hat sie tatsächlich gegen die mutmaßliche Manipulation der letzten Wahlen und die Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche protestiert. Und sie wusste schon lange, dass die Umgebung bei den Protesten rund um das georgische Parlament mit Überwachungskameras übersät ist. Allerdings hatte sie das Überwachungssystem nicht für so effektiv gehalten, dass sie leicht zu identifizieren wäre.
Bei der Anhörung einige Tage später sieht sie Videoaufnahmen, die sie bei der Demonstration zeigen – aufgenommen von eben jenen Überwachungskameras rund um das Parlament. Auf dem Video ist zu sehen, wie sie versucht, eine Straße zu überqueren, während ihr andere Demonstrant*innen von der gegenüberliegenden Seite entgegenkommen. Nino wird vorgeworfen, eine Straßenblockade initiiert zu haben.

Das System hatte sie mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware identifiziert und als unrechtmäßige Demonstrantin registriert – die Geldstrafe beläuft sich auf 5.000 Georgische Lari, umgerechnet etwa 1.620 Euro. Doch schickt ihr das Gericht den Bußgeldbescheid nie zu. Stattdessen werden fünf Monate später Ninos Bankkonten gesperrt. Sie ist gezwungen, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um die Geldstrafe zu begleichen. Erst einige Wochen später werden ihre Konten wieder freigegeben und Zahlungen gehen regulär ein und ab.
Ähnlich wie viele andere Betroffene in Tiflis kann sich Nino das Risiko weiterer Bußgelder nicht leisten, demonstrieren geht sie deshalb kaum noch. Ihr Fall entspricht dem vieler Menschen in Georgien, die seit 2025 nicht mehr an Demonstrationen gegen die Regierungspartei „Georgischer Traum“ teilnehmen. Die Partei ist seit 2012 an der Macht und wird hinter den Kulissen von ihrem Gründer Bidzina Iwanischwili gesteuert – einem Milliardär, der sein Vermögen im postsowjetischen Russland gemacht hat. Die erst kürzlich eingeführten Überwachungstechniken, zu denen Gesichtserkennungssoftware und ein umfangreiches Netzwerk aus KI-gestützten Kameras gehören, ermöglichten das, was physische Gewalt allein nicht vermochte: Den Behörden gelang es, die Protestbewegung zu brechen – indem sie Druck und Angst verbreiteten.
Von der EU-Kandidatur zu autoritärer Unterdrückung
2023 erhielt Georgien den Status als EU-Beitrittskandidat – ein Meilenstein, der für die meisten Menschen in Georgien weit mehr bedeutet als eine diplomatische Formalität: Die mögliche EU-Mitgliedschaft repräsentiert einen Weg in Richtung institutioneller Reformen, rechtlichen Schutzes und wirtschaftlicher Integration – und einen strukturellen Ankerpunkt gegen den Einfluss eines mächtigen und feindseligen Nachbarn. Die Meinungsfreiheit ist bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten garantiert, sowohl gesetzlich als auch im täglichen Leben.
Nach den mutmaßlich manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 gehen viele Menschen in Georgien auf die Straße. Sie protestieren ununterbrochen für mehr als anderthalb Jahre. Das Europäische Parlament fordert eine Wiederholung der Wahl. Als Reaktion darauf verkündet Georgiens Premierminister Irakli Kobakhidze, seine Regierung werde den EU-Beitrittsprozess bis 2028 aussetzen. Dieser Schritt wird mehrheitlich als verfassungswidrig angesehen, da die georgische Verfassung alle öffentlichen Stellen ausdrücklich dazu verpflichtet, den Beitritt zu befördern. Zudem unterstützen 86 Prozent der Menschen in Georgien laut einer Umfrage von 2023 den Beitritt.
