Künstliche Intelligenz
Anne-Frank-Tagebuch: EuGH-Generalanwalt stärkt Geoblocking trotz VPN-Umgehung
Der internationale urheberrechtliche Status des weltberühmten Tagebuchs Anne Franks ist seit Jahren heftig umstritten und hat auch schon den Wikipedia-Betreibern Probleme bereitet. In Staaten wie Deutschland, Belgien oder Österreich gilt das Werk seit 2016 als gemeinfrei. Doch der in der Schweiz ansässige Anne-Frank-Fonds pocht darauf, dass die Urheberrechte in den Niederlanden aufgrund spezieller Übergangsregelungen noch bis 2037 fortbestehen. Dieser territoriale Konflikt ist im digitalen Zeitalter eskaliert und beschäftigt mittlerweile den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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Stein des Anstoßes: Die niederländische Anne-Frank-Stiftung, die die Original-Schriften als Dauerleihgabe des niederländischen Staates hält, hat zusammen mit wissenschaftlichen Akademien eine Online-Edition der Frank-Manuskripte herausgegeben. Die Organisation sperrte diese technisch per Geoblocking für den niederländischen Markt, um den Ansprüchen des schweizerischen Anne-Frank-Fonds gerecht zu werden. Der Fonds sieht dennoch seine Rechte verletzt, weil die Sperren mittels Virtual Private Networks (VPN) überwunden werden könnten.
EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat nun in seinen Schlussanträgen vom Donnerstag in der Rechtssache C-788/24 herausgearbeitet, dass das bloße Vorhandensein technischer Umgehungsmöglichkeiten nicht ausreiche, um illegale „öffentliche Wiedergabe“ durch den Hostern in einem gesperrten Land zu konstruieren. Nach Auffassung des Gutachters ist eine Veröffentlichung im Internet nicht automatisch an das Publikum jedes einzelnen Mitgliedstaates gerichtet.
Wie dicht müssen digitale Zäune sein?
Wenn ein Anbieter wirksame technische Maßnahmen wie Geoblocking ergreift und diese durch zusätzliche Hinweise oder Bestätigungsabfragen ergänzt, zeige er damit für Rantos deutlich: Er will das entsprechende Territorium eben nicht bedienen. Solche Maßnahmen entfalteten abschreckende Wirkung, die rechtlich ins Gewicht fielen, selbst wenn sie von versierten Nutzern umgangen werden könnten.
Rantos ist zudem der Ansicht, dass VPN-Diensteanbieter nicht für das Verhalten seiner Nutzer haftbar gemacht werden können, wenn diese aktiv technische Hürden überspringen, um auf geschützte Inhalte zuzugreifen. Eine Mitverantwortung käme nur dann in Betracht, wenn der VPN-Anbieter die Umgehung explizit fördere oder dazu anstifte. Damit erweist der Generalanwalt Versuchen eine Absage, die Verantwortung für urheberrechtliche Grenzgänge einseitig auf Infrastrukturbetreiber oder Verleger im Ausland abzuwälzen. Es müsse vielmehr eine faire Balance zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Informationsfreiheit gewahrt bleiben, ohne den Betreibern unzumutbare Prüfpflichten aufzuerlegen.
Für die Digitalwirtschaft in Europa ist dieses Signal wichtig. Experten wie Rechtsanwalt Patric Mau von der Kölner Kanzlei Oppenhoft weisen darauf hin, dass eine gegenteilige Auslegung die Grundpfeiler grenzüberschreitender Lizenzen erschüttert hätte. Große Streaming-Plattformen und Sportrechteverwerter, deren Geschäftsmodell auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußt, dürften die Ausführungen aus Luxemburg mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Würde die bloße Umgehbarkeit einer Sperre bereits als Rechtsbruch des Anbieters gewertet, stünde die rechtliche Planbarkeit für nahezu alle internationalen Online-Dienste auf dem Spiel.
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Schlussanträge von Generalanwälten sind für den EuGH nicht bindend. In der Mehrzahl der Fälle folgen ihnen die Richter aber. Mit ihrem Urteil im Frank-Fall ist ein einigen Monaten zu rechnen. Sollten sich die Richter Rantos’ Linie anschließen, würde dies die Wirksamkeit des Geoblockings als Instrument der territorialen Rechteverwaltung im digitalen Binnenmarkt festigen. Das Verfahren um das Erbe von Anne Frank ist ein Präzedenzfall. Im Kern geht es um die Frage, wie dicht die digitalen Zäune in Europa sein müssen, damit Urheberrecht aber auch Lizenzen nicht ins Leere laufen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Google lässt saubere Stromerzeugungsanlagen und Riesenstromspeicher bauen
Ein Rechenzentrum des US-Suchmaschinenbetreibers Google soll mit einem großen Akku ausgestattet werden, der Strom aus erneuerbaren Quellen zwischenspeichern soll. Die Umsetzung des Projekts in Pine Island im US-Bundesstaat Minnesota übernimmt der Energieversorger Xcel Energy.
