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Apple legt Berufung ein: Urteil von US-Gericht verstoße gegen Meinungsfreiheit
Apple wehrt sich erneut mit der Berufung gegen das Epic-Urteil aus dem April, in dem Apples Finanzchef unter Eid gelogen hatte. Die Einnahmeausfälle seien unverhältnismäßig und weitere Teile seien „verfassungswidrig“, da sie gegen die Meinungsfreiheit in den USA verstießen. Ein Trump-Urteil wird zudem ebenfalls angeführt.
Vor dem Bundesberufungsgericht des 9. Gerichtsbezirks der USA hat der Konzern gestern Berufung gegen eine Gerichtsanweisung aus dem April dieses Jahres eingelegt, nachdem ein Eilverfahren im Juni abgelehnt wurde. Über die Übermittlung der Dokumente berichteten die beiden Seiten MacRumors und PatentlyApple zuerst.
Verfassungswidrig und zu hohe Einnahmeausfälle
Die Bestimmung, dass Apple Entwickler Out-of-App-Käufe ohne Kommissionen dulden muss, ermögliche es Konkurrenten wie Spotify, Microsoft oder Amazon, das Ökosystem von Apple zu umgehen, aber dennoch ebenjenes zur Generierung von Einnahmen zu nutzen. Damit könne der Konzern nicht mehr für die Nutzung geistigen Eigentums kompensiert werden.
Ferner nennt der Konzern das Urteil sogar „verfassungswidrig“, weil es gegen den ersten Verfassungszusatz der USA, der die Meinungsfreiheit sicherstellt, verstoßen soll. Das neue Urteil erstrecke sich weiter als das erste und stehe somit nicht „im Geiste der alten Verfügung“, es verfüge den Konzern, Nachrichten zu verbreiten, die von Apple so nicht unterstützt werden.
The new injunction imposes, in meticulous detail, new design and formatting rules and dictates the messages that Apple may convey to its own users on its own platform. These requirements represent an improper expansion and modification of the original injunction—rather than an attempt to enforce compliance with the original injunction—and violate the First Amendment by forcing Apple to convey messages it disagrees with. Epic doubles down on the district court’s emphasis on the „spirit“ of the original injunction and Apple’s supposed bad faith, but civil contempt turns on whether a party has violated the actual terms of an injunction—which Epic does not meaningfully try to show
Apple vor dem Berufungsgericht
Apple bezieht sich auf Trump-Urteil
Apple gibt, wie MacRumors berichtet, dem Berufungsgericht zudem noch einen weiteren Grund, das Urteil zu widerrufen: Ende Juni hat der Supreme Court in Trump v. CASA, Inc. entschieden, dass Bezirks- und Berufungsgerichte keine bundesweit geltenden Verfügungen mehr erlassen dürfen. Stattdessen dürfen die Gerichte nur noch gezielt Rechtsschutz („Relief“) für die direkt beteiligten Parteien gewähren („complete Relief“), nicht aber universelle Anordnungen für alle ähnlich Betroffenen („universal Relief“).
In dem Verfahren ging es darum, ob ein Bezirksgericht präsidiale Durchführungsverordnungen landesweit stoppen darf. US-Präsident Trump hatte angeordnet, das verfassungsmäßige Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt für Kinder irregulär eingereister Personen außer Kraft zu setzen. Mehrere Bezirksgerichte verfügten sofort bundesweit wirkende einstweilige Verfügungen im ganzen Land („universal Relief“), nach Klagen von mehreren Organisationen. Der oberste Gerichtshof urteilte jedoch: Die Durchführungsverordnung hätte nur für die klagende Partei außer Kraft gesetzt werden dürfen („complete Relief“).
Diese Logik wendet Apple nun auf das Urteil im April an: Dadurch, dass nicht nur die klagende Partei Epic Games von dem Urteil profitiert, sondern potenziell auch nicht am Verfahren beteiligte Drittparteien wie Netflix, Spotify, Amazon oder Microsoft, würde das Bezirksgericht gegen das jüngste Urteil des obersten Gerichtshofs verstoßen.
Bisheriges Urteil
Im April hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers geurteilt, dass Apple in „wissentlichem Verstoß“ mit einem früheren Urteil steht. Im Jahr 2021 hatte der Konzern zwar in einer Klage von Epic Games größtenteils recht zugesprochen bekommen, dass die 30-Prozent-Gebühren im App Store rechtens sind, doch auch die Auflage bekommen, Entwicklern Out-of-App-Käufe zu gestatten. Das tat Apple auch, jedoch mit einer Gebühr von 27 Prozent. Diese Gebühr verstoße laut Rogers gegen den Grundgedanken des Urteils – und er erlegte Apple zwingend auf, diese zu streichen. Entwickler müssen ohne Gebühren an Apple vorbei ihre Produkte vertreiben können.