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Abnehm-App: Bei „Fastic“ konnte unwissentlich auch die Geldbörse erschlanken


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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über eine Abo-Falle bei der Abnehm-App „Fastic“. Zahlreiche Nutzer berichten, dass sie ungewollt in ein kostenpflichtiges Jahresabo über 99 Euro geraten seien – obwohl die App zunächst mit einem kostenlosen Angebot geworben hatte. Aus diesem und weiteren Gründen haben die Verbraucherschützer rechtliche Schritte gegen den Anbieter eingeleitet.

Demnach versprach „Fastic Plus“ ein Gratis-Abo, sofern Nutzer 14 Tage lang täglich zwei Mahlzeiten in der App dokumentieren. Wer dieses Ziel nicht erreichte – selbst bei minimaler Abweichung – erhielt automatisch eine Rechnung. Viele Betroffene gaben an, nie bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Bestellbutton in der App sei zudem irreführend gestaltet gewesen, da er mit „0 €“ hervorgehoben war.

Daher kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „die Gestaltung der App-Oberfläche“ sowie den Button zum Abschließen des Abos als „irreführend“. „Der Button zur Bestätigung des vermeintlich kostenlosen Programms war mit der Aufschrift ‚Jetzt zum genannten Preis bestellen‘ versehen, wobei der Preis ‚0 €‘ hervorgehoben wurde. Tatsächlich entstand ein kostenpflichtiger Vertrag über 99 Euro, der nur dann entfiel, wenn die App über 14 oder 21 Tage aktiv genutzt und zweimal täglich Essen getrackt wurde“, so die Kritik. Wer eine Rechnung erhalten hat, für den stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung (PDF).

Neben unklaren Vertragsbedingungen bemängeln die Verbraucherschützer zudem übertriebene Gesundheitsversprechen und intransparente Preisangaben. Vor dem Landgericht Berlin läuft zusätzlich eine Klage gegen Fastics zu angeblichen Kundenbewertungen, bei denen die Betreiber laut Verbraucherschützern nicht kenntlich machen, „ob diese von echten Nutzer:innen stammen“ (Az. 105 O 51/25). Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Klage eingereicht (Az. 52 O 220/25), da das Unternehmen unterschiedliche Angaben zur Kostenerstattung durch Krankenkassen gemacht habe.


(mack)



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Russland verhindert 2-Faktor-SMS für Telegram und Whatsapp


Russische Netzbetreiber haben damit begonnen, SMS und Anrufe von Whatsapp und Telegram zu blockieren. Damit sollen jene Codes blockiert werden, die für 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) neuer oder bestehender Konten der Messenger-Dienste notwendig sind. Parallel greift eine Beschränkung der SIM-Karten, die einzelne Bürger besitzen dürfen.

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Dies berichtet die russische IT-Nachrichtenwebseite kod.ru. Die Blockade der SMS und Anrufe war demnach zum 30. Oktober noch nicht von allen Netzbetreibern vollständig umgesetzt. Es dürfte sich allerdings nur um Tage handeln, bis die behördliche verordnete Maßnahme durchgängig umgesetzt ist. Whatsapp ist ein Dienst des US-Konzern Meta Platforms, der von der Russischen Föderation als „extremistisch“ eingestuft und verboten ist. Telegram wurde 2013 von einem russischen Brüderpaar gegründet, das den Dienst inzwischen von Dubai aus betreibt. Signal und Viber sind in Russland bereits seit 2024 gesperrt. Neuerdings versuchen die Netzbetreiber auf staatliches Geheiß, auch die Nutzung Telegrams und Whatsapps einzuschränken – nicht nur in der Russischen Föderation selbst, sondern auch in besetzten Gebiete wie der Krim.

Die beiden Messaging-Betreiber haben auf die Sperre reagiert. Hat ein Telegram-Nutzer eine offene Sitzung auf einem anderen Gerät, oder mehrere Konten und eine aktive Sitzung in mindestens einem Konto, schickt den Telegram den 2FA-Code für über den offenen Kanal. Zudem rufen Telegram und Whatsapp bestehende Anwender in Russland über die App dazu auf, ihre E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Ratsam ist, eine bei einem ausländischen Provider gehostete Adresse zu verwenden. Sollte Authentifizierung notwendig werden, wollen Telegram und Meta die 2FA-Codes dann per E-Mail zustellen. Das hilft allerdings nur, wenn die Kunden auch tatsächlich ihre E-Mail-Adressen angeben, und es hilft nicht bei der Einrichtung neuer Konten.