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Xcel wird nach eigenen Angaben einen Speicher mit einer Kapazität von 30 Gigawattstunden installieren, der eine Leistung von 300 Megawatt bereitstellen soll. Es ist gemessen an der Speicherkapazität bislang das weltweit größte Batterieprojekt.
Bei den Akkus handelt es sich um Eisen-Luft-Akkus des US-Unternehmens Form Energy, einer Ausgründung des Massachusetts Institute of Technology (MIT). Diese Speichertechnik nutzt Luft und Eisen beziehungsweise Rost und kommt ohne Lithium aus. Da die dafür nötigen Rohstoffe reichlich vorhanden sind, soll ein solcher Akku deutlich günstiger sein als ein Lithium-Ionen-Akku. Zudem enthält er keine giftigen Stoffe und kann nicht in Brand geraten.
Windräder und Solarmodule
Google und Xcel Energy haben zudem den Bau neuer sauberer Energieanlagen vereinbart: Xcel Energy soll im Auftrag des Internetkonzerns Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1,4 Gigawatt sowie 200 Megawatt an Solaranlagen installieren.
„Unser Engagement für Minnesota geht über den Bau von Infrastruktur hinaus“, sagte Amanda Peterson Corio, Leiterin des Bereichs Data Center Energy bei Google. „Es geht uns darum, ein verantwortungsbewusster Partner, Nachbar und guter Bürger des Stromnetzes zu sein.“ Mit dem Bau sauberer Stromerzeugungssysteme und des Speichers trage Google dazu bei, ein robustes Stromnetz einzurichten, von dem die Gesellschaft profitiere.
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Wie bei allen großen Internetkonzernen ist auch Googles Energiebedarf in den vergangenen Jahren durch die Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz rapide angestiegen. Der Konzern setzt dabei auf kohlenstoffemissionsfreie Energie: Dazu gehört eben Wind-, Wasser- und Sonnenenergie auch Atomkraft: So soll 2029 für Google ein stillgelegtes Atomkraftwerk im Bundesstaat Iowa wieder hochgefahren werden. Daneben will der Konzern drei neue Atomkraftwerke entwickeln lassen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Bitkom: Ohne Stromsubvention für Rechenzentren keine saubere Industrie
Sollte der Strom für Rechenzentren in Deutschland vergünstigt werden? Während die Branche beim deutschen Industriestrompreis bislang – trotz erheblicher Proteste – nicht berücksichtigt wurde, könnte sich nun eine neue Chance ergeben. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt zu dem Schluss, dass Rechenzentren eine zunehmend wichtige Rolle für verschiedene subventionierte Branchen spielen, sodass sie selbst förderwürdig seien.
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Rechenzentren gelten, nicht zuletzt unter dem Eindruck der globalen KI-Entwicklungen, als maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Europa und damit auch Deutschland. „Rechenzentren sind das Rückgrat von Industrie und Wirtschaft“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. „Wenn wir energieintensive Industrie schützen wollen, dürfen wir ihre digitale Infrastruktur nicht außen vor lassen.“
Stahlwerke, Autoindustrie und andere Branchen, für deren Transformation die EU eine staatliche Beihilfe erlauben will, seien so stark auf Rechenzentren angewiesen, dass diese selbst gefördert werden müssten. Die Nichtberücksichtigung der Rechenzentren könnte gar europarechtswidrig sein. Zu diesem Schluss kommt das Gutachten von Christian Koenig, Experte für EU-Beihilfenrecht an der Universität Bonn.
30.000 Gigawattstunden bis 2030
Der Strompreis habe maßgeblichen Einfluss auf die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Industrien, heißt es in dem Gutachten. 46 Prozent der Betriebskosten entfallen laut einer Erhebung der IDC auf Elektrizität. Laut einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie im Auftrag des Verbands der Internetwirtschaft Eco zahlen Betreiber von Rechenzentren in Deutschland mit 23 Cent einen um ein Viertel höheren Strompreis als in anderen EU-Staaten.
