Künstliche Intelligenz
BGH: Handy-Raub zwecks Datensichtung ist kein Diebstahl
Die strafrechtliche Einordnung der Wegnahme eines Smartphones stellt Gerichte vor eine komplexe Herausforderung. Das gilt vor allem, wenn es dem Täter nicht um das Gerät selbst, sondern um die Einsicht in darauf gespeicherte Daten geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt jetzt, dass die für räuberischen Diebstahl nach Paragraph 252 Strafgesetzbuch (StGB) notwendige Zueignungsabsicht fehlt, wenn ein Dritter das Mobiltelefon lediglich als Beweismittel zwecks Überprüfung oder Löschung von Daten an sich nimmt (Az.: 4 StR 308/25).
In dem Fall, der zunächst vor dem Landgericht Essen verhandelt wurde, lauerte der Angeklagte zusammen mit seinem Sohn einem Zeugen auf, bedrohte ihn mit einem Messer und nahm ihm das Smartphone weg. Die Absicht dahinter war, das Gerät nach Beweisen für eine etwaige außereheliche Beziehung mit der Gattin respektive Mutter der beiden Angreifer zu durchsuchen.
Die Umstände erinnern an einen TV-Krimi: Nach der Drohung: „Ich werde deine Tochter entführen“ und sexuell missbrauchen, überschüttete der Täter sein Opfer mit Benzin. Trotz einer Pfefferspray-Attacke durch den Sohn des Angeklagten gelang es dem Opfer, den Motor seines Wagens zu starten. Der Angreifer saß zu diesem Zeitpunkt noch halb im Auto und sprang in Panik aus dem anfahrenden Fahrzeug, um nicht mitgeschleift zu werden. Währenddessen ging das Mobiltelefon des Opfers verloren und war anschließend nicht mehr auffindbar.
„Gebrauchsanmaßung“ reicht nicht
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer verhältnismäßig hohen Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der BGH hob dieses Urteil im Revisionsverfahren nun jedoch auf, da die Zueignungsabsicht – also der Wille, das Gerät dem eigenen Vermögen zuzuführen – nicht ausreichend belegt gewesen sei.
Nach Paragraph 252 StGB setzt der räuberische Diebstahl voraus, dass der Täter die fremde Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Absicht liegt den Karlsruher Richtern zufolge nur vor, wenn der Täter die Sache zumindest vorübergehend unter Ausschluss des Eigentümers als eigene behandeln und sie seinem Vermögen „einverleiben“ will. Sie fehlt dagegen bei bloßer „Gebrauchsanmaßung“, also wenn der Täter die Sache nach der Nutzung unverändert zurückgeben oder sie zerstören beziehungsweise vernichten will.
Der BGH bekräftigt dabei: Fehlt es an der Absicht, das Smartphone über die für die Datenprüfung benötigte Zeit hinaus zu behalten, liegt keine Zueignungsabsicht im Sinne des Diebstahlsparagraphen vor. Die bloße Absicht, Daten zu überprüfen oder zu löschen, reicht nicht aus.
Datendelikte sind gesondert zu prüfen
Die Annahme des Landgerichts, das bloße Einstecken des Handys in die Jackentasche deute automatisch auf eine Zueignungsabsicht hin, kritisierte die Revisionsinstanz. Das sei auch als kurzzeitige Sicherung zur Datenprüfung erklärbar. Ohne weitere Indizien für einen darüber hinausgehenden Aneignungswillen sei die Zueignungsabsicht nicht nachgewiesen.
Da die notwendige innere Tatseite – die Absicht des Delinquenten – nicht ausreichend belegt war, hat der BGH den Schuldspruch aufgehoben. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 13. August verweist er die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Essen zurück.
Die Entscheidung betont laut dem Strafrechtler Jens Ferner die zentrale Bedeutung der Täterabsicht bei der Beweiswürdigung und sorgt für eine klare Abgrenzung zwischen strafbarem Diebstahl und nicht diebstahlsrelevanten Handlungen. Allerdings könne die Löschung von Daten je nach Einzelfall trotzdem eine Zueignung begründen. Auch Datendelikte müssten dann gesondert geprüft werden.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Auracast für Kopfhörer- und Hörgeräteträger im Test
Auracast, eine Erweiterung des Bluetooth-Protokolls, mit der Audioquellen an unlimitierte Zahl von Empfängern senden können, kommt endlich in den Endgeräten an: Smartphones, aber auch Fernseher übertragen den Ton mit der Bluetooth-Streamingerweiterung vorwiegend an drahtlose Kopf- und Ohrhörer, aber auch drahtlose Lautsprecherboxen sowie an Hörgeräte. Damit kann ein gutes Stück Inklusion von Hörgeschädigten gelingen, sind sie doch nicht länger auf proprietäre drahtlose Übertragungssysteme oder die gute alte Telefonspule mit all ihren Störungen angewiesen.
