Datenschutz & Sicherheit
Automatisierte Datenanalyse: Der grüne Palantir-Spagat
Das Land Baden-Württemberg hat mehr als 25 Millionen Euro ausgegeben, um eine Lizenz für Software des US-Konzerns Palantir zu kaufen, die in der Polizeiarbeit zum Einsatz kommen soll. Doch die Polizei hat rechtlich noch gar keine Befugnis, sie auch zu nutzen. Denn ein neues Polizeigesetz ist gerade erst auf dem Weg durch den Landtag in Stuttgart, um eine solche Befugnis zu schaffen.
Doch es regt sich erheblicher Widerstand, auch in Form einer öffentlichen Landtagspetition. Die Petition fordert unter anderem, den Palantir-Vertrag offenzulegen und ihn „rückabzuwickeln“.
In Baden-Württemberg sind solche Online-Petitionen eine ganz neue Beteiligungsform, die es erst seit dem Sommer gibt. 13.473 Menschen haben ihren Namen unter die Petition gegen den Einsatz der Palantir-Software gesetzt. Das Quorum von 10.000 Stimmen war damit erreicht, so dass gestern die erste öffentliche Online-Anhörung des Petitionsausschusses folgte.
Grüne auf den Barrikaden
Der Petent Sebastian Müller, der die Sache ins Rollen brachte, setzte sich in seiner Rede vor dem Ausschuss dafür ein, dass die Polizei in Baden-Württemberg nicht mit der Palantir-Software ausgestattet wird. Sich von diesem abgründigen US-Konzern abhängig zu machen, sei eine falsche Weichenstellung. Die Vereinigten Staaten seien insgesamt kein verlässlicher Partner mehr.
In der Rede vor dem Petitionsausschuss regt er an, von Experten rechtlich prüfen zu lassen, „welche Optionen es zum Kündigen der Verträge [mit Palantir] gibt“. Das Gesetzesvorhaben, das die polizeiliche automatisierte Datenanalyse erlauben würde, sieht Müller ebenfalls kritisch.
Das Problem heißt nicht nur Palantir
Der Petent ist langjähriger Umweltaktivist und aktives Grünen-Mitglied. Er trägt sein Anliegen auch innerhalb der grünen Landespartei vor und unterstützt eine Urabstimmung dazu. Nun werden Unterschriften gesammelt, um den Palantir-Einsatz zu verhindern. Wenn fünf Prozent der Grünen-Mitglieder zustimmen, wird ein Mitgliederentscheid fällig.
Weil die Grünen in Baden-Württemberg bekanntlich regieren und den Ministerpräsidenten stellen, könnte der Palantir-Protest im anstehenden Wahlkampf eine Rolle spielen. Denn im März 2026 will Cem Özdemir gern das Amt von Winfried Kretschmann übernehmen.
Zwar ist der zuständige Innenminister Thomas Strobl von der CDU, aber die für den Palantir-Einsatz notwendige Polizeigesetzänderung ist eine gemeinsame Sache der grün-schwarzen Koalition, die Kretschmann in seiner dritten Amtszeit als Ministerpräsident anführt. Auf der anstehenden Landesdelegiertenkonferenz ab 12. Dezember 2025, auf der das Landtagswahlprogramm festgezurrt werden soll, könnte Palantir zum Thema werden.
Beamte in Strobls Ministerium hatten im Sommer den Vertrag mit Palantir geschlossen, ohne den grünen Koalitionspartner vorab zu konsultieren. Die Grünen reagierten irritiert. Und es erzürnte auch die grüne Basis, die jetzt gern noch ein Wörtchen mitreden würde. Mehrere grüne Kreisverbände haben sich bereits gegen den Einsatz von Palantir positioniert. Dazu gehören Ulm, Tübingen, Mannheim und Karlsruhe.
Die grüne Landtagsfraktion hingegen trägt nach einem Kompromiss mit der CDU den Palantir-Einsatz mit, wenn auch mit Unmut. Der Süddeutschen Zeitung sagte Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz, man habe Bedenken und Sorgen aufgegriffen. Doch das Innenministerium habe den Palantir-Vertrag geschlossen, das könne man nicht mehr ändern.
