Künstliche Intelligenz
Ottocast Mini Tube im Test: Android Auto und Carplay ab 40 Euro kabellos nutzen
Kompakt und schick: Mit dem Wireless-Adapter Ottocast Mini Tube gehört das Einstöpseln des Smartphones fürs Android Auto oder Carplay der Vergangenheit an.
Ständiges Einstöpseln des Smartphones nervt – vor allem, wenn das Auto weder kabelloses CarPlay noch Android Auto beherrscht. Genau hier setzt der Ottocast Mini Tube an: Der kompakte Adapter wandert in die USB-A-Buchse, per Zwischenstück klappt das auch an USB-C. Fortan übernimmt er die Funkverbindung zum Smartphone, das währenddessen in der Hosentasche bleiben darf. Auch optisch macht der runde Dongle aus Metall eine gute Figur. Ob er nicht nur schick aussieht, sondern auch im Alltag überzeugt, zeigt unser Test.
Design & Lieferumfang
Der Ottocast Mini Tube ist winzig: Gerade einmal 2,5 cm misst der runde USB-Dongle in Durchmesser und Länge. Mit seinem Metallknubbel und der geriffelten Oberfläche wirkt er hochwertig und schick – einmal in die Armaturen eingestöpselt, könnte man ihn glatt für einen Drehregler halten. In der Mitte sitzt eine einzelne LED. Damit ist er der mit Abstand schickste Adapter, den wir bisher getestet haben.
Verbunden wird das Gerät per USB-A-Stecker. Praktisch: Ein USB-C-Adapter liegt bei – falls das Fahrzeug nur den moderneren Anschluss bietet. Allerdings ragt der Dongle mit dem Adapter rund zwei Zentimeter weiter aus der Buchse, was je nach Auto unschön aussehen kann. In unserem Testwagen saß der Anschluss ohnehin in einem geschlossenen Fach hinter der Mittelkonsole – schade um die schicke Optik, die dort niemand zu Gesicht bekommt. Bei einem tief versenkten USB-A-Anschluss könnte es unter Umständen knifflig werden, den Adapter sauber einzustecken.
Eine winzige Bedienungsanleitung liegt ebenfalls bei. Leider nicht auf Deutsch: Nutzer müssen sich mit Englisch, Französisch oder Spanisch begnügen.
Ottocast Mini Tube Wireless CarPlay und Android Auto Adapter – Bilder
Einrichtung & Funktionen
Wir haben den Ottocast Mini Tube in einem Opel Astra K (Baujahr 2017) auf die Probe gestellt. Als Zuspieler dienten ein Honor Magic V3, ein Samsung Galaxy S23 sowie ein iPhone 12 Pro Max. Ob der eigene Wagen mitspielt, verrät die Kompatibilitätsliste auf der Produktseite des Herstellers. Mit BMW-Fahrzeugen ist der Adapter inkompatibel.
Ein wichtiges Detail vorab: Das Auto darf ab Werk kein kabelloses Android Auto oder Apple Carplay unterstützen – sonst verweigert der Dongle den Dienst. Brauchen würde man ihn dann ohnehin nicht. Das Fahrzeug muss definitiv aber über die kabelgebundene Variante von Carplay oder Android Auto verfügen, denn der Adapter fungiert als Platzhalter für das Smartphone am USB-Anschluss und stellt von dort die Funkverbindung her – rüstet die Schnittstelle aber nicht nach.
Die Inbetriebnahme geht simpel vonstatten. Sobald der Mini Tube im USB-Port steckt, signalisiert die LED unter dem Logo den Betriebszustand: Zunächst blinkt sie rot (Stromversorgung steht), dann blau (Kommunikation mit dem Auto läuft). Sobald die Bluetooth-Verbindung zum Handy steht, leuchtet sie dauerhaft blau. Anschließend baut der Dongle eine lokale WLAN-Verbindung zwischen sich und dem Smartphone auf. Praktisch: Erkennt das Infotainmentsystem den eingesteckten Adapter, liefert das Display prompt den Gerätenamen für die Bluetooth-Anbindung.
