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Prepaid-Handys kommen aus der Mode


Ende dieses Jahres werde es schätzungsweise nur noch 25,6 Millionen Prepaid-Karten in Deutschland geben und damit rund sieben Prozent weniger als 2025, heißt es in einer Marktstudie des Internet-Branchenverbandes VATM. In den vergangenen beiden Jahren waren die Rückgänge mit neun beziehungsweise zehn Prozent noch kräftiger ausgefallen. Im Jahr 2023 hatte es im Bundesgebiet den Angaben zufolge noch 33,6 Millionen Prepaid-Sim-Karten gegeben. Ein Teil dieser Handys schlummert ungenutzt in den Schubladen.

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Bei Prepaid-Karten zahlt der Nutzer vorab Geld ein, damit er eine Handyverbindung bekommt. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist Schluss. Anders ist es bei „Postpaid“. Hierbei unterschreibt man einen Vertrag und zahlt dann im Monatsrhythmus Geld. Solche SIM-Karten sind im Aufwind, laut der vom VATM in Auftrag gegebenen Studie des Beratungsunternehmens Dialog Consult werden es am Jahresende in Deutschland 88 Millionen Postpaid-Karten sein und damit fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Auch hier gibt es schon seit längerem einen Anstieg, 2023 waren es nur 72,2 Millionen gewesen.

„Der klassische Postpaid-Vertrag ist weiter auf dem Vormarsch“, sagt Marktforscher Andreas Walter von Dialog Consult. Er begründete die Entwicklung mit der „Reife des Marktes“. Die Verträge seien heute fair ausgestaltet und das Misstrauen der Kunden geringer als früher. „Die Kunden erleben keine bösen Überraschungen mehr, was die höhere Rechnung angeht – sie brauchen sowieso jeden Tag Datenübertragung.“ Ganz früher habe der Prepaid-Anteil bei mehr als 50 Prozent gelegen, inzwischen seien es nur noch 22,5 Prozent. Sei es früher im Wesentlichen um Anrufe gegangen, so gehe es inzwischen vor allem um Datenübertragung.

VATM-Präsidentin Valentina Daiber sagte, man lebe im „Zeitalter von Flatrates“ und der Kostenkontroll-Effekt sei nicht mehr nötig. Damit meinte sie, dass sich früher viele Menschen ganz bewusst für eine Prepaid-Karte entschieden, weil damit eine finanzielle Grenze gezogen war: Waren die 10 Euro abtelefoniert, brach die Verbindung ab. Bei Postpaid-Verträgen konnte es hingegen sein, dass dem Handynutzer die Kosten eines Anrufs erst im Nachhinein bewusst wurden und er mit der Monatsabrechnung gewissermaßen eine böse Überraschung erlebte.


(dahe)



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Bahnausfall: Wartungsarbeiten künftig nur von 0 bis 4 Uhr


Nach zuerst nur stückweisen und zögerlichen Erklärungen zum bundesweiten Ausfall des Zugverkehrs hat die Deutsche Bahn nun einige technische Details zu den Ursachen vorgelegt. Ebenso soll es für künftige Wartungsarbeiten neue Regeln geben, denn: laut Bahn „planmäßige Instandhaltungsarbeiten“ hatten zum Stillstand aller Züge geführt. Von einem fehlgeschlagenen Softwareupdate hatten in der fraglichen Nacht bereits dpa und SWR berichtet, die Bahn hat das nun bestätigt.

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In einem am Freitag veröffentlichten Blogbeitrag beschreibt die Deutsche Bahn, dass der Austausch eines Netzwerk-Switches ursächlich die Probleme verursacht hat. Dabei habe es dann, so wörtlich, einen „singulären Softwarefehler“ gegeben, aber keine Fehlermeldung. Das resultierte in einem Ausfall des Mobilfunksystems GSM-R, ohne das Züge nicht fahren dürfen. Für GSM-R gibt es laut Bahn zwar ein redundantes System – das wurde aber nicht automatisch aktiviert. Es scheint, als wäre diese Umschaltung von einer Fehlermeldung abhängig gewesen, diese blieb aber wie beschrieben aus.

Für einen solchen Fall, schreibt die Bahn, ist zunächst ein Cyberangriff auszuschließen. Das erscheint sinnvoll, denn in solchen Fällen könnte man seinen eigenen Systemen nicht mehr trauen. Durch übereilte Gegenmaßnahmen an der falschen Stelle können dann die Probleme nur größer werden. Nach 90 Minuten haben dann Mitarbeiter der Bahn manuell die „Rückfallebene“ aktiviert, die Züge konnten wieder fahren.

