Künstliche Intelligenz
Android 17 Beta 3: App-Bubbles, getrennte WLAN-Kacheln und mehr
Google hat am Donnerstagabend unserer Zeit die dritte Beta von Android 17 für Pixel-Geräte veröffentlicht. Einige der Neuerungen hatte der Hersteller bereits in der experimentellen Android-Canary-Version vom März integriert. Zudem hat Android 17 mit der Beta 3 Plattformstabilität erreicht. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung, da damit die finalen SDK/NDK-APIs bereitstehen. Das bedeutet, dass Entwickler ab diesem Zeitpunkt ihre Apps auf SDK 37 abzielen lassen und im Google Play Store veröffentlichen können.
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Bubbles
Mit Android 17 Beta 3 ziehen die App-Bubbles ein, die Google zuvor im Canary-Channel auf Entwickler losgelassen hatte. Jede App lässt sich nun als Bubble (Blase) in einem schwebenden Fenster öffnen. Ein Langdruck auf eine App öffnet ein überarbeitetes Kontextmenü, in dem man die neue Funktion findet.

Android 17 erhält „App-Bubbles“.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Die „Bubble“ lässt sich an eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm verschieben, sie bewegt sich jedoch stets automatisch an den Bildschirmrand, um nicht im Weg zu sein. Um die Bubble zu schließen, bewegt man sie einfach in den unteren Bildschirmbereich, wo ein großes „X“ erscheint. Zudem findet man in der linken unteren Ecke das Feld verwalten – ein Tipp darauf öffnet einen Dialog, mit dem man die Blase schließen kann. Es lassen sich außerdem mehrere App-Blasen gleichzeitig nutzen.
Diese Funktion ist auf Smartphones, Faltgeräten und Tablets verfügbar. Auf Geräten mit größerem Bildschirm, wie Foldables und Tablets, können Nutzerinnen und Nutzer auch lange auf ein App-Symbol in der Taskleiste drücken und das Symbol dann per Drag-and-Drop in eine untere Ecke ziehen.
Getrennte WLAN- und Mobilfunk-Kacheln
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Google vollführt mit der Beta 3 in den Schnelleinstellungen eine Kehrtwende und bringt separate Kacheln für WLAN- und Mobilfunkempfang zurück. Google hatte mit Android 12 eine einzige „Internet“-Kachel für beide Konnektivitäts-Optionen in die Schnelleinstellungen integriert, sodass es umständlicher war, eine der beiden Funktionen abzuschalten.

Android 17: WLAN und mobile Daten sind in den Schnelleinstellungen wieder getrennt.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Zudem verfügen die beiden Kacheln über zwei verschiedene Berührungsbereiche: Durch Antippen des Symbols wird die jeweilige Funktion ein- oder ausgeschaltet, während durch Antippen des jeweiligen Textfelds die vollständige Bedienoberfläche geöffnet wird. Diese Änderung reduziert die Anzahl der erforderlichen Eingaben zum Ein- und Ausschalten von WLAN und mobilen Daten, während der Zugriff auf das vollständige Internet-Bedienfeld weiterhin erhalten bleibt.
Screenrecorder und Location
Überarbeitet hat Google außerdem die Bildschirmaufzeichnung, sie verfügt nun über eine verbesserte Bedienoberfläche und neue Funktionen. Wenn man in den Schnelleinstellungen auf die Kachel für die Bildschirmaufzeichnungsfunktion tippt, erscheint nun eine schwebende Symbolleiste, über die Nutzer einfacher auf die Aufzeichnungssteuerung und die Aufnahmeeinstellungen zugreifen können. Beendet man die Aufzeichnung, lässt sich das Video sofort ansehen, bearbeiten, löschen oder direkt teilen.

(Bild: Google)
Android 17 Beta 3 erhält zudem eine neue Standort-Schaltfläche für mehr Datenschutz, mit der Nutzer Apps Zugriff auf ihren genauen Standort gewähren können. Das Update enthält ein vom System gerendertes Standort-Bedienfeld, das Apps mithilfe einer Jetpack-Bibliothek direkt in ihr Layout einbinden können. Wenn ein Nutzer auf die neue Schaltfläche tippt, erhält die App nur für die aktuelle Sitzung Zugriff auf den genauen Standort. Bei weiteren Klicks während der Nutzung der App wird die Berechtigung sofort und ohne Systemdialog erteilt. Für Entwickler und Interessierte erklärt Google die neue Funktion in einem Blogbeitrag.