Bei Carplay flutscht das Setup auf Anhieb: Das iPhone war sofort gekoppelt, bei Folgeverbindungen stand Carplay nach knapp unter 30 Sekunden bereit. Mit Android Auto hakte es beim ersten Mal ein wenig – erst im zweiten Anlauf erkannten das Infotainmentsystem und der Adapter das Smartphone zuverlässig. Nicht verwirren lassen: Zu Beginn zeigt das Infotainment noch ein Carplay-Logo, steht die Verbindung zu Android Auto, wird daraus auch das entsprechende Logo.
Praktisch: Der Dongle merkt sich die beiden zuletzt verbundenen Smartphones. Wer sich das Auto teilt, muss also nicht jedes Mal neu koppeln. Sind beide Handys gleichzeitig an Bord, ist allerdings Handarbeit gefragt – eine Taste zum Trennen der Verbindung fehlt. Im Alltag koppelte sich das Mobilgerät über den Adapter in rund 30 Sekunden, die Funkbrücke blieb im Test stabil.
Preis
Direkt beim Hersteller kostet der Ottocast Mini Tube regulär 50 Euro – mit dem Code TS20 sind es nur 40 Euro.
Hinweis: Der Anbieter sitzt in China, auch wenn der Versand aus deutschen Lagerbeständen erfolgt. Dadurch gelten EU-Verbraucherschutzrechte wie Gewährleistung, Widerruf und Käuferschutz möglicherweise nicht in vollem Umfang. Der Hersteller gewährt aber freiwillig ein 30-tägiges Rückgaberecht – gegebenenfalls auf Kosten des Käufers – sowie zwei Jahre Garantie. Eine Transportversicherung gibt es nur gegen Aufpreis, der Versand selbst ist kostenlos.
Fazit
Der Ottocast Mini Tube ist eine schicke, kompakte und zudem preiswerte Lösung, um kabelloses Android Auto oder Carplay im Fahrzeug nachzurüsten. Der runde Dongle steckt mit seinem USB-A-Stecker direkt in den entsprechenden Port – per beiliegendem Verlängerungsstück passt er auch in USB-C-Anschlüsse.
Dank der Kompatibilität zu Android Auto und Apple Carplay eignet sich der Adapter auch für Paare oder Familien, die sich ein Fahrzeug teilen, aber unterschiedliche Smartphone-Welten bevorzugen. Die Verbindung zu den fürs Auto optimierten Bedienoberflächen steht zudem in knapp 30 Sekunden. Lediglich BMW-Fahrer schauen in die Röhre: Für sie kommt der Adapter leider nicht infrage.
Künstliche Intelligenz
Spuren einer Millionen Jahre alten kosmischen Explosion im Meeresgrund entdeckt
Vor mehr als 100 Millionen Jahren kam es in der Nähe unseres Sonnensystems zu einem sehr seltenen und dramatischen Ereignis, einem sogenannten r-Prozess. Die Spuren davon hat ein deutsch-australisches Team auf dem Grund des Zentralpazifiks gefunden.
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Das Team des Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf (HZDR) und der Universitäten von Canberra und Sydney hat Eisen-Mangan-Krusten untersucht, mineralische Ablagerungen aus der Tiefsee. Darin fanden sie neben Spuren der radioaktiven Isotope Eisen-60 und Curium-247 auch das sehr seltene und langlebige Plutonium-244.
