Künstliche Intelligenz
Apple einigt sich mit WeChat, erlaubt Mini-Apps gegen Provision
Apple hat offenbar einen wichtigen Meilenstein bei der Vermarktung sogenannter Mini-Apps erreicht. Der Konzern schloss laut einem Bloomberg-Bericht nach mehr als einem Jahr der Verhandlungen einen Deal mit dem chinesischen Internetriesen TenCent für dessen Plattform WeChat. Dabei geht es darum, dass auch für kleine Programme, die im Rahmen der „Super-App“ von Dritten und WeChat selbst angeboten werden, Provisionen an Apple fließen. „Wir haben eine sehr gute Beziehung zu Apple und haben bereits in vielen verschiedenen Bereichen zusammengearbeitet“, so Tencent-Präsident Martin Lau am Donnerstag vor Analysten nach Bekanntgabe der Geschäftszahlen des Konzerns. „Wir waren mit Apple im Gespräch, um das Ökosystem für Minispiele dynamischer zu gestalten.“
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Der iPhone-Konzern wird hier genauso wie bei App-Store-Anwendungen künftig mitkassieren. Die Verhandler einigten sich auf 15 Prozent für Apple. Das gilt Beobachtern als großer Erfolg, der sich auch beim Umsatz auswirken dürfte: WeChat hat mehr als eine Milliarde Nutzer allein mit chinesischem Hintergrund. Schon in der Mini-App-Kategorie Spiele soll Tencent Social-Network-Erlöse von 3,8 Milliarden Euro im September-Quartal erzielt haben. Parallel zu dem Vertrag mit Tencent öffnet sich Apples gesamte Plattform für Mini-Apps – zu den gleichen Bedingungen.
Provision geringer für „Programmteilnehmer“
15 Prozent sind die Hälfte von Apples üblicher Provision in Höhe von 30 Prozent. Diese ist von allen App-Anbietern mit Umsätzen über 1 Million US-Dollar zu zahlen. Kleinere Entwickler zahlen also bereits jetzt schon nur 15 Prozent. Apple betont, dass dies die große Mehrheit der Developer betreffe. Bei Abonnements sinkt die Provision im zweiten Jahr eines bestehenden Abos allgemein auf 15 Prozent. Mini-Apps wurden bislang nicht erfasst, waren aber eigentlich auch nicht erlaubt – es kam deshalb auch mit Tencent zu Konflikten.
Diese sollen nun beseitigt sein. Apple eröffnet dazu das sogenannte App Store Mini Apps Partner Program, das am Donnerstagabend angekündigt wurde. Es erweitere die App-Unterstützung des App Store „um Apps, die Mini-Apps anbieten“. Mini-Apps sind „self-contained experiences“, also in sich geschlossene Programme, die mit Technologien wie HTML5 und JavaScript, also Web-Verfahren, entwickelt werden. Apple betont, das Programm sei dafür da, „Entwicklern, die Mini-Apps vorhalten, beim Wachstum ihres Geschäfts zu helfen“ und gleichzeitig „die Verfügbarkeit von Mini-Apps im App Store“ zu steigern. Dabei gehe es Apple um eine „großartige Kundenerfahrung“. Teilnehmer am Programm erhalten besagte 15 Prozent Provisionsreduzierung, diese gilt für In-App-Käufe inklusive Abos.
Mini-App-Ökosystem muss sich entwickeln
Apple betont, dass Mini-Apps „bestimmte App-Store-Technologien“ enthalten müssen. Dazu gehört eine API zur Deklarierung des Nutzeralters für den Jugendschutz und die Advanced-Commerce-API, die Bezahlvorgänge ermöglicht. Apple hat auch eine eigene Website für das Mini-Apps-Partner-Programm aufgesetzt. Dort beschreibt der Konzern, dass Mini-Apps „Softwarepakete, Scripts oder Spieleinhalte“ sein können, die „nach einer App-Installation ergänzt und vom Gerät ausgeführt werden“. Neben HTML5 und JavaScript sollen auch „andere Sprachen, die Apple erlaubt“ möglich sein. Welche das sind, blieb zunächst unklar.
