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Künstliche Intelligenz

Urteil gegen 1&1: Kunden dürfen SIM-Karte in Modem stecken


Verbraucherschützer verbuchen einen Erfolg gegen einseitige Vertragsbedingungen des Mobilfunkers 1&1 Telecom. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat gleich sieben AGB-Klauseln für unzulässig und unwirksam erklärt (Az. 2 U 603/24, nicht rechtskräftig). Beispielsweise untersagte 1&1 zu Unrecht die Nutzung stationärer Endgeräte, die kein Produkt von 1&1 sind. Außerdem verlängerte der Anbieter Verträge automatisch um zwölf Monate. Letzteres ist ein klarer Widerspruch zu Telekommunikationsgesetz (TKG), das in Paragraph 56 nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer das jederzeitige Kündigungsrecht mit einem Monat Frist vorsieht.

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Eine weitere Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklärt, dass Rechnungen ins Kundenkonto auf der 1&1-Webseite hochgeladen werden. „Mit dem Zugang” sollen sie fällig werden. Das OLG hält das für doppelt rechtswidrig: Einerseits werde der Zugang der Rechnungen fingiert. Solche Fiktionen sind ausdrücklich untersagt (Paragraph 308 Ziffer 6 BGB). Andererseits sei für Laien nicht erkennbar, wann der „Zugang” wirksam sein soll. Damit sei die Klausel intransparent, was Paragraph 307 Abs 1 Satz 2 BGB mit Unwirksamkeit ahndet. Die beiden letztgenannten Klauseln hatte die erste Instanz, das Landgericht Koblenz (LG, Az. 3 O 4/23), für zulässig erachtet. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war also erfolgreich.

Fünf weitere Klauseln hatte bereits das LG aufgehoben. Gegen zwei dieser Aufhebungen berief 1&1, jedoch ohne Erfolg:

1&1 wollte weiterhin mündliche Zusagen an Kunden, die nicht in Textform bestätigt werden, generell für unwirksam erklären dürfen. Doch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gewährt in Paragraph 305b individuellen Vertragsabreden sogar Vorrang gegenüber AGB. Daher geht ein so allgemeiner Ausschluss mündlicher Vereinbarungen zu weit.

Einseitige Vertragsänderungen durch den Telecom-Betreiber zu Lasten des Kunden gestattet das TKG in Paragraph 57, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) vorgesehen ist. Dies hat 1&1 so umzusetzen versucht: „1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen und (sic) zu ändern, sofern die Ausgewogenheit des Vertrages hierdurch in nicht nur unbedeutendem Maße geändert wird.” Das hält das Gericht für intransparent, was nicht nur am verirrten „und” liegt. Schwerer ins Gewicht fällt die „Aneinanderreihung unbestimmter Rechtsbegriffe”, nämlich „billiges Ermessen“, „Ausgewogenheit“ und das doppelt vereinende „nicht nur unbedeutendes Maß“. Außerdem sei unklar, ob sich der Begriff „Vertragsbedingungen” nur auf die AGB oder den gesamten Vertrag bezieht. Damit sei die Klausel unverständlich und wegen Intransparenz unwirksam.

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Bezüglich dreier weiterer Klauseln akzeptierte 1&1 das Verbot durch das LG Koblenz. Daher sind im Urteil des OLG Koblenz die juristischen Begründungen nicht enthalten. Die Begründungen des LG sind nicht veröffentlicht.

Diese drei rechtskräftig unwirksamen Klauseln sind ein Ausschluss von Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, die Knüpfung der Übertragung eines Vertrags an einen Dritten an die vorherige schriftliche Zustimmung 1&1 Telecoms, und das Modemverbot: Wenig überraschend dürfen 1&1-Kunden die SIM-Karte nicht missbräuchlich nutzen. Überraschend ist, dass 1&1 es als missbräuchlich erklärt hat, die SIM „in stationäre Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationären Einrichtungen sind ein Produkt von 1&1, welches dies explizit zulasst.”



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Künstliche Intelligenz

Rheinmetall-Chef plädiert für Regulierung von KI-Waffeneinsatz


Angesichts des rasanten technischen Fortschritts in der Rüstungsbranche hat Rheinmetall-Chef Armin Papperger globale Regeln angemahnt, damit künftig weiterhin Menschen über die Schussabgabe in Kriegen entscheiden und keine Maschinen mit Künstlicher Intelligenz (KI).

