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Degitalisierung: Fremde Autos – netzpolitik.org



Degitalisierung: Fremde Autos – netzpolitik.org

Die heutige Degitalisierung möchte ich mit einer Erinnerung aus meiner Kindheit einleiten. Es müsste in der ersten Klasse gewesen sein, da passierte in der Schule etwas Besonderes: Der Videowagen, sehr selten genutzt, wurde in ein großes Klassenzimmer gefahren und zwei Schulklassen sammelten sich vor einem Fernseher. Es wurde eine Videokassette in den VHS-Player geschoben und ein Film in ziemlich hartkontrastigem Schwarz-Weiß wurde abgespielt. Was folgte, war ein uns Kinder durchaus aufrüttelnder Film. In ein paar Minuten wurde uns Kindern erklärt, wie gefährlich es sein kann, in fremde Autos zu steigen. Gefahr der Kindesentführung, nicht machen, liebe Kinder. Dass ich mich heute noch an Teile dieses Films und den Vorführungskontext so genau erinnern kann, zeigt doch zumindest, dass der Film eine Wirkung auf uns Kinder gehabt haben muss.

Ich bin inzwischen kein Kind mehr, was allein schon aus der Beschreibung von Videokassetten klar werden sollte. Videokassetten im VHS-Format sind ein Aufzeichnungs- und Wiedergabesystem aus den 1970er-Jahren. Viele von den Kindern bis Minderjährigen, die heute von Social Media abgehalten werden sollen, durch Altersverifikation mit teils absurd in die Intimsphäre eingreifenden Methoden, haben solche klobigen Kassetten vielleicht noch nie zu Gesicht bekommen und das Klackern und Surren beim Einlegen einer solchen Kassette nie gehört.

Wenn ich meine Erinnerungen an die Schulzeit in Gedanken über die Jahre weitergehe, kommt mir dann der Fahrradführerschein in der vierten Klasse in den Sinn. Ging es doch auch dabei darum, Kindern beizubringen, wie sie sich sicher eigenständig im Straßenverkehr mit Fahrrädern bewegen können. Auch hier wurde viel Aufwand betrieben. Ganze Schulklassen wurden mit einem extra bestellten Bus zum nächsten Fahrradübungsplatz gefahren und durften dort im Kleinen Situationen im Straßenverkehr simulieren, um dann hoffentlich möglichst sicher auf echten Straßen unterwegs zu sein.

Ein paar Jahrzehnte später bin ich diesen pädagogischen Maßnahmen dankbar. Weil ich bisher keine kritischen Konfliktsituationen hatte, bei denen Autos eine Rolle spielten. Sei es durch eine nie stattgefundene Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB, wie das kleine Kind von damals, das jetzt wohl als Erwachsene nennen sollte, noch durch Unfälle im Straßenverkehr auf Fahrrädern. Es ist nicht klar nachweisbar, ob es konkret die Erziehung war, die all diese kritischen Situationen vermieden hat. Sie hatte aber zumindest im Sinne eines Präventionsparadoxons, also dem Gar-nicht-Entstehenlassen solcher kritischen Situationen, einen Anteil.

Digitalpädagogik

2026 vermisse ich einen vergleichbaren Ansatz von umfassender Digitalpädagogik, wenn wir die Versuche von Gefahrenprävention in Bezug auf den Straßenverkehr mit dem Digitalen in Relation setzen. Aber automobile Individualmobilität gibt es auch eher schon seit mehr als hundert Jahren und dieses Internet ist ja immer noch Neuland.

Wie neuartig dieses Digitale und seine Gefahren immer noch sind, zeigt sich zum Beispiel bei Julia Klöckner, als Bundestagspräsidentin immerhin im zweithöchsten politischen Amt in diesem Land. Julia Klöckner ist digital gesehen in gewisser Weise, rein bildlich gesprochen, ganz unbedarft in ein fremdes Auto eingestiegen und ihr Account wurde dann eben entführt.

Nun ist es eine mögliche Reaktion, eine eher schadenfrohe Haltung Julia Klöckner gegenüber einzunehmen oder anderen wohl auch betroffenen Teilen der Bundesregierung. Zumal Warnungen zu Phishing-Kampagnen ja durchaus seit längerem ausgesprochen wurden. Eigentlich auch schon seit Januar, zumindest nach Lektüre der relevanten Onlinemedien wie diesem hier.

