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Künstliche Intelligenz

Bericht: EU vor Einigung mit Apple im App-Store-Streit


Apple und die EU-Kommission könnten sich einem Bericht vom Mittwoch zufolge bald im Streit um die Auslegung des Digital Market Acts (DMA) im Zusammenhang mit der Öffnung des iOS App Stores einigen. Wie die Financial Times schreibt, seien der iPhone-Konzern und Brüssel „nahe“ an einem Deal. Apple war zuvor zu einer Zahlung von einer halben Milliarde Euro verdonnert worden. Der Kommission reichten die Maßnahmen des Unternehmens nicht aus, Entwicklern neue Möglichkeiten beim Vertrieb ihrer Software auf dem iPhone zu geben – unter anderem durch alternative App-Marktplätze, Link-Möglichkeiten zu eigenen Bezahlplattformen, Sideloading und anderen Öffnungsmaßnahmen für die iOS-Plattform.

Schon im Juli hieß es, Brüssel und EU stünden vor einer Einigung. Diese scheint sich nun endgültig anzubahnen – auch, weil die EU einen offenen Krieg mit der US-Regierung, die Vergeltungsmaßnahmen bei zu starker Regulierung ihrer Unternehmen angedroht hatte, vermeiden will. Nach dem DMA könnten Apple neben den 500 Millionen Euro auch noch regelmäßige tägliche Strafzahlungen drohen – bis hin zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes pro Tag. Hinzu kommt, dass das aktuelle Verfahren nicht das Einzige ist: Auch die Vertragsgestaltung zwischen Apple und den Entwicklern steht weiterhin auf dem Prüfstand.

Apple hatte zuletzt im Juni erneut Umbaumaßnahmen beim App Store angekündigt, die Entwickler als äußerst kompliziert auffassten – es gab auch Kritik an der Gestaltung der (reduzierten) Gebühren. Doch diese Änderungen hatte die EU wohl als positiv aufgefasst. Unbekannt ist, wie ein möglicher Deal zwischen Apple und der EU-Kommission aussehen könnte. Es gibt zudem noch zahlreiche weitere Fragen außerhalb des App-Store-Komplexes. So will die EU Apple bis ins Detail vorschreiben, welche Bereiche des iPhone-Systems, das als sogenannter Gatekeeper aufgefasst wird, die Firma öffnen muss – bis hinunter auf Protokollebene. Apple hatte sich daher ungewöhnlich aggressiv zum DMA geäußert und gar dessen Abschaffung gefordert.

Laut Financial Times steht auch Meta kurz vor einer Einigung mit der EU. Der Konzern soll eigentlich 200 Millionen Euro zahlen – und ihm droht ebenfalls eine tägliche Strafgebühr. In dem Verfahren geht es unter anderem um das „Pay or Okay“-Modell, bei dem Meta Nutzer zwingt, teure Monatsabos abzuschließen, wenn sie nicht getrackt werden wollen – etwas, das Netzbürgerrechtler als DSGVO-Verstoß einordnen.

Ein Problem soll auch sein, dass den Nutzern nicht ausreichend erklärt wird, welche Möglichkeiten sie überhaupt haben. Weder Meta noch Apple äußerten sich zu dem Bericht. Kyle Andeer, Chief Compliance Officer von Apple, hatte im Juni gesagt, der Konzern habe „alles getan, was wir mussten angesichts der Androhung enormer zukünftiger Strafen“.


(bsc)



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Apple behebt Apple-Intelligence-Problem beim iPhone 17


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Apple hat offenbar Server-seitig ein Problem behoben, das dazu führte, dass iOS-26-Nutzer mit bestimmten Geräten keinen Zugriff auf Apple Intelligence mehr hatten. Betroffen waren Besitzer der jüngsten iPhone-Modelle 17, 17 Pro, 17 Pro Max und Air. Deren Besitzer konnten das KI-System zwar anfangs verwenden, doch nach einigen Tagen deaktivierte es sich und die Betroffenen sollten das Modell erneut herunterladen. Doch genau dies funktioniert nicht: Der Download stockte ab einer bestimmten Stelle.

