Künstliche Intelligenz
Bericht: EU vor Einigung mit Apple im App-Store-Streit
Apple und die EU-Kommission könnten sich einem Bericht vom Mittwoch zufolge bald im Streit um die Auslegung des Digital Market Acts (DMA) im Zusammenhang mit der Öffnung des iOS App Stores einigen. Wie die Financial Times schreibt, seien der iPhone-Konzern und Brüssel „nahe“ an einem Deal. Apple war zuvor zu einer Zahlung von einer halben Milliarde Euro verdonnert worden. Der Kommission reichten die Maßnahmen des Unternehmens nicht aus, Entwicklern neue Möglichkeiten beim Vertrieb ihrer Software auf dem iPhone zu geben – unter anderem durch alternative App-Marktplätze, Link-Möglichkeiten zu eigenen Bezahlplattformen, Sideloading und anderen Öffnungsmaßnahmen für die iOS-Plattform.
Sehr hohe Strafen drohen
Schon im Juli hieß es, Brüssel und EU stünden vor einer Einigung. Diese scheint sich nun endgültig anzubahnen – auch, weil die EU einen offenen Krieg mit der US-Regierung, die Vergeltungsmaßnahmen bei zu starker Regulierung ihrer Unternehmen angedroht hatte, vermeiden will. Nach dem DMA könnten Apple neben den 500 Millionen Euro auch noch regelmäßige tägliche Strafzahlungen drohen – bis hin zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes pro Tag. Hinzu kommt, dass das aktuelle Verfahren nicht das Einzige ist: Auch die Vertragsgestaltung zwischen Apple und den Entwicklern steht weiterhin auf dem Prüfstand.
Apple hatte zuletzt im Juni erneut Umbaumaßnahmen beim App Store angekündigt, die Entwickler als äußerst kompliziert auffassten – es gab auch Kritik an der Gestaltung der (reduzierten) Gebühren. Doch diese Änderungen hatte die EU wohl als positiv aufgefasst. Unbekannt ist, wie ein möglicher Deal zwischen Apple und der EU-Kommission aussehen könnte. Es gibt zudem noch zahlreiche weitere Fragen außerhalb des App-Store-Komplexes. So will die EU Apple bis ins Detail vorschreiben, welche Bereiche des iPhone-Systems, das als sogenannter Gatekeeper aufgefasst wird, die Firma öffnen muss – bis hinunter auf Protokollebene. Apple hatte sich daher ungewöhnlich aggressiv zum DMA geäußert und gar dessen Abschaffung gefordert.
Auch Meta vor Einigung
Laut Financial Times steht auch Meta kurz vor einer Einigung mit der EU. Der Konzern soll eigentlich 200 Millionen Euro zahlen – und ihm droht ebenfalls eine tägliche Strafgebühr. In dem Verfahren geht es unter anderem um das „Pay or Okay“-Modell, bei dem Meta Nutzer zwingt, teure Monatsabos abzuschließen, wenn sie nicht getrackt werden wollen – etwas, das Netzbürgerrechtler als DSGVO-Verstoß einordnen.
Ein Problem soll auch sein, dass den Nutzern nicht ausreichend erklärt wird, welche Möglichkeiten sie überhaupt haben. Weder Meta noch Apple äußerten sich zu dem Bericht. Kyle Andeer, Chief Compliance Officer von Apple, hatte im Juni gesagt, der Konzern habe „alles getan, was wir mussten angesichts der Androhung enormer zukünftiger Strafen“.
(bsc)
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Deutscher Post droht offenbar Millionenstrafe für schlechten Service
Nicht nur viele Kunden, auch die Bundesnetzagentur ist unzufrieden mit der Leistung der Deutschen Post – das geht so weit, dass die Agentur der Post jetzt sogar mit Geldstrafen droht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist auch für die Aufsicht der Post zuständig. BNetzA-Chef Klaus Müller machte jetzt klar: „Wenn die Post unseren Anordnungen dann nicht nachkommt, kann das im Extremfall teuer für sie werden“. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder beschädigte Sendungen, ob Briefe oder Pakete.