Die Anhörung im Petitionsausschuss könnte nun mehr Grüne auf die Barrikaden bringen. Petent Müller sagte der Schwäbischen Zeitung, er wolle, „dass die Entscheidung noch gedreht wird“. Gegenüber netzpolitik.org zeigte sich Müller nach der Anhörung überrascht davon, dass viele Abgeordnete konkrete Regelungen im Polizeigesetz „gar nicht zu kennen schienen“.
Wie autoritäre Tech-Netzwerke die europäische Souveränität gefährden
Ein grüner Spagat
Rückenwind könnte nun von den Grünen im Bund kommen. Denn die veröffentlichten heute einen Sechs-Punkte-Plan mit dem Titel: Das Internet befreien! Freiheit im Internet garantieren! Darin wenden sie sich ausdrücklich auch gegen Palantir: „Wir lehnen jede Form digitaler Massenüberwachung ab, von der Chatkontrolle über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und öffentliche Gesichtserkennung bis hin zum Einsatz von Palantir-Software.“ Solche Vorhaben „schwächen unsere Freiheit und unsere Souveränität“, heißt es in dem Papier.
Digitale Unabhängigkeit
Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort Digitale Souveränität über Abhängigkeiten von Technologien, vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland. Unterstütze unsere Arbeit!
Iniitiert wurde der Beitrag von der Bundesvorsitzenden Franziska Brantner und grünen Innenexperten wie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz. Auch die Europaabgeordneten Alexandra Geese und Sergey Lagodinsky unterstützen ihn. Wie auch der Petent fordern die Spitzengrünen mehr „Unterstützung für freie und offene Software als Alternative zu den proprietären Anbietern“, zu denen auch Palantir mit seiner geschlossenen Software gehört. Die hohen Kosten für die Lizenzen könne man sich sparen.
Die Grünen auf Bundesebene positionieren sich damit klar gegen die automatisierte Rasterfahndung in den Polizeidatenbanken mit Palantir. Doch im Bund ist die Partei in der Opposition. Wie der Spagat funktionieren soll, dass die Regierungspartei in Baden-Württemberg zur selben Zeit die gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse schafft und Palantir auch ganz praktisch einzusetzen plant, müssen die Grünen erklären.
Landesdatenschutzbeauftragter bleibt kritisch
Der in den Ausschuss eingeladene Landesdatenschutzbeauftragte, Tobias Keber, ist schon Monate in die Beratungen zu Palantir und zum Polizeigesetz einbezogen. Er kritisierte, dass ihm die flankierende Verwaltungsvorschrift noch immer nicht vorgelegt worden sei. Diese sei jedoch „entscheidend“, um etwa Zugriffsrechte und weitere Details der praktischen Umsetzung bewerten zu können.

Generell sieht Keber die neue Vorschrift zum Data Mining im Polizeigesetz nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das sich 2023 im Palantir-Urteil mit den Polizeigesetzen Hessens und Hamburgs auseinandergesetzt hatte. Die Paragraphen zur automatisierten Datenanalyse des hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei waren nicht verfassungsgemäß und teilweise nichtig.
Das Gericht stellte die enorm hohe Streubreite und Intensität der Grundrechtseingriffe fest. Im Urteil wurden detailreiche Anforderungen formuliert, wie eine automatisierte Datenanalyse überhaupt rechtmäßig sein kann.
Keber hatte seine Kritikpunkte am neuen Polizeigesetz bereits in einer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt und im Innenausschuss dargelegt. Er fasste sie im Petitionsausschuss nochmal zusammen. Er forderte Änderungen und vor allem Präzisierungen. Denn die Regelungen seien in mehrfacher Hinsicht zu unbestimmt: Der Polizei selbst und nicht dem Gesetzgeber sei es teilweise überlassen, darüber zu bestimmen, welche Daten in die Analyse einflössen.
Die Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Datenanalyse seien tief. Beschuldigte und Verdächtige dürften nicht ohne rechtliche Schutzmaßnahmen mit unbeteiligten Dritten, Opfern oder Zeugen in einen Topf geworfen werden. Mehrere Regelungen seien mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar.
Landespolizeipräsidentin sieht in Palantir den „technologischen Marktführer“

Die Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, Stefanie Hinz, verteidigte im Ausschuss die Entscheidung für den US-Konzern. Sie nannte Palantir den „technologischen Marktführer“ bei der Datenanalyse im Sicherheitsbereich. Es gebe „nach unserem Wissen keine vergleichbaren Produkte, die zeitnah funktionsbereit wären und alle fachlichen Anforderungen erfüllen“. Dem widersprechen Palantir-Konkurrenten vehement.