Berichten auf X zufolge wurde das Problem nun in einer Weise behoben, die Apple nur bei sich selbst ausrollen musste – auch wenn dies einige Tage dauerte. Betroffene Nutzer sollten versuchen, den Download erneut anzustoßen. Die sollte gelingen, nachdem das Gerät neu gestartet wurde – oder durch Ab- und wieder Anschalten von Apple Intelligence in den Systemeinstellungen.

Mitunter reicht aber auch ein Wechsel in den Flugmodus und dessen anschließende Deaktivierung. Apple hatte das Problem über seine Supporter zuvor eingeräumt, dann aber keine konkreten Angaben zu einem nutzerseitigen Fix gemacht. Offenbar benötigte der Konzern etwas Zeit, den Fehler auf eigener Seite zu beheben. Als denkbar gilt, dass es bei den Anpassungen des Appple-Intelligence-Modells an den neuen A19-Chip in den Geräten zu Problemen kam. Der A19 Pro bringt unter anderem eine veränderte Neural-Engine-Implementierung mit. Warum deshalb der Download stockte, bleibt unklar – eventuell lief im Hintergrund bereits die Installation.

Apple setzt bei seinem KI-System stark auf lokale Modelle – sowohl für die sogenannten Schreibwerkzeuge als auch für die integrierten Bildgeneratoren Genmoji und Image Playground. Dabei entscheidet das System dynamisch, ob Anfragen an Apples Cloud-Server geschickt werden oder Aufgaben lokal zu erledigen sind.

Apple Intelligence benötigt daher einiges an Speicherplatz: Zwischen 7 und bis zu 10 GByte können es im Flash-Speicher des iPhone werden. Berichte zu dem Problem gab es auch aus der EU und hier von deutschen Nutzern. Apple Intelligence ist für diese seit Frühjahr 2025 freigeschaltet, nachdem das KI-System 2024 zunächst nur außerhalb der EU gestartet worden war.


(bsc)



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Drohnen-Abwehr: Bundespolizei darf künftig auch abschießen


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Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht. Der ehemalige Grenzschutz soll damit erweiterte Befugnisse zur Abwehr feindlicher Drohnen in Gefahrensituationen erhalten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass die Bundespolizei künftig Maßnahmen einschließlich physischer Einwirkungen wie dem „Abfangen und Abschuss“ unbemannter Flugobjekte ergreifen dürfe.

Laut Dobrindt waren die bisherigen Befugnisse zur Drohnenabwehr nicht ausreichend geregelt. Die Bundesregierung reagiere mit dem Vorhaben auf die „neue Art der Bedrohung durch Drohnen“. Zuvor hatten Sichtungen an europäischen und deutschen Flughäfen, insbesondere in München, zu Ausfällen und Verzögerungen geführt. Mit der Initiative will die Exekutive bei solchen Fällen die Bundespolizei technisch auf den neuesten Stand bringen. Sie soll in die Lage versetzt werden, mit elektromagnetischen Impulsen, Jamming von Funksignalen und GPS-Störungen gegen Drohnengelage vorzugehen. Dabei wird etwa die Verbindung zwischen Fluggerät und Pilot unterbrochen.

Der Regierungsentwurf sieht konkret eine Kompetenzerweiterung vor, um „insbesondere die Abwehr von Drohnen mit geeigneten technischen Mitteln“ rechtlich klarer zu definieren. Im Gesetzestext sind „physische Mittel der Einwirkung auf die Systeme“ vorgesehen, auch wenn Abfangen und Abschuss nicht explizit aufgeführt sind.

Der Innenminister kündigte ferner eine noch nicht ganz spruchreife Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an. Diese soll die Bundeswehr dazu ermächtigen, militärische Drohnen zu bekämpfen. Die Landespolizeien und die Bundespolizei sollen zwar deutlich stärker gegen Flugobjekte vorgehen können, nicht jedoch gegen Kampfdrohnen. In Ampel-Zeiten gab es bereits einen Entwurf, den der Bundestag aber nicht mehr beschließen konnte.

