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Brasilien verschärft den Schutz von Minderjährigen im Internet


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In Brasilien ist am Dienstag ein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum in Kraft getreten. Es führt strengere Regeln für Kinder und Jugendliche ein, insbesondere in sozialen Netzwerken sowie in digitalen Gaming- und Wettanwendungen.

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Das „Digitale Statut für Kinder und Jugendliche“ (Lei do Estatuto Digital da Criança e do Adolescente, kurz ECA Digital), das im September verabschiedet worden ist und nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist nun Anwendung findet, ist das erste seiner Art in Lateinamerika. Es schreibt Tech-Unternehmen vor, Elemente zu entfernen, die dazu beitragen, dass brasilianische Minderjährige soziale Medien zwanghaft nutzen oder eine Abhängigkeit entwickeln.

Das neue brasilianische Digitalgesetz verpflichtet Unternehmen, zuverlässige Mechanismen zur Altersverifikation einzuführen, um Minderjährige vor dem Zugriff auf ungeeignete Umgebungen und Inhalte zu schützen – eine einfache Selbstauskunft reicht nicht mehr aus. Zudem ist es bei Social-Media-Konten von Nutzern unter 18 Jahren untersagt, Videos anzuzeigen, die automatisch starten oder in einer Endlosschleife laufen, ebenso wie zielgerichtete Werbung. Die Konten von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen mit denen ihrer Erziehungsberechtigten verknüpft werden.

Die Regeln gelten für alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, auch wenn sie nicht explizit als Plattformen für Kinder und Jugendliche gekennzeichnet sind – beispielsweise Banken, Unterhaltungswebseiten oder E-Commerce-Portale. Netzwerke wie Discord und Messenger-Apps wie WhatsApp oder Telegram fallen ebenfalls unter diese Regelung. „Eltern können künftig die Bildschirmzeit ihrer Kinder festlegen, Gespräche mit Dritten blockieren und Finanztransaktionen verhindern“, erklärte die Anwältin Nuria López gegenüber der brasilianischen Tageszeitung O Globo.

Plattformen mit mehr als einer Million registrierter Kinder und Jugendlicher müssen zudem regelmäßig Berichte einreichen, aus denen hervorgeht, wie sie Beschwerden nachgegangen sind und welche Maßnahmen zur Inhaltsmoderation ergriffen wurden. Online-Marktplätze und Liefer-Apps für alkoholische Getränke, Zigaretten und Erotikartikel werden verpflichtet, das Alter bei der Registrierung oder beim Kauf zu überprüfen und Minderjährigen automatisch den Zugriff auf verbotene Artikel zu verweigern. Wettanbieter und Online-Glücksspielplattformen müssen die Registrierung und den Zugriff von Kindern und Jugendlichen verhindern; Suchmaschinen sind dazu angehalten, sexuell explizite Inhalte auszublenden oder zu kennzeichnen und eine Altersverifizierung zum Entsperren zu verlangen. Anbieter pornografischer Inhalte müssen eine Altersverifizierung einführen.

Plattformen sind auch verpflichtet, Inhalte unverzüglich nach Benachrichtigung durch die Betroffenen zu entfernen, nicht erst auf richterliche Anordnung. Dieser Grundsatz soll nicht nur für Verstöße gegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen, sondern für jegliche Verstöße im digitalen Raum gelten. Die Strafen bei Nichteinhaltung reichen – je nach Verstoß – von zehn Reais pro registriertem Nutzer bis zu einem Höchstbetrag von 50 Millionen Reais (8,3 Millionen Euro). Unternehmen können außerdem vorübergehend oder dauerhaft vom Betrieb ausgeschlossen werden.

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Ziel des Gesetzes ist es, Fälle von Gewalt, Belästigung und Ausbeutung von Minderjährigen im Internet zu reduzieren. Die Nationale Datenschutzbehörde ANPD soll als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde fungieren, muss Vorschriften und Verfahren für eine Umsetzung des Gesetzes aber zum Teil erst noch entwickeln. Das gilt beispielsweise für die Umsetzung der Altersverifizierung und der Verknüpfung von Erwachsenenkonten mit Konten von Minderjährigen unter 16 Jahren.

