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Add-on in Alu: Zwei Thunderbolt-5-SSDs für Mac Studio und Mac mini M4


Der chinesische IT-Hersteller Beelink ist vor allem für seine Produktion von PC-basierten Mac-mini-Klonen bekannt. Das Unternehmen nutzt diese erworbene Kompetenz aber auch dazu, Zubehörprodukte für Apple-Nutzer herzustellen. Dazu gehören nun zwei neue SSD-basierte Produkte, die den Speicherplatz von Mac mini M4 und Mac Studio M4 Max und M3 Ultra deutlich erweitern können.

Das Beelink Mate mini ist eine Kombination aus Dock und SSD-Gehäuse. Das System ist (beim Mac mini M4 Pro) mit bis zu 80 Gbps über Thunderbolt 5 ansteuerbar und beinhaltet zwei Slots für M.2-SSDs (2280) samt PCIe-Anbindung (bis 5.0). Somit können bis zu 16 TByte eingebaut werden. Das Dock kommt mit 2,5-Gbps-Ethernet, Audioanschluss (3,5 mm), SD-4.0-Kartenleser und USB-A-3.0-Ports.

Der Preis liegt bei 139 US-Dollar (Direktkauf plus Versand). Ein zweites Modell des Beelink Mate mini kommt mit nur einem SSD-Slot, soll dafür aber „geschwindigkeitsorientiert“ sein und einen höheren Durchsatz bieten. Der Preis ist der gleiche. Das Gerät lässt sich sowohl über als auch unter dem Mac mini M4 betreiben, Luft kommt in beiden Fällen durch. Ein zusätzlicher USB-C-PowerDelivery-Anschluss kann zur Stromversorgung energiehungriger SSDs verwendet werden.

Das Beelink Mate Studio ist eine Variante des Systems für Apples kleinen Profi-Desktop Mac Studio mit M4 Ultra oder M3 Max. Zum Preis von 129 Dollar (plus Versand) gibt es hier allerdings keine zusätzlichen Ports, sondern allein die Speichererweiterung über zwei SSD-Slots. Auch hier werden M.2-Module unterstützt und bis zu 16 TByte sind drin. Auch hier gibt es einen zusätzlichen Port für eine Stromversorgung (wenn mehr als 15 Watt verlangt werden, gilt das als sinnvoll).


Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio

Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio

Zwei SSD-Slots im Beelink Mate Studio: Aktuell sind damit 16 TByte drin.

(Bild: Beeklink)

Beide Beelink-Erweiterungen können aktuell vorbestellt werden, die Lieferung dauert allerdings noch einige Monate. Das verwendete Alu soll eine ähnliche Qualität haben wie das Original, ästhetisch fällt die Hardware also nicht aus einem Apple-Setup heraus. Die M.2-Module muss man sich zusätzlich kaufen, wobei Beelink beim Mate mini auch Komplettpakete mit Crucial-SSDs anbieten.


(bsc)



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KI-Boom: Rechenzentren in Deutschland wachsen rasant


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Der KI-Boom lässt die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland stark wachsen. Laut einer aktuellen Studie des Branchenverbands Bitkom soll die installierte Leistung von derzeit knapp 3000 Megawatt bis 2030 auf über 5000 Megawatt steigen – ein Plus von rund 70 Prozent. Besonders dramatisch fällt das Wachstum bei KI-Rechenzentren aus: Deren Kapazität soll sich von 530 auf 2020 Megawatt vervierfachen.

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Die Branche investiert in diesem Jahr Rekordsummen: 12 Milliarden Euro fließen in IT-Hardware, weitere 3,5 Milliarden Euro in Gebäude und technische Infrastruktur. Aktuell sind in Deutschland rund 2000 Rechenzentren mit mindestens 100 Kilowatt Anschlussleistung in Betrieb, darunter 100 größere Anlagen mit mehr als 5 Megawatt.

Trotzdem bleibt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich zurück. Die USA verfügen bereits heute über zehnmal so viele Rechenzentrumskapazitäten, wie Deutschland bis 2030 plant. Jährlich bauen die Vereinigten Staaten mehr als das Vierfache der gesamten deutschen Kapazität neu auf. Mega-Rechenzentren speziell für KI-Anwendungen, wie sie in den USA und China existieren, fehlen hierzulande völlig.

