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Ab Dezember fahren deutsche Busse und Pkws fahrerlos
Schon bald werden immer mehr Busse, Pkws und Lkws in Deutschland ohne sichtbaren Fahrer unterwegs sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich dabei um echte autonome Fahrzeuge handelt. Das Bundesverkehrsministerium verfolgt zunächst einen anderen Ansatz – den der Fernsteuerung.
Während selbstfahrende Autos vielerorts längst zum Stadtbild gehören – zum Beispiel in San Francisco, wo Taxis der Automatisierungsstufe 4 im Pilotbetrieb unterwegs sind –, wird in Deutschland ein anderes Konzept Realität. Ab dem 1. Dezember 2025 könnten in vielen Ortschaften Fahrzeuge unterwegs sein, die ganz ohne Fahrer auskommen. Zumindest auf den ersten Blick. Denn die neuen Fahrzeuge sind nicht vollständig autonom unterwegs, sondern werden ferngesteuert.
Verkehrsministerium gibt grünes Licht
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellte am Dienstag seine neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) vor. Damit wird erstmals ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der den Betrieb von ferngesteuerten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich gestattet. Diese Fahrzeuge werden nicht vor Ort gesteuert, sondern aus der Ferne – von Operatoren. Im Inneren befindet sich also niemand, außer gegebenenfalls Passagieren.
„In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren“, erklärt Christian Hirte vom Bundesministerium für Verkehr. Die Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung. Dabei könnte das neue Konzept zahlreiche Vorteile mit sich bringen.
Geplant ist, dass ferngesteuerte Fahrzeuge auch als Ergänzung zu autonomen Systemen genutzt werden. In schwierigen Verkehrssituationen könnten geschulte Personen dann die Kontrolle übernehmen. Zudem eröffnet Fernsteuerung Potenzial im Carsharing-Bereich – etwa wenn ein Fahrzeug aus der Ferne zum nächsten Nutzer gelenkt wird. Ebenso ist ein Einsatz im öffentlichen Personenverkehr denkbar; hier als Taxi oder Bus. Auch Lieferdienste, Logistikunternehmen und der Güterverkehr sollen profitieren. Ziel: effizientere Abläufe.
Klare Regeln und strenge Vorgaben
Fahrzeuge, die per Fernsteuerung betrieben werden, dürfen ausschließlich in eigens genehmigten Zonen unterwegs sein. Dabei kann es sich sowohl um abgeschlossene Werksareale als auch um Bereiche im öffentlichen Raum handeln. Eine Nutzung ist zudem nur erlaubt, wenn sowohl das jeweilige Fahrzeug als auch der Einsatzort vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt wurden.
Auch wenn die Verordnung offiziell erst ab dem 1. Dezember 2025 greift, sind erste Tests bereits gestartet. Laut Angaben von Auto Motor Sport wird in Bonn etwa ein elektrisch betriebener, ferngesteuerter Shuttle der Firma MIRA in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom erprobt. In Hamburg wiederum testet das Start-up Vay ein Carsharing-Modell, bei dem die Autos remote gesteuert zum Kunden gebracht werden. Die neue Verordnung soll solchen Projekten einen verlässlichen rechtlichen Rahmen geben – zunächst befristet bis Ende 2030.