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Philips Hue: Neue Wandschalter-Module machen auch klassische Lampen smart
Signify erweitert das Philips-Hue-Portfolio um neue kabelgebundene Wandschalter-Module, Play-Gradient-Leuchten und überarbeitete E14-Kerzenlampen. Die Neuheiten sollen ab Juni 2026 in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhältlich sein.
Wandschalter-Module für klassische Lampen
Im Mittelpunkt der Ankündigung stehen neue Wandschalter-Module, mit denen sich künftig auch nicht smarte Lampen und Leuchten in das Hue-System einbinden lassen. Damit richtet sich Philips Hue auch an Haushalte mit vorhandenen Leuchten, die nicht ausgetauscht werden sollen.
Für klassische Lampen sind drei Varianten vorgesehen: ein 1-Kanal-Modul für Schalter mit einer Wippe, ein 2-Kanal-Modul für Schalter mit zwei Wippen sowie ein Dimmer-Modul. Die angeschlossenen Leuchten können anschließend über die Philips-Hue-App und passendes Hue-Zubehör gesteuert werden. Auch zur Automationen und die Einbindung von Bewegungs- oder Kontaktsensoren können die Module genutzt werden.
Kabelgebundenes Modul für Hue-Lampen
Zusätzlich bringt Signify ein neues kabelgebundenes Wandschalter-Modul für smarte Hue-Lampen auf den Markt. Es ergänzt das bereits erhältliche batteriebetriebene Modell (Test) und wird dauerhaft mit Strom versorgt. Der Vorteil der Module liegt vor allem darin, dass smarte Lampen nicht komplett vom Strom getrennt werden, wenn ein klassischer Lichtschalter betätigt wird. Das soll verhindern, dass Hue-Lampen nach dem erneuten Einschalten auf Standardwerte zurückfallen. Stattdessen bleibt die Verbindung bestehen, die zuletzt verwendete Lichtszene kann erhalten bleiben und beim Einschalten erneut aktiviert werden.
Hue Play Gradient für Tisch und Boden
Für den Entertainment-Bereich kündigt Philips Hue neue Play-Gradient-Leuchten an. Dazu gehören eine Tischleuchte sowie zwei Stehleuchten in den Größen S und L. Die Modelle sind für die Platzierung neben dem Fernseher, hinter dem Sofa oder an anderen Stellen im Raum vorgesehen.
Wie bei anderen Hue-Entertainment-Produkten können die Leuchten mit Filmen, Spielen oder Musik synchronisiert werden. Als Quelle dient die Hue Play HDMI Sync Box sowie die Hue Sync Apps für TV und PC. Auch Spotify kann als Quelle für synchronisierte Lichteffekte herhalten.
E14-Kerzenlampe mit Tageslichtspektrum
Ebenfalls neu ist eine überarbeitete Generation der Hue-E14-Kerzenlampe. Sie nutzt laut Signify eine Vollspektrum-Tageslichttechnologie und soll einen breiteren Farbtemperaturbereich abdecken. Das Spektrum reicht von warmen Farbtönen bis zu helleren Tageslicht-Einstellungen.
Darüber hinaus gibt es eine präzise Dimmung, eine konsistentere Farbwiedergabe und Matter-Kompatibilität. Gegenüber der vorherigen Generation soll die neue E14-Kerzenlampe zudem 40 Prozent weniger Energie verbrauchen.
Preise und Verfügbarkeit
Alle Neuheiten sollen ab Juni 2026 in der DACH-Region verfügbar sein. Die Wandschalter-Module für nicht smarte Lampen starten bei 49,99 Euro für das 1-Kanal-Modul. Das 2-Kanal-Modul kostet 54,99 Euro, das Dimmer-Modul 59,99 Euro. Das kabelgebundene Modul für Hue-Lampen liegt bei 44,99 Euro im Einzelpack und 79,99 Euro im Doppelpack.