Für diese hat sich Telegram einen Trick einfallen lassen: Es lädt russische Android-Nutzer dazu ein, ihr Handy zum Versand von maximal 100 SMS pro Monat freizugeben. Dann kann Telegram die 2FA-Codes über private russische Handys innerhalb des Landes versenden. Das soll die Zensur unterlaufen. Allerdings ist das heikel für die Teilnehmer, könnten sie doch den Argwohn des Regimes erregen, was ungesund sein kann.

Laut kod.ru probiert Telegram dieses Verfahren gerade mit einer kleinen Anzahl russischer User aus. Die Teilnahme am „Peer-to-Peer Login Program“ ist freiwillig. Ab einer gewissen Anzahl tatsächlich versandter SMS gibt es als Dankeschön einen Geschenklink für ein Premium-Abo Telegrams, der an Dritte weitergegeben werden kann. Premium-Nutzer werden nicht mit Werbung bedacht, können größere Dateien versenden, und profitieren von schnelleren Downloads sowie anderen Vorteilen.

Für iPhones gibt es das Peer-to-Peer Login Program bislang nicht, wohl weil iOS der Telegram-App den SMS-Versand verweigert. Übrigens können Telegram-User ihr Konto durch ein sogenanntes Cloud Password zusätzlich absichern; auch dafür kann eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, nämlich für den Fall, dass man das Cloud Password vergessen hat. Idealerweise ist das nicht die selbe wie die für 2FA-Codes genutzte Adresse.

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Ab sofort dürfen russische Staatsbürger nur noch maximal 20 SIM-Karten besitzen, Zuwanderer maximal zehn. Verfolgt wird das über ein staatliches Register, in dem auch jeder die unter seinem Namen registrierten SIM-Karten online einsehen kann. Dort kann sich jeder Russe auch die Neuausgabe von SIM-Karten unter seinem Namen verbitten.

Netzbetreiber haben Einblick und müssen nicht nur diese Einstellungen beachten, sondern auch überzählige SIM-Karten selbsttätig sperren. Kod.ru zitiert Behördenangaben, wonach dies aktuell 89.000 Russen und 37.000 Zuwanderer betrifft, die mehr SIM-Karten haben als erlaubt. Insgesamt wurden Anfang November auf einen Schlag demnach mehr als sieben Millionen Anschlüsse stillgelegt: 6,5 Millionen bei russischen Staatsbürgern und 757.000 bei Zuwanderern.


(ds)



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Analyse: Bekommt das iPhone 18 vollwertigen Satellitenfunk?


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Wirklich viel kann man mit dem im iPhone verbauten Satellitenfunk nicht anfangen. Seit dem iPhone 14 aus dem Jahr 2022 steckt eine Empfangs- und Sendefunktion in den Geräten, doch surfen lässt sich damit nicht. Stattdessen funktionieren nur schmalbandige Funktionen wie der Notruf per Satellit sowie die Weitergabe von Positionsdaten via „Wo ist?“. Doch künftig könnte sich hier noch deutlich mehr tun: Apple plant für spätere iPhones den Einbau „echten“ Satellitenfunks mit mehr Durchsatz – und zuvor bereits eine iMessage-Funktion. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Satellitenfunktionen auf dem iPhone werden von allen iPhone-Modellen ab der Baureihe 14 unterstützt. Das betrifft also alle Varianten von iPhone 14, 15, 16 und 17, das iPhone 16e sowie das iPhone Air. Ausnahme sind Geräte, die in Russland, Belarus, Armenien, Kirgisien, Kasachstan sowie Festland-China inklusive Hongkong und Macau verkauft wurden. Allerdings sind Geräte aus Hongkong und Macao ab dem iPhone 16e oder neuer Satellitenfunk-fähig.

Zur Nutzung des Satellitenfunks muss man sich im Freien mit direkter Sicht zum Himmel befinden. Schnell ist die Verbindung nicht: „Unter idealen Bedingungen mit direkter Sicht auf den Himmel und den Horizont kann das Senden einer Nachricht 30 Sekunden dauern“, schreibt Apple dazu. Man solle sich nicht unter Bäume stellen, sofern diese über Blattwerk verfügen, da sich die Verbindungsqualität reduziert. Weltregionen, in denen die Technik offiziell unterstützt wird, sind Australien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Österreich, Portugal, Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Mit der Apple Watch Ultra 3 ist Satelliten-Internet ebenfalls möglich, allerdings in Europa auf die Notruffunktion beschränkt.

