Künstliche Intelligenz
Antennagate: 20 Bytes Code lösten iPhone-4-Skandal aus
Der Software-Ingenieur und Designer Sam Henry Gold hat nach 15 Jahren das Rätsel gelöst, wie Apple den Antennagate-Skandal des iPhone 4 softwareseitig behob. Wie Gold auf X (ehemals Twitter) detailliert dokumentiert, waren es lediglich 20 geänderte Bytes in einer Lookup-Tabelle, die den dramatischen Balkenabfall bei der Signalstärkeanzeige korrigierten.
Das iPhone 4 sorgte im Sommer 2010 für Schlagzeilen, als Nutzer entdeckten, dass die Signalbalken beim normalen Halten des Geräts während eines Telefonats drastisch einbrachen. Apple reagierte zunächst defensiv – Steve Jobs konterte gereizt, die Nutzer würden das Telefon falsch halten. Später räumte das Unternehmen ein, dass die Formel zur Berechnung der Signalstärke fehlerhaft sei und in vielen Fällen zwei Balken mehr anzeigte als tatsächlich vorhanden. Das Unternehmen verteilte daraufhin kostenlose Bumper-Hüllen und legte einen Rechtsstreit mit einer außergerichtlichen Einigung bei, bei der betroffene US-Kunden 15 Dollar Entschädigung erhielten.
Analyse der Firmware offenbart simple Lookup-Tabelle
Gold lud jetzt zwei Firmware-Versionen – vor und nach dem Update auf iOS 4.0.1 – herunter und analysierte das CoreTelephony-Framework. Im Binary CommCenter
fand er die relevante Lookup-Tabelle, die Signalstärkewerte in Balken umrechnet. Die ursprüngliche Tabelle war nach seinen Angaben extrem optimistisch kalibriert: Nutzer sahen fast immer vier oder fünf Balken, selbst bei schwachem Empfang. Beim Greifen des Geräts, wodurch die Antenne gedämpft wurde, kam es zu einem abrupten Absturz von fünf auf zwei Balken.
Die Berechnung selbst ist simpel: CommCenter
lädt jeden Schwellenwert aus dem Speicher und vergleicht ihn, bis der passende Bereich gefunden ist. Das Problem lag nicht im Code, sondern in den Schwellenwerten der Lookup-Tabelle. In iOS 4.0.1 änderte Apple diese Werte zu einer deutlich sanfteren Kurve. Auf einem Diagramm dargestellt zeigt sich: Es braucht nun einen viel größeren Signalverlust, um von fünf auf null Balken zu fallen. Fünf Balken werden seltener angezeigt, aber der dramatische Einbruch ist verschwunden.
Psychologischer Trick mit größeren Balken
Gold entdeckte zudem einen psychologischen Kniff: Apple erhöhte in der aktualisierten Version die Höhe der Signalbalken, sodass ein oder zwei Balken nicht mehr ganz so schwach aussahen. Diese visuelle Anpassung sollte die Wahrnehmung der Nutzer zusätzlich verbessern, auch wenn die tatsächliche Signalstärke identisch blieb.
Während Apple die Antenne im Nachfolgemodell iPhone 4S hardwareseitig verbesserte, war das eigentliche Problem beim iPhone 4 primär softwarebasiert. Die fehlerhafte Anzeige suggerierte einen starken Empfang, wo keiner war – der physische Effekt des Antennendämpfens durch Berührung existierte zwar, wurde aber durch die unrealistische Balkenanzeige dramatisiert. Mit der Korrektur der 20 Bytes in der Lookup-Tabelle löste Apple das Wahrnehmungsproblem elegant, ohne die Hardware ändern zu müssen.
Die Antennagate-Affäre bleibt ein Lehrstück für die Bedeutung realistischer Nutzer-Interfaces. Während Apple heute mit eigenen 5G-Modems die Kontrolle über die gesamte Funktechnik übernommen hat, zeigt der Fall von 2010 beispielhaft, wie stark die Darstellung technischer Parameter die Wahrnehmung der Nutzer beeinflussen kann.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu wegen Preistreiberei
Das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen die chinesische Handelsplattform Temu. Es geht um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt temu.com als Plattform für Dritte.
„Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“
Handelsverband rügt Preisvorschriften
Aufmerksam wurde die Behörde durch eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE) über Temu. Demnach schreibt der chinesische Onlinemarktplatz Händlern vor, Produkte für nicht mehr als 85 Prozent des Preises ähnlicher Produkte auf anderen Plattformen anzubieten. Zusätzlich behalte sich die Plattform vor, bei der Preisgestaltung direkt einzugreifen und final zu entscheiden.
Da sich Gebühren, Kundenstruktur und andere Parameter unterscheiden, können solche Klauseln dazu führen, dass das Preisniveau für Endkunden insgesamt steigt. Jedenfalls beschränken derartige Auflagen den Wettbewerb.
Gegenüber heise online sagt Temu, sich an alle anwendbaren Vorschriften zu halten und Wert auf gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu legen. „Wir sind sicher, dass alle diesbezüglichen Bedenken erfolgreich ausgeräumt werden.“
Auch die EU-Kommission ermittelt gegen das Unternehmen. Sie wirft Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Unter anderem durch Testkäufe sind die Ermittler zu der Auffassung gelangt, dass für europäische Verbraucher ein „hohes Risiko“ besteht, bei Temu auf illegale Produkte zu treffen. Unter anderem seien Babyspielsachen und Elektronik geliefert worden, die gegen EU-Regeln widerstießen.
Das deutsche Verfahren ist am Mittwoch gegen die Firma Whaleco Technology Limited mit Sitz in Dublin eröffnet worden; das ist die Europaniederlassung Temus. Seit 2023 ist Temu in Deutschland tätig und hat hier nach eigenen Angaben bereits 19 Millionen Kunden. Seit 2024 sind auch deutsche Händler willkommen. Die Händlervertragsbedingungen sind erst nach Registrierung einsehbar.
(ds)
Künstliche Intelligenz
E-Evidence: Regierung will internationalen Zugriff auf Cloud-Daten erleichtern
Ermittlungsbehörden den Zugang zu digitalen Beweismitteln („E-Evidence“) in anderen EU-Staaten zu erleichtern, ist Ziel eines Gesetzesentwurfes, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Unter das Gesetz fallen Daten wie E-Mails, Chatnachrichten, IP-Adressen und Standorte von Mobiltelefonen. Mit dem Vorhaben will die Regierung die EU-Verordnung und eine zugehörige Richtlinie von 2023 über „grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel“ in Strafverfahren in nationales Recht gießen. Die neuen Vorschriften sollen Strafverfolgern ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern oder zunächst deren Aufbewahrung zu verlangen.
Bisher müssen sich Ermittler für den Zugriff auf Daten, die im Ausland gespeichert sind, im Wege eines klassischen Rechtshilfeersuchens beziehungsweise einer Europäischen Ermittlungsanordnung an den Sitzstaat wenden. Dort prüft die zuständige Behörde das Ersuchen und leitet es gegebenenfalls weiter. Ein potenzieller Transfer von Daten läuft ebenfalls über den amtlichen Kanal. Dieser zeit- und ressourcenintensive Prozess soll durch Direktzugriff ersetzt werden.
Die klassischen Methoden der Ermittlungszusammenarbeit seien den Herausforderungen des digitalen Raums oft nicht gewachsen, erläutert das federführende Bundesjustizministerium. Rechtshilfeersuchen könnten mehrere Monate beanspruchen – insbesondere in die USA, wo die überwiegende Zahl einschlägiger Diensteanbieter wie Meta, Microsoft, Apple und Google ihren Sitz habe. In dieser Zeit können relevante digitale Daten längst gelöscht oder veraltet sein. Dazu komme, dass die Betreiber die Daten in der Regel dezentral und flexibel nach wirtschaftlichen Kriterien speicherten, sodass sich deren Speicherort ständig ändern könne.
Herausgabe- und Sicherheitsanordnungen
Kern des neuen EU-Rechtsrahmens sind zwei neue Instrumente: Die Europäische Herausgabeanordnung ermöglicht Ermittlungsbehörden eines EU-Landes, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in einem anderen Mitgliedstaat anzufordern. Mit einer Sicherungsanordnung können sie zudem verlangen, dass Daten zunächst gespeichert und nicht gelöscht werden – bis gegebenenfalls eine Herausgabeanordnung folgt. Anbieter von Internetdiensten – auch solche aus Staaten außerhalb der EU – müssen dafür einen festen Ansprechpartner in der Gemeinschaft benennen, an den sich die Strafverfolger wenden können.