Je länger die Proteste anhalten, desto mehr Rechte verlieren die Demonstrierenden: Während 2023 Versammlungen ohne Genehmigung organisiert werden durften und die Meinungsfreiheit garantiert war, gilt im Jahr 2024 schon das Verhüllen des Gesichts als Ordnungswidrigkeit, und die Strafe für das Blockieren einer Straße steigt von 500 auf 5.000 GEL. Zwei Jahre später werden beide Handlungen zu Straftaten erklärt, und selbst das Versammeln auf einem Gehweg erfordert nun eine staatliche Anmeldung. Seit 2026 steht es zudem unter Strafe, die Regierung als illegitim zu bezeichnen oder sie online mit Ausdrücken zu kritisieren, die als beleidigend erachtet werden könnten. Transparency International kommt zu dem Schluss, dass „die vom ‚Georgischen Traum’ geänderten Gesetze die durch die georgische Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit faktisch abgeschafft haben“.

Shako, eine Beamtin und Demonstrantin, die die repressiven Maßnahmen des Staates entschieden ablehnt, kommentiert: „Sie können den Protest nicht aus den Köpfen der Menschen verbannen – also versuchen sie, ihn von den Straßen zu verbannen.“
Für Nino hat die Geldstrafe für ihre angebliche Straßenblockade Auswirkungen, die ihr gesamtes Leben beeinflussen: „Jetzt gehe ich praktisch nicht mehr nach draußen – ich gehe nur noch zu den Demonstrationen.“ Damit meint sie die Versammlungen am Samstag, die jeweils ein spezifisches Thema adressieren. Sie unterscheiden sich von den allgemeinen Rustaveli-Protesten, die nach der Allee benannt wurden, auf der sich die Menschen täglich vor dem Parlamentsgebäude versammeln. „Ich habe das Geld [für die Strafe] innerhalb einer halben Stunde per Crowdfunding aufbringen können – aber was ist mit jemandem, der nicht über die gleichen Kontakte verfügt wie ich? Ich wollte andere nicht in eine Lage bringen, in der sie mich ständig unterstützen müssten. Also habe ich aufgehört, zu den Rustaveli-Protesten zu gehen.“
Ähnlich geht es Luka. Vor den Repressalien nahm das Leben des Winzers in seinen späten Zwanzigern einen typischen Weg: Weinfeste, sein Freundeskreis, ganz normale Wochenenden. Der Wendepunkt kam, als er mit ansehen musste, wie ein Polizist bei einem Angriff auf eine Demonstration einem Freund von ihm die Knochen brach. Danach war sein Leben nicht mehr dasselbe.
Luka ist seit November 2024 regelmäßig bei den Protesten dabei und hat bereits drei Bußgeldbescheide für Straßenblockaden erhalten. Im georgischen System werden die Bescheide allerdings nicht unmittelbar zugestellt: Die Briefe treffen erst Wochen oder Monate später ein. Bis dahin haben die Schulden bereits eine automatische Kontosperre ausgelöst. Für Luka bedeutet das, dass sein Konto jederzeit konfisziert werden kann. „Jetzt habe ich drei Strafzahlungen am Hals. Jeder Bescheid, der eintrifft, jede Beschwerde, die ich einreichen muss, jeder Anruf von einer unbekannten Nummer bereitet mir bis heute einen enormen Stress. Meine Lebensqualität verschlechtert sich mit jedem Tag, an dem sie [der Georgische Traum] an der Macht bleiben“, erläutert er.
Da sein eigenes Konto jederzeit gesperrt werden könnte, fängt Luka an, die Konten anderer Personen für Zahlungen zu nutzen. Geld auf seinem eigenen Konto anzusparen, ist nicht mehr möglich. Die psychischen Folgen wiegen allerdings schwerer, erklärt er.
Bis Dezember 2024 weiten sich die Proteste auf Dutzende Städte in Georgien aus; viele lokale Medien bezeichnen sie als die größten Demonstrationen seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1990. Die Regierung reagiert mit Brutalität: Die Polizei setzt Wasserwerfer und Gummigeschosse ein, um die Demonstrierenden zu unterdrücken, während physische Angriffe sowohl durch Ordnungskräfte als auch durch regierungsnahe „Tituschki“ (Söldner) dokumentiert sind.