Trotz aller bisherigen Versuche der Rechenzentrenbetreiber, die Kosten zu senken – etwa durch mehr Energieeffizienz, exklusive Ökostrom-Verträge oder die Vermarktung der Abwärme zu Heizzwecken – bleiben Kosten wie Bedarf gewaltig.
21.000 Gigawattstunden (GWh) verbrauchen die deutschen Rechenzentren nach Bitkom-Angaben derzeit jährlich, und der Bedarf soll trotz immer effizienterer Recheneinheiten deutlich wachsen: auf 30.000 GWh bis 2030. Das liege vor allem an der steigenden Zahl der geplanten Rechenzentren, erläutert der Bitkom.
Der Betrieb könnte deutlich günstiger werden, wenn Rechenzentren zu den laut den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) förderungsfähigen Branchen zählten.
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„Erforderlich ist eine Ergänzung der Berechnungsmethode“, heißt es in dem Gutachten, und zwar um „datenverkehrs- und datenverarbeitungsspezifischer Parameter, welche die hohe Wertschöpfungsbedeutung von Rechenzentren im Hinblick auf die unionalen Ziele adäquat erfassen.“
Ministerium für „angemessene Berücksichtigung“
Grundsätzliche Unterstützung bei dem Vorhaben erhält der Verband dabei aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Das erkennt den Wettbewerbsfaktor Strompreise für Rechenzentren grundsätzlich an, sieht dabei aber auch die Notwendigkeit einer europarechtlichen Regelung.
„Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine angemessene Berücksichtigung von Rechenzentren ein“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage von heise online mit. Da dies aber noch ein laufender Prozess sei, könnten noch keine weiteren Details genannt werden.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte kurz nach Amtsantritt die Betreiber noch schnell entlasten wollen – dass dies jedoch ohne Änderungen am Europarecht nicht möglich ist, hatten Fachleute aus der Branche schon früh zu bedenken gegeben.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Gegen Überwachung: Android-App spürt nahe Smart Glasses auf
Die Android-App „Nearby Glasses“ scannt nach Bluetooth-Signalen in der Umgebung. Erkennt sie in diesen Signalen eine Herstellerkennung von Smart Glasses der Marke Ray-Ban, Oakley und Snap, werden Nutzer darüber benachrichtigt. Der Soziologe und Gelegenheitsentwickler Yves Jeanrenaud hat die App programmiert, weil er Smart Glasses als „unzumutbaren Eingriff“ in die Privatsphäre betrachtet, wie er auf GitHub schreibt.
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Jeanrenaud weist auf GitHub darauf hin, dass seine App nicht perfekt sei. Fehlalarme seien wahrscheinlich, weil die Kennung nur den Hersteller verrät, nicht das konkrete Produkt. So könne auch eine VR-Brille erkannt werden, während umgekehrt längst nicht alle Smart Glasses erfasst würden. Jeanrenaud ruft daher zu einem besonnenen Umgang mit der App auf
Wachsende Verbreitung, offene Fragen zum Datenschutz
Viele Smart Glasses sind heute oft nur aus der Nähe als solche zu erkennen. Bei Metas Modell signalisiert eine LED Außenstehenden, dass gefilmt wird. Bei hellem Tageslicht ist sie jedoch kaum wahrnehmbar. Gegen einfache Manipulationen wie das Abkleben der LED sind die Brillen allerdings geschützt und blockieren in diesem Fall die Aufnahmefunktion.
Aufgrund ihrer geringen Verbreitung spielen Smart Glasses in der öffentlichen Debatte bislang kaum eine Rolle. Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Marktführer Meta und EssilorLuxottica haben im vergangenen Jahr sieben Millionen Geräte verkauft, und mit dem Markteintritt von Google und Apple in diesem und nächsten Jahr könnte die Kategorie rasch an Verbreitung gewinnen. Zudem arbeitet Meta laut einem Bericht der New York Times an einer begrenzten Gesichtserkennungsfunktion für seine Smart Glasses.
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„Ich möchte weder Techniklösungen als Allheilmittel darstellen, noch ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln“, schreibt Jeanrenaud auf Github. „Wir brauchen bessere Lösungen, um Überwachungstechnologien und Eingriffe in die Privatsphäre einzudämmen.“
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„Nearby Glasses“ ist im Google Play Store erhältlich. Alternativ ist sie auch bei GitHub verfügbar, wo es weitere Hinweise zu Funktionsweise und Einrichtung gibt. Dort nennt Jeanrenaud auch potenzielle Ausbauschritte wie die Erkennung weiterer Smart Glasses und eine iOS-App. Für Letztere fehlten ihm allerdings noch die nötigen Entwicklungskenntnisse.
(tobe)
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