Künstliche Intelligenz
Kinopirat verurteilt: iPhone-Aufnahmen führen zu Urteil in Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem wegweisenden Urteil einen Schlussstrich unter eine Serie von Urheberrechtsverletzungen gezogen, die in ihrer Form bisher selten die Strafgerichte in dieser Konsequenz beschäftigten. Im Zentrum des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 47 Ds 1532 Js 7/25 stand ein junger Mann, der die Dunkelheit des Kinosaals nutzte, um mit modernster Consumer-Elektronik hochwertige Kopien aktueller Kinofilme anzufertigen. Das Gericht sah es laut der heise online vorliegenden Entscheidung vom 26. November 2025 als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht bloß für den privaten Gebrauch handelte. Vielmehr sei er Teil einer gewerbsmäßigen Verwertungskette gewesen.
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Die Details der Tatbegehung lesen sich wie ein Lehrstück über die Möglichkeiten und Herausforderungen der modernen Technik. Bewaffnet mit einem iPhone 13 Pro Max und einem mobilen Stativ suchte der Angeklagte gezielt Vorstellungen der Filme „Red One – Alarmstufe Weihnachten“ und „Kraven The Hunter“ in einem Nürnberger Kino auf.
Während das restliche Publikum die Hollywood-Streifen sah, fertigte er digitale Kopien an. Diese stellte er im Anschluss den Betreibern einer illegalen Streaming-Website gegen Entgelt zur Verfügung. Damit erfüllte er laut dem Urteil den Tatbestand der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung geschützter Werke nach den Paragrafen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes.
Motiv und kriminelle Energie
Beachtenswert an dem Fall ist die persönliche Komponente und die daraus resultierende Strafzumessung. Der Angeklagte, ein im Dezember 2023 aus der Ukraine geflohener Akademiker mit abgeschlossenem Studium in Lebensmittelproduktion, war zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
Trotz dieser sauberen Weste und eines Teilgeständnisses, in dem er seine Anwesenheit bei den Filmvorführungen einräumte, zeigte sich das Gericht baff über die ausgemachte kriminelle Energie. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung: Der Angeklagte habe mit vollem Bewusstsein gehandelt, um sich durch die Weitergabe der illegalen Kopien an Dritte eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
Cam-Rips als altes Problem
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Juristisch markiert das Urteil einen Wendepunkt. Die Filmindustrie klagt zwar seit Jahren über finanzielle Einbußen durch sogenannte Cam-Rips und suchte etwa nach technischen Lösungen, um Camcordern in Kinosälen automatisch auf die Spur zu kommen. In der Vergangenheit endeten solche Verfahren aber oft in der Bedeutungslosigkeit oder wurden zivilrechtlich geregelt.
Die strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro – insgesamt 2700 Euro – sendet eine Botschaft an die Szene. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich dabei an den staatlichen Leistungen, die der derzeit arbeitslose Angeklagte bezieht. Zudem musste der Verurteilte der formlosen Einziehung seines iPhones samt SIM-Karte und des Tatwerkzeugs, dem Stativ, zustimmen.
Das Verfahren offenbart auch die internationale Dimension der Internetpiraterie. Die Rechteinhaber, die Hollywood-Giganten Warner Bros. Entertainment und Columbia Pictures, hatten keine Einwilligung für die Aufnahmen oder die Veröffentlichung erteilt. Dass der Täter die Aufzeichnungen an anonyme Hintermänner einer Webseite verkaufte, die die Filme wiederum kostenlos für die breite Masse zum Download anboten, verdeutlicht die Struktur hinter der vermeintlichen „Gratiskultur“ im Netz.