Die Ombudsstelle erfasst 282 Fälle von körperlicher Misshandlung durch die Ordnungskräfte. Allein im November und Dezember 2024 werden mindestens 486 Menschen festgenommen. Dennoch kehren die Menschenmengen immer wieder zurück und verbringen selbst Weihnachten und Silvester auf der Straße. Es entstehen thematisch fokussierte Proteste unter der Anleitung von Lehrkräften, Kunstschaffenden, Sportler*innen und medizinischem Fachpersonal, die sich auf insgesamt 37 der 55 Städte in Georgien und mehr als 40 Städte im Ausland ausbreiten. Die Gewalt schreckt sie nicht ab.




Doch dann beginnen die Identifizierungen, und die ersten Bußgelder werden verhängt. Bis März 2025 erhalten die Demonstrierenden nach Angaben der Georgian Young Lawyers Association, dem Verband junger Anwält*innen in Georgien, insgesamt Strafen in Höhe von mindestens 2 Millionen GEL (rund 640.000 Euro). Schlagartig sind die Behörden in der Lage, Teilnehmende der Demonstrationen präzise zu identifizieren und nur wenige Wochen später vor Gericht zu bringen. Zunächst verstehen die Menschen nicht, wie sie so leicht ausfindig gemacht werden konnten. Die Antwort darauf war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren vorbereitet.
Die Macht russischer Überwachungssysteme
Der georgische Überwachungsapparat entstand nicht aufgrund der Proteste von 2024. Nika Simonishvili, ein Anwalt, der Dutzende Fälle im Kontext der georgischen Proteste vor Gericht betreut hat, erfuhr nur zufällig von der Gesichtserkennungssoftware: „Während einer Verhandlung ist es einer Staatsanwältin herausgerutscht: ‚Wir benutzen Künstliche Intelligenz.‘ Die andere Vertreterin griff sie sofort am Arm: ‚Hör auf, sei still‘, sagte sie zu ihr. Daraufhin erklärte die Staatsanwältin: ‚Wir nutzen ein spezielles Programm‘“, erinnert sich Simonishvili.
Das „spezielle Programm“, das die Staatsanwältin versehentlich erwähnte, nennt sich Polyface. Seit 2013 besteht ein Vertrag zur Nutzung des Gesichtserkennungssystems zwischen dem georgischen Innenministerium und Papillon AO, einem Unternehmen mit Sitz in Moskau. Papillon AO wurde von der Schweiz, der Ukraine, Japan und den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt. Seine Dienste werden in erster Linie von russischen Strafverfolgungsbehörden und von Staaten eingesetzt, die von Russland kontrolliert werden – darunter Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Belarus.
2008 war Russland, das Georgien nun also durch seine Überwachungstechnologien unterstützt, während eines fünftägigen Kriegs in das Land eingefallen und hatte anschließend die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien zu unabhängigen Staaten erklärt – eine Position, die von der internationalen Gemeinschaft nie anerkannt wurde. Seitdem sind russische Truppen in den Gebieten stationiert. Fast zwei Jahrzehnte später kontrolliert Moskau noch immer rund 20 Prozent des georgischen Staatsgebiets, und die sogenannten Verwaltungslinien, die das besetzte vom unbesetzten Georgien trennen, fungieren in der Praxis als eine lebendige und sich schleichend verschiebende Grenze.
