Künstliche Intelligenz
EU-Kommission will internationale Zugreisen erleichtern
Internationale Bahnreisen sollen in der EU einfacher werden. Kunden sollen dafür Tickets für zusammenhängende Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf Plattformen kaufen können und dadurch bei Verspätungen und Zugausfällen besser geschützt sein, wie aus einem Vorschlag der EU-Kommission hervorgeht.
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Die Idee: Reiselustige sollen online übersichtlich alle Optionen sehen, von A nach B zu kommen. Große Ticket-Plattformen sollen verpflichtet sein, auch Tickets anderer Betreiber anzubieten, wenn diese das wollen.
Entscheidend bei Problemen unterwegs: Wenn Reisende auf einer Plattform in einem einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen der Kommission künftig immer als ein einzelnes Ticket. Das soll zum einen praktisch sein und würde sich zum anderen auf die Fahrgastrechte auswirken.
Diese Rechte sollen Reisende bei Verspätung haben
Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss, sollen sie dem Vorschlag zufolge künftig ein Recht darauf haben, ohne zusätzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen – also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu dürfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets, die ihren Anschluss verpassen, für die Erstattung des Tickets entscheiden.
Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Als Entschädigung sollen sie zudem bei Verspätungen über zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises bekommen, bei kürzeren Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent des Preises. Verantwortlich für diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat. Voraussetzung soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein.
Was bisher das Problem ist
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Bisher müssen Verbraucher bei Reisen ins Ausland, die von unterschiedlichen Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft auf unterschiedlichen Plattformen buchen. Für manche Strecken können sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform kaufen – etwa für eine Fahrt von Brüssel nach Straßburg mit Umstieg in Paris. Wenn die beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, werden dafür aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und Kunden schließen zwei separate Verträge ab.
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Hat der erste Zug Verspätung und der Anschlusszug wird deshalb verpasst, dürfen Reisende deshalb bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsätzlich auch ausschließlich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket zählt.
Freiwillige Leistung
Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht bindend.
Bevor die Vorschläge der Kommission in Kraft treten, müssen auch die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch den Umstieg auf Züge fördern.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Indien: iPhone-Zulieferer mit Umweltproblemen und Datenabflüssen
Apples Versuche, sich von der iPhone-Produktion allein in China unabhängig zu machen, verlaufen bislang erfolgreich: Bis zu 25 Prozent aller Smartphones des Herstellers kommen mittlerweile aus Indien, unter anderem zahlreiche Modelle, die in den USA verkauft werden. Die wichtigsten Fertiger auf dem Subkontinent sind diejenigen, die Apple auch in der Volksrepublik nutzt – etwa Foxconn. Aber auch große örtliche Anbieter sind dabei, darunter der indische Großkonzern Tata mit seiner Tochter Tata Electronics. Doch genau bei der gibt es nun Probleme. So kämpft ein Werk in Tamil Nadu mit Vorwürfen, das Grundwasser in der Nähe befindlicher Bauernhöfe kontaminiert zu haben. Zudem kam es bei Tata Electronics erst kürzlich zu einem großangelegten Cyberangriff, bei dem auch Daten von Apple abgeflossen sein sollen.
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iPhone-Komponentenfabrik mit Abwasserproblem
Die ökologischen Schwierigkeiten von Tata Electronics drehen sich um eine iPhone-Komponentenfabrik in Hosur, im Süden des indischen Bundesstaats Tamil Nadu. Laut einem Bericht von Reuters untersucht das Pollution Control Board des Bundesstaats, die Behörde, die für die Bekämpfung von Umweltverschmutzung zuständig ist, entsprechende Berichte von Bauern. Sie meldeten, dass das Abwasser der Fabrik auf ihr Land gelangt sei, das dann zu Hautproblemen bei den dort arbeitenden Personen führte.
Ende Mai wurde dann eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Ein vom Staat bestellter Dorfarzt fand heraus, dass das Abwasser einen „extrem schlechten Geruch“ gehabt habe, was dazu führte. In der Nähe befindliches Wasser sei für Tiere nicht mehr trinkbar gewesen. Apple kommentierte den Vorfall nicht. Tata Electronics gab an, das Pollution Control Board habe die Untersuchung abgeschlossen, ohne dass sich eine Kontaminierung bestätigt hätte. Man habe alle von den Behörden angesprochenen Punkte bereinigt. Apple selbst kommentierte den Vorgang nicht, vom Pollution Control Board gab es ebenfalls keine Angaben.
Cyberangriff betraf auch Tesla
Ein zweites aktuelles Problem bei Tata Electronics betrifft den Datenschutz. Laut Angaben des Unternehmens hat es einen „Vorfall“ gegeben, bei dem 200.000 Dokumente ins Dark Web geleakt worden seien, wie CNBC berichtet. Diese betreffen vor allem Apple, aber auch den E-Auto-Hersteller Tesla.