Letzteres entsteht in einem r-Prozess, eine Abkürzung für Rapid Neutron-Capture Process. Das ist ein Neutroneneinfangprozess, der bei hohen Neutronen-Dichten und Temperaturen abläuft und bei dem ein Atomkern in sehr kurzer Zeit extrem viele Neutronen einfängt. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Plutonium aus sehr seltenen kosmischen Explosionen stammt, wie sie etwa beim Verschmelzen zweier Neutronensterne oder sehr energiereichen Supernovae auftreten würden“, sagt Anton Wallner, Leiter der Abteilung Beschleuniger-Massenspektrometrie und Isotopenforschung am HZDR.
Danach habe sich das im interstellaren Medium verteilt und sei über Millionen Jahre hinweg kontinuierlich auf die Erde herabgeregnet, sagte Wallner weiter. Daraus schloss das Team, dass das Isotop bei einem Prozess entstand, der vergleichsweise lang her ist, denn nur so hatte das Isotop genügend Zeit gehabt, sich wie ein gleichmäßiger Schleier im interstellaren Medium zu verteilen. Aus der Halbwertszeit von Plutonium-244, die bei 80 Millionen Jahren liegt, ermittelten die Forscher, dass das r-Prozess-Ereignis – das letzte in unserer kosmischen Nachbarschaft -– vor mehr als 100 Millionen Jahren stattfand.
Zwei erdnahe Supernovae
Das Eisen-60, das die Forscher ebenfalls in der Kruste nachwiesen, stammt hingegen von deutlich jüngeren Ereignissen: Das Isotop war in zwei Zonen konzentriert, anders als das gleichmäßig verteilte Plutonium. Der Eisen 60-Verlauf zeige zwei eindeutige Signaturen erdnaher Supernova-Explosionen, teilte das Team mit. Diese müssen aber jüngeren Datums sein, da die Halbwertszeit von Eisen-60 nur 2,62 Millionen Jahre beträgt.
Eisen-Mangan-Krusten sind Ablagerungen der Metalle aus dem Meerwasser. Sie wachsen millimeterweise über Millionen Jahre. Dabei nehmen sie auch Stoffe aus ihrer Umgebung auf und lagern sie ein, darunter auch Isotope aus dem Weltall.
Deren Konzentration ist dabei äußerst gering: ein Plutonium-Atom zwischen rund zehn Trilliarden anderer Atome. Erst seit kurzem steht die Technik zur Verfügung, um solche geringen Mengen zu detektieren. „Wir brauchen nur 100 Plutonium-Atome in der Endprobe, um eines davon im Detektor einzufangen. Diese Sensitivität ist weltweit einzigartig“, sagt Michael Hotchkis, leitender Wissenschaftler am VEGA. Das Instrument der Australian Nuclear Science and Technology Organisation in Sydney ist die derzeit einzige Maschine, die empfindlich genug ist, derartige kosmische Spuren nachzuweisen.
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Die Verschmelzung von Neutronensternen ist sehr selten. Zwei Ereignisse dieser Art wurden in den vergangenen letzten Jahren anhand von Gravitationswellen erfasst. Sie fanden aber beide in anderen Galaxien statt.
(wpl)
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App to date: Updatest für den Mac im Test
Wer unter macOS Programme von außerhalb des App Stores bezieht, muss deren Updates selbst im Blick behalten. Zwar weisen viele Programme schon beim Start auf Aktualisierungen hin, häufig passt der Zeitpunkt aber nicht. Wer sein System auf dem neuesten Stand halten will, muss zudem alle Apps einzeln starten.
Updatest durchsucht den Mac nach verfügbaren Aktualisierungen und kann sie größtenteils auch in einem Rutsch installieren. Es füllt damit die Lücke, die MacUpdater nach dem Ende der Weiterentwicklung Anfang 2026 hinterlassen hat. Das recht junge Tool zeigt sich mit einer moderneren, dreigeteilten Oberfläche und nistet sich auf Wunsch in der Menüleiste ein.