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Laut dem Dokument sind alle üblichen In-App-Käufe möglich, das betrifft wie erwähnt auch Abos, die sich automatisch verlängern oder zu einem bestimmten Zeitpunkt enden. Entwickler müssen sich bei Apple zunächst bewerben, um in das Programm aufgenommen zu werden. Die Entwickler von Mini-Apps sind stets unabhängig vom Entwickler der App, die die Mini-App enthält. Es wird sich also erst ein entsprechendes Ökosystem bilden müssen, hier dürfte WeChat zunächst führend sein.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Internetfreiheit im freien Fall: Deutschland verliert in globalem Vergleich
Der weltweite Rückgang der Internetfreiheit setzt sich das 15. Jahr in Folge fort. Treiber sind die Unterdrückung von Massenprotesten, eine zunehmende Zensur und Bedrohungen der Meinungsfreiheit. Das geht aus dem Bericht „Freedom on the Net 2025“ der zivilgesellschaftlichen US-Organisation Freedom House hervor. Das Internet wird demnach heute stärker kontrolliert und manipuliert als je zuvor.
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Die Bedingungen für Online-Rechte verschlechterten sich in 27 der untersuchten Länder, während nur 17 Verbesserungen verzeichnen konnten. Besonders bemerkenswert: Selbst unter den als „frei“ eingestuften Ländern nahm die Internetfreiheit ab. Hier erlitt Deutschland, zusammen mit den USA, einen signifikanten Rückgang um drei Zähler auf der 100-Punkte-Skala. Es folgt damit in der Negativbewertung auf Georgien, das mit minus vier Punkten den größten Einbruch in dieser Kategorie hinnehmen muss.
Als wesentlichen Faktor für Deutschlands unschönes Abschneiden führen die Autoren strafrechtliche Verfolgungen von Personen an, die Memes über Politiker erstellten. Dabei hätten sich Gesetze gegen Beleidigung und Hassrede ausgewirkt. Parallel dazu habe sich „die Selbstzensur in der Bevölkerung“ verstärkt, heißt es. Diese Entwicklung sei auf mehrere Ursachen zurückzuführen: Einschüchterungen von Journalisten durch rechtsextreme Akteure, professionelle und rechtliche Repressalien gegen Kritiker der israelischen Regierung im Netz sowie die generelle Besorgnis über die Zunahme von antisemitischen und antimuslimischen Hass-Postings. Letztere hätten auch zu Bedrohungen und Gewalt gegen jüdische und muslimische Menschen in der Offline-Welt geführt.
Als weiteren beunruhigenden Vorfall identifizieren die Forscher Cyberangriffe auf die CDU vor den Europawahlen im Juni 2024, die Akteuren mit Verbindungen zum russischen Staat zugeschrieben werden.
Druck nicht nur in autoritären Regimen
Global gesehen nutzen autoritäre Regime die Kontrolle über Online-Informationen laut der Analyse zunehmend als zentrales Instrument zur Festigung ihrer Macht. Länder wie Ägypten, Pakistan, Russland, die Türkei und Venezuela, die in den vergangenen Jahren die extremsten Rückgänge der Internetfreiheit verzeichneten, intensivierten ihre Überwachung des digitalen Raums als direkte Reaktion auf Herausforderungen ihrer Herrschaft.
Die Manipulation des Online-Raums hat den Verfassern zufolge insgesamt einen neuen Höhepunkt erreicht: Behörden förderten verstärkt und gezielt bevorzugte Narrative und verzerrten so den öffentlichen Diskurs. Freedom House beklagt, dass die Internetfreiheit vor einer entscheidenden Wende stehe. Einflussfaktoren seien Entwicklungen wie die steigenden staatlichen Investitionen in KI, der Ausbau satellitengestützter Internetverbindungen und die zunehmenden Kampfansagen an die Online-Anonymität. Diese Prozesse beeinflussten die grundlegenden Rechte der Menschen tiefgreifend.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Ende der Anonymität im Netz, da immer mehr Regierungen weltweit hier Einschränkungen erlassen. Dies erfolgt etwa durch die Limitierung des Zugriffs auf Dienste, die private Kommunikation gewährleisten, und die verpflichtende Nutzung von Identitätsprüfungsverfahren als Bedingung für den Zugang zu bestimmten Online-Räumen wie den gängigsten Social-Media-Plattformen.
