Künstliche Intelligenz
Black Mirror bekommt ein VR-Erlebnis, in dem sich KI als Albtraum entpuppt
Black Mirror wird zu einer ortsbasierten VR-Erfahrung. Bis zu sechs Besucher setzen eine VR-Brille auf und tauchen gemeinsam in eine serientypische Tech-Dystopie ein. Statt eine bekannte Episode nachzuerzählen, entwickelt die „Black Mirror Experience“ ein eigenes Szenario.
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Die VR-Nutzer besuchen den Showroom eines fiktiven Techkonzerns. Dort wird ein neues Produkt vorgestellt: der KI-gesteuerte Roboter „LifeAgent“, der im Alltag hilft, die Bedürfnisse seiner Nutzer versteht und sie dabei unterstützt, ihr Potenzial auszuschöpfen, heißt es in der Ankündigung. Viel mehr verraten die Macher nicht, deuten aber an, dass die Geschichte in bester Black-Mirror-Manier eine albtraumhafte Wendung nimmt.
Das Erlebnis startet am 21. Mai in Montreal und soll anschließend auf weitere Standorte ausgeweitet werden. Der Betreiber Infinity Experiences unterhält aktuell fünf Standorte in Kanada und zwei in den USA. Laut offiziellem Bildmaterial kommen dabei VR-Brillen vom Typ HTC Vive Focus 3 (siehe VR-Brillenvergleich) zum Einsatz. Die Erfahrung ist auf Gruppen und freie Fortbewegung im Raum ausgelegt, wobei das Erlebnis zwischen den Nutzern in Echtzeit synchronisiert wird.
Keine Netflix-Produktion
Netflix hat mit Sandbox VR zusammen bereits mehrere ortsbasierte VR-Erfahrungen realisiert, etwa zu Squid Game und Stranger Things, ist an der Black Mirror Experience jedoch nicht beteiligt. Produziert hat das VR-Erlebnis der Rechteinhaber Banijay Entertainment, dem auch Marken wie Big Brother, MasterChef und Peaky Blinders gehören.
Die VR-Erfahrung ist die erste Produktion des vor gut einem Jahr gegründeten Banijay Live Studio, das die bekanntesten Marken des Unternehmens in ortsbasierte Erlebnisse überführen soll. In der offiziellen Beschreibung des Projekts heißt es, dass die Erfahrung von der TV-Serie inspiriert ist, eine kreative Beteiligung des Serienschöpfers Charlie Brooker ist in den offiziellen Ankündigungen aber nicht ausgewiesen.
Für die gestalterische Umsetzung ist das spanische Studio Univrse verantwortlich, das sich auf ortsbasierte VR-Erlebnisse spezialisiert hat. Laut eigener Website dauert die Black-Mirror-Erfahrung rund eine Stunde, was ungewöhnlich lang ist für ein ortsbasiertes VR-Erlebnis.
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Die technische Plattform und Ausrüstung liefert Infinity Experiences, ein Joint Venture von PHI Studio und Felix & Paul Studios. PHI Studio ist für ortsbasierte VR-Installationen bekannt und hat für Carne y Arena mit dem oscargekrönten Regisseur Alejandro González Iñárritu (The Revenant, Birdman) zusammengearbeitet. Felix & Paul Studios wiederum sind seit mehr als zehn Jahren für hochwertige 360-Grad-Produktionen wie Space Explorers bekannt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
IFG: Ehemalige Bundesbeauftragte halten Koalitionsbeschlüsse für „verheerend“
Die beiden ehemaligen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“
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Bundesregierung argumentiert mit Sicherheit
Während die Bundesregierung über den Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag noch ausrichten ließ, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz aus Sicherheitsgründen nötig seien, bezweifeln Schaar und Kelber das. „Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen”, kritisieren diese. „Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, hatte Kornelius in der Regierungspressekonferenz am Freitag argumentiert. Das IFG habe „auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist.“ Dabei kennt das IFG dafür bereits heute Ausnahmefälle, auf die Kelber und Schaar hinweisen: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.”
Auch das Argument, dass das IFG zum Ausspähen Kritischer Infrastruktur missbraucht werde, sehen die beiden als an den Haaren herbeigezogen. „Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat“, schreiben Kelber und Schaar in ihrer Stellungnahme. Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche könne ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Tatsächlich nennt das IFG in §3 umfangreiche Ausnahmetatbestände vom Anspruch auf Informationszugang, unter anderem, „wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann“ oder wenn „Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“ tangiert sind.
IFG-Petition: Knapp 150.000 Unterzeichner in einem Tag
Eine von der Plattform FragDenStaat iniitierte Campact-Petition, die am Freitag gestartet wurde, verzeichnet am Samstagmittag bereits knapp 150.000 Unterzeichner. Derartige Petitionen sind öffentlichkeitswirksam, sind jedoch anders als etwas Bundestagspetitionen für die Politik grundsätzlich folgenlos.
Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und auch erster solcher für die Informationsfreiheit. Ulrich Kelber folgte ihm 2019 bis 2024 in dieser Rolle nach. Beide gelten als konsequente Verfechter staatlicher Transparenz und eines starken Datenschutzes. Statt einer Beschneidung der Informationsfreiheit hatte die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider bereits mehrfach einen Ausbau der Informationsrechte in Form eines Bundestransparenzgesetzes und eine Verankerung des Anspruchs im Grundgesetz gefordert.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.
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Medien und NGOs künftig außen vor
Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.
Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.
„Berechtigtes Interesse“: Wer darf noch fragen?
Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.
Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.
Abschreckung per Gebührenbescheid
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Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.
Geschwärzte Namen, unsichtbare Verantwortung
Beschäftigte von Behörden sollen in Dokumenten künftig pauschal unkenntlich gemacht werden. Das wird als Datenschutz verkauft, wirkt in der Praxis aber vor allem als Schutz vor Zurechenbarkeit.
Namen in amtlichen Dokumenten zeigen, wer an einer Entscheidung beteiligt war oder wo Interessenkonflikte vorlagen. FragDenStaat warnt daher vor einem steigenden Korruptionsrisiko.
Presserecht ersetzt das IFG nicht
Der Beschluss legt nahe, wer presserechtliche Auskunftsansprüche habe, komme ohne das IFG aus. Das trifft nicht zu. Presserechtliche Ansprüche sind enger gefasst, stärker von der jeweiligen Behörde abhängig und auf aktuelle Berichterstattung zugeschnitten – gut für schnelle Nachfragen, untauglich für systematische, aktenbasierte Recherchen über Monate.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert seit Jahren zusätzlich einen eigenständigen bundesgesetzlichen Auskunftsanspruch für Medien, gerade, weil das Presserecht allein nicht reicht. Dass jetzt aber das IFG für Medienhäuser eingedampft werden soll, passt dazu nicht: Gestrichen wird ausgerechnet der breitere der beiden Wege. Der DJV nennt das rundheraus eine „Abschaffung der Informationsfreiheit“ und ruft die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen. Und der Protest bleibt nicht auf die Verbände beschränkt. Eine Petition, die FragDenStaat an die SPD-Fraktion gerichtet hat, bringt es in den ersten 24 Stunden auf über 150.000 Unterschriften (Stand 4. Juli, 12 Uhr).
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(vza)
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Sparpläne: Beschäftigte von Mercedes und VW demonstrieren
Tausende Beschäftigte von Mercedes und Volkswagen haben in Bremen, Hamburg und Emden gegen die Sparpläne bei den Autobauern protestiert. Die Demonstration und die anschließende Kundgebung in Bremen seien friedlich verlaufen, bilanzierte eine Sprecherin der Polizei. Laut der Gewerkschaft IG Metall beteiligten sich rund 5000 Beschäftigte in Bremen. Als Redner sprach Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD).
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Im Bremer Werk arbeiten rund 11.000 Menschen. Damit ist der Autobauer der größte private Arbeitgeber der Region. Weitere Aktionen waren in Sindelfingen, Stuttgart, Rastatt, Kuppenheim, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Germersheim geplant. Am Hamburger Mercedes-Werk kamen nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 300 Beschäftigte bei einer Kundgebung vor dem Werkstor zusammen. Im ostfriesischen Emden protestierten laut IG Metall mehr als 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VW-Werks gegen die Sparpläne des niedersächsischen Autobauers.
Gewerkschaft: Sparkurs auf Kosten der Beschäftigten
Hintergrund der Proteste sind angekündigte Sparmaßnahmen: Mercedes verschiebt eine geplante Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Zudem fordert der Vorstand, dass die Mitarbeiter künftig für das gleiche Geld mehr arbeiten sollen. Der Sparkurs ist aus Sicht des Autobauers nötig, weil der Gewinn eingebrochen ist.
Der VW-Konzern will Medienberichten zufolge seinen Sparkurs deutlich verschärfen. Bis zu 100.000 Stellen könnten weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant, berichtete das Manager Magazin. Vier Werken in Deutschland – Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm – drohe die Schließung. Die IG Metall kritisiert, dass sich die Maßnahmen einseitig gegen die Belegschaft richten würden.
„Ob Mercedes oder Volkswagen, die Beschäftigten sind nicht bereit, die Zeche für das Managerversagen zu zahlen“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste in einer Mitteilung. „Die Beschäftigten haben die aktuellen Probleme der Unternehmen nicht verursacht. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliarden erwirtschaftet, die Transformation mitgetragen und immer wieder Flexibilität bewiesen.“
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