Die Cloud treibt das Wachstum: Ihr Anteil an der Gesamtkapazität stieg von 29 Prozent im Jahr 2019 auf aktuell 49 Prozent. Klassische Rechenzentren verzeichnen dagegen einen Rückgang. Edge-Rechenzentren bleiben mit 240 Megawatt noch Nischenerscheinung.

Der Stromverbrauch der Rechenzentren steigt parallel: 2025 werden 21,3 Milliarden Kilowattstunden erwartet, gegenüber 20 Milliarden im Vorjahr und 12 Milliarden im Jahr 2015. Zwei Drittel entfallen auf die IT-Infrastruktur selbst, ein Drittel auf Kühlung und unterbrechungsfreie Stromversorgung. Die Energieeffizienz einzelner Server verbessert sich dabei kontinuierlich – bei Standardservern um 26 Prozent jährlich zwischen 2017 und 2022.

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Regional konzentriert sich die Rechenleistung stark: Der Großraum Frankfurt verfügt mit gut 1100 Megawatt über mehr als ein Drittel aller deutschen Kapazitäten. Mit großem Abstand folgen Bayern (420 MW) und Nordrhein-Westfalen (378 MW). Neue Großprojekte sind nicht nur in Frankfurt geplant (1800 MW), sondern auch in Brandenburg (888 MW) und möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 1000 Megawatt.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fordert bessere Rahmenbedingungen: „Beim Thema Rechenzentren müssen Bund und Länder ‚all in‘ gehen und die Investitionshürden radikal senken. Hier entscheidet sich, ob Deutschland zur Datenkolonie wird oder auch im digitalen Zeitalter ein souveränes Land bleibt.“ Konkret verlangt der Verband schnellere Genehmigungsverfahren und eine stabile Versorgung mit günstigem Strom.

Alle Informationen zur Studie finden sich beim Bitkom.


(fo)



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Apple zeigt, wie App-Entwickler Liquid Glass einsetzen


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Mit Liquid Glass hat Apple allen seinen Betriebssystemen einen neuen Look verpasst. Das Problem: Apps, die darauf noch nicht vorbereitet sind, fallen gegebenenfalls deutlich aus dem Rahmen, teilweise gibt es zudem auch Grafikfehler, wenn man sie auf den neuen Systemen ausführt. Developer müssen ihre Programme also möglichst anpassen. Wie das unter iOS 26, iPadOS 26 und macOS 26 aussehen kann, hat Apple nun in einer neuen Galerie auf seiner Entwickler-Website demonstriert, die über ein Dutzend Apps in „Vorher / Nachher“-Ansicht demonstriert. Hier sollen sich Developer Inspiration holen – und gegebenenfalls die Angst vor notwendigen Anpassungen verlieren.

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Zu sehen ist etwa die App der Süßigkeitenkette Crumbl. Diese nutzt die durchgehende Scrollmöglichkeit für Inhalte, die erstmals die Dynamic Island abdeckt, zeigt neue Overlay-Menüs und die Integration der neuen Tab-Leiste. Ähnlich umgebaut wurde Tide Guide für Surfer, wo die verschiedenen Elemente Glaseffekte auslösen, die allerdings teils unschön ineinander übergehen – ein allgemeines Problem bei Liquid Glass. Grow Pal zeigt auf der Apple Watch durchsichtige Hintergründe samt Tasten (Standard unter watchOS 26), die Sonnenstands-App Lumy einen neuen glasigen Schieberegler. Ähnliche neuartige Animationselemente gibt es auch bei Sky Guide (Sternengucker-Werkzeug) und Photoroom (KI-Bildeditor) zu sehen.

Linearity Curve (Vektorgrafik) auf dem iPad bekam neue UI-Elemente mit den Liquid-Glass-typischen Abrundungen. Die Kreditkarten-Tracking-App CardPointers (macOS) bekam neue Farbverläufe und Glaskarten, wirkt unter Liquid Glass sogar etwas aufgeräumter. Die Optik von OmniFocus 4 (Taskmanager) auf dem iPad wurde nur minimal mit neuen Overlays angepasst. Die Schreib-App Essayist zeigt die Liquid-Glass-Abrundungen und neue Overlay-Menüs.

Alles in allem gelingt es Apple mit der Galerie durchaus, Interesse an der Liquid-Glass-Umgestaltung zu wecken. Die Grundfrage bleibt allerdings, warum die neue Designsprache ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt kommt – während Apple in Sachen KI derart stark zurückliegt.