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Das Ende der Anonymität?
Online-Anonymität galt lange als wichtiger Schutzwall für freie Meinungsäußerung. Sie war vor allem in autoritären Gesellschaften nützlich, wo Bürger andernfalls Vergeltung für politische Äußerungen, ihren Glauben oder ihre Identität befürchten müssten. Die neuen Einschränkungen stellten daher eine direkte Bedrohung auch für die Online-Privatsphäre und den Zugang zu Informationen dar, monieren die Verfasser. Sie könnten das globale Internet weiter fragmentieren.
Im Berichtszeitraum haben Regierungen aus dem gesamten Spektrum Werkzeuge eingeschränkt, die dem Datenschutz dienen, ist eine weitere Erkenntnis. Myanmar, Russland und Venezuela blockierten im Sommer 2024 die verschlüsselte Messaging-Plattform Signal. Selbst in Demokratien wie Großbritannien versuchte die Regierung, Apple dazu zu zwingen, seine Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsstandards zu untergraben. Insgesamt waren Nutzer in 17 Ländern zwischen Januar 2020 und März 2025 von Blockaden durchgängig verschlüsselter Kommunikationsplattformen betroffen.
Eine weitere Methode zum Aushöhlen der Anonymität sind Gesetze zur obligatorischen Identitätsprüfung für Online-Beiträge, kritisiert die NGO. Auch Demokratien führten Vorschriften zur Altersverifizierung etwa im Namen des Kinderschutzes ein oder erwögen dies, was die Online-Kommunikation grundsätzlich verändere. Solche Vorgaben könnten Nutzer dazu zwingen, behördliche Ausweise hochzuladen oder sich einer Alterskontrolle zu unterziehen, die etwa automatisierte Gesichtserkennung verwendet. Solche Systeme seien anfällig für Missbrauch. Selbst in Ländern mit strengen Datenschutzgesetzen könnten Sicherheitslücken zum Verlust von Ausweisdokumenten oder Biometriedaten führen.
Der Negativtrend kann laut Freedom House nur gestoppt werden, wenn Regierungen und der Privatsektor sich verstärkt für den Schutz der Internetfreiheit einsetzen. Die jährliche Studie bewertet anhand einer standardisierten Methodik und 21 Indikatoren die Internetfreiheit in 72 Ländern, die 89 Prozent der weltweiten Internetnutzer repräsentieren. Sie deckt in der aktuellen Ausgabe Entwicklungen zwischen Juni 2024 und Mai 2025 ab. Die NGO erhält traditionell einen Großteil ihrer Mittel vom US-Außenministerium. Diese Zuschüsse sollen aber nicht für die Berichterstellung verwendet werden.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Apple-CEO Tim Cook könnte kommendes Jahr aufhören
Apple bereitet sich laut einem Medienbericht offenbar auf einen Wechsel an seiner Spitze vor. Demnach soll Tim Cook kommendes Jahr als CEO des Tech-Giganten nach über 14 Jahren aufhören. Als potenzieller Nachfolger ist offenbar Apples Hardwarechef John Ternus im Gespräch.