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Allerdings wäre das ja nicht besonders erwachsen und ich bin ja kein schadenfrohes Kind mehr. Inzwischen bin ich im Bereich digitaler Kompetenzen ja digitale Erklärbärin – Eigenaussage meiner Webseite –, versuche immer wieder, nicht nur Technik zu erklären, sondern vor allem auch die Technikfolgen. Manchmal braucht es dazu auch eine sehr plastische, anschauliche Demonstration der Gefahren und möglichen Folgen schlechter Digitalisierung und manchmal sagen sogar ehemalige Teile der Bundesregierung, dass sie im Digitalen viel gelernt hätten. Das passiert aber oftmals erst, nachdem etwas passiert ist.

Im Falle Signal passiert aber erstaunlich wenig Selbstreflexion der Betroffenen. Vielmehr wird die Lösung in Verantwortung anderer gesucht. Signal will in Zukunft etwa selbst mehr gegen Phishing unternehmen. Der Bundestag sucht für sich die Lösung gleich in einem anderen Messenger, nämlich Wire.

Oberflächliche Diskussionen

Aus rein technischer Sicht könnte jetzt eine sehr nerdige Diskussion über die Sicherheit von Messengern und das damit verbundene Sicherheitsrisiko für Nutzer*innen entbrennen. Telefonnummern für die Nutzung wie bei Signal, wenn auch inzwischen nur zum Onboarding, seien ja ein Sicherheitsrisiko per se und E‑Mails wie bei Wire seien ja viel besser. BSI-Zertifizierungen hätte ja nur Wire, aber auch nur befristet bis 2028, weil im Gegensatz zu Signal ist das ja nicht Post-Quanten

Wire im Speziellen hat nach dem Hack auf Julia Klöckner die Gunst der Stunde genutzt und genau so eine Diskussion aufgemacht: Guck, hier ist ein besseres Produkt, weil dies und das und mehr souverän. Wire sei ganz anders, speziell für Unternehmen gedacht und so weiter.

Am Ende folgt dann zwar immer das Mantra, dass es ja keine absolute Sicherheit gebe. Ich halte die Diskussion zu diesem Zeitpunkt für falsch und eher für einen Lobbyismus-Vorstoß, um ein weiteres Produkt mit ähnlichen Problemen zu verkaufen. Gesamtgesellschaftlich ist damit wenig gewonnen, der Gewinn steigt nur für die dahinterstehenden Unternehmen. Julia Klöckner hat auch brav die Marketing-Stichpunkte von Wire im Bundestag versendet, so wirkt es zumindest von der Wortwahl her. Wire hat sich ebenso als Teil der supergeheimen KI‑Hypermega-Deutschland-App von SAP und Telekom platziert.

Nun ist es ja so, dass ich durchaus ein ganz klein wenig Erfahrung mit Informationssicherheit habe. Die Diskussionen speziell nach dem Signal-Vorfall innerhalb der Bundesregierung sind nur beschränkt nützlich. Denn Angriffe, etwa auch auf Signal, finden nach wie vor statt und schwappen weiter durch die Chatgruppen, sogar exponentiell [€] steigend. Signal wird an der ein oder anderen Stelle ein wenig am User-Interface und an Interaktionen schrauben. Es gibt öffentliche Interviews im Spiegel [€], in denen Besserung gelobt wird. Sichere Systeme sind immer ein erstrebenswertes Ziel, speziell nach Vorkommnissen wie jüngst.

Die Journalistin Eva Wolfangel hat etwa 2023 schon auf der re:publica zum Ausdruck gebracht, dass der Mensch nicht das Problem ist. Auf Phishing hereinzufallen, ist menschlich möglich und nicht vollständig verhinderbar. Es ist unabdingbar, immer weiter an per Design sicheren, aber gleichzeitig menschenzentrierten digitalen Lösungen zu arbeiten. Das wird aber allein nicht reichen.