Das Überwachungssystem wurde in den vergangenen elf Jahren fünf Mal aktualisiert und erhielt im Oktober 2024 eine unbefristete Lizenz. Laut einem Vertrag über ein Update aus dem Jahr 2018 sollen die Mitarbeitenden des georgischen Ministeriums direkt von russischem Personal geschult worden sein. Nach wie vor unterliegt eine Kernkomponente der staatlichen Sicherheitsinfrastruktur von Georgien der gesetzlichen Zuständigkeit des besetzten Gebiets. Das bedeutet, dass Papillon AO – wie jedes andere in Georgien aktive russische Unternehmen – nach russischem Recht verpflichtet ist, auf Verlangen mit russischen Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten.

Automatisierte Repression
Mehrere Demonstrierende, die für diese Reportage interviewt wurden, haben sich während der Anhörungen zum ersten Mal in den Aufnahmen der Überwachungskameras gesehen und gaben zu, dass sie von der Präzision des Systems schockiert waren. „Ich bezeichne diese Kameras immer als ‚Seelenleser‘“, erklärt Simonishvili. „Dieser Zoom, den sie haben…“
„Levani (eine Freundin von mir) befand sich kaum am Rand des Bildausschnitts, aber die Kamera hatte so stark herangezoomt, dass jeder Gesichtsausdruck, jedes Lächeln sichtbar war. Das war unvorstellbar“, beschreibt Elene die Aufnahmen. Sie ist Forscherin, die sich mit Themen der Zivilgesellschaft beschäftigt und ein Jahr lang im Auftrag der Demonstrierenden die Aufnahmen von Protesten ausgewertet hat. Nino erinnert sich an einen Clip, der sich weit verbreitet hatte – die Kamera war so hochauflösend, dass der Text auf einem Blatt Papier in der Hand einer demonstrierenden Person vollständig lesbar war. In einem anderen Video war der Text auf dem Bildschirm eines Handys zu erkennen, den gerade jemand tippte.

Durch die Linse des Systems
Polyface 3.7.0, das neueste System-Update, das das georgische Innenministerium erworben hat, wurde Anfang Juni 2025 installiert. Zu diesem Zeitpunkt haben die massenhaften Identifizierungen aus der Ferne und die Ahndung von Verstößen bereits begonnen. Polyface basiert auf einem Deep-Learning-Algorithmus zur Bilderkennung, der von 3DiVi entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um ein weiteres russisches KI-Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Nowosibirsk hat und von einem russischen Staatsfonds für Risikokapitalanlagen unterstützt wird. Die Technik hinter Polyface 3.7.0 macht selbst bei schlechten Lichtverhältnissen hochauflösende Aufzeichnungen von großen Menschenmengen und kann individuelle Gesichter selbst unter Masken oder bei teilweiser Bedeckung identifizieren.
Aus der Ausschreibung geht hervor, dass das georgische Ministerium ausdrücklich Lizenzen für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer*innen angefordert hat; bis 2025 war das System auf 30 gleichzeitige Nutzer*innen begrenzt. Diese Änderung impliziert einen gestiegenen Bedarf zur Überwachung von Demonstrationen seitens des Ministeriums.
Um Gesichter mit Identitäten abzugleichen, nutzt das System die „Unified Information Bank“, eine Datenbank, die Zugriff auf Fotos aus dem georgischen Melderegister bietet. Die Software kann zudem Suchvorgänge anhand von zusätzlichen Bildern aus sozialen Medien und anderen externen Quellen durchführen, die dem System eingespeist werden – eine Funktion, die das Ministerium 2024 angefordert hat. Das neue Feature deutet auf einen Einsatz des Systems zur plattformübergreifenden Überwachung hin.
Durch den Abgleich von zuvor nicht veröffentlichtem Videomaterial der Überwachungskameras mit den Spezifizierungen der Ausschreibung seitens der georgischen Regierung und den öffentlich zugänglichen Unterlagen von Polyface können drei Einsatzmöglichkeiten der Software identifiziert werden:
- Automatisierte Identifizierung: Polyface scannt eine Live-Übertragung der Überwachungskameras, wählt jedes suchbare Gesicht in der Menschenmenge aus und setzt es für einige Sekunden in den Fokus – lang genug, um ein Foto abzuspeichern, mit dem die Person identifiziert werden kann. Anschließend wechselt das System zum nächsten Gesicht. Dieser Vorgang läuft kontinuierlich ab, ohne dass ein Mensch die Kamera bedient.