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Müller sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wir wollen, dass die Post ihre Dienstleistung verbessert. Das hat sie uns auch zugesagt. Wenn das nicht eintritt, haben wir Möglichkeiten laut dem Gesetz, und die werden wir nutzen.“ Im Sommer hatte die BNetzA ein neuer Höchststand an Beschwerden über die Post erreicht. „Das ist jetzt etwas weniger geworden. Und die Post hat Besserung gelobt“, sagte Müller. Das werde seine Behörde nun beobachten.
Postgesetz-Neuerung brachte Probleme ans Licht
Im ersten Halbjahr waren 22.981 Beschwerden zu Postdienstleistungen eingegangen und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum – damals war der bisherige Halbjahres-Höchstwert erreicht worden. 89 Prozent der Kritik richtet sich gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Auch Post-Chef Tobias Meyer äußerte sich gegenüber der Funke Mediengruppe und pochte auf die „sehr gute Qualität“, welche die Post liefere.
Dieses Jahr musste der Bonner Konzern auch erstmals öffentliche Angaben zu den Beschwerden machen, die er direkt erhalten hatte. Bei rund 14 Milliarden Brief- und Paketsendungen im Jahr 2024 lag der Beschwerdeanteil bei 0,003 Prozent. Mit 420.000 Beschwerden waren es gut zehnmal mehr als bei der Bonner Aufsichtsbehörde eingegangen sind.
Vorher war nur bekannt gewesen, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2024 etwa 39.500 Beschwerden erhalten hatte, die sich auf die Deutsche Post bezogen. So manch ein Kunde dürfte seinem Ärger aber lieber bei der Post direkt Luft machen. Dass auch diese Fälle ans Licht kommen, ermöglicht das novellierte Postgesetz von 2024 – es verlangt, dass Postdienstleister auch ihre eigenen Beschwerdezahlen veröffentlichen.
Millionenstrafe für die Post möglich
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Im schlimmsten Fall droht der Post eine Millionenstrafe. So sieht das Postgesetz (PostG) ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro vor, welches durch die BNetzA festgesetzt werden kann – nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Dieses Zwangsgeld dient zur Durchsetzung von Anordnungen, welche die BNetzA gegenüber der Post verhängen kann. Anordnen kann die BNetzA hier Maßnahmen, damit ein Postdienstleister seine Verpflichtungen nach dem PostG erfüllt.
Zurzeit ersetzt die Post auch einen Teil ihrer Postfilialen durch Automaten. Müller findet das grundsätzlich gut: „Viele Leute, die tagsüber arbeiten, haben keine Chance, zu den Öffnungszeiten in eine Postfiliale zu gehen“. Für diese Kunden seien gut gemachte Automaten mit 24-Stunden-Service eine gute Sache.
Seine Behörde genehmigt die Umstellung auf solche Automaten. Dafür sei wichtig, was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den betreffenden Kommunen sagten. „Und es muss klar sein, dass die Post echte Anstrengungen unternommen hat, vor Ort eine Filiale zu etablieren“, betonte er. „Wenn das nachgewiesenermaßen keinen Erfolg hatte, kommen Automaten infrage. Automaten sind besser als gar keine Post vor Ort.“
(nen)
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Neue Videokursserie: JUnit 5 praxisnah lernen
JUnit 5 ist die aktuelle Version des beliebten Java-Testframeworks und bietet gegenüber JUnit 4 unter anderem neue Möglichkeiten bei Assertions, Test-Lifecycle und Erweiterungen. Die heise academy hat eine Videokursserie veröffentlicht, die Entwickler Schritt für Schritt mit den Testkonzepten von JUnit 5 und deren praktischer Umsetzung vertraut macht. Die Inhalte richten sich an alle, die über einfache Testfälle hinausgehen wollen, und bietet tiefere Einblicke in moderne Testarchitekturen mit JUnit 5 – insbesondere, wie Tests modular gestaltet und auf eigene Projektanforderungen zugeschnitten werden können.
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Schritt für Schritt zu JUnit 5: Die Videokurse
In „Teil 1: Einstieg in die Welt des Testens mit Java“ führt Java-DevSecOps-Experte Sven Ruppert in die Grundlagen von JUnit 5 ein – von der Einrichtung der Testumgebung bis zu strukturierten Tests mit Assertions, Assumptions und den wichtigsten Lifecycle-Annotationen.