Assistant-Lautstärke und Zeitumstellung
Weitere neue Funktionen sind die Möglichkeit, die Lautstärke des Sprachassistenten unabhängig von der Medienlautstärke zu regulieren. Damit kann man etwa Gemini oder andere in Android als Standard eingestellte Chatbots leiser oder bei Bedarf auch lauter als Musik oder andere Inhalte ertönen lassen. Bisher wirkten sich Änderungen der Medienlautstärke in der Regel automatisch auf die Lautstärke des Assistenten aus und umgekehrt.
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In Android 17 Beta 3 hat Google außerdem eine neue Einstellung hinzugefügt, mit der Nutzer eine Benachrichtigung erhalten können, wenn die Uhr ihres Smartphones eine geplante Zeitumstellung vornimmt – beispielsweise wenn die Winter- oder Sommerzeit enden.
Homescreen, selektiv erweitertes Dark Theme und VPN
Überdies können Nutzer die App- und Ordnernamen auf dem Startbildschirm ausblenden – eine Funktion, die manche Launcher-Apps und Bedienoberflächen einiger Hersteller schon seit Jahren bieten. Dies gilt nicht für den App-Drawer oder für Ordner selbst. Um auf die neue Einstellung zuzugreifen, öffnet man in den Einstellungen oder per Langdruck auf dem Homescreen die Option „Hintergrund & Design“. Hier tippt man auf „Startbildschirm“, und wählt „Symbole“. Ganz unten findet man den Reiter „Namen“ und schaltet dort die Option „App-Namen anzeigen“ ein oder aus.

In der Android 17 Beta 3 lassen sich App-Bezeichnungen ausblenden.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Neu in Android 17 Beta 3 ist die Möglichkeit, das mit Android 16 QPR2 eingeführte erweiterte dunkle Design, das sich in erster Linie an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder Lichtempfindlichkeit richtet, anzupassen. Wenn die Option aktiviert ist, wendet das System das dunkle Design automatisch auf die meisten Apps an, die es standardmäßig nicht unterstützen. Da die Funktion bei manchen Apps zu Anzeigefehlern führen kann, lässt sich die Funktion in der neuen Beta für einzelne Apps deaktivieren.
Zudem führt Google mit Android 17 eine standardisierte Methode ein, mit der VPN-Apps Funktionen zum Ausschluss bestimmter Apps (Split-Tunneling) anbieten können. Damit können Nutzer Anwendungen auswählen, die den VPN-Tunnel umgehen sollen. Der Datenverkehr von ausgeschlossenen Apps wird direkt über das zugrunde liegende Netzwerk geleitet, was für Dienste nützlich ist, die nicht mit VPNs kompatibel sind, erklärt Google. Vom Nutzer vorgenommene Änderungen werden sofort wirksam, sofern das VPN aktiv ist, oder bei der nächsten Verbindung.
Was noch?
Überdies ist die Beta 3 die erste Android-Version, in der Google ein neues APK-Signaturschema v3.2 einführt, um Post-Quanten-Kryptografie (PQC) zu unterstützen. Dieses Schema nutzt laut Google einen hybriden Ansatz, bei dem eine klassische Signatur mit einer ML-DSA-Signatur kombiniert wird. Erst kürzlich hatte Google den Schutz von Android vor künftigen Angriffen mit Quantencomputern angekündigt.
Primär für den Desktop-Modus und Tablets bringt Google einen Interactive Picture-in-Picture-Modus. Damit können Fenster angeheftet und stets über anderen Fenstern angezeigt werden und sind weiterhin bedienbar.
Darüber ermöglicht Google Entwicklern, das Fotoauswahlwerkzeug (Photo-Picker) optisch an das eigene App-Design anzupassen. App-Entwickler können damit etwa das Raster von quadratisch auf ein 9:16-Hochformat umstellen.

Entwickler können den Photo-Picker ab Android 17 Beta 3 für ihre App anpassen.
(Bild: Google)
Für mehr Sicherheit: Apps, die auf Android 17 zielen, haben standardmäßig keinen Zugriff mehr auf das lokale Netzwerk. Hierfür bietet Google es neue Berechtigungen an.
