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Apple legt Berufung ein: Urteil von US-Gericht verstoße gegen Meinungsfreiheit


Apple legt Berufung ein: Urteil von US-Gericht verstoße gegen Meinungsfreiheit

Bild: Apple

Apple wehrt sich erneut mit der Berufung gegen das Epic-Urteil aus dem April, in dem Apples Finanzchef unter Eid gelogen hatte. Die Einnahmeausfälle seien unverhältnismäßig und weitere Teile seien „verfassungswidrig“, da sie gegen die Meinungsfreiheit in den USA verstießen. Ein Trump-Urteil wird zudem ebenfalls angeführt.

Vor dem Bundesberufungsgericht des 9. Gerichtsbezirks der USA hat der Konzern gestern Berufung gegen eine Gerichtsanweisung aus dem April dieses Jahres eingelegt, nachdem ein Eilverfahren im Juni abgelehnt wurde. Über die Übermittlung der Dokumente berichteten die beiden Seiten MacRumors und PatentlyApple zuerst.

Verfassungswidrig und zu hohe Einnahmeausfälle

Die Bestimmung, dass Apple Entwickler Out-of-App-Käufe ohne Kommissionen dulden muss, ermögliche es Konkurrenten wie Spotify, Microsoft oder Amazon, das Ökosystem von Apple zu umgehen, aber dennoch ebenjenes zur Generierung von Einnahmen zu nutzen. Damit könne der Konzern nicht mehr für die Nutzung geistigen Eigentums kompensiert werden.

Ferner nennt der Konzern das Urteil sogar „verfassungswidrig“, weil es gegen den ersten Verfassungszusatz der USA, der die Meinungsfreiheit sicherstellt, verstoßen soll. Das neue Urteil erstrecke sich weiter als das erste und stehe somit nicht „im Geiste der alten Verfügung“, es verfüge den Konzern, Nachrichten zu verbreiten, die von Apple so nicht unterstützt werden.

The new injunction imposes, in meticulous detail, new design and formatting rules and dictates the messages that Apple may convey to its own users on its own platform. These requirements represent an improper expansion and modification of the original injunction—rather than an attempt to enforce compliance with the original injunction—and violate the First Amendment by forcing Apple to convey messages it disagrees with. Epic doubles down on the district court’s emphasis on the „spirit“ of the original injunction and Apple’s supposed bad faith, but civil contempt turns on whether a party has violated the actual terms of an injunction—which Epic does not meaningfully try to show

Apple vor dem Berufungsgericht

Apple bezieht sich auf Trump-Urteil

Apple gibt, wie MacRumors berichtet, dem Berufungsgericht zudem noch einen weiteren Grund, das Urteil zu widerrufen: Ende Juni hat der Supreme Court in Trump v. CASA, Inc. entschieden, dass Bezirks- und Berufungsgerichte keine bundesweit geltenden Verfügungen mehr erlassen dürfen. Stattdessen dürfen die Gerichte nur noch gezielt Rechtsschutz („Relief“) für die direkt beteiligten Parteien gewähren („complete Relief“), nicht aber universelle Anordnungen für alle ähnlich Betroffenen („universal Relief“).

In dem Verfahren ging es darum, ob ein Bezirksgericht präsidiale Durchführungsverordnungen landesweit stoppen darf. US-Präsident Trump hatte angeordnet, das verfassungsmäßige Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt für Kinder irregulär eingereister Personen außer Kraft zu setzen. Mehrere Bezirksgerichte verfügten sofort bundesweit wirkende einstweilige Verfügungen im ganzen Land („universal Relief“), nach Klagen von mehreren Organisationen. Der oberste Gerichtshof urteilte jedoch: Die Durchführungsverordnung hätte nur für die klagende Partei außer Kraft gesetzt werden dürfen („complete Relief“).

Diese Logik wendet Apple nun auf das Urteil im April an: Dadurch, dass nicht nur die klagende Partei Epic Games von dem Urteil profitiert, sondern potenziell auch nicht am Verfahren beteiligte Drittparteien wie Netflix, Spotify, Amazon oder Microsoft, würde das Bezirksgericht gegen das jüngste Urteil des obersten Gerichtshofs verstoßen.