Die Filmindustrie ist erfreut
Larissa Knapp, geschäftsführende Vizepräsidentin und Chief Content Protection Officer der Motion Picture Association (MPA), die viele Hollywood-Studios vertritt, lobte die deutschen Strafverfolgungsbehörden und die zuständige Staatsanwältin „für ihr entschlossenes Vorgehen gegen Piraterie an der Quelle“. Dieses Urteil sende eine klare Nachricht aus, betonte sie gegenüber heise online: „Das unbefugte Kopieren und Verbreiten von Filmen, die gerade im Kino laufen, ist eine schwere Straftat, die dem kreativen Ökosystem erheblichen Schaden zufügt.“ Knapp zeigte sich zuversichtlich, „dass solche Strafverfolgungsmaßnahmen dazu beitragen werden, die Lieferkette illegaler Inhalte zu unterbrechen und künftige Verstöße zu verhindern“.
Auch Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (HDF Kino), begrüßte die Entscheidung als „deutliches Signal, dass illegales Abfilmen nicht toleriert wird“. Die Schäden, die durch Urheberrechtsverstöße entstünden, seien immens, gefährdeten Arbeitsplätze und beträfen die gesamte Filmindustrie. Berg unterstrich gegenüber heise online: „Filme sind für die große Leinwand gemacht und verdienen es, in bester Qualität und legal genossen zu werden“.
Für den Angeklagten bedeutet das Urteil nicht nur eine empfindliche finanzielle Einbuße. Er muss auch die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Es bleibt zunächst aber abzuwarten, ob das Nürnberger Urteil als Präzedenzfall für künftige Verfahren gegen Kinopiraten dienen wird, die versuchen, mit mobiler Hardware das Urheberrecht zu unterwandern. Ein englisches Gericht hatte schon 2014 einen jungen Mann zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er Filme illegal in Kinos aufgezeichnet, im Netz verbreitet und verkauft hatte.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Mehr Wafer, höhere Preise: TSMC liefert neue Rekorde ab
Die Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC) legt einen weiteren Wachstumsschub hin. Im ersten Quartal 2026 hat der Chipauftragsfertiger 35,9 Milliarden US-Dollar umgesetzt, 6,4 Prozent mehr als im vierten Quartal 2025. Im Jahresvergleich wächst der Umsatz um stolze 41 Prozent.
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Auch der Nettogewinn kann sich mit 18,1 Milliarden US-Dollar sehen lassen. Er wächst gegenüber dem vorherigen Quartal um gut 11 Prozent und verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum um knapp 65 Prozent.
Produktion steigt
TSMC belichtet immer mehr Silizium-Wafer. Zuletzt waren es knapp 4,2 Millionen binnen dreier Monate. Der Hersteller rechnet dabei auch alte Produktionslinien mit 200-mm-Wafern in 300-mm-Äquivalente um. Ende 2025 kam TSMC noch auf knapp vier Millionen, Anfang 2025 auf knapp 3,3 Millionen Wafer.
Zum einen fährt die Firma ihr Halbleiterwerk im US-Bundesstaat Arizona hoch, zum anderen lastet sie alle bestehenden Werke weitestmöglich aus. Jede Kapazitätserweiterung saugen Kunden wie AMD, Apple und Nvidia auf.
Auch Preise steigen
Gleichzeitig steigt aber auch die Marge signifikant, was Gerüchte um steigende Preise untermauert. Die Bruttomarge liegt inzwischen bei 66,2 Prozent. Drei Monate vorher nannte TSMC noch 62,3 Prozent und ein Jahr zuvor 58,8 Prozent.
Den kontinuierlich höchsten Umsatzanteil hat die 5-Nanometer-Generation mit 36 Prozent, zu der Abwandlungen wie 4NP gehören. Unter anderem AMD und Nvidia lassen mit solcher Technik ihre aktuellen GPUs und KI-Beschleuniger produzieren. Die 3-nm-Generation stagniert bei 25 Prozent – zu ihr gehören vor allem Apples, Qualcomms und Mediateks Mobilprozessoren.
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TSMCs Umsatz nach Fertigungsgenerationen. Die 5-nm-Klasse hat den größten Anteil; dazu gehören auch „4-nm“-Prozesse.
(Bild: Taiwan Semiconductor Manufacturing Co., Ltd.)