- Gesteuerte Suche: Die manuelle Steuerung einer Kamera wird von einem Menschen übernommen: Die Person richtet die Kamera auf ein Gesicht, zoomt heran und gleicht das Bild des Gesichts in Echtzeit mit der Datenbank ab. Der Vertrag von 2018 sieht vor, 30 individuellen Nutzer*innen gleichzeitig Zugang zu geben. Der Vertrag von 2024 hebt diese Nutzungsbeschränkung auf.
- Warnmeldungen zu Zielpersonen: Eine Liste von Personen von Interesse – Aktivist*innen, Organisator*innen von Protesten, Demonstrant*innen, die mit Bußgeldern belegt wurden, oder Personen, die bei früheren Razzien identifiziert wurden – wird vorab in das System geladen. Wenn eine Kamera eine Zielperson von dieser Liste entdeckt, markiert Polyface die Person sofort. Diese Funktion ist seit der ursprünglichen Anschaffung im Jahr 2013 Teil des Systems.

Im ersten Videoclip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.

Im zweiten Videoclip bewegt sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch und verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern – wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.
Beide Vorgänge entsprechen den dokumentierten Fähigkeiten von Polyface; es gibt keinen technischen Grund, der verhindern würde, dass sie parallel auf verschiedenen Kameras oder zu unterschiedlichen Zeiten ablaufen.
Unterdrückung durch Unsicherheit
Elene hat erlebt, wozu die Kameras fähig sind. Dass die Behörden im Nachhinein Aufnahmen von dem Zeitraum durchforsten könnten, zu dem sie an Protesten teilgenommen hat, lässt sie nicht mehr los. Eine Geldstrafe kann jeden Moment eintreffen – eine weitere Belastung, zusätzlich zu ihrer Erwerbslosigkeit und allem anderen, mit dem ihre Familie zu kämpfen hat.
Schon früh richten Aktivist*innen Hilfsfonds ein: Menschen spenden Geld, die Fonds begleichen die Strafzahlungen, und der Protest kann weitergehen. „Anfangs fühlte sich ein Bußgeld fast wie ein Abzeichen an – die Leute sammelten Geld für einen, es herrschte Solidarität“, sagt Elene. Dann konfisziert die Regierung die Konten und die Demonstrierenden sind wieder auf sich gestellt. „Ich habe diese Zeit genau beobachtet. Manche Menschen konnten überhaupt kein Geld aufbringen – Leute in Rente, Barkeeper*innen, Arbeiter*innen, Menschen, die von Sozialhilfe leben. Am Ende nahmen manche von ihnen Kredite auf.“
Da die Bußgelder erst Wochen oder sogar Monate später eintreffen, wird den Teilnehmenden klar, dass das Demonstrieren keine zeitlich begrenzte Handlung mehr ist. Sie wird zu einem permanenten, stets durchsuchbaren Datensatz innerhalb der Überwachungsinfrastruktur. „Die Software identifiziert nicht nur den Menschen – sie kann seine komplette Protestgeschichte rekonstruieren: wann jemand angekommen ist, wie lange die Person blieb, wie oft sie zurückkam. Sobald jemand bei einer Demonstration identifiziert wurde, kann das System ihn bei jeder anderen Veranstaltung mit Videoüberwachung ausfindig machen“, erklärt Giorgi Lubaretsi, ein georgischer Cybersicherheitsexperte.