Momentan ist Apples Partner die Firma Globalstar. Allerdings könnte es hier künftig zu Änderungen kommen. So erwägt Globalstar Medienberichten zufolge einen Verkauf für bis zu 10 Milliarden US-Dollar – und Apple selbst wird hier wohl nicht zuschlagen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass Apple zur Konkurrenz wechselt – und das wäre die Musk-Firma SpaceX beziehungsweise deren Satelliten-Internet-Schwester Starlink. Laut einem Bericht des IT-Newsdienstes The Information aus dem vergangenen Monat gibt es hierzu Bemühungen. So soll die Musk-Firma Frequenzen in jenen Bereichen erworben haben, die Apple für den iPhone-Funk verwendet.

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Nur in einzelnen Weltregionen bietet Apple eine kostenlose Möglichkeit, iMessage-Botschaften per Satellit zu versenden. Der Dienst soll mindestens zwei Jahre lang kostenlos sein. Er wird anfangs in den USA, Kanada und Mexiko bereitgestellt, läuft ebenfalls ab dem iPhone 14. Mindestvoraussetzung ist iOS 18 und gedacht ist der Service immer dann, wenn weder Mobilfunkempfang noch WLAN zur Verfügung stehen.

Verschick- und empfangbar sind Textnachrichten, Emojis und Tapbacks (also Emoji-Reaktionen). Bilder werden nicht unterstützt. Apple gibt an, dass ein Versand teilweise auch über SMS erfolgt. Auch hier benötigt man freie Sicht auf den Himmel. Angaben dazu, wann Apple die Verfügbarkeit auf Europa und andere Weltregionen ausdehnt, wurden noch nicht gemacht. Der Konzern argumentiert hier mit der Regulierungsproblematik.

Apples aktuelle iPhone-Modelle sind technisch noch nicht in der Lage, Satelliten-Internet in 5G-Qualität zu nutzen. Frühestens mit dem iPhone 18 ist hiermit zu rechnen – es wird wohl im Herbst 2026 erscheinen. Laut The Information werden die Geräte erstmals kompatibel zu 5G-Netzen sein, „die nicht an die Erdoberfläche gebunden“ sind, also auch mit 5G via Satellit.

Damit wäre statt schmalbandigen Funktionen echtes Internet via Satellit möglich. Wer der Anbieter ist, bleibt unklar. Gespräche mit Starlink laufen angeblich. Auf 4G-Frequenzen hat Starlink unterdessen schon gezeigt, dass bereits jetzt einiges geht: So bietet die US-Tochter des Mobilfunkanbieters T-Mobile Unterstützung verschiedener Apps wie Google Maps, X oder WhatsApp auf dem iPhone via Satellit an. Der Dienst läuft außerhalb von Apples eigenem Angebot.


(bsc)



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Reale Orte in VR-Umgebungen verwandeln: „Meta Hyperscape“ für Quest 3 im Test


Es war die wohl spannendste VR-Ankündigung der letzten Meta Connect: Mit Meta Quest 3 kann man jetzt Orte scannen, daraus ein erstaunlich echt wirkendes digitales Abbild erstellen und bald auch gemeinsam in Virtual Reality erkunden.

„Hyperscape“ startete im September als Beta in den USA, sollte mittlerweile aber auch für die meisten deutschen Nutzer verfügbar sein. Dazu benötigt man lediglich eine Meta Quest 3 (Test) oder 3S (Test) sowie die aktuelle Version des Betriebssystems Horizon OS. Vorkenntnisse oder zusätzliche Hardware sind nicht erforderlich.

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In dem Video bewegt sich der Autor durch zuvor aufgenommene Hyperscape-Umgebungen. Es handelt sich also nicht um Videoaufnahmen der realen Welt, auch wenn die Hyperscape-Szenen oft täuschend echt aussehen.

  • Mit „Hyperscape“ will Meta das 3D-Scanning von Räumen massentauglich machen – mit beeindruckender Detailtiefe und einfacher Bedienung.
  • Ähnlich wie bei einem „Holodeck“ kann man anschließend persönlich durch die räumlichen Aufnahmen gehen, um Details aus allen Winkeln zu betrachten.
  • In diesem Artikel untersuchen wir, wie überzeugend Metas Ansatz umgesetzt ist und wo seine Grenzen liegen.

Wir haben mit Metas neuer Technologie mehrere Innenräume und Naturumgebungen gescannt. So kann man Erinnerungen an persönliche Lebensräume festhalten oder außergewöhnliche Orte später noch einmal besuchen. In diesem Artikel klären wir, was „Hyperscape“ besonders macht und wo die Stärken und die Schwächen liegen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reale Orte in VR-Umgebungen verwandeln: „Meta Hyperscape“ für Quest 3 im Test“.
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