Das deckt sich mit Beobachtungen von heise online und zahlreichen Berichten von Reisenden: Schon gegen 0:30 Uhr bewegten sich einige Züge wieder. Die ersten Meldungen von im Bahnverkehr beschäftigten Personen über den Ausfall von GSM-R und damit des gesamten Zugverkehrs gab es gegen 22:20 Uhr. Zum zuerst befürchteten Verkehrschaos am Mittwochmorgen kam es nicht. Bei längeren Ausfällen von zentralen Bahnsystemen ist das zwangsläufig der Fall, weil Personal und Züge sich nicht da befinden, wo sie sein sollten.

Um solche Ausfälle zu vermeiden, hat die Bahn drei Maßnahmen ergriffen: Vorerst soll es keinen Austausch von Komponenten mehr geben, mit dem Hersteller des Switches soll der Fehler behoben werden. Und wohl am wichtigsten, und von Beobachtern häufig gefordert: Instandhaltungsarbeiten sollen nur noch von 0 Uhr nachts bis 4 Uhr morgens durchgeführt werden. Dann fahren auf deutschen Schienen fast nur Güterzüge, die ohne große Folgeprobleme auch auf freier Strecke anhalten können.

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Der Chef der Schienen, der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO, Philipp Nagl, beschreibt in dem Blogeintrag zudem, dass man derzeit für GSM-R die „Rückfallebene über den öffentlichen Mobilfunk“ neu aufstellen würde. An der Sanierung von GSM-R arbeitet die Bahn laut Nagl schon länger, es soll unter anderem resilienter werden. Noch mindestens zehn Jahre soll das auf 2G basierende System der Bahn noch gebraucht werden, erst dann soll nur noch der Zugfunk-Standard FRMCS (Future Railway Mobile Communication System) genutzt werden. Aber, so die Bahn: FRMCS sei durch die Europäische Union noch nicht spezifiziert, daher könnten Komponenten dafür auch weder bestellt noch verbaut werden.

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(nie)



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Bundestag beschließt Recht auf Reparatur von Elektrogeräten


Deutschlands Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur. Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerf-Mentalität richtet. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

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Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.

Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, sieht dadurch Vorteile für Verbraucher und Umwelt. „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Neuregelung, fordert aber darüber hinaus einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.


(mho)



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US-Regierung lässt Zugang zu neuer KI von OpenAI beschränken


Der ChatGPT-Entwickler OpenAI schränkt auf Forderung der US-Regierung den Zugang zu seinem neuesten KI-Modell ein. Zugriff auf die Vorschau-Version von Modellen der GPT-5.6-Reihe bekomme nur eine abgestimmte kleine Gruppe von Partnern, denen man vertraue, teilte OpenAI mit. Die eingeschränkte Veröffentlichung sei von der Regierung verlangt worden.

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Die Freigaben seien zunächst nur in den USA erteilt worden, hieß es von OpenAI. Man arbeite daran, auch Partnern aus anderen Ländern Zugang zu geben, dies könne bereits kommende Woche passieren. OpenAI schränkte zugleich ein, man glaube nicht, dass solche Zugangskontrollen der Behörden langfristig zur Norm werden sollen. Derzeit sehe man das Einverständnis damit als besten Weg, um in den kommenden Wochen den Zugang zu erweitern.

Diese Feststellung kann man als Hinweis auf Probleme des Rivalen Anthropic verstehen. Die Firma hatte ihr neues leistungsstärkstes Modell zunächst veröffentlicht – und musste es dann wenige Tage später auf Forderung der US-Regierung wieder zurückziehen. Auslöser waren Warnungen, dass Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Software möglicherweise ausgehebelt werden könnten.

Das neue KI-Modell von Anthropic ist besonders gut darin, Schwachstellen in Software zu finden. Das macht Programme sicherer – in den falschen Händen könnte eine solche KI aber als Cyberwaffe eingesetzt werden. Die US-Regierung forderte aber, dass nur amerikanische Firmen und Personen Zugang zu dem KI-Modell haben dürften.

Beim neuen OpenAI-Modell GPT-5.6 kann die leistungsstärkste Variante mit dem Namen „Sol“ der Firma zufolge eigenständig Aufgaben beim Programmieren sowie in Biologie und Cybersicherheit ausführen. Man habe Schutzvorkehrungen gegen einen Missbrauch getroffen, betonte OpenAI. Zugleich könne man bei Bewertungen nicht jede mehrstufige Attacke berücksichtigen, warnte das Unternehmen.

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(nie)



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