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So seltsam es klingen mag: Lehrvideos, die über die Gefahren von digitalen Tools aufklären, sind in gewisser Weise genauso notwendig wie der Versuch, immer sicherere Autos und sonstige Fortbewegungsmittel zu bauen, aber gleichzeitig Erziehung für den Straßenverkehr zu leisten. Ein kurzer Blick zum Vergleich auf die Gefahren im Straßenverkehr: Die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr sinkt seit Jahrzehnten. Das liegt an besserer Technik und immer noch stattfindender Aufklärung. Nur gibt es diese Bildung für den Straßenverkehr eben schon ein paar Jahrzehnte und im Lehrplan ist sie seit langem institutionalisiert, wie etwa im Bildungsplan in Baden‑Württemberg.

Das Digitale als solches ist eine Domäne, bei der die digitale Bildung ebenso wie die digitalen Möglichkeiten im ständigen Wandel sind. Es ist gut, informationstechnische Lerninhalte in die schulische Laufbahn zu integrieren. Leider wird davon aber eine Bundesregierung nicht gleich phishingresistent. Lebenslanges Lernen im Digitalen ist für die gesamte Bevölkerung notwendig, nur drüber reden hilft allein genau nichts. Kompetenzbildung im Digitalen ist eine höchstindividuelle Aufgabe, von einer Bundestagspräsidentin bis zu jedem Schulkind.

Nur sind digitale Risiken auf politischer Ebene doch besonders, denn sie haben eine weitere Risikokomponente.

Der demokratische Anteil

Der Gedanke, dass der Bundestag oder die Bundesbehörden mit Lösungen wie Wire Bund in verschiedenen Netzen wie den Netzen des Bundes vertraulich kommunizieren können, mag erst einmal eine logische Schlussfolgerung sein. Vertrauliche politische Kommunikation durch vertraulichen, geschlossenen Rahmen.

Er greift aber zu kurz. Längst sitzen die Feinde der Demokratie nicht mehr außerhalb der Politik, sie haben inzwischen Zugang zu politischen Strukturen, sind Teil von Parteien und sitzen in unterschiedlichen Parlamenten. Der Gedanke, dass die Abschottung besonders schützenswerter politischer Kommunikation weitere Sicherheit bringe, greift in einer Welt viel zu kurz, in der die Demokratie durch Feinde der Demokratie von innen heraus angegriffen wird.

Dieses Risiko der demokratiefeindlichen politischen Einflussnahme einzudämmen, auch im digitalen Raum, ist leider keine rein technische Frage mehr, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bemerkenswert dabei ist aber, dass gerade die demokratischen Parteien im Ringen um mehr innere Sicherheit noch viel mehr Systeme schaffen, bei der sich eine demokratiefeindliche Übernahme besonders lohnen wird: Verhaltensscanner in Kombination mit Gesichtserkennung, Vorratsdatenspeicherung, Schatten-IT durch Europol oder Empfehlungen, Virtual Private Network Anbieter (VPNs) zu regulieren, weil diese übergreifende Online-Alterskontrollen unterwandern könnten…

Wenn die Phishing-Angriffe auf Signal eines sein sollten, dann mehr als eine rein technische Warnung. Sie sollten auch eine Warnung sein, dass unsere Demokratie und unsere Grundrechte eben auch durch unkluges digitalpolitisches Verhalten bedroht sind. Baut man in Demokratien übermäßige Überwachungsstrukturen, lohnt es sich umso mehr, dass uns irgendwann irgendwer unsere Demokratie mit dem vermeintlich gut gemeinten Überwachungsapparat entführt. Danach hilft leider auch kein Account-Reset mehr.



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Ubiquiti UniFi OS-Sicherheitslücken werden angegriffen


Seit Ende Mai 2026 sind kritische Sicherheitslücken in Ubiquiti UniFi OS bekannt. Der Hersteller hat dort aktualisierte Software bereitgestellt, um die Lecks abzudichten. Das nehmen einige Admins offenbar nicht ernst, denn nun wurden Angriffe in freier Wildbahn auf die Schwachstellen beobachtet.

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Davor warnt die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA nun. Sie hat die drei kritischen Sicherheitslücken im Ubiquiti-Betriebssystem in den „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog aufgenommen, was heißt, dass die Behörde Kenntnis von darüber attackierten Installationen hat. Es handelt sich gleich um drei kritische Sicherheitslücken in Ubiquiti UniFi OS, die nun angegriffen werden.