Im Hauptfenster listet Updatest nicht nur verfügbare Updates auf, sondern auch alle installierten Programme. Diese ordnet das Tool der jeweiligen Update-Quelle zu. So nutzen viele Entwickler das Sparkle-Framework, um beim Start nach Aktualisierungen zu suchen und die Installation anzustoßen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „App to date: Updatest für den Mac im Test“.
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EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden
Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die Luxemburger Richter haben im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs klargestellt, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden.
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Das Recht auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz wiege im Gerichtssaal schwerer als der absolute Schutz der Privatsphäre, erklärt der EuGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil in der Rechtssache C#484/24. Allerdings zieht er bei der anschließenden Offenlegung der Daten eine Grenze.
Der Entscheidung liegt ein Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zugrunde. Ein Heizungs- und Klimatechnikbetrieb forderte von einer ehemaligen Angestellten, die zudem die Ehefrau des Geschäftsführers war, rund 46.500 Euro Schadensersatz. Der gemeinsame Sohn hatte über das private eBay-Konto seiner Mutter ermittelt, dass sie unbefugt Firmeneigentum im Wert von über 13.000 Euro verkauft haben dürfte.
Pikant war dabei vor allem die Methode der Informationssammlung: Der Arbeitgeber verschaffte sich über den Browserverlauf, einen Familienordner auf dem Server und eine manipulierte SIM-Karte Zugriff auf das persönliche Passwort der Frau. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese Datenerhebung illegal war, legte das Landesarbeitsgericht dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der DSGVO vor.
Gerichte und die Herkunft von Beweisen
Die Luxemburger Richter stellen fest, dass die DSGVO grundsätzlich auch für die Arbeit von Gerichten gilt, sobald personenbezogene Daten in Akten digital verarbeitet oder strukturiert abgelegt werden. Das bedeute aber nicht, dass Richter im Zivilprozess Detektiv spielen und jede eingereichte Information auf ihre datenschutzrechtliche Herkunft prüfen müssten. Die DSGVO stehe der Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise nicht grundsätzlich entgegen.
Wenn ein Arbeitgeber Daten vorlegt, die er unter Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens beschafft hat, darf das Gericht diese laut dem Beschluss zur Aufklärung des Sachverhalts nutzen. Ein schlichtes Interesse am Nachweis der Tatsachen reiche dafür aus. Auch ein Verstoß gegen die vorangehenden Informationspflichten des Arbeitgebers führe nicht zu einem automatischen Beweisverwertungsverbot.
Gleichzeitig erteilte der EuGH der Annahme eine Absage, dass Richter bei jeder einzelnen Beweiswürdigung eine umfassende, eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne einer Güterabwägung vornehmen müssten. Der europäische Grundsatz der Datenminimierung verlange das nicht, solange die Informationen für den konkreten Zweck angemessen und erheblich seien. Die Abwägung zwischen dem Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Justiz hätten der Gesetzgeber oder die gefestigte nationale Rechtsprechung bereits im Vorfeld abstrakt vorgenommen.
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Riegel gegen Datentransfer an Dritte
Einen Riegel schiebt der EuGH dagegen der Weitergabe einschlägiger Daten vor. Bevor ein Gericht sensible Informationen gegenüber den Parteien oder der Öffentlichkeit offenlegt, muss es streng prüfen, ob das Ausmaß der Daten auf das absolut notwendige Maß beschränkt ist. Hier fordern die Luxemburger Richter aktive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wie etwa die Schwärzung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Dokumenten.
Dies gilt dem Urteil zufolge umso mehr für unbeteiligte Dritte: Gerichte müssen zwar von Amts wegen den Schutz der Daten unbeteiligter Käufer oder Zeugen garantieren. Die Prozessparteien selbst können sich im Streit aber nicht auf die Verletzung von Rechten solcher Drittparteien berufen. Insgesamt stellt der EuGH darauf ab, dass der Datenschutz im Zivil- und Arbeitsrecht nicht systematisch zur Blockade von Schadensersatzansprüchen missbraucht werden darf.
(wpl)
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