Künstliche Intelligenz
Berliner Datenschutzbehörde will DeepSeek in App Stores sperren lassen
Die chinesische KI-App DeepSeek soll in den App Stores von Apple und Google gesperrt werden. Dies fordert zumindest die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und hat die App als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Grund ist, dass DeepSeek personenbezogene Daten der Nutzer nach China transferiere und dort nicht dafür sorge, dass die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden.
DeepSeek hat Anfang des Jahres Aufsehen erregt, als der KI-Chatbot sich als günstigere und trotzdem leistungsfähige Alternative zu Modellen der US-Größen OpenAI und Google präsentierte.
Verstoß gegen die DSGVO
Betreiber von DeepSeek ist die Firma Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. mit Sitz in Peking. In der Europäischen Union (EU) habe DeepSeek keine Niederlassung. Trotzdem unterliegt der Dienst der DSGVO, da er in Deutschland angeboten wird, wie die Berliner Behörde mitteilte.
Der Dienst verarbeite umfangreiche personenbezogene Daten der Nutzer, darunter Texteingaben, Chatverläufe und hochgeladene Dateien sowie Informationen zum Standort, benutzten Geräten und Netzwerken. Die gesammelten Daten übermittele der Dienst an chinesische Auftragsverarbeiter und speichere diese auf Servern in China.
„DeepSeek hat gegenüber meiner Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer:innen in China auf einem der Europäischen Union gleichwertigen Niveau geschützt sind. Chinesische Behörden haben weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten im Einflussbereich chinesischer Unternehmen. Zudem stehen den Nutzer:innen von DeepSeek in China keine durchsetzbaren Rechte und wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wie sie in der Europäischen Union garantiert sind“, erklärte Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.
Sperre statt Geldstrafe
Normalerweise werden Verstöße gegen die DSGVO mit Geldstrafen geahndet. Eine Sperrung wäre ein Novum. Die Behörde beruft sich bei ihrem Vorgehen auf den Europäischen Digital Services Act (DSA). Apple und Google müssen die Meldung nun zeitnah prüfen und über die Umsetzung entscheiden. Die Maßnahme sei in enger Abstimmung mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und der Freien Hansestadt Bremen erfolgt sowie nach Information der Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, die in Deutschland für die Durchsetzung des DSA zuständig ist.
(mki)