Die Hue Play Gradient Tischleuchte soll 79,99 Euro kosten, die Stehleuchten 139,99 Euro in Größe S und 149,99 Euro in Größe L. Bei den neuen E14-Kerzenlampen werden 21,99 Euro für White, 34,99 Euro für White Ambiance und 64,99 Euro für White & Color Ambiance aufgerufen.
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Forderung einer Gegendarstellung: Schweizer Online-Magazin „Republik“ gewinnt gegen Palantir
Das Schweizer Online-Magazin „Republik“ hat einen juristischen Erfolg gegen Palantir erzielt. Nach einer investigativen Recherche zu den Lobbying-Aktivitäten des Unternehmens in der Schweiz verlangte dieses in 23 Punkten eine Gegendarstellung. Vor Gericht konnte sich der Konzern jedoch nur in einem einzigen Punkt durchsetzen.
Damit hat das Handelsgericht Zürich laut einem Bericht von netzpolitik.org die wesentlichen Aussagen der kritischen Berichterstattung bestätigt und die Darstellung weitgehend als korrekt bewertet. Für das kleine Online-Magazin stellt das Urteil einen bedeutenden juristischen Erfolg gegenüber einem vermeintlich übermächtigen Gegner dar.
Vorwurf der unsachlichen Berichterstattung
Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzung war eine gemeinsame Recherche von „Republik“ und dem unabhängigen sowie gemeinnützigen Journalisten-Netzwerk WAV-Recherchekollektiv, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Das Kollektiv tritt nicht als eigenes Medium auf, sondern unterstützt bestehende Redaktionen, Journalisten und die Zivilgesellschaft als Recherchepartner. Die gemeinsame Recherche soll anhand ausgewerteter Lobbying-Dokumente und interner Unterlagen aufgezeigt haben, wie Palantir über einen Zeitraum von sieben Jahren versucht haben soll, Aufträge von Schweizer Bundesbehörden zu erhalten.
Einen Schwerpunkt der Recherche bildete eine interne Analyse der Schweizer Armee. Diese hatte die Chancen und Risiken einer Zusammenarbeit mit Palantir gegeneinander abgewogen und sich letztlich gegen eine Kooperation entschieden. Ausschlaggebend waren insbesondere Bedenken hinsichtlich der Datenhoheit, der digitalen Souveränität, möglicher Abhängigkeiten von einem US-Anbieter sowie Risiken für Grundrechte und Datenschutz.
Palantir kann nur kleinen Erfolg vorweisen
Palantir warf den Autoren des Artikels daraufhin sachliche Fehler vor und verlangte die Veröffentlichung einer umfangreichen Gegendarstellung unter dem kritisierten Beitrag. Das Handelsgericht des Kantons Zürich widersprach dieser Einschätzung am 4. Juni 2026 in seinem Urteil (PDF) nun nahezu vollständig und bewertete die meisten beanstandeten Passagen als sachlich korrekt. Nach Auffassung des Gerichts entsprach die Darstellung des Verhaltens des Unternehmens während seiner jahrelangen Bemühungen um staatliche Aufträge den Tatsachen. Auch die journalistischen Bewertungen und sprachlichen Einordnungen wurden als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft
Ebenso bestätigten die Richter die Darstellung der militärischen Analyse und der darin beschriebenen Risiken. Entgegen der Auffassung von Palantir sah das Gericht darin keine unzutreffenden Behauptungen. Der Artikel habe ausreichend deutlich gemacht, dass es sich nicht um die Ablehnung eines konkreten Angebots gehandelt habe, sondern um die Bewertung der Vor- und Nachteile einer vertraglichen Bindung an Palantir.
Somit konnte sich der Konzern am Ende lediglich in einem einzigen Punkt durchsetzen. Dieser betraf allerdings nur einen nebensächlichen Aspekt der Entstehungsgeschichte von Palantir, bei dem die Richter Korrekturbedarf sahen.