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„Technologisch wird in den nächsten zehn Jahren sehr viel möglich sein – das geht exponentiell nach oben“, sagte der Manager der Deutschen Presse-Agentur bei der Rüstungsmesse Eurosatory in Villepinte bei Paris, die am Freitag endet. Man müsse Regeln vorschreiben, ähnlich wie bei Atomwaffen – „wo man eben sagt, hier sind die Grenzen“. „Das kann kein Unternehmen oder Individuum festlegen, sondern das muss man über einen Ethikrat oder über eine UN-Resolution machen.“

Rheinmetall stellt Drohnen, Militärfahrzeuge und Schiffe her, die auch dank Anwendungen der Künstlichen Intelligenz autonom gesteuert werden. Papperger betont, dass bei selbstständigen Waffensystemen immer der Mensch das letzte Wort habe, also die Entscheidung zur Gewaltanwendung treffe. „Wir stellen kein einziges System her, bei dem nicht der Mensch die finale Entscheidung trifft“, sagt der Vorstandschef. Das sei Rheinmetalls „ethischer Ansatz als Firma: Es gibt immer den ‚Human in the Loop’, der Mensch trifft die finale Entscheidung.“

Technologisch wäre es schon heute möglich, der KI die Entscheidung zu überlassen. Rheinmetall sowie dessen NATO-Kunden wollten dies aber nicht tun. Schwierig werde es allerdings, wenn in einem Konflikt auf der Welt eine feindliche Armee anders vorginge und der Künstlichen Intelligenz die letzte Entscheidung überlasse. Um das zu verhindern, wären weltweit gültige Regeln wichtig, sagt der Rheinmetall-Chef.


(olb)



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„GTA 6“: Vorverkauf beginnt kommende Woche, die Marketingkampagne läuft los


Der Vorverkauf von „Grand Theft Auto 6“ soll kommenden Donnerstag beginnen und Rockstar Games hat jetzt das Cover für das heiß ersehnte Spiel vorgestellt. Mit der Ankündigung und weiteren Schritten hat das Spielstudio nicht nur die Marketingkampagne für das Spiel eingeleitet, sondern auch noch einmal bestätigt, dass der Veröffentlichungstermin nach zahlreichen Verzögerungen jetzt tatsächlich gehalten werden soll. Das hat Rockstar schon vor einem Monat versichert und damit anderen Spielefirmen die Gelegenheit gegeben, Veröffentlichungstermine für ihre Titel anzupassen, um „GTA 6“ möglichst aus dem Weg zu gehen. Rockstar hat jetzt unter anderem die eigenen Social-Media-Konten an die Veröffentlichung angepasst.

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(Bild:

Rockstar Games

)

„Grand Theft Auto“ gehört zu den weltweit bekanntesten Spielereihen, der erste Teil ist 1997 erschienen. Die Titel sind bekannt für die große spielerische Freiheit, die offenen Spielwelten können immer frei erkundet werden. Dafür stehen immer nicht nur viele verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung, sondern auch die unterschiedlichsten Aktivitäten. So können sich die Spielfiguren in Sportarten ausprobieren, Autorennen veranstalten oder einfach durch die Gegend laufen. Vom bislang jüngsten Teil „GTA 5“ wurden weltweit etwa 230 Millionen Kopien verkauft, nur Minecraft kommt auf noch mehr. Die Erwartungen an „GTA 6“ sind deshalb enorm. „GTA 5“ ist 2013 erschienen, Fans mussten also fast 13 Jahre auf den Nachfolger warten.

Wenn „Grand Theft Auto 6“ am 19. November 2026 erscheint, wird es auf der Playstation 5 und Xbox Series X/S gespielt werden können. Eine PC-Version ist weiterhin nicht angekündigt, dürfte aber zumindest mittelfristig geplant werden. Der erwartete Verkaufserfolg dürfte sich auch in den Verkaufszahlen für die Konsolen niederschlagen, bei der Rockstar-Mutter Take Two hat man die Strategie auch damit begründet, dass die Zielgruppe eben auf Konsolen spiele. Bei der Vorstellung der jüngsten Geschäftszahlen hat der Take-Two-CEO Strauss Zelnick „GTA 6“ als den „meist erwarteten Entertainment-Titel aller Zeiten“ bezeichnet, sein Konzern verspricht sich auch deshalb im aktuellen Geschäftsjahr Nettobuchungen von 8 bis 8,2 Milliarden Dollar.


(mho)



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HPE greift VMware an: Kostenlose Lizenzen für Umsteiger


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

HPE will den Wechsel weg von VMware mit kostenlosen Lizenzen und Migrationssoftware erleichtern. Zugleich baut der Hersteller Funktionen und Partnerökosystem seiner KVM-basierten Virtualisierungsplattform aus. Berechtigte Kunden erhalten die VMware-Alternative HPE Morpheus VM Essentials im ersten Jahr kostenlos. Auch die für den Umzug benötigten Zerto-Migrationslizenzen sind in diesem Zeitraum für 1 US-Dollar erhältlich. Zusätzlich bietet der Hersteller eine zinsfreie Finanzierung seiner CloudOps-Software über drei Jahre an.