Man wolle die Software dennoch nur für fünf Jahre nutzen und strebe dann eine deutsche oder europäische Lösung an, so Hinz. Das betonte auch Innenminister Strobl bereits mehrfach.
Die Polizei in Baden-Württemberg nutzt nach Angaben der Polizeivertreter im Ausschuss hessische Infrastruktur, um Palantir anzuwenden. Die hessischen Landesrechenzentren der Polizei seien Partner. Der Rahmenvertrag, den das Bundesland Bayern mit einer deutschen Tochter von Palantir schloss, ermöglichte Baden-Württemberg, auf eine eigene Ausschreibung zu verzichten und den Vertragsschluss damit erheblich zu beschleunigen.
Petitionsausschuss entscheidet geheim
Die ursprünglich vorgesehene Stunde zur öffentlichen Besprechung des Anliegens des Petenten wurde durch die zahlreichen Fragen der Abgeordneten deutlich überschritten. Was aber der Petitionsausschuss entscheiden wird, bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten. Denn das wird in nicht-öffentlicher Sitzung beraten.
Der Ausschuss könnte zwar Vorschläge machen, etwa zur Rückabwicklung des Palantir-Vertrages im Sinne des Petenten, die das Parlament dann berücksichtigen kann. Landespolizeipräsidentin Hinz gab aber bereits einen Hinweis, wie es ausgehen könnte. Zwar als Vertreterin der Exekutive geladen, nahm sie sich dennoch die Freiheit, das Anliegen der Petition insgesamt zu beurteilen. Die Juristin beendete schon ihr Eingangsstatement mit der Bemerkung, dass „der Petition nicht abgeholfen werden“ könne.
Datenschutz & Sicherheit
„Karvi-geddon“: Mangelhafte Sicherheitsarchitektur bei Lieferdienst-Plattform
Hunderte Restaurant-Websites der Firma Karvi Solutions weisen weiterhin zahlreiche Sicherheitslücken auf. Dadurch werden Daten von zehntausenden Kunden öffentlich zugänglich – von Anfang 2024 bis heute. Betroffen sind vollständige Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Handynummern und Bestelldetails, wie „!!!!!! Ohne Jalapenos !!!!!!!!!“. Trotz mehrfacher Hinweise scheint das Unternehmen die Lücken nicht angemessen zu beheben.
Weiterlesen nach der Anzeige

Über eine ungesicherte API lassen sich nach wie vor SMS verschicken.
(Bild: heise medien)
Die Analyse des Quellcodes „Karvi-geddon: How a Restaurant Ordering Platform Became a Security Catastrophe“ zeigt grobe Mängel in der Sicherheitsarchitektur. Am 15. Dezember 2025 ist wohl eine SMS an Betroffene verschickt worden zu sein, mit dem Hinweis auf ein Git-Repository, das eine Analyse der Schwachstellen enthält: „Es gibt ein Datenleck bei Karvi Solutions. Erneut. Mehr Details auf GitHub“. Noch immer lassen sich SMS über eine ungesicherte API an Kunden verschicken. Auch aktive API-Schlüssel für die von Karvi eingesetzten Cloud-Plattformen Twilio und AWS sind weiterhin zugänglich.
Experten bezeichnen die Sicherheitsarchitektur als fahrlässig abgesichert. Das System speicherte laut Codeanalyse zudem möglicherweise vollständige Kreditkartennummern, Ablaufdaten und die dreistelligen Prüfnummern (CVV), wobei letzteres gegen die Sicherheitsstandards der Kreditkartenindustrie (PCI DSS) verstößt.

„Was wir hier festgestellt haben, geht über Inkompetenz hinaus. Die völlige Weigerung, auf Sicherheitsmeldungen zu reagieren, in Verbindung mit der dokumentierten Historie von Sicherheitsmängeln lässt auf ein Unternehmen schließen, das sich einfach nicht um die Sicherheit oder den Schutz der Daten seiner Kunden kümmert.“
(Bild: Github)
SQL-Injection und offene Tore für Angreifer
Die Software enthält Schwachstellen, die SQL-Injection erlauben. Nutzereingaben werden so ungefiltert in Datenbankabfragen eingefügt. So können Angreifer die Datenbank vollständig auslesen oder manipulieren. Ferner ermöglicht eine fehlerhafte Funktion zur Sprachdateiverwaltung eine vollständige Übernahme des Servers: Angreifer laden ohne Anmeldung beliebigen PHP-Code hoch und führen ihn aus.