Auswirkungen für ganz Europa
Für die an der Recherche beteiligte Journalistin Adrienne Fichter reicht die Bedeutung des Urteils über die Schweiz hinaus. Gegenüber netzpolitik.org führt sie an, dass ein gegenteiliges Urteil einen Präzedenzfall geschaffen hätte, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen“. Der Konzern hätte dadurch leichter gegen weitere kritisch berichtende Medien vorgehen können, was aus ihrer Sicht erhebliche Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Europa gehabt hätte.
Ein solches Vorgehen erscheint angesichts der Äußerung Fichters, das Palantir in Europa auf zunehmenden Widerstand stoßen würde, als nicht ausgeschlossen. Insbesondere im europäischen Raum soll es dem Unternehmen zunehmend schwerer fallen, neue Kunden für sich zu gewinnen..
Ausgang dennoch ungewiss
Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht, denn das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Palantir kann binnen eines Monats Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht einlegen. Ob der Konzern diesen Schritt gehen wird, ist derzeit offen. Eine Anfrage von netzpolitik.org zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten hat das Unternehmen bislang unbeantwortet gelassen.
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CB-Funk-Podcast #174: FSR 4 für RX 6000 erst später, die Steam Machine schon bald?

In gewohnter Besetzung sprechen Jan und Fabian heute über AMDs Neuigkeiten zu FSR 4 für ältere Hardware. Im Juli soll es für Radeon RX 7000 soweit sein, aber RX-6000-Grafikkarten müssen sich noch bis frühestens Anfang 2027 gedulden. Doch wieso? Und was hat FSR 4 mit der Steam Machine zu tun, die schon bald erscheinen könnte?
CB-Funk: Die einhundertdreiundsiebzigste Episode
AMD hat sich etwas detaillierter zu FSR 4 auf RDNA 2 geäußert und Fabian erklärt, was dahinter steckt. Von FSR 4 für RDNA 3 schon kurzfristig profitieren wird die Steam Machine, denn die scheint jetzt doch noch in diesem Monat und nicht erst später im Jahr auf den Markt zu kommen. Das moderne Upscaling steht der Konsole definitiv gut, aber lässt das aktuelle Marktumfeld am Ende nicht jeden guten Ansatz am Preis verpuffen?
Bei den aktuellen Speicherpreisen ist jedenfalls keine Entspannung in Sicht: RAM und SSDs werden auf hohem Niveau zwar nur noch geringfügig teurer, aber sie werden es – und HDDs haben jetzt erstmals ebenfalls die Marke von 100 Prozent Preisaufschlag gegenüber September 2025 genommen.
Ein großes Lob gibt es abschließend für die aktuellen Community-Benchmarks, die am letzten Wochenende mit einer Aktion zum 3DMark Zuwachs erhalten haben. Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und freuen uns auf eure Kommentare!
Und noch ein Tipp zum Schluss: Seit Montagabend und noch über das gesamte Wochenende läuft das Steam Next Fest, in dessen Rahmen es eine Woche lang Demos zu neuen Indie-Games und Entwickler-Livestreams gibt.
Wir beantworten eure Fragen
Und wie üblich zur Erinnerung: Wir möchten im CB-Funk jede Woche einige Fragen beantworten, die zum Podcast, zur Redaktion oder zu unseren Themen passen. Gerne könnt ihr eure Fragen an podcast@computerbase.de richten oder aber uns hier im Forum oder auf Discord per Direktnachricht anschreiben – wir sind gespannt!
CB-Funk bei Spotify, Apple, Amazon und Deezer
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An dieser Stelle folgt der obligatorische Hinweis: In die meisten Podcast-Player lässt sich CB-Funk außerdem via RSS einbinden. Die entsprechende URL lautet: https://computerbase.podigee.io/feed/opus.
Übersicht zu den bisherigen Episoden
Eine Übersicht zu den bisherigen Podcast-Folgen und den entsprechenden Artikeln mit Kommentarbereich ist auf der Themenseite CB-Funk zu finden.