Android 17 bringt außerdem Support für das RAW14-Bildformat – „der De-facto-Industriestandard für die High-End-Digitalfotografie“, so Google. Das Format bietet unter anderem Vorteile in der Nachbearbeitung. Weiter integriert Google APIs, um abzufragen, welche Kamera genutzt wird – kommt etwa eine interne Kamera, eine USB-Webcam oder eine virtuelle Kamera zum Einsatz. Auch herstellerspezifische Kamera-Funktionen (etwa „Super Resolution“ oder KI-Funktionen der Hardware-Partner) lassen sich jetzt besser über Erweiterungen ansprechen.
Für Hörgeräteträgerinnen und -träger spannend: Damit nicht jede eingehende Nachricht im Hörgerät zu vernehmen ist, können Nutzer künftig Benachrichtigungstöne auf den Lautsprecher des Smartphones beschränken. Darüber hinaus können Nutzer die Wiedergabe von Klingeltönen und Benachrichtigungen über die Lautsprecher des Telefons sowie über ihre Hörgeräte oder In-Ohr-Implantate vollständig unterbinden. Hierfür werden Pixel-Geräten auf der Seite „Hörgeräte“ unter den Einstellungen für Barrierefreiheit zwei neue Schaltflächen angezeigt: eine für Benachrichtigungstöne und eine für Klingeltöne und Wecktöne.
Eine ausführlichere Übersicht weiterer Funktionen und Informationen für Entwickler finden sich im Android-Developers-Blog.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Altersverifizierung für Social Media: Umsetzung bleibt das größte Problem
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
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Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin will die 13 als Altersgrenze
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal „The BMJ“. Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern
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Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche, auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. „Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“
Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen
Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe. „Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Handyfreie Zone: die Schule
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis zur siebten Klasse zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen. Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schülerinnen und Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen, ist wirksamer, als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
KI-Begleiter ebenfalls beschränken
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
LLMs im eigenen Rechenzentrum: Online-Konferenz zu Anforderungen und Anwendung
Unternehmen setzten bei LLMs weitgehend auf Clouddienste. Lokale Modelle haben im Vergleich zur Cloud einige Vorteile: Die Kosten sind besser kalkulierbar, und die Daten bleiben innerhalb des Unternehmens.
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Allerdings bringt der lokale Betrieb der LLMs einige Herausforderungen mit sich. Außerdem eignet sich nicht jedes Projekt uneingeschränkt und ohne Anpassungen für den lokalen Ansatz.
Am 15. Oktober zeigt die Online-Konferenz LLMs im Unternehmen, welche Hardware für den lokalen Betrieb erforderlich ist, wie man die Performance optimiert und wie Feintuning der Modelle hilft.
Projekte, Hardware, Optimierung
Das Programm der von iX und dpunkt.verlag ausgerichteten Online-Konferenz bietet Vorträge zu folgenden Themen:
- Software für lokale LLMs
- Wie viel GPU braucht der Chatbot?
- Performance-Optimierung
- LLMs und Embedding-Modelle, selbstgebaut
- Coding-Agenten im Enterprise-Einsatz bewerten
- Kosten von KI-Inferenz und wie man flexibel bleibt
Bis zum 25. September sind die Tickets für die Online-Konferenz zum Frühbucherpreis von 279 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich.
Workshops zu Feintuning und Performance-Optimierung
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Am 22.10. und 18.11. sind zusätzlich zwei Workshops geplant, deren Agenda in Kürze veröffentlicht wird. Ein Workshop wird sich mit dem Feintuning großer Sprachmodelle beschäftigen und der andere mit Performance-Optimierungen für den lokalen Einsatz.
Wer über die Online-Konferenz und die zugehörige Konferenz Minds Mastering Machines informiert werden möchte, kann sich für den M3-Newsletter eintragen.
(rme)
Künstliche Intelligenz
Post zum Freitag: Die irrationale deutsche Angst vor Klimaanlagen muss verschwinden!
Nach einer anstrengenden Hitzewoche liegt der Höhepunkt noch vor uns: In manchen Teilen Deutschlands soll es am Wochenende über 40 °C werden. Das ist schon für junge, gesunde Menschen schwer zu ertragen – egal ob draußen oder drinnen. Ganz besonders leiden beispielsweise alte und kranke Menschen, die in unklimatisierten Pflegeheimen sitzen und mit einem Ventilator versuchen, irgendwie über die Zeit zu kommen. Ich frage mich: Wieso wird das einfach so akzeptiert – insbesondere bei Pflegeheimen mit teils astronomischen Kosten für einen Platz? Und dabei gibt es internationale Studien, die zeigen, dass in Alten- und Pflegeheimen mit Klimaanlagen weniger Menschen an extrem heißen Tagen sterben als in solchen ohne.