Untersuchungen zeigen, dass eine Website Bestellbestätigungen als ungeschützte Textdateien auf dem Server speichert. Die Dateinamen sind leicht zu erraten. Dadurch lassen sich Bestelldetails wie Name, Adresse, Telefonnummer und Zahlungsinformationen einfach abrufen. Zwischenzeitlich war auch der komplette Quellcode als zip-Archiv öffentlich erreichbar.
Datenschutzbehörde bereitet rechtliche Schritte vor
Weiterlesen nach der Anzeige
Wegen der anhaltenden Sicherheitsmängel bereitet der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Thomas Fuchs, rechtliche Schritte vor. Eine Sprecherin erklärte: „Wir befinden uns mit Karvi Solutions in einem bereits länger laufenden Prozess, in dem es darum geht, Sicherheitslücken zu schließen, und der auch zu gewissen Verbesserungen geführt hat. Trotzdem stellen wir weiterhin Schwachstellen fest, die einen Zugriff auf personenbezogene Daten von Kund:innen ermöglichen. Wir bereiten daher jetzt rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vor, um die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen.“
Sicherheitslücken seit fast einem Jahr
Bereits Anfang 2025 machte der Chaos Computer Club auf gravierende Sicherheitslücken aufmerksam. Sie betrafen über 500 Restaurants, die Software von Karvi Solutions einsetzten. Schon zu diesem Zeitpunkt reichten die Probleme von ungeschützten Backends über SQL-Injection bis zu frei zugänglichen Backups mit Quellcode und Kundendaten. Geschäftsführer Vitali Pelz erklärte damals, alle Lücken seien geschlossen.
Karvi Solutions weist Vorwürfe zurück
Karvi Solutions weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen spricht, wie schon im Sommer, von einer gezielten Kampagne zur Rufschädigung. Nach eigener Darstellung wurden die Daten über Schwachstellen bei Drittanbietern oder über Restaurant-APIs abgegriffen. Die Kernsysteme seien laut Karvi Solutions nie kompromittiert worden.
Auch die Speicherung von Kreditkartendaten bestreitet die Firma. Zahlungen würden ausschließlich über Pop-ups von Zahlungsdienstleistern erfolgen. Die gefundene SQL-Injection-Lücke sei ein Einzelfall auf einer alten Kundenwebsite. Die GitHub-Analyse bezeichnet das Unternehmen als „übertrieben“ und „manipuliert“. Man habe sämtliche Websites überprüft. Nach eigenen Angaben bestehen seit Mitte des Jahres keine Sicherheitslücken mehr. Diese Darstellung widerspricht jedoch sowohl unseren technischen Analysen als auch den Aussagen der Datenschutzbehörde.
(mack)
Datenschutz & Sicherheit
Festplattenfunde im Heizungskeller: Gemeinde erklärt sich
Mitte Dezember hatte heise online über einen Datenschutzvorfall in der bayerischen Gemeinde Markt Kipfenberg berichtet. Zweimal binnen zwei Jahren waren dort kommunale Datenträger mit mutmaßlich sensiblen Einwohnerdaten in offen zugänglichen Kellerräumen eines Wohnhauses aufgetaucht. Ein Anwohner hatte die Ereignisse dokumentiert und uns davon berichtet.
Weiterlesen nach der Anzeige
Nachdem wir deshalb Ende November bei der Gemeinde angefragt hatten, kamen offenbar einige Dinge ins Rollen. Am 11. Dezember besuchten Mitarbeiter des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragen zusammen mit dem Bürgermeister den Ort. Die Aufsichtsbehörde hatte uns bereits zuvor bestätigt, eine Vor-Ort-Prüfung durchführen zu wollen.
„Fälschlicherweise gelagert“
Am 17. Dezember, also einen Tag, nachdem der Artikel auf heise online erschienen war, äußerte sich Christian Wagner, Bürgermeister von Markt Kipfenberg, auf der Homepage der Gemeinde zu den Vorfällen: „Aufgrund des Rathausumbaus“ seien „im Jahr 2023 Kartons mit Datenträgern fälschlicherweise im Heizraum eines Mietshauses der Gemeinde gelagert“ worden, erläutert er. Auch danach sei versäumt worden, „die Datenträger zu entsorgen und so kam es im Herbst dieses Jahres erneut dazu, dass die Datenträger von einem Mitarbeiter in den Heizraum gestellt wurden, da in dem Raum, in dem die Datenträger versperrt gelagert wurden, von einem Techniker Arbeiten ausgeführt werden mussten“.