„Wir setzen eines der fortschrittlichsten Gesetze der Welt in Kraft“, erklärte Präsident Luiz Inácio Lula da Silva. „Genug Toleranz gegenüber Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Kinderpornografie, Mobbing und Selbstverletzung. Was im realen Leben ein Verbrechen ist, ist auch im digitalen Raum ein Verbrechen, und Täter werden die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“

Brasilien, mit einer Bevölkerung von über 210 Millionen Menschen ein riesiger Markt für Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok sowie für große digitale Wettanbieter, reiht sich mit seinem Digitalgesetz in zahlreiche Initiativen weltweit zum Schutz von Minderjährigen im Internet ein. Nach dem kürzlich eingeführten australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige werden auch in Deutschland strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.


(akn)



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Chipfertigung und Forschung: Samsung will 74 Milliarden US-Dollar investieren


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Samsung stockt sein Investitionskapital für das Jahr 2026 auf: 110 Billionen Won will der Konzern in seine Halbleiterfertigung sowie Forschung und Entwicklung investieren. Das entspricht umgerechnet knapp 74 Milliarden US-Dollar oder 64 Milliarden Euro.

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Die Investitionssumme ist so massiv, dass sie eine Börsenmitteilung erfordert. Darin schreibt Samsung, dass die Ausgaben die eigene Position während des KI-Booms zementieren sollen. Samsung sei das einzige Unternehmen, das Speicher und Logikchips wie Prozessoren oder KI-Beschleuniger herstelle und gleichzeitig Packaging-Anlagen betreibe, betont die Mitteilung. In Packaging-Anlagen gelangen die Chips auf ihre Träger, mit denen sie überhaupt erst einsetzbar sind.

110 Billionen Won sind mehr, als Samsung konzernweit in einem Quartal an Umsatz generiert. Im vierten Quartal 2025 waren das knapp 94 Billionen Won, nach aktueller Umrechnung knapp 55 Milliarden Euro.

Bis sich die Investitionen bemerkbar machen, dürften allerdings Jahre vergehen. So lange dauert der Bau eines Halbleiterwerks, und Chips werden Jahre im Voraus entworfen. Kurzfristig will Samsung zusätzlich Geld in Übernahmen stecken. Im Fokus stehen Übernahmekandidaten in den Bereichen Robotik, medizinische Technik, Automotive und HVAC (Heizung, Lüftung, Klimatechnik).

Was in der Theorie gut klingt, muss sich in der Praxis allerdings erst einmal beweisen. Das Konkurrenzdenken zwischen Samsungs Sparten ist groß. Zuletzt kursierten etwa Berichte, dass Samsungs Speichertochter der Smartphone-Schwester kein DRAM und NAND-Flash zusichern will.

Samsungs Aktie ging an der südkoreanischen Börse zeitweise hoch, ist inzwischen aber wieder auf das Vortagesniveau abgesackt. Der gesamte Tech-Sektor ist derzeit an den Börsen weltweit rot.

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(mma)



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Vergeltung Irans gegen Golfstaaten – Sorge vor Energiekrieg


Nach iranischen Angriffen auf Flüssiggasanlagen in Katar und der Androhung von Vergeltung durch US-Präsident Donald Trump wächst die Sorge vor einem folgenreichen Energiekrieg. Das US-Militär werde das bedeutende Gasfeld „South Pars“ massiv attackieren, sollte der Iran weiter Katars Gasindustrie angreifen, schrieb Trump auf seiner Plattform Truth Social. Der Preis für europäisches Erdgas stieg daraufhin in der Spitze um mehr als 30 Prozent.

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Israel hatte „South Pars“, das vom Iran und Katar ausgebeutet wird, bereits am Mittwoch angegriffen – laut Trump ohne sein Wissen und seine Genehmigung. US-Medienberichte legten aber nahe, dass der US-Präsident sehr wohl eingeweiht war. Trump habe den Angriff demnach ausdrücklich gebilligt, um den Druck auf den Iran zu erhöhen, die für den Ölmarkt bedeutende Straße von Hormus freizugeben.

Trump schrieb, Israel habe das Gasfeld „aus Wut über die Ereignisse im Nahen Osten“ angegriffen. In Versalien äußerte er, es werde keine weiteren israelischen Angriffe auf dieses „äußerst wichtige und wertvolle“ Gasfeld geben – es sei denn, „der Iran beschließt unklugerweise, einen völlig Unschuldigen anzugreifen, in diesem Fall Katar“.

Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende machten die USA derweil nicht. „Wir möchten dafür keinen festen Zeitrahmen festlegen“, sagte Verteidigungsminister Pete Hegseth auf die Frage nach der Kriegsdauer. Die USA liegen ihm zufolge im Plan. Trump hatte zu Kriegsbeginn eine Dauer von vier Wochen oder weniger in Aussicht gestellt.