Der Abschreckungseffekt zeigt Wirkung
Elene stellt fest, dass ihr Wissen darüber, wie leistungsfähig die Kameras sind, einen Einfluss darauf hat, wie sie sich durch die Stadt bewegt. „Ich bin schon lange nicht mehr durch das Parlamentsviertel gelaufen, nicht einmal bei Tageslicht. Die Dichte an Kameras dort ist enorm, deshalb nehme ich einen längeren Weg zur Arbeit. Einmal war die Straße wegen der Proteste bereits gesperrt, und ich habe aus Angst trotzdem den Tunnel genommen, um hinüberzukommen“, sagt sie und fügt hinzu: „Ich habe meine Kommunikation auf Facebook komplett eingestellt. Alles läuft jetzt über Signal. Ich spreche kaum noch mit jemandem auf öffentlichen Plattformen.“

Mehrere Demonstranten berichten, wie sie aus Angst vor einer Identifizierung aufgehört haben, Parolen zu skandieren, Trillerpfeifen zu benutzen, Plakate hochzuhalten, Fotos zu machen oder sogar auffällige Kleidung zu tragen.
„Ich wurde paranoid. Sobald ich das Haus verließ, verdeckte ich mein Gesicht. Ich trug unauffällige Kleidung und hatte trotzdem das Gefühl, identifiziert werden zu können“, beschreibt die 22-jährige Tamuna, eine Studentin und regelmäßige Demonstrantin, ihre damaligen Gefühle. „Keine Trillerpfeifen mehr, keine Plakate mehr. Ich vermied es, mit bestimmten Leuten zu sprechen oder in ihrer Nähe zu stehen – solche, von denen ich dachte, dass der Staat sie im Auge hat. Ich ging auch nicht mehr zu den Demonstrationen, weil an den Kreuzungen, an denen die Demonstrationszüge vorbeikamen, mittlerweile zu viele Kameras installiert waren. Ich meide diese Gegend immer noch, selbst bei Tageslicht.“

Die Masken, die Demonstrierende zum Schutz vor den Überwachungskameras vermehrt trugen, fangen an, die Demonstration anonymer zu machen. Die Teilnehmenden können in der Menge nicht mehr ihre Freund*innen ausmachen. Die Maßnahme, die eigentlich dem Eigenschutz dienen sollte, sorgt selbst für Beunruhigung. „Als alle anfingen, Masken zu tragen, bekam ich auf dem Rustaveli-Platz Angst. Man sieht keine Gesichter mehr, man verliert den Kontakt, man erkennt die Leute nicht mehr. Das ist sehr belastend“, sagt Nino.
Die abschreckende Wirkung der intensiven Überwachung führt zu einer geringeren Bereitschaft der Menschen, an den Protesten teilzunehmen. „Das Ausmaß hat sich enorm verändert“, bestätigt Nino. „Als dann auch noch die Gelder beschlagnahmt wurden und keine Hoffnung mehr auf Hilfe bestand, kamen weitaus weniger Menschen auf die Straße.“
Tamuna blickt zurück auf ihren Optimismus zu Beginn der Proteste: „Ich hatte das Gefühl, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen – das hatte für mich eine enorme Bedeutung. Ich habe fünf Tage pro Woche an den Protesten teilgenommen, ohne Ausnahmen.“ Doch der Einsatz des Überwachungssystems bringt eine drastische Änderung mit sich: „Als ich hörte, dass das Gericht Kameraaufnahmen nutzt, um Personen zu identifizieren, war meine erste Reaktion Wut. Wut darüber, beobachtet zu werden und ungerecht bestraft zu werden. Dann setzte allmählich die Angst ein. Ich änderte meinen Weg zu den Protesten. Ich begann, mein Gesicht zu verhüllen. Dann wurde auch das Verhüllen des Gesichts unter Strafe gestellt. Ich wollte die Strafen vermeiden, ich musste sie vermeiden. Diese Angst war einer der Hauptgründe, warum ich aufhörte, hinzugehen. Es war nicht meine Entscheidung.“
Elene beschreibt die Schuldgefühle, die darauf folgten: „Als ich aufhörte, zu den Demonstrationen zu gehen, schämte ich mich, als hätte ich mich wie ein feiges Kind verhalten. Anfangs konnte ich nicht einmal mit Freund*innen darüber sprechen.“
Der Beamte Shako erlebte ein ähnliches Trauma. Als das Blockieren von Straßen oder Gehwegen zu einer Straftat wurde und er hört, dass Kameras mit Gesichtserkennungssoftware die Demonstrierenden identifizierten, fällt seine Entscheidung schnell. Mit drei kleinen Kindern zu Hause kann er nicht länger das Risiko rechtfertigen, durch eine Verhaftung möglicherweise länger von ihnen getrennt zu werden.