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Nochmal: Wieso wird das hierzulande einfach so akzeptiert? Woher kommt diese irrationale, technikfeindliche Angst vor Klimaanlagen? In zahlreichen anderen, auch ärmeren Ländern ist Klimatisierung etwas völlig Normales und die Menschen sterben nicht an kühler Zugluft. Meine brasilianische Schwägerin kann es immer noch nicht fassen, dass in Deutschland weder Krankenhäuser noch Altenheime flächendeckend klimatisiert sind, während sie die Berichte über die europäische Hitzewelle verfolgt.
Viel dieser deutschen irrationalen Angst hat mit Unwissen zu tun. Es gibt gerade bei Klimaanlagen eine ganze Menge Vorurteile und Mythen: sei es zur Gesundheit, Lautstärke oder zu Stromverbrauch und Kosten. Entsprechend haben wir die zwölf gängigsten Mythen aufgegriffen und entzaubert. Schicken Sie den Artikel ruhig auch an skeptische Freunde oder Bekannte – etwa über den Verschenkerlink.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
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Eine mobile Split-Klimaanlage. Kühlt bei Hitze zuverlässig.
(Bild: heise medien)
Übrigens: Während ich diese Zeilen schreibe, sind zahlreiche Klimageräte in Baumärkten und Online-Shops ausverkauft. Bei vielen Menschen ist der Leidensdruck also gerade hoch genug, um doch kurzfristig nach einer Linderung zu suchen. Die beste Lösung gegen überbordende Hitze sind die effizienten Split-Klimaanlagen, die man üblicherweise fest installiert – allerdings gibt es auch (wenige) mobile Varianten, etwa die derzeit ausverkaufte Midea PortaSplit.
Relativ unbekannt sind dagegen noch Klimaanlagen fürs Bett, auf denen man dann schläft. Sie funktionieren ähnlich wie eine Wasserkühlung: eine externe Einheit kühlt Wasser elektrisch runter und pumpt es durch einen speziellen Matratzentopper, der von Schläuchen durchzogen ist. Kollege Jan Wöbbeking bestellte sich eine solche Klimamatratze und arbeitete quasi im Schlaf an seinem Test, den Sie nun in aller Ausführlichkeit lesen können.

Der Arbeitsplatz des Kollegen Jan in dieser Woche: Ein Klimabett.
(Bild: Jan Wöbbeking / heise medien)
Nicht nur bei Klimaanlagen, sondern auch bei anderen Dauerlastgeräten schwingt immer mal wieder die latente Angst vor elektrischen Zwischenfällen mit. Wer kennt keine Geschichte von einem Bekannten, der jemanden kennt, dessen Freundes Haus wegen defekter Elektrik abgebrannt ist. Diesem Thema hat sich Kollege Clemens Gleich gewidmet und zeigt in einem höchst interessanten Artikel nicht nur häufige Probleme auf, sondern auch passende Lösungsmöglichkeiten.
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Ob gut gekühlt oder nicht, viele werden das anstehende, überheiße Wochenende drinnen verbringen. Fernsehen und Gaming erhitzt (unklimatisierte) Zimmer nur noch mehr; Lesen ist also eine wattsparende, gute Idee. Falls Sie E-Book-Liebhaber sind, schauen Sie doch mal in die neue E-Reader-Marktübersicht. Mit der können Sie Ihr Wissen über aktuelle Geräte auffrischen und überlegen, ob sich für Sie vielleicht doch mal ein neuer Reader lohnt.
Noch ein Lesetipp für Bastler: Wer sein Smart Home über Home Assistant steuert, kann wichtige Befehle direkt auf den Android-Homescreen legen – und damit sogar manche Hersteller-Apps obsolet machen. Kollege Marvin Strathmann zeigt, wie Sie Widgets einrichten und Schalter oder Zustände einstellen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Sommerwochenende. Passen Sie auf sich auf.
Ihr
Martin Fischer
Stellv. Chefredakteur heise medien
PS: Nächsten Mittwoch um 17 Uhr können Sie unsere Experten live zum Thema Balkonkraftwerke befragen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.
(mfi)
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