„Teil 2: Parametrisierte Tests und erweiterte Techniken“ stellt leistungsstarke Features in JUnit 5 vor, die es ermöglichen, Unit-Tests flexibler und besser lesbar zu gestalten, was grundlegend ist für die Testautomatisierung in der Java-Entwicklung.
„Teil 3: Fortgeschrittene Testtechniken und Erweiterungen“ widmet sich fortgeschrittenen Testmethoden und dem Extension-Mechanismus. Damit lassen sich Tests nicht nur modular und wiederverwendbar gestalten, sondern auch flexibel anpassen und erweitern.
„Teil 4: Erweiterungen und Custom Test Engines“ erscheint 2026.
Grundkenntnisse in der Java-Programmierung sind erforderlich. Erfahrungen im Umgang mit Entwicklungswerkzeugen wie IDEs (z.B. IntelliJ, Eclipse) sind von Vorte
Fachliche Einblicke im Blog: Konzepte und Praxis
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Parallel dazu behandelt Sven Ruppert die Inhalte der Videokursserie im heise academy Blog: Von „Testing mit Assertions und Assumptions“ über „Parametrisierte Tests“ bis hin zu „Extensions“ orientieren sich die Beiträge an den einzelnen Teilen der Videokursserie und geben einen Überblick über die umfassenden Möglichkeiten des Testens mit JUnit 5.
Die Blogbeiträge stehen kostenfrei zur Verfügung – ideal, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Für alle, die noch tiefer in die Themen eintauchen möchten, sind die einzelnen Videokurse zum Preis von 95 € bzw. 195 € erhältlich. Besonders attraktiv ist der heise academy Pass: Für nur 49 € im Monat besteht uneingeschränkter Zugriff auf das gesamte Kursangebot der heise academy, wobei jährlich 45 neue Videokurse dazukommen.
Alle Infos zum Angebot finden sich auf der Website der heise academy.
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Achtloser Umgang mit Miet-E-Scootern: Florenz zieht die Reißleine
Die italienische Stadt Florenz verbannt Miet-E-Scooter im kommenden Jahr von ihren Straßen und Gehwegen. Die Stadtverwaltung der 360.000-Einwohner-Stadt in der Toskana werde keine Verträge mit den bisherigen Anbietern von E-Scootern mehr verlängern, meldete die Nachrichtenagentur Ansa. Der Stopp greift demnach ab dem 1. April 2026.
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Florenz gehört zu den meistbesuchten Städten Italiens, das neue Verbot dürfte auch viele Reisende betreffen. E-Scooter lassen sich per Smartphone-App ausleihen. Die E-Scooter der Verleihfirmen sind besonders bei Touristen beliebt, um die Stadt am Fluss Arno schnell und flexibel zu erkunden. Berühmt ist Florenz vor allem für den eindrucksvollen Dom und die weltbekannten Uffizien, ein Kunstmuseum.
Seit Ende 2024 Helmpflicht
Begründet wurde der Schritt damit, dass die Durchsetzung der in Italien seit Ende 2024 geltenden Helmpflicht für E-Scooter nicht gewährleistet werden kann. Von der Stadt hieß es zudem, die Fahrzeuge führten zu Problemen in der Stadt. „Oftmals werden sie falsch geparkt, in die falsche Richtung gefahren oder auf Gehwegen abgestellt“, sagte Verkehrsassessor Andrea Giorgio.
E-Scooter gehören in vielen Städten Italiens seit einigen Jahren zum Stadtbild, vor allem in der Hauptstadt Rom sowie in Mailand im Norden. Bei Einheimischen sorgen sie oft für Ärger, für manche sind sie ein Dorn im Auge.
Andere europäische Städte legten bereits vor
Alternativ will die Stadtverwaltung von Florenz nun vermehrt auf Leihfahrräder setzen und deren Anzahl erhöhen. Gleichzeitig wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt künftig neue und besser kontrollierte Formen des E-Scooter-Verleihs prüft, „basierend auf einem klaren Rechtsrahmen und technologischen Lösungen, die die Helmpflicht effektiv durchsetzen“, hieß es.
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Auch in anderen europäischen Städten werden E-Scooter reguliert oder ganz verboten. So verbannten bereits Madrid oder Paris die Leihroller aus dem Stadtgebiet. Als erste deutsche Stadt ging Gelsenkirchen diesen Weg.
(nen)
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