Gemäß Paragraf 38 soll die Bundespolizei auch selbst Drohnen nutzen dürfen: Die Rede ist hier vom künftigen Einsatz „mobiler Sensorträger“ – also fliegender Kameras mit Ton-, Bild- oder Videoaufnahme – zur Überwachung von Großveranstaltungen, Bahnhöfen, Bahnanlagen und Flughäfen. Die Maßnahme muss offen erfolgen. Besondere Datenerhebungen sollen einen richterlichen Beschluss erfordern.

Die Drohnenabwehr wird durch Paragraf 39 als neue Aufgabe der Bundespolizei an Flughäfen, Bahnhöfen, Ministerien und auf Schiffen verankert. Die geplante Abwehrtechnik ist aufwendig. Für das Vorhaben veranschlagt die Regierung jährliche Kosten von 25 Millionen Euro für eigene Drohnen der Ordnungshüter sowie 90 Millionen Euro für Abwehrsysteme. Hinzu kommen dem Plan nach 55 neue Vollzeitstellen, unter anderem für das Luftraummanagement.

Zugleich will die Exekutive der Bundespolizei im Einklang mit dem Referentenentwurf von Dobrindt den Einsatz von Staatstrojanern erlauben. Sie könnte damit sogar Unverdächtige präventiv überwachen. Den Beamten soll es demnach gestattet werden, digitale Kommunikation etwa via verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls zu belauschen. Der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei dabei aber zu wahren.

Vorgesehen ist eine Lizenz zur „Quellen-TKÜ“. Bundespolizisten sollen also Endgeräte wie Smartphones oder Computer heimlich hacken, einen Bundestrojaner aufspielen und so laufende Gespräche vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung mitschneiden dürfen. Eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen ist nicht enthalten.

Allerdings sollen die Strafverfolger auf Geräten „gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation“ überwachen und aufzeichnen dürfen, wenn sie ab dem Zeitpunkt der nötigen Richteranordnung „auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“. Das grenzt an die besonders umstrittene und vom Bundesverfassungsgericht noch geprüfte „Quellen-TKÜ plus“, mit der die Geheimdienste von Bund und Ländern schon zusätzlich auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen.


(mki)



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Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu wegen Preistreiberei


Das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen die chinesische Handelsplattform Temu. Es geht um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt temu.com als Plattform für Dritte.

„Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte“, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.“

Aufmerksam wurde die Behörde durch eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE) über Temu. Demnach schreibt der chinesische Onlinemarktplatz Händlern vor, Produkte für nicht mehr als 85 Prozent des Preises ähnlicher Produkte auf anderen Plattformen anzubieten. Zusätzlich behalte sich die Plattform vor, bei der Preisgestaltung direkt einzugreifen und final zu entscheiden.

Da sich Gebühren, Kundenstruktur und andere Parameter unterscheiden, können solche Klauseln dazu führen, dass das Preisniveau für Endkunden insgesamt steigt. Jedenfalls beschränken derartige Auflagen den Wettbewerb.

Gegenüber heise online sagt Temu, sich an alle anwendbaren Vorschriften zu halten und Wert auf gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu legen. „Wir sind sicher, dass alle diesbezüglichen Bedenken erfolgreich ausgeräumt werden.“

Auch die EU-Kommission ermittelt gegen das Unternehmen. Sie wirft Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Unter anderem durch Testkäufe sind die Ermittler zu der Auffassung gelangt, dass für europäische Verbraucher ein „hohes Risiko“ besteht, bei Temu auf illegale Produkte zu treffen. Unter anderem seien Babyspielsachen und Elektronik geliefert worden, die gegen EU-Regeln widerstießen.

Das deutsche Verfahren ist am Mittwoch gegen die Firma Whaleco Technology Limited mit Sitz in Dublin eröffnet worden; das ist die Europaniederlassung Temus. Seit 2023 ist Temu in Deutschland tätig und hat hier nach eigenen Angaben bereits 19 Millionen Kunden. Seit 2024 sind auch deutsche Händler willkommen. Die Händlervertragsbedingungen sind erst nach Registrierung einsehbar.


(ds)



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