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Die Financial Times (FT) will das aus informierten Kreisen erfahren haben. Demnach gebe es intensive Gespräche zwischen Apple-Vorstand und Spitzenführungskräften. Auch wenn 2026 offenbar für einen Führungswechsel im Raum steht, könne sich dieser Termin aber noch jederzeit ändern. Laut FT-Informationen stehe der mögliche Cook-Abgang nicht mit dem aktuellen Geschäftserfolg von Apple in Verbindung. Der Konzern legte beim Umsatz um 8 Prozent auf nun 102,5 Milliarden US-Dollar zu. Laut Tim Cook war es das erfolgreichste September-Quartal von Apple jemals. Für das kommende Weihnachtsquartal erwartet Apple einen Rekordumsatz aufgrund der iPhone-17-Nachfrage, auch hier rechnet Cook mit einem Rekordquartal
Zu einem möglichen Wechsel auf dem CEO-Posten hat Apple noch nicht Stellung genommen. Der 65-jährige Cook ist seit 2011 am Ruder, übernahm damals direkt von Gründer Steve Jobs. Dass auf Cook wiederum Ternus folgen könnte, darüber hatte es schon lange Spekulationen gegeben. Der 50-Jährige ist seit 2001 bei Apple, gilt intern wie extern als beliebt und ist vergleichsweise jung, was ihm eine lange Zeit als CEO ermöglichen würde. Als Senior Vice President of Hardware Engineering berichtet er derzeit direkt an Cook und trägt quasi bei jedem Apple-Produkt eine Verantwortung. Als Technologe hätte er die Voraussetzungen, um den Konzern für die Zukunft aufzustellen.
Dass Apple einen Wechsel an seiner Spitze offiziell bekanntgibt, damit rechnet die FT nicht vor dem nächsten Quartalsbericht des Konzerns Anfang Januar. Dieser Zeitpunkt würde dem Konzern genügend Zeit für Vorbereitungen verschaffen, bevor wichtige Events wie die Apple Keynote anstehen, vermutet die Zeitung.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte
Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
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Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein.
Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese „Durchsicht“, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.
Verhältnismäßigkeit entscheidend
Zentrale Kriterien für diese Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die Stärke des Tatverdachts (schwere Kriminalität vs. Bagatelldelikte), der Umfang und die Komplexität der Daten (Terabyte vs. überschaubare Mengen), die Dringlichkeit der Auswertung etwa bei Haftsachen sowie die Eingriffsintensität. Bei Letzterer fällt der Wert der Geräte und eine berufliche oder private Abhängigkeit des Betroffenen von ihnen ins Gewicht.
Übereinstimmend betonen die Gerichte, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer trägt und dies dokumentieren muss. Strukturelle, personelle oder technische Engpässe der Behörden dürfen nicht zulasten der Grundrechte der Beschuldigten gehen. Das ist ein zentrales Prinzip, das etwa das Landgericht (LG) Gera hervorhebt, indem es die Überlastung der Behörden als unzulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung ansah.
Richter intervenieren bei übermäßiger Dauer
Die von Ferner beleuchteten Richtersprüche definieren die Grenze der Verhältnismäßigkeit anhand konkreter zeitlicher und inhaltlicher Maßstäbe: Das LG Hamburg erklärte eine viereinhalbjährige Auswertedauer in einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren für rechtswidrig: Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, nach Abschluss der Sichtung aktiv eine Beschlagnahme zu beantragen oder die Daten zurückzugeben. Die Richter unterstrichen, dass eine mehrjährige „Schwebelage“ selbst bei komplexen Fällen unverhältnismäßig sei und eine fehlende klare Abgrenzung zwischen bloßer Durchsicht und vertiefter inhaltlicher Analyse nicht hingenommen werden könne. Die erstellten Auswerteberichte mussten gelöscht werden.
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Das LG Köln hob die Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit überschaubaren 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen. Ähnlich entschied das LG Essen. Es rügte die Staatsanwaltschaft, weil sie sich allein auf vage Zeitangaben der Polizei stützte, anstatt selbst Prioritäten zu setzen und aktiv zu steuern.
Selbst kürzere Zeiträume können unverhältnismäßig sein, wenn der Tatverdacht schwach ist. Das LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte. Im Gegensatz dazu hielt das LG Dresden eine 14-monatige Dauer in einem Verfahren zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs für vertretbar, weil die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein externes IT-Unternehmen beauftragte und die Notwendigkeit einer vollständigen Sichtung detailliert begründete. Eine bloße Durchsicht darf laut Ferner aber nicht zu einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung ausufern.
(nen)
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