Bisheriges Urteil

Im April hatte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers geurteilt, dass Apple in „wissentlichem Verstoß“ mit einem früheren Urteil steht. Im Jahr 2021 hatte der Konzern zwar in einer Klage von Epic Games größtenteils recht zugesprochen bekommen, dass die 30-Prozent-Gebühren im App Store rechtens sind, doch auch die Auflage bekommen, Entwicklern Out-of-App-Käufe zu gestatten. Das tat Apple auch, jedoch mit einer Gebühr von 27 Prozent. Diese Gebühr verstoße laut Rogers gegen den Grundgedanken des Urteils – und er erlegte Apple zwingend auf, diese zu streichen. Entwickler müssen ohne Gebühren an Apple vorbei ihre Produkte vertreiben können.

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AMD Mega Pod: Mit 256 MI500-GPUs gegen Nvidias SuperPod


AMD Mega Pod: Mit 256 MI500-GPUs gegen Nvidias SuperPod

Bild: AMD

Die Halbleiterspezialisten von SemiAnalysis prognostizieren, dass AMD einen „Mega Pod“ mit satten 256 GPUs des Typs MI500 bestücken wird. Diese teilen sich zusammen mit CPUs vom Typ Verano auf zwei Racks auf, hinzu kommt ein weiteres Rack mit Switches. Dieses Gegenstück zu Nvidias SuperPod wird aber erst Ende 2027 erwartet.

Die via X veröffentlichte Grafik veranschaulicht die aktuelle Schätzung des für umfassende Analysen im Halbleitersektor bekannten Unternehmens SemiAnalysis. Zu erkennen ist der Aufbau des AMD „Mega Pod“ alias „UAL256“ , wie das HPC-System der nahen Zukunft an dieser Stelle genannt wird. Die beiden äußeren Racks beherbergen die eigentlichen Recheneinheiten, die sich auf 32 Einschübe (Trays) verteilen. Pro Tray wird laut dem Schema eine Epyc-CPU mit vier MI500-GPUs eingesetzt. Das macht 32 CPUs und 128 GPUs pro Rack und im Doppelpack jene stattliche Menge von 64 CPUs und 256 GPUs vom Typ MI500.

Laut Schätzungen soll ein „Mega Pod“ von AMD mit 256 MI500-GPUs bestückt sein
Laut Schätzungen soll ein „Mega Pod“ von AMD mit 256 MI500-GPUs bestückt sein (Bild: Semi Analysis)

Im mittleren Rack mit 18 Trays sollen dann die Netzwerk-Switches zum Einsatz kommen. Hier ist der Einsatz „Vulcano“ als neue Generation der Netzwerkkarten aus der Familie AMD Pensando zu erwarten. AMD hatte nämlich im vergangenen Juni auf dem Event Advancing AI 2025 ein solches System mit Verano-CPU, MI500 und Pensando Vulcano für 2027 angekündigt. Die obigen Details zur Ausstattung sind aber noch nicht bestätigt.

Laut SemiAnalysis würde das AMD-System dann mehr physische GPUs als Nvidias NVL576 bieten. Der Vergleich ist nicht ganz einfach, schließlich kommen bei Nvidia Rubin gleich vier GPUs pro Package zum Einsatz. Das macht zwar nur 144 Packages, insgesamt aber 576 GPUs. Wie genau MI500 aufgebaut ist, bleibt aber abzuwarten.

In late 2027, AMD will release the MI500 UAL256 which will feature 256 physical/logical chips and not just 144 physical/logical chips like in VR300 NVL576

SemiAnalysis

Die KI-Beschleuniger der Serie AMD Instinct MI500 könnten auch im deutschen Supercomputer Herder zum Einsatz kommen, der ebenfalls für 2027 auf dem Plan steht.



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Deshalb hat der Hersteller gelogen



Die Geschichte wiederholt sich. Immer wieder. Und fast immer geht es um die Kamera – das wohl wichtigste Verkaufsargument eines Smartphones. Samsung hat einst mit „Mondfotos“ getrickst, Huawei mit Profi-Equipment geworben, Nokia 2012 die Bildstabilisierung mit teuren Videokameras nachgestellt. Und nun steht Nothing in der Reihe jener Hersteller, die den Glanz ihrer Geräte mit einem Kniff zu polieren versuchten – und dabei über das Ziel hinausschossen.

Der alte Trick: Wenn Smartphone-Hersteller Realität und Marketing verwechseln

Wer dieser Tage ein Nothing Phone (3) im Elektronikmarkt in die Hand nimmt, erlebt eine Inszenierung: gestochen scharfe Aufnahmen, makellose Schwarz-Weiß-Porträts, reflektierende Autolichter – alles auf den Demogeräten perfekt in Szene gesetzt. Nur stammen die Bilder nicht aus der Kamera des Smartphones. Sondern von klassischen Digitalkameras, aufgenommen von Profifotografen.