Der folgende Satz ist etwas missverständlich geraten, soll aber mutmaßlich bedeuten, dass die Gemeinde einen Abfluss der Daten in Richtung Unbefugte nicht ausschließen kann: „Dadurch, dass der Heizraum teilweise nicht abgesperrt wurde, kann nicht zu 100 Prozent gewährleistet werden, dass Daten in die Hände Dritter gelangt sind. Leider befanden sich auf den Datenträgern auch personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger von Kipfenberg.“
Meldung DSGVO-konform?
Diese Ausführungen lassen vermuten, dass ein „voraussichtlich […] hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ gemäß Art. 34 DSGVO besteht. Daraus würden Informationspflichten der Gemeinde gegenüber den Bürgern folgen. Die Meldung auf der Homepage würde da eher nicht genügen, denn laut Art. 34 Abs. 2 DSGVO müsste die Gemeinde als Verantwortlicher „den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen“ nennen, sowie „eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (Art. 33 DSGVO, Abs. 3b und 3c) liefern. Beides fehlt in der Meldung an die Einwohner.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bereits Ende November hatten wir einige Fragen an die Gemeinde zu den Vorfällen geschickt. Silvia Obermeier, Geschäftsleiterin der Gemeinde Markt Kipfenberg, hatte uns erklärt, man wolle erst Stellung beziehen, wenn die Sachlage mit dem Landesdatenschutzbeauftragten geklärt sei. Am 18. Dezember, also nach dem Vor-Ort-Termin im Heizungskeller, haben wir sie daran erinnert, bis heute aber keine Antwort erhalten.
(hob)
Datenschutz & Sicherheit
Justizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung nimmt den dritten Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Justizministerium von SPD-Ministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und heute veröffentlicht.
Erneut versucht die Bundesregierung, den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu vermeiden. Das Justizministerium nennt den Gesetzentwurf „IP-Adressspeicherung“. Tatsächlich geht es wieder um eine verpflichtende und anlasslose Speicherung von Daten aller Internet-Nutzer in Deutschland auf Vorrat. Und es geht um weit mehr Daten als nur IP-Adressen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein zentraler Streitpunkt in der deutschen Netzpolitik. Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen dagegen protestiert.
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Das neue Gesetz soll Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern. Das betrifft jeden Internet-Anschluss in Deutschland, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.
Ermittler sollen anhand dieser Daten die Endnutzer identifizieren und ihre Bestandsdaten erhalten. Das passiert auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hat allein die Deutsche Telekom fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Das Justizministerium hat beim Erarbeiten des Gesetzes mit den vier großen Mobilfunk-Netz-Betreibern gesprochen. Es gibt aber viel mehr Anbieter für Internet-Zugänge. Das Gesetz spricht von „circa 3.000 Verpflichteten, eine Marginalgrenze ist nicht vorgesehen“. Lokale WLAN-Anbieter wie Hotel-Betreiber sind ausgenommen. Ob öffentliche WLAN-Netze wie Freifunk betroffen sind, wird der weitere Gesetzgebungsprozess zeigen.
Kein Nachweis für Notwendigkeit
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie der Netzpolitik. Es gab bereits eine EU-Richtlinie und zwei deutsche Gesetze. Alle Gesetze haben behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und verhältnismäßig. Alle Gesetze waren unverhältnismäßig und rechtswidrig und wurden von höchsten Gerichten gekippt.
Statt die Daten aller Menschen ohne Anlass zu speichern, könnte man auch potentiell relevante Daten schnell einfrieren. In Österreich gibt es ein solches „Quick Freeze“-Verfahren. In Deutschland wurde das nie ausprobiert. Vor einem Jahr hat die Ampel-Regierung ein solches Gesetz vorgeschlagen. Es wurde jedoch nie beschlossen.
Das Justizministerium behauptet erneut, dass ihre anlasslose Vorratsdatenspeicherung notwendig sei. Dafür gibt es jedoch keinen wissenschaftlichen Nachweis. Das Max-Planck-Institut für Strafrecht hat Strafverfolgung in Deutschland mit und ohne Vorratsdatenspeicherung untersucht. Das Ergebnis: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.