Der Angriff wurde vor einigen Wochen bemerkt. In dem Paket sollen unter anderem Spezifikationen für das Komponentendesign und weitere Produktionsinformation enenthalten sein. Laut CNBC untersucht Apple den Vorfall gerade. Tata soll nach dem Angriff erpresst worden sein, gezahlt wurde offenbar nichts. Das Datenpaket ist 630 GByte groß. Unter den Dateinamen befindet sich der Begriff „com.apple.factorydata“, es werden zudem auch Herstellungsmaterialien spezifiziert und iPhone-Platinen gezeigt. E-Mails, Logs und Passkopien auch von Ausländern sind ebenfalls geleakt worden, hieß es. Im Tesla-Teil des Pakets taucht der Begriff „Geschäftsgeheimnis“ auf, offenbar bezogen auf das neue Model 3.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Notion Mail wird abgeschaltet: Was Nutzer jetzt tun müssen
Notion schaltet den E-Mail-Client Notion Mail am 22. September 2026 ab. Betroffen sind die Web-, Desktop- und iOS-Versionen. Das Unternehmen begründet den Schritt damit, dass es E-Mails künftig stärker über Agenten statt über einen klassischen Mail-Client verwalten will.
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Notion Mail ist eng mit der Übernahme des Start-ups Skiff im Februar 2024 verknüpft. Kurz darauf hatte Notion den Maildienst des Start-ups eingestellt und im April 2025 Notion Mail als Gmail-Client veröffentlicht. Das Produkt trug von Anfang an die Skiff-DNA, auch wenn der Fokus zuletzt klar auf Notion und KI-Automatisierung lag.
Notion schreibt auf X, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Notion-Mail-Nutzer ihre E-Mails bearbeite, ohne die Inbox überhaupt zu öffnen. Gemeint sind damit Notion-Agenten, also automatisierte Assistenten, die E-Mails lesen, Antworten entwerfen, Nachrichten senden oder Regeln anwenden können. Statt eine Mail manuell zu sortieren, kann ein Agent sie zum Beispiel nach vorher festgelegten Regeln automatisch mit einem Label versehen.
Was Nutzer sichern müssen
Trotz der Abschaltung bleiben die eigentlichen E-Mails in Gmail. Notion Mail hat die Nachrichten laut Help Center ohnehin bidirektional mit Gmail synchronisiert. Wer also nur seine Mailhistorie behalten will, muss nichts weiter tun.
Anders sieht es bei Daten aus, die ausschließlich in Notion Mail gespeichert sind. Dazu zählen Entwürfe, geplante E-Mails, Snippets, Auto-Label-Anweisungen und E-Mail-Erinnerungen. Diese Inhalte müssen Nutzer bis spätestens 21. September 2026 exportieren. Ab dem 22. September löscht Notion nicht gesicherte Daten endgültig.
Unter Snippets versteht Notion vorformulierte Textbausteine, also etwa Standardantworten. Auto-Label-Anweisungen sind Regeln für die automatische Zuordnung von E-Mails zu bestimmten Kategorien oder Labels. Auch Anhänge, die an Snippets hängen, müssen Nutzer separat herunterladen.
Was erhalten bleibt
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Nicht alles verschwindet mit dem Mail-Client. Funktionen wie der Gmail AI Connector, Mail-Blocks auf Notion-Seiten sowie Agenten, die über Gmail oder Outlook E-Mails lesen, entwerfen oder versenden, bleiben unabhängig von der Mail-App bestehen.
Erhalten bleiben außerdem die bereits synchronisierten E-Mail-Datenbanken und Ansichten in Notion. Die dort vorhandenen Nachrichten bleiben sichtbar. Neue E-Mails werden nach dem Abschaltdatum aber nicht mehr nachgezogen. Die Ansichten bleiben damit statisch.
Für Organisationen, die in regulierten Umgebungen arbeiten – etwa mit HIPAA-Anforderungen in den USA oder vergleichbaren Compliance-Vorgaben – nennt Notion einen früheren Stichtag für den Umstieg: den 30. Juni 2026. Unternehmen mit entsprechenden regulatorischen Verpflichtungen müssen daher umgehend handeln und Notion Mail bis spätestens 30. Juni 2026 aus ihren Workflows entfernen.
Weitere Informationen zur Migration der Daten finden sich in der zugehörigen Support-Seite von Notion.
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(fo)
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Altersverifizierung für Social Media: Umsetzung bleibt das größte Problem
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
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Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin will die 13 als Altersgrenze
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal „The BMJ“. Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
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Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche, auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. „Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe. „Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Handyfreie Zone: die Schule
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis zur siebten Klasse zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen, ist wirksamer, als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
KI-Begleiter ebenfalls beschränken
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt.
(kbe)
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