Angreifer mit Zugriff auf das Netzwerk können etwa an einer unzureichenden Zugriffskontrolle von UniFi-OS-Geräten ansetzen und unbefugt Änderungen daran vornehmen (CVE-2026-34908, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“). Eine Path-Traversal-Schwachstelle ermöglicht bösartigen Akteuren zudem, auf Dateien aus dem zugrundeliegenden Betriebssystem zuzugreifen und diese zu manipulieren, um so Zugriff auf das Konto im System zu erlangen (CVE-2026-34909, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“). Angreifer können zudem eine unzureichende Eingabevalidierung ausnutzen, um Befehle einzuschleusen (CVE-2026-34910, CVSS 10.0, Risiko „kritisch“).

Die Sicherheitsmitteilung von Ubiquiti weist noch keine Informationen zu den beobachteten Angriffen aus. IT-Verantwortliche sollten prüfen, ob ihre Ubiquiti-UniFi-OS-Instanzen bereits auf Version 5.1.12 oder neuer respektive Version 5.0.8 für UniFi OS Server aktualisiert wurden oder ob das Update noch fällig ist – und dieses gegebenenfalls umgehend installieren. Die CISA nennt keine Details zu den Angriffen, sodass Art und Umfang unbekannt bleiben. Es gibt daher auch keine Hinweise für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC), mit denen Admins die Systeme auf Einbruchsspuren untersuchen könnten.

Die CISA warnt noch vor einer weiteren angegriffenen Schwachstelle in Lantronix EDS5000. Das HTTP-RPC-Modul protokolliert mittels Shell-Befehlen mit, wenn Login-Anfragen fehlschlagen. Durch den Nutzernamen-Parameter können Angreifer Befehle einschleusen, die mit root-Rechten ausgeführt werden (CVE-2025-67038, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Betroffen ist die Version EDS5000 2.1.0.0R3, wer die Server einsetzt, sollte nach Aktualisierungen Ausschau halten und diese installieren.


(dmk)



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Zoho Corp. ManageEngine: Kritische SSO-Lücke ermöglicht Kontenübernahme


Mehrere Produkte von Zoho Corp. ManageEngine sind anfällig für eine Schwachstelle, die die Single-Sign-on-Integration (SSO) mitbringt. Angreifer könnten dadurch Konten übernehmen.

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Das schreibt Zoho Corp. ManageEngine in einer Sicherheitsmitteilung. Sofern User sich mittels SSO in ManageEngine ADSelfService Plus, RecoveryManager Plus, M365 Manager Plus oder ADAudit Plus einloggen und diese Produkte als integrierte Komponenten innerhalb ManageEngine AD360 eingebunden sind, kann das Problem auftreten. Die erstellten SSO-Tickets, mit denen die Sitzungen authentifiziert werden, können von Angreifern vorhergesagt werden, wodurch diese Konten übernehmen können (CVE-2026-11374, CVSS 9.0, Risiko „kritisch“).

Betroffen sind den Angaben zufolge ADSelfService Plus bis einschließlich Build 6528, RecoveryManager Plus bis inklusive 6320, M365 Manager Plus bis einschließlich 4816 und ADAudit Plus bis inklusive 8702. Die Versionen ADSelfService Plus 6529, RecoveryManager Plus 6321, M365 Manager Plus 4817 und ADAudit Plus 8703 sowie neuere Pakete schließen diese Sicherheitslücke.

Zohocorp stellt die Updates als Servicepack zum Herunterladen bereit. Die sind jeweils für die einzelnen betroffenen Produkte verfügbar:

Die Sicherheitslücke scheint noch nicht in freier Wildbahn angegriffen zu werden, darüber schreiben die Autoren der Mitteilung nichts. Die Schwachstelle hat ein IT-Forscher mit dem Handle 0xmanhnv über das Zoho-Bug-Bounty-Programm an den Hersteller gemeldet.

Zuletzt wurden im vergangenen November mehrere teils kritische Sicherheitslücken in unterschiedlichen Produkten von Zohocorp ManageEngine bekannt. Angreifer konnten etwa dadurch SQL-Befehle aufgrund einer SQL-Injection-Schwachstelle oder generell Befehle einschleusen.

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(dmk)



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Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor


Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?

Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).

In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

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Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.

Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?

Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?

Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?

Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?

Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

Was war der Arbeitsauftrag?

Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

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Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?

Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

Was passiert auf Ebene der EU?

Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?

Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.



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