Rund 31 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 86 Prozent seines Gesamtumsatzes nimmt TSMC mit der Chipfertigung ein. Der Rest kommt maßgeblich vom sogenannten Advanced Packaging, bei dem TSMC unter anderem Prozessoren und KI-Beschleuniger aus mehreren Chiplets auf einem gemeinsamen Träger zusammensetzt.
Rohstoffe gesichert
Auch TSMC-Chef C.C. Wei hält die hohe Chipnachfrage für nachhaltig. „Die Nachfrage im Bereich der künstlichen Intelligenz ist weiterhin äußerst robust“, sagt er. „Unsere Kunden und deren Kunden, bei denen es sich hauptsächlich um Cloud-Dienstleister handelt, signalisieren uns weiterhin ihre sehr starke Zuversicht und einen positiven Ausblick. Daher bleibt unsere Überzeugung hinsichtlich des mehrjährigen KI-Megatrends hoch.“
In Bezug auf den Iran-Krieg gibt Finanzchef Wendell Huang vorerst Entwarnung. Sowohl Rohstoffe wie Helium (unter anderem für die Kühlung in der Chipfertigung) als auch Flüssigerdgas (LNG) zur Energiegewinnung seien bis auf Weiteres genügend vorhanden. „Wir haben Sicherheitsbestände vorrätig. […] Wir erwarten keine kurzfristigen Störungen oder Auswirkungen auf unseren Betrieb.“
Im angelaufenen zweiten Quartal erwartet TSMC 39 Milliarden bis 40,2 Milliarden US-Dollar Umsatz und eine Bruttomarge zwischen 65,5 und 67,5 Prozent. Die Aktie zeigt sich seit der Verkündung stabil: In Taiwan ist sie minimal gestiegen. Die im Westen gehandelten American Depositary Receipts (ADR) sind nur leicht im Minus.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Apple schickt Siri-Entwickler ins KI-Bootcamp
Apple schickt angeblich eine größere Zahl von Entwicklern seiner Sprachassistenz Siri in einen mehrwöchigen KI-Lehrgang, damit diese lernen, wie sie KI-Coding-Tools für die Programmierung einsetzen können. Laut einem neuen Bericht will Apple dafür sorgen, dass das Team zu anderen Abteilungen im Hause aufschließt. Gerade die Arbeit des Siri-Teams steht in diesem Jahr besonders im Fokus der Öffentlichkeit, ist es doch bislang die im Jahr 2024 versprochene Weiterentwicklung des Sprachassistenten schuldig geblieben.
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Es gehe um weniger als 200 Personen aus einer Gruppe von insgesamt mehreren hundert Entwicklern. Nach dem Bootcamp sollen noch rund 60 Entwickler im Kern-Siri-Team verbleiben. Weitere 60 sollen für Qualitätssicherung und Sicherheits-Evaluierung verbleiben. Apple plant offenbar, ein kleineres, schlagkräftigeres Team zu bilden, das mithilfe von KI-Coding-Tools eine höhere Effizienz erreicht.
Intern als „Nachzügler“ verschrien
Der Bericht von The Information, der sich auf namentlich nicht genannte Quellen im Unternehmen stützt, knüpft an frühere Veröffentlichungen an, die ein eher betrübliches Bild der Siri-Abteilung zeichneten. So soll das Siri-Team bei Apple intern seit Jahren als Nachzügler („laggard“) gelten. Es ist von aufgeblähten Strukturen und mangelnder Wettbewerbsfähigkeit die Rede.
Offiziell lassen sich die durchgesickerten Informationen nicht bestätigen, weil Apple zu solchen Interna schweigt. Allerdings deuten die Ergebnisse und personelle Umwälzungen der vergangenen Monate und Jahre darauf hin, dass es in der Siri-Abteilung Apples nicht rund läuft. Die im Jahr 2011 erstmals veröffentlichte Sprachassistenz ließ schon vor dem Hype signifikante Weiterentwicklungen vermissen. Spätestens seit der Konkurrenz durch Chatbots wie ChatGPT, Claude und Gemini sieht Apples Siri aber richtig alt aus.