Die Recherche der US-Magazine The Verge und Android Authority brachte es ans Licht: Mindestens ein gezeigtes Bild, ein Porträt einer jungen Frau, stammt aus dem Jahr 2023, veröffentlicht über die Stockfoto-Plattform Stills. Zu diesem Zeitpunkt existierte das Phone (3) noch nicht einmal. Auch die Aufnahme eines Scheinwerfers – im Store präsentiert als Showcase der neuen Kameralinse – geht zurück auf Fotograf Roman Fox. Sein Statement ist eindeutig: „Ja, das Foto ist von mir. Nein, es wurde nicht mit dem Phone (3) aufgenommen.“

Der Rückzug auf das „Versehen“

Konfrontiert mit den Funden, musste Nothing reagieren. Mitgründer Akis Evangelidis erklärte auf X, die Fotos seien lediglich als Platzhalter gedacht gewesen. „Dies war ein bedauerliches Versehen, und ich möchte betonen, dass es keine böse Absicht war.“ Man wolle die Demo-Geräte nun mit echten Phone-(3)-Aufnahmen ausstatten und intern untersuchen, wie es zu diesem Fehler kam.

→ Nothing Phone 3 vorgestellt: Android-Smartphone für Design-Fans

Das Problem: Wer Platzhalter einsetzt, könnte neutrale Motive wählen – Symbole, Icons, generische Testbilder. Doch Nothing griff zu professionellen Fotografien, die gerade deshalb authentisch wirken. Für technikaffine Käufer, die Kameras bewusst vergleichen, ist das nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern ein Bruch im Vertrauensverhältnis.

Die Ironie dahinter

Dabei hätte es Nothing kaum nötig. Die Kameras des Phone (3) gelten in Tests als solide bis gut, mit konkurrenzfähiger Bildqualität und zeitgemäßer Software. Doch die Branche ist berüchtigt für ihre Überinszenierungen. Schon vor mehr als zehn Jahren fiel Nokia auf, als es beim Lumia 920 die Bildstabilisierung mit Profi-Equipment nachstellte. Huawei musste einräumen, dass ein Werbefoto zum P9 gar nicht mit dem Gerät entstanden war, sondern mit einer 3.500-Euro-Kamera. Und Samsung sorgte mit seinem „Mondmodus“ für Diskussionen, ob es sich dabei um Fotografie oder um KI-generierte Simulation handelte.



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PowerToys 0.94: Neue Funktion für Microsofts Werkzeug­kasten


Die Entwickler von PowerToys haben ihre Tool-Sammlung für Windows um neue Funktionen ergänzt und dabei sowohl zahlreiche Fehler behoben wie auch Änderungen an der Nutzeroberfläche vorgenommen, die eine bessere Bedienung ermöglichen sollen.

Werkzeugkiste mit neuem Inhalt

Zu den Neuerungen gehört unter anderem die Fähigkeit der Software, nun Konflikte in den Tastenbelegungen erkennen und lösen zu können, indem Funktionen neue Tastenkombinationen zugewiesen werden. Bei den Mouse Utilities erhielt das Mauszeiger-Fadenkreuz die Funktion „Gliding Cursor“, mit der sich besagter Cursor mit nur einer Taste bewegen und klicken lässt. Da der Installer WiX 3 das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, wurde dieser nun auf WiX 5 aktualisiert, was die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Installers sowie die Pflege durch die Community verbessern und sichern soll.

Darüber hinaus gab es zahlreiche Korrekturen und Verbesserungen an der Befehlspalette, darunter visuelle Anpassungen und die Unterstützung für Filter auf ListPages, was besonders für Entwickler von Erweiterungen praktisch sein soll. Außerdem wurde die Registrierung des Kontextmenüs vom Installationsprogramm in die Laufzeit verlegt, um das Laden von deaktivierten Modulen zu verhindern.

Alle Änderungen und Verbesserungen sind in den ausführlichen Release Notes aufgeführt.

Ab sofort verfügbar

PowerToys 0.94 steht ab sofort auf der zugehörigen Projektseite bei GitHub zum Download bereit. Alternativ kann die Werkzeugsammlung bequem über den Link am Ende dieser Meldung direkt aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden.

Downloads

  • PowerToys

    4,6 Sterne

    Mit den PowerToys hat Microsoft die aus Windows 95 bekannte Sammlung von Sytemtools wiederbelebt.



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