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Wettrüsten: AMD und Rackspace vereinbaren 30 MW KI-Rechenleistung
AMD und Rackspace Technology haben eine verbindliche Vereinbarung für den schrittweisen Aufbau von KI-Rechenleistung geschlossen. Ab Ende 2026 bis 2028 sollen in den weltweiten Rechenzentren von Rackspace zunächst 30 Megawatt an AMD-basierter Infrastruktur entstehen.
Aus Absichtserklärung wird Vereinbarung
Die neue Vereinbarung konkretisiert eine bereits im Mai angekündigte Absichtserklärung zwischen AMD und Rackspace. Ziel ist eine sogenannte „Enterprise AI Cloud“, die sich vor allem an Unternehmen mit besonderen Anforderungen an Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Datenhoheit richtet. Genannt werden unter anderem regulierte Branchen sowie souveräne Umgebungen.
Rackspace soll dabei nicht nur Infrastruktur bereitstellen, sondern als Betreiber des gesamten Stacks auftreten. Das Unternehmen spricht von einem Modell, bei dem ein Anbieter von der zugrunde liegenden Hardware bis zum Betrieb der KI-Workloads verantwortlich ist. Damit richtet sich das Angebot an Unternehmen, die KI-Anwendungen nicht nur testen, sondern in produktiven Umgebungen betreiben wollen.
AMD liefert GPUs und CPUs
Die geplante Infrastruktur soll auf AMD Instinct GPUs und AMD Epyc CPUs basieren. In der Mitteilung werden unter anderem die Beschleuniger MI355X und MI350P konkret benannt, sowie gegebenenfalls spätere Nachfolgelösungen. Rackspace will die Rechenleistung je nach Aufgabe einsetzen, etwa für klassisches beschleunigtes Rechnen, Training, Inferenz oder allgemeine Serveraufgaben.
Bei vollständigem Ausbau sollen die 30 MW an dedizierter AMD-Rechenleistung laut den Unternehmen eine relevante Kapazität für regulierte Unternehmensanwendungen darstellen. Frühzeitiges Interesse gebe es unter anderem aus dem Gesundheitsbereich, etwa für klinische KI-Anwendungen und Inferenz im größeren Maßstab.
Vier Angebote für Unternehmens-KI
Die Zusammenarbeit soll vier bereits angekündigte Bausteine beschleunigen: eine Enterprise AI Cloud, eine Enterprise Inference Engine, Inference as a Service sowie Bare-Metal-Angebote mit AMD Instinct. Rackspace positioniert das Angebot damit als verwaltete Alternative zu Modellen, bei denen Unternehmen reine GPU- oder Bare-Metal-Kapazitäten mieten und Integration, Betrieb und Absicherung selbst übernehmen müssen.
Beide Unternehmen wollen zudem eigene Vertriebs- und Marketingressourcen einsetzen, um Kunden in regulierten Branchen anzusprechen. Finanzielle Details wurden nicht genannt. Rackspace weist außerdem darauf hin, dass einzelne Bereitstellungen noch separat genehmigt und bestimmte kommerzielle Bedingungen, darunter Preise und Finanzierungsparameter erst noch ausgearbeitet werden müssen.
Was sind regulierte Unternehmen?
Mit „regulierte Unternehmen“ sind Unternehmen gemeint, die in Branchen arbeiten, in denen besonders strenge gesetzliche Vorgaben gelten.
Typische Beispiele sind:
- Banken und Finanzdienstleister
- Versicherungen
- Gesundheitswesen, Kliniken und Pharma-Unternehmen
- Energieversorger
- Telekommunikationsanbieter
- öffentliche Verwaltung
Bei solchen Unternehmen geht es oft um sensible Daten, etwa Patientendaten, Finanzdaten, Kundendaten oder sicherheitsrelevante Informationen. Deshalb müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel bei Datenschutz, Datenstandort, Zugriffskontrolle, Nachvollziehbarkeit, Ausfallsicherheit oder Auditierbarkeit.
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