Neustart mit Gemini in iOS 27
Das sollte sich mit der Einführung der Apple Intelligence, die auf der Entwicklerkonferenz WWDC im Jahr 2024 vorgestellt wurde, signifikant ändern – tat es aber nicht. Stattdessen musste Apple die Veröffentlichung der angekündigten KI-Siri öffentlich verschieben. KI-Chef John Giannandrea nahm seinen Hut. An seiner Stelle hat Softwarechef Craig Federighi das Zepter übernommen. Er hat Mike Rockwell, der für die Vision Pro verantwortlich zeichnete, mit der Verantwortung für die Weiterentwicklung von Siri betraut.
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Mit der Bekanntgabe, dass Google mit seinem KI-Modell Gemini künftig die Grundlage für die KI-Siri bildet, schien der erhoffte Neuanfang erreicht. Der jetzige Bericht von The Information deutet aber darauf hin, dass die zu bewältigende Arbeit für die Modernisierung offenbar doch viel umfangreicher ausfällt. Beobachter wundern sich, dass Apple Teile seines Siri-Teams zwei Monate vor der WWDC auf einen Lehrgang schickt. Es könnte aber darauf hindeuten, dass die für iOS 27 erforderlichen Arbeiten größtenteils abgeschlossen sind und sich der Blick des Teams teilweise schon auf die kommenden Schritte richtet.
Auf der Weltentwicklerkonferenz Apples, die am 8. Juni beginnt, werden mit iOS 27 erste konkrete Ergebnisse des Siri-Neustarts erwartet. Die neue Siri soll besser mit natürlicher Sprache zurechtkommen, gesprächiger sein und auch komplexe Aufgaben übernehmen können. Dazu gehört laut Brancheninsidern auch ein echter Chatbot-Betrieb mit eigener App, der längere Konversationen und eine Suchfunktion ermöglichen soll.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
EU-Vorschlag: Google soll Such- und Gemini-Daten rausrücken
Die EU-Kommission hat der Alphabet-Tochter Google mitgeteilt, wie das Suchmaschinenangebot besser den Vorgaben des Gesetzes über Digitale Märkte (DMA) entsprechen kann. Damit soll der US-Konzern dazu gebracht werden, Hindernisse für Wettbewerber auszuräumen. „Daten sind ein wichtiger Input für die Online-Suche und für das Entwickeln neuer Dienste, einschließlich KI“, sagt Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
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EU will Parameter festschreiben
Welche Maßnahmen genau die Kommission nun vorschlägt, verriet die Aufsichtsbehörde der Öffentlichkeit bislang nicht. Nur so viel: Dritte sollen konkrete Daten zu herkömmlichen Suchen und KI-Suchen erhalten, der Umfang der mit anderen zu teilenden Suchdaten soll erweitert und auch die Häufigkeit und der Weg dafür sollen neu geregelt werden. Da Google diese Daten Dritten nicht kostenfrei zur Verfügung stellen muss, will die EU-Kommission jedoch Parameter festschreiben, wie dabei ein angemessener, aber nicht wettbewerbsbehindernder Preis gebildet werden kann.
Öffentliche Konsultation
Die konkreten Vorschläge will die EU-Kommission ab Freitag der interessierten Öffentlichkeit zur Diskussion bereitstellen. „Mit der öffentlichen Konsultation möchten wir vom Markt wissen, wie Google am effektivsten Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinenanbietern teilen kann“, sagt die für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. Der heutige Schritt der Kommission war für April erwartet worden, nachdem die EU am 27. Januar ein entsprechendes Verfahren eingeleitet hatte. Binnen sechs Monaten sollen im Rahmen eines „Spezifizierungsverfahrens“ Lösungen gefunden werden, um mögliche Marktverzerrungen zeitnah anzugehen, statt Jahre vergehen zu lassen.
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Die Diskussion um ein möglicherweise unzulässig wettbewerbsbeschränkendes Verhalten des Anbieters ist dabei bereits seit mehreren Jahren in vollem Gange, seit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act umso intensiver. Google hatte vor zwei Monaten bereits Änderungen in Aussicht gestellt.
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