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HPE zielt damit auf ein bekanntes Problem bei Plattformwechseln: Zunächst entstehen Mehrkosten, weil Unternehmen in die neue Zielplattform, Tests und Migration investieren müssen. Gleichzeitig muss die bestehende VMware-Umgebung weiter betrieben und bezahlt werden. „Wir wollen unsere Kunden von diesem Doppelaufwand befreien, indem wir unsere eigenen Leistungen für ein Jahr kostenfrei bereitstellen“, sagte HPE-CTO Fidelma Russo in ihrer Keynote bei der HPE Discover 2026 in Las Vegas. Von dem Angebot profitieren allerdings nur Kunden, die einen längerfristigen Vertrag mit HPE abschließen.

HPEs Virtualisierungsangebot ist nicht nur kompatibel, sondern soll auch umfassender als VMware sein. Bestehende VMware-Umgebungen können zunächst weiterlaufen, neue virtuelle Maschinen werden dann unter HPE VM Essentials angelegt. HPE kombiniert dafür seinen KVM-basierten Hypervisor mit einer gemeinsamen Verwaltungsoberfläche für HPE VM Essentials und VMware-ESXi-Cluster.

Der Hersteller verkauft den Wechsel nicht nur als Austausch des Hypervisors. HPE Morpheus soll Provisionierung, Orchestrierung und Verwaltung unterschiedlicher Virtualisierungs-, Container- und Cloud-Umgebungen zusammenführen. Das grenzt das Angebot von VMware ab. Zugleich kann HPE so eigene Software wie Morpheus Enterprise, OpsRamp und Zerto mit anbieten.

HPE zufolge können Unternehmen ihre Virtualisierungskosten mit VM Essentials um bis zu 90 Prozent senken. Ein wesentlicher Faktor ist das Lizenzmodell: HPE berechnet die Software pro CPU-Sockel, VMware seine Abonnements üblicherweise nach der Zahl der Prozessorkerne. Auf Servern mit vielen Kernen kann das zu deutlichen Preisunterschieden führen.

Die Rechnung berücksichtigt allerdings nur die Lizenzkosten. Ob und wie schnell sich ein Wechsel rechnet, hängt auch vom Aufwand für Migration und Anwendungstests ab. Nach Angaben des Herstellers setzen inzwischen mehr als 2000 Kunden VM Essentials auf zusammen über einer Million Prozessorkernen ein. Außerdem habe HPE mehr als 75 ISVs für die Plattform zertifiziert.

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Neu vorgestellt wurde auch Morpheus 9. HPE hat die Plattform für größere und verteilte Umgebungen erweitert. Morpheus Central fasst mehrere Installationen über Rechenzentren, Regionen und Edge-Standorte hinweg zusammen. Administratoren erhalten so einen gemeinsamen Überblick über Softwarestand, Ressourcennutzung und Kosten aller angeschlossenen Systeme.

Neu ist zudem Stretch Clustering. Dabei lässt sich ein logischer Cluster über mehrere Standorte verteilen, um bei Ausfällen Workloads automatisch auf den jeweils anderen Standort zu verschieben. HPE integriert zudem Zerto und Veeam enger für Migration, Datensicherung und Wiederherstellung.

Zusätzliche Unterstützung für HPEs Virtualisierungsangebot kommt von Citrix. Beide Unternehmen planen, Citrix DaaS sowie Citrix Virtual Apps and Desktops mit HPE GreenLake und Morpheus VM Essentials zu integrieren. Damit sollen Unternehmen Citrix-Desktops sowohl im eigenen Rechenzentrum als auch in hybriden Umgebungen betreiben können.

Für HPE ist das ein weiterer Schritt im Wettbewerb mit VMware. Denn Citrix-Desktop-Virtualisierung gehört in vielen Unternehmen zu den Workloads, die eng mit der VMware-Infrastruktur verzahnt sind. Wer solche Systeme migrieren will, braucht neben einem alternativen Hypervisor auch getestete Anwendungs-, Management- und Supportpfade. Bislang handelt es sich bei der Kooperation nur um eine Absichtserklärung. HPE und Citrix wollen die Lösungen gemeinsam entwickeln, validieren und vermarkten. Konkrete Produktversionen oder Verfügbarkeitstermine nennen die Partner noch nicht.

HPE greift VMware also auf mehreren Ebenen an. Der Hersteller senkt zunächst die Kosten des Parallelbetriebs und ermöglicht einen schrittweisen Wechsel. Vor allem aber bietet er den Einstieg in eine neue, breiter aufgestellte Infrastruktur. „Wer auf HPE wechselt, tauscht nicht nur den Hypervisor, sondern das Betriebsmodell“, sagte Russo.

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(fo)



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