- Auracast wurde als allgemeine Übertragungsspezifikation für drahtlose Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher entwickelt.
- Mit Auracast-fähigen Hörgeräten haben Hörbehinderte grundsätzlich die Möglichkeit, ohne spezielle Hardware an Audio-Streams bei Freunden, im Kino oder auch bei Konzerten teilzuhaben.
- Während im Bereich der Hörhilfen 24 kHz Sampling-Rate Standard sind, verwenden Hi-Fi-Geräte Bitraten von 48 kHz und mehr, um einen größeren Frequenzbereich übertragen zu können. Hörgeräte können das jedoch nicht leisten.
In einer idealen Welt, in der jeder via Auracast statt dem heute üblichen Bluetooth LE Musik hört oder Videos anschaut, sollten sich Hörbehinderte ganz selbstverständlich mit ihren Hörgeräten in den Audiostream einklinken und mithören können. Genau wie Freunde oder die Familie, jeder mit seinen eigenen, natürlich Auracast-fähigen Kopfhörern – vorausgesetzt man ist eingeladen und hat das nötige Passwort zum Stream erhalten. So bleibt die Privatsphäre gewahrt.
Wir haben uns mit Hörgeräten, Ohrhörern, Smartphones, Auracast-Streamern und einem TV angesehen, wie der aktuelle Entwicklungsstand bei Auracast aussieht und ob Hörgeräteträger in Zukunft tatsächlich ohne Mehraufwand in der Lage sind, die verschiedenen Auracast Broadcasts zu empfangen. Als Sender haben wir das aktuelle Samsung Galaxy S25 Ultra verwendet, dessen Vorgänger S24 bereits Auracast Broadcasts beherrschte, außerdem den OLED-Fernseher Samsung Neo QN990F 8K. Mit von der Partie waren zudem die bereits zuvor getesteten Auracast-Streamer Creative BT-W6, GN ReSound TV-Streamer+ und Humantechnik earisMAX HT-01, mit denen sich Computer, Fernseher oder andere Hi-Fi-Geräte nachträglich um Auracast erweitern lassen. Als Empfänger benutzten wir die Ohrhörer Earfun Air Pro 4 aus unserem In-Ear-Kopfhörertest und die ebenfalls Auracast-fähigen Hörgeräte ReSound Enzo IA 998.
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Münchner Robotik-Unternehmen Agile Robots zeigt seinen ersten humanoiden Roboter
Das Robotik-Unternehmen Agile Robots mit Hauptsitz in München hat mit dem Agile One seinen ersten humanoiden Roboter vorgestellt. Der Roboter ist dafür konzipiert, um in strukturierten industriellen Arbeitsumgebungen zusammen mit Menschen zu arbeiten. Die Produktion des Agile One soll bereits Anfang 2026 beginnen – in Deutschland.
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Der humanoide Roboter Agile One ist 174 cm groß, wiegt 69 kg und ist in der Lage, Gewichte bis zu 20 kg zu tragen. Seine Gehgeschwindigkeit gibt Agile Robots mit 2 m/s an. Das sind 7,2 km/h – liegt also in etwa auf dem Niveau eines zügig gehenden Menschen. Mehr technische Informationen zu dem Roboter verrät Agile Robots zunächst nicht. So ist unklar, welche Aktuatoren im Roboter eingebaut sind und wie lange er durchschnittlich pro Tag mit einer Batteriefüllung im Einsatz sein kann.
Festzustehen scheint, dass der humanoide Agile One mit Händen mit fünf beweglichen Fingern ausgestattet ist, wie verschiedene Videos zeigen. Integriert sind Fingerspitzensensoren und Kraft-Drehmoment-Sensoren in den Gelenken, sodass die Maschine je nach Aufgabe feinfühlig oder kraftvoll zupacken kann. In Videos ist etwa zu sehen, dass sie damit kleine Gegenstände wie Schrauben greifen kann. Ob der Agile One damit in der Lage ist, auch filigranere Montagearbeiten in der Industrie durchzuführen, muss sich noch zeigen. Agile Robots spricht in einer Mitteilung aber davon, dass der Roboter für „präzise Manipulationsaufgaben“ geeignet sei. Ferner soll er hauptsächlich Transport- und Pick-and-Place-Aufgaben übernehmen sowie Maschinen und Werkzeuge nutzen können, erklärt Agile Robots.