Zudem kosten die Anpassungen Entwickler sowohl Zeit als auch Geld. „Teams jeder Größe nutzen das neue Design und Liquid Glass, um natürliche, reaktionsschnelle Erlebnisse auf allen Apple-Plattformen zu schaffen“, lobt sich Apple dazu selbst.

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(bsc)



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Zertifikate: BGH-Urteil bringt Anbieter von Online-Lernkursen auf die Barrikaden


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 2. Oktober (Az.: III ZR 173/24) Anbieter von Online-Lernkursen unter Druck gesetzt. Die Karlsruher Richter erklärten damit ein gut 7000 Euro teures Online-Coaching-Programm ohne behördliche Zulassung für nichtig. Auf Basis ihrer fortlaufenden Rechtsprechung stellten sie klar: Angebote wie der sogenannte „E-Commerce Master Club“, die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und bei denen Lehrende und Lernende räumlich getrennt sind, fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist demnach zwingend, da ihr Fehlen den Vertrag nach Paragraf 7 FernUSG ungültig macht. Der BGH betont, dass der Schutz des FernUSG auch für Existenzgründer und Kleinunternehmer gilt, nicht nur für klassische Verbraucher.

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Dieses Urteil katapultiert die digitale Bildungswirtschaft nach eigener Darstellung in einen „rechtlichen Albtraum“. In einem heise online vorliegenden Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) beklagten die Anbieter schon im August, dass das FernUSG aus dem Jahr 1976 – entworfen für den Postverkehr – heute voll auf die digitale Gegenwart pralle. Sie monierten, das Gesetz sei „realitätsfern, innovationsfeindlich“ und gefährde „massiv den digitalen Bildungsstandort“. Die völlig unzeitgemäße Auslegung zentraler Rechtsbegriffe schaffe ein „Klima der Angst und rechtlichen Unberechenbarkeit“. Der neue BGH-Spruch bedeutet laut dem Anbieter Digistore24, dass letztlich jeder Online-Zeichenkurs genauso zertifiziert werden müsse wie eine berufliche Weiterbildung. Da das Zulassungsverfahren langwierig, teuer und bürokratisch sei, stünden viele Kurse vor dem Aus. Zugleich zielten tausende Gerichtsverfahren auf eine Rückzahlung der Kursgebühren ab.

Die Rechtsunsicherheit wird seit Langem durch widersprüchliche Auslegungen der Gerichte befeuert. So urteilte etwa das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg, dass die „räumliche Trennung“ bei Online-Schulungen trotz Live-Setting gegeben sei, da sich Lehrende und Lernende in unterschiedlichen Räumen aufhielten. Im Gegensatz dazu sah das OLG Nürnberg die räumliche Trennung in einem virtuellen Klassenraum als nicht gegeben an, da ähnlicher Kontakt wie im Präsenzunterricht möglich sei. Auch beim Merkmal der „Überwachung des Lernerfolgs“ herrscht Uneinigkeit: Das OLG Stuttgart wertete bereits die Option, Fragen zu stellen, als Lernkontrolle. Das OLG Köln lehnte dagegen eine „WhatsApp-Fragen-Flatrate“ ab, da eine Überprüfung des Erfolgs durch den Lehrenden erfolgen müsse. Die Branche sieht den jahrelangen Reformstau als bildungspolitisches Versagen. Sie warnt, dass ein weiteres Abwarten zur „mutwilligen Gefährdung eines gesamten Wirtschaftssegments“ und zum Verlust des Anschlusses an die digitale Bildungszukunft führe.

Die Anbieter digitaler Wissensvermittlung fordern angesichts der BGH-Linie, die etwa die Lernkontrolle so weit fasst wie das OLG Stuttgart, von der Bundesregierung entschlossenes Handeln. Sie verlangen die sofortige Reform des FernUSG, um digitale Lernrealitäten widerzuspiegeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nötig sei ein sofortiges Moratorium für die Anwendung des veralteten Gesetzes, bis eine zeitgemäße Reform verabschiedet ist. Anstelle des langsamen und unflexiblen Zulassungsverfahrens soll ein digitales, abgestuftes Zertifizierungsmodell etabliert werden, das Start-ups nicht ausbremst und Markteintrittsbarrieren abbaut. Ziel der von Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag versprochenen FernUSG-Modernisierung müsse ein Verbraucherschutz sein, der Vertrauen schafft und Orientierung gibt.


(nie)



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