Kein Nachweis für Verhältnismäßigkeit
Selbst wenn die anlasslose Datenspeicherung notwendig wäre, müssen Umfang und Dauer der gespeicherten Daten auch verhältnismäßig sein. Das Gesetz schreibt eine Speicher-Dauer von drei Monaten vor. Diese Frist wird im Gesetz nicht konkret begründet.
Drei Monate sind ein politischer Kompromiss. In den Koalitionsverhandlungen wollte die Union sechs Monate, die SPD einen Monat, also haben sie sich auf drei Monate geeinigt. Laut Bundeskriminalamt „wäre eine Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen regelmäßig ausreichend“.
Die neue Vorratsdatenspeicherung soll nicht überprüft werden: „Eine eigenständige Evaluierung ist nicht erforderlich.“
E-Mails, Messenger und Apps
Das neue Gesetz geht weit über IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Ermittler sollen auch Internet-Dienste dazu verpflichten dürfen, Verkehrs- und Standortdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ zu speichern. Das Gesetz spricht explizit von Over-The-Top-Diensten wie Messengern und Sprachanruf-Apps als Nachfolger von SMS und Telefonanrufen.
Zu den verpflichteten Diensten gehören auch E-Mail-Anbieter. Die sollen beispielsweise speichern, wann sich welche IP-Adresse bei welchem E-Mail-Postfach eingeloggt hat, die E-Mail-Adressen von Sender und Empfänger einer E-Mail sowie „die Daten aus dem Header der E-Mail“.
Eine solche „Sicherungsanordnung“ soll schon greifen, wenn die Ermittler diese Daten noch gar nicht „erheben“ dürfen. Die Dienste sollen diese Daten auf Zuruf bereits extra abspeichern, damit Ermittler die später abrufen können, auch wenn beispielsweise „der Kunde seinen Account […] selbst löscht“.
Funkzellenabfrage ohne Bundesgerichtshof
Darüber hinaus ändert das Gesetz auch die Vorgaben für die Funkzellenabfrage. Bei einer Funkzellenabfrage erhalten Ermittler alle Verbindungsdaten aller Mobilfunkgeräte, die in bestimmten Funkzellen eingeloggt waren.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte 2012 festgestellt, dass die Funkzellenabfrage regelmäßig Gesetze verletzt. Der Bundesgerichtshof hat vergangenes Jahr geurteilt, dass die Funkzellenabfrage nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden darf.
Das Gesetz dreht jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs zurück. Die Funkzellenabfrage soll wieder bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ eingesetzt werden dürfen. „Dies entspricht dem Verständnis der Praxis, bis die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist.“
Mehr Regulierung als EU
Das erste deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte die Bundesregierung damals noch mit einer EU-Richtlinie begründet. Diese gilt seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr.
EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten aktuell an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Die deutsche Bundesregierung hätte die EU-Gesetzgebung abwarten können, statt kurz vorher ein deutsches Gesetz zu machen.
In anderen Politikbereichen fordert die Regierung weniger Bürokratie und weniger Regulierung für Unternehmen. Nun aber schafft die Bundesregierung neue Regulierung und neue Belastung – gegen den expliziten Willen aller beteiligten Unternehmen und Anbieter.
SPD steht für Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht und fällt mit der SPD. Das erste deutsche Gesetz 2007 verantwortete SPD-Justizministerin Brigitte Zypries. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2010 gekippt. Das zweite deutsche Gesetz 2015 verantwortete SPD-Justizminister Heiko Maas. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2023 gekippt.
Jetzt versucht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig zum dritten Mal. Erneut behauptet das Justizministerin, das Gesetz stehe „in Einklang mit Verfassungsrecht“ und sei „mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar“.
Das Gesetz geht jetzt ins Kabinett, dann in den Bundestag – und dann wieder vor das Bundesverfassungsgericht.
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenAus Softwarefehlern lernen – Teil 3: Eine Marssonde gerät außer Kontrolle
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenSK Rapid Wien erneuert visuelle Identität
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenNeue PC-Spiele im November 2025: „Anno 117: Pax Romana“
-
Entwicklung & Codevor 1 MonatKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenDonnerstag: Deutsches Flugtaxi-Start-up am Ende, KI-Rechenzentren mit ARM-Chips
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenArndt Benedikt rebranded GreatVita › PAGE online