Erekle, ein Lehrer aus Tiflis, ergänzt das Bild einer sich wandelnden Stimmung unter den Demonstrierenden. „Monatelang war ich fast jeden Tag dabei. Jetzt gehe ich nur noch selten“, sagt er. „Als das Blockieren der Straße unter Strafe gestellt wurde, bin ich auf den Gehweg ausgewichen. Als das Gesetz gegen Demonstrationen auf Gehwegen kam, habe ich mich noch weiter zurückgezogen. Es fühlt sich an wie ein Rückzug im Krieg. Aber das ist nicht das Ende der Schlacht. Sie [die Regierung] haben es immer noch nicht geschafft, das Feuer zu löschen.“

Die moralische Distanz zwischen jenen, die es weiterhin riskieren, an den Protesten teilzunehmen, und jenen, die es sich nicht mehr leisten wollen oder können, wird dabei immer größer. Seit mehr als anderthalb Jahren ist diese Situation für viele Menschen in Tiflis der Alltag.
Luka, der Winzer, geht immer noch regelmäßig zu den Protesten und ist wütend auf Menschen wie Nino, die damit aufgehört haben. „Ehrlich gesagt bin ich überrascht von Leuten, die wegen der Bußgelder nicht mehr hingehen. Hätten sie sich damals nicht einschüchtern lassen, als Masken noch erlaubt waren [um Kameras zu vermeiden], das Rumstehen auf den Gehwegen noch erlaubt war und es noch tausend Auswege gab, stünden wir heute stärker da.“
„Die Leute, die immer noch dort stehen, haben sich so weit von uns entfernt, sind so verletzt“, entgegnet Elene. Erekle fügt hinzu: „Das System verändert die Art und Weise, wie wir protestieren. Manchmal bremst es uns aus, spaltet uns oder versucht, die Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken. Die Gesellschaft zerbricht leichter als ein Pfirsich.“
Der demokratische Schein
Gesichtserkennungssysteme sind kein Alleinstellungsmerkmal autoritärer Staaten. Die gleiche Infrastruktur existiert in Städten überall in Europa und darüber hinaus. Der Unterschied liegt – fürs Erste – im politischen Willen. In Georgien führt er dazu, dass Proteste unterdrückt und zum Schweigen gebracht werden.