In der Regel müssen Herausgabeanordnungen binnen zehn Tagen befolgt werden, in Notfällen sogar binnen acht Stunden. Für besonders sensible Daten – etwa aus Behörden oder von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten – sieht der Entwurf Schutzmechanismen vor.
Deutschland säumig: EU-Kommission droht mit Klage
Der Begriff der Diensteanbieter ist weit definiert. Er umfasst Zugangsprovider, Messenger- und Videokonferenzdienste, Domain-Services, Cloud- und Hostingdienste sowie große Online-Plattformen wie Amazon, eBay, Google, Meta oder Zalando. Eingeschlossen sind auch Computerspiele-Anbieter, sofern ihre Services eine Kommunikationsfunktion beinhalten oder Datenspeicherung ermöglichen. Verletzt der Anbieter seine Pflichten, sind Sanktionen vorgesehen. Die Höhe der zu verhängenden Geldbußen kann bis zu 500.000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresgesamtumsatzes betragen.
In Ampel-Zeiten gab es bereits eine einschlägige Initiative, die es aber nicht mehr durch den Bundestag geschafft hat. Die EU-Kommission hat wegen der Verzögerung parallel die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, die mit dem E-Evidence-Paket verknüpft ist. Sie hat dazu einen weiteren Brief in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an die Bundesregierung geschickt. Diese hat nun zwei Monate Zeit, zu antworten und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Sonst kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Justizministerin: „Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu“
Nach Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich nun auch die Bundesjustizministerin klar gegen die EU-Pläne für eine Massenüberwachung gestellt. „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen“, sagte Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Berlin. „Der Staat darf Messenger auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.“
„Solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen“, betonte die Justizministerin. „Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze ich mich ein. Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe ich in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Bundesregierung bleibt unentschieden
Trotz der klaren Worte von Spahn und Hubig will sich die Bundesregierung noch nicht zu einer Position bekennen – und verweist auf weiteren Abstimmungsbedarf. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, dass es keine Einigung innerhalb der Bundesregierung gebe. Bisher lehnte Deutschland die EU-Pläne strikt ab.
Damit wird immer wahrscheinlicher, dass die für kommende Woche geplante Abstimmung im EU-Rat verschoben wird. Zur Stunde tagt in Brüssel der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV, auch als Coreper bekannt), um die Ratssitzung am 14. Oktober vorzubereiten. Dabei geht es auch um die Chatkontrolle.
Wenn die Vertreter keine Einigung erzielen, dürfte das Thema auf Wiedervorlage gehen. Auch im Bundesinnenministerium rechnet man damit, dass eine Entscheidung frühestens in der Ratssitzung Mitte Dezember fällt. Bereits vor einem Jahr war die Chatkontrolle im Rat gescheitert, damals unter anderem am Widerstand Deutschlands.
Aus Sicht der Bundesregierung seien noch technische Fragen zu klären, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin und bedauerte, die Debatte habe eine „Schlagseite“ bekommen. Anlasslose Chatkontrolle sei stets ein Tabu gewesen. „Es geht uns um die Prävention und die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und nicht um Chatkontrolle.“
Auch die EU-Kommission weist die Kritik an dem Vorhaben zurück. Es sei „keine allgemeine Überwachung“ der Online-Kommunikation vorgesehen, teilte ein Sprecher der Kommission mit.
Scharfer Widerstand gegen Überwachung
Tatsächlich sieht der seit 2022 heftig umstrittene Plan der EU vor, mit Anwendungen auf den Endgeräten der Nutzer auf Inhalte der Messenger zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt werden (Client Side Scanning). Dabei sollen Bilder, Video und URLs automatisch auf Material mit Kindesmissbrauch überprüft werden. Textnachrichten seien ausgenommen.
Kritiker sehen darin eine grundrechtswidrige Massenüberwachung. Die Betreiber von verschlüsselten Messenger-Plattformen lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Signal-Chefin Meredith Whitaker kündigte an, den Messenger vom europäischen Markt zurückzuziehen, sollte die Politik „unsere Verschlüsselung und unsere Datenschutzgarantien untergraben“.
Datenschützer kritisieren die Maßnahme als einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. „Die Chatkontrolle hilft nicht, das zweifellos zu unterstützende Ziel der Bekämpfung von Kinderpornografie zu erreichen“, meint die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. „Die Auswirkungen auf uns alle und unsere private Kommunikation hingegen sind massiv und daher kaum zu rechtfertigen.“
(vbr)
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