Künstliche Intelligenz
Abnehm-App: Bei „Fastic“ konnte unwissentlich auch die Geldbörse erschlanken
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über eine Abo-Falle bei der Abnehm-App „Fastic“. Zahlreiche Nutzer berichten, dass sie ungewollt in ein kostenpflichtiges Jahresabo über 99 Euro geraten seien – obwohl die App zunächst mit einem kostenlosen Angebot geworben hatte. Aus diesem und weiteren Gründen haben die Verbraucherschützer rechtliche Schritte gegen den Anbieter eingeleitet.
Demnach versprach „Fastic Plus“ ein Gratis-Abo, sofern Nutzer 14 Tage lang täglich zwei Mahlzeiten in der App dokumentieren. Wer dieses Ziel nicht erreichte – selbst bei minimaler Abweichung – erhielt automatisch eine Rechnung. Viele Betroffene gaben an, nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Bestellbutton in der App sei zudem irreführend gestaltet gewesen, da er mit „0 €“ hervorgehoben war.
Daher kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „die Gestaltung der App-Oberfläche“ sowie den Button zum Abschließen des Abos als „irreführend“. „Der Button zur Bestätigung des vermeintlich kostenlosen Programms war mit der Aufschrift ‚Jetzt zum genannten Preis bestellen‘ versehen, wobei der Preis ‚0 €‘ hervorgehoben wurde. Tatsächlich entstand ein kostenpflichtiger Vertrag über 99 Euro, der nur dann entfiel, wenn die App über 14 oder 21 Tage aktiv genutzt und zweimal täglich Essen getrackt wurde“, so die Kritik. Wer eine Rechnung erhalten hat, für den stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung (PDF).
Neben unklaren Vertragsbedingungen bemängeln die Verbraucherschützer zudem übertriebene Gesundheitsversprechen und intransparente Preisangaben. Vor dem Landgericht Berlin läuft zusätzlich eine Klage gegen Fastics zu angeblichen Kundenbewertungen, bei denen die Betreiber laut Verbraucherschützern nicht kenntlich machen, „ob diese von echten Nutzer:innen stammen“ (Az. 105 O 51/25). Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Klage eingereicht (Az. 52 O 220/25), da das Unternehmen unterschiedliche Angaben zur Kostenerstattung durch Krankenkassen gemacht habe.
(mack)