Kollaborativer Roboter für die Industrie
Ein Schwerpunkt des Agile One liegt auf der Zusammenarbeit mit Menschen. Dazu hat Agile Robots ihn mit diversen Näherungssensoren ausgestattet, die einen sicheren Betrieb des Roboters in Menschennähe ermöglichen sollen. Das Design des Agile One bezeichnet das Unternehmen selbst als „klar und farbenfroh“, seine Augen als „reaktionsfreudig“, sodass er nicht so leblos wirkt wie andere humanoide Roboter. Menschen sollen mit ihm per Sprache und über ein Info-Display kommunizieren können.
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Das Werbevideo zeigt den humanoiden Roboter Agile One.
Die Künstliche Intelligenz (KI) des Roboters wurde mit einem der größten industriellen Datensätze Europas und mit menschlich erfassten Daten trainiert. Der Roboter soll sich durch weiteres anwendungsspezifisches Training auf neue Aufgaben in der Industrie anpassen lassen. Agile Robots realisiert die humanoide Intelligenz über eine mehrschichtige KI-Architektur. Jede dieser Schichten ist auf eine spezifische Ebene von Kognition und Steuerung spezialisiert. Das können etwa strategisches Denken, Aufgabenplanung, schnelle Reaktionsfähigkeit und feinmotorische Präzision sein. Dadurch soll der Roboter an viele verschiedene Aufgaben anpassbar sein.
Das Training des KI-Modells des Agile One erfolgt laut Agile Robots in der Industrial AI Cloud der Deutschen Telekom und von Nvidia. Die Industrial AI Cloud basiert auf rund 10.000 Nvidia-GPUs und wird neben dem KI-Training auch dafür genutzt, um etwa neue Daten für Simulationen zu generieren. Agile Robots betont, dass sich die Rechenzentren der Cloud in Deutschland befinden und europäischen Datenschutzstandards entsprechen.
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Das 2018 vom heutigen CEO Zhaopeng Chen und Mitarbeitern des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) gegründete Unternehmen Agile Robots beabsichtigt, den Agile One bereits ab Anfang 2026 in einem eigenen Werk in Bayern zu produzieren. In welchen Stückzahlen das erfolgen wird, teilte das Unternehmen nicht mit.
(olb)
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KI-Rechenzentren: Plötzlicher Boom in Deutschland
Mit Rechenzentren lässt sich viel Geld verdienen. Das wollen sich mehrere Firmen nicht entgehen lassen, obwohl anfangs sehr hohe Ausgaben nötig sind und Strom in Deutschland besonders teuer ist. Sechs Firmen haben zusammen insgesamt mehr als 25 Milliarden Euro Investitionen in neue Rechenzentren über die kommenden Jahre angekündigt, vor allem für KI. Dieser Artikel stellt die größten Projekte vor und ordnet deren Ziele und Auswirkungen ein.
Unternehmen wie die Schwarz Gruppe (Lidl, Kaufland), Google, Microsoft, Telekom und die weniger bekannten Firmen Virtus (aus Großbritannien) und Data4 (aus Frankreich) haben deutsche Rechenzentren in bislang ungewöhnlichen Dimensionen angekündigt. Denn bisher gibt es hierzulande kaum welche, die Server sowie Speicher- und Netzwerkgeräte mit insgesamt mehr als 100 Megawatt (MW) Leistung aufnehmen können. Dazu müssen Stromversorgung, Kühlung und Logistik ausgelegt sein.
Für die meisten ihrer neuen Rechenzentren versprechen die jeweiligen Betreiber jeweils klimaschonenden Betrieb dank Ökostrom oder wenigstens „CO2-freien“ Strom. Auch Abwärmenutzung beispielsweise für Fernwärme wird erwähnt, ist aber mit Schwierigkeiten verbunden, weil es an manchen Standorten bei Weitem nicht genug Abnehmer dafür gibt. Und auch die herausposaunten Milliardeninvestitionen fließen meistens nicht auf einen Schlag, sondern scheibchenweise, wie ein genauerer Blick zeigt.
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