Eto Buziashvili, Forscher am Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council in Washington, USA, fügt dem Bild eine strategische Dimension hinzu: „Papillon ist ein zentraler Bestandteil der russischen Sicherheitsinfrastruktur. Die Integration dieser Art biometrischer Technologie aus Russland in die nationale Infrastruktur stellt ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit Georgiens dar. Der Einsatz feindlicher KI-Systeme ist ein Mechanismus zur langfristigen Dominanz der Informationsfreiheit von Bürger*innen eines anderen Landes.“
Buziashvili identifiziert zwei unterschiedliche Risiken: „Integritätsangriffe könnten darin bestehen, Software so zu programmieren, dass bestimmte Personen ‚ignoriert‘ werden – beispielsweise ausländische Geheimdienstmitarbeitende eines feindlichen Landes –, während gleichzeitig eine detaillierte Karte der Machtstrukturen im Gastland entsteht: von hochrangigen Beamt*innen bis zu bürgerlichen Aktivist*innen. Politische Dissident*innen können gleichzeitig gezielt ins Visier genommen werden.“
In diesem Fall ist der Einsatz importierter Technologie zur Beeinflussung der Regierungsgeschäfte nachvollziehbar. Buziashvili erinnert an den russischen Einmarsch in Georgien im Jahr 2008, als der georgische Internetverkehr über russische Server umgeleitet wurde – eine Taktik zur Isolierung der georgischen Regierung. „Wenn ein Gegner Zugang zu Datenbanken erhält, die für die Gesichtserkennung verwendet werden, kann er sie zur Erstellung von Geheimdienstprofilen nutzen. Es gibt einen tragischen Präzedenzfall: Als die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, erhielten sie auch Zugang zu den biometrischen Systemen, die die USA errichtet hatten, und nutzten sie, um ebenjene Afghan*innen zu identifizieren und ins Visier zu nehmen, die mit den Vereinigten Staaten zusammengearbeitet hatten.“
Elene hat Monate damit verbracht, das Filmmaterial aus den Überwachungskameras zu sichten. Ob russische Behörden tatsächlich auf die Daten zugreifen, ist bisher nicht bestätigt. Doch für sie reicht schon die Möglichkeit, um ihr Angst zu machen: „Der Gedanke, dass ein anderes Land – und ausgerechnet Russland – meine biometrischen Daten haben könnte. Ich weiß nicht, was sie damit anstellen werden. Wir schlagen denselben Weg ein wie Russland. Das Ziel dieser Art von totaler Kontrolle ist es, dass ein Mensch ständig Angst empfindet, dass in ihm bei jeder Handlung, selbst der legitimsten, das Gefühl aufkommt, etwas Illegales, Falsches, Ungerechtes zu tun.“
Die Geldstrafen sind nur der Anfang. Auf dem Bürgersteig zu stehen, ohne sich vorher bei der Regierung angemeldet zu haben, ist mittlerweile ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Der Preis für das Teilnehmen an einer Demonstration in Georgien wird nicht mehr mit Geld gebüßt, sondern mit Freiheit.
Was auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die fundamentalste Frage der postsowjetischen Zeit Georgiens: Welchen Weg will das Land einschlagen? Seit den frühen 1990er-Jahren, als das Land die Unabhängigkeit von der Sowjetunion errungen hatte, und seit der Rosenrevolution von 2003, die zum Rückzug des Präsidenten Eduard Schewardnades führte, wurde diese Frage nicht mehr so heftig diskutiert. Was die Kameras letztlich aufzeichnen, sind keine Unruhen. Es handelt sich um die Verteidigung des verfassungsmäßigen Rechts, zu fordern, dass Georgien an seiner europäischen Zukunft festhält, für die sich seine Bürger*innen ausgesprochen haben.
Auch nach fast 580 Tagen versammeln sich jeden Abend weiterhin Hunderte, wenn nicht Tausende, um auf der Rustaveli-Allee zu protestieren – und jede einzelne Person wird beobachtet. „Früher war ihre Kapazität begrenzt, sie konnten vielleicht 2.000 Menschen aktiv überwachen“, schätzt Nino. „Diese neuen Kameras geben ihnen unbegrenzte Kapazität. Selbst eine ‚unbedeutende‘ Person kann nun kostengünstig verfolgt werden. Das ist das Beängstigende daran: Es spielt keine Rolle mehr, wie harmlos dein Verhalten ist.“
Um die Demonstrierenden vor polizeilichen oder juristischen Maßnahmen oder Folgen zu schützen, wurden Namen und persönliche Details verändert, sodass sie nicht identifiziert werden können. Auch die Autor-Person benutzt aus Sicherheitsgründen ein Pseudonym. Dieser Bericht wurde im Rahmen des Algorithmic Accountability Reporting Fellowship der Organisation AlgorithmWatch erstellt. Eine englischsprachige Fassung findet sich hier.
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