Die für den Weltmarkt bedeutenden Flüssiggasanlagen im katarischen Industriegebiet Ras Laffan wurden durch die iranischen Angriffe schwer beschädigt, wie der Betreiber Qatar Energy auf der Plattform X mitteilte. Das katarische Innenministerium erklärte wenig später, die Brände seien unter Kontrolle gebracht worden. Es gebe keine Verletzten.

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Der Gaskonzern Shell bestätigte am Donnerstag Schäden an der Gasaufbereitungsanlage „Pearl“ – den Angaben zufolge die größte weltweit. Shell betreibt die Anlage zusammen mit Qatar Energy, dem staatlichen Konzern des Landes. Katar gehört zu den größten Gasproduzenten der Welt und spielt eine Schlüsselrolle bei der globalen Versorgung mit Flüssiggas, das vor allem in Ras Laffan verschifft wird.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte bei einer Tagung des Wirtschaftsrates der CDU in Berlin, ebenso große Sorgen wie die Nichtpassierbarkeit der Straße von Hormus bereiteten ihr Angriffe auf Ölverarbeitungsanlagen und auf Gasfelder in der Region. „Das kann tatsächlich zu Einbrüchen führen“, sagte Reiche. Die Kriegsparteien seien aufgefordert, davon abzusehen, massiv Anlagen zu zerstören, deren Wiederhochfahren oder Reparatur nicht nur wenige Wochen dauern würde, sondern Monate.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten schlossen die Behörden nach einem Raketenangriff eine Öl- und Gasanlage im Emirat Abu Dhabi. Herabstürzende Trümmerteile infolge eines Abwehreinsatzes der Luftabwehr hätten zu „Vorfällen“ geführt, teilte die Regierung in Abu Dhabi mit, ohne weitere Details zu Schäden zu nennen. Betroffen ist demnach die Gasanlage Habschan und ein Ölfeld namens Bab. Auch der Ölpreis stieg im frühen Handel daraufhin weiter an.

Mit seinen gezielten Angriffen auf zivile Objekte und lebenswichtige Einrichtungen in Ländern der Region habe der Iran „alle roten Linien überschritten“, erklärte das katarische Außenministerium in Doha. Auch Saudi-Arabien forderte den Iran zur Einstellung der Angriffe auf die benachbarten Golfstaaten auf. Über der saudischen Ölraffinerie Samref stürzte nach offiziellen Angaben eine Drohne ab.

Irans Präsident Massud Peseschkian hatte zuvor auf der Plattform X vor einer Eskalation gewarnt. Die „aggressiven Handlungen“ würden Israel, den USA sowie deren Verbündeten keinen Vorteil bringen, sondern die Lage verschärfen. Sie könnten „unkontrollierbare Folgen“ haben, die sich weltweit auswirkten. Parlamentspräsident, Mohammed Bagher Ghalibaf, schrieb, es habe eine neue Eskalationsstufe begonnen. Das Prinzip „Auge um Auge“ gelte.

In der iranischen Bevölkerung verstärkten sich derweil Verunsicherung und Frust. Am Freitag beginnt das persische Neujahrsfest Norus. Doch die Basare und Einkaufspassagen sind leer, viele Familien harren in ihren Wohnungen aus. „Meine Frau und ich wissen nicht, was wir machen sollen“, sagt Dschawad, ein 72 Jahre alter Rentner. „Wie lange soll das noch so weitergehen? Keiner hat eine Antwort!“ Aussagen von Menschen im Iran gelangen derzeit seltener nach außen.

Der frühere Bankangestellte sagte, er befürworte eigentlich militärische Gewalt für einen Machtwechsel. „Auch nach drei Wochen Krieg ist das Regime noch da, Land und Volk aber sind am Ende“, sagt er. „Wenn sie nun auch die Polizeiwachen und Öl- und Gasfelder angreifen, kommt es zu einem wahren Chaos. Keine Sicherheit mehr, noch mehr Kriminalität und irgendwann auch kein Strom.“

Die 18 Jahre alte Sana sagte, sie habe gehofft, dass es schnell zu einem Sturz der Regierung komme. Gut drei Wochen nach Kriegsbeginn bestimmten jedoch Sorgen und Hoffnungslosigkeit ihren Alltag. „Dieses Land wird vollständig zerstört“, sagte sie. „Ich habe keine Hoffnung mehr in dieses Land.“


(mho)



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EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen


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In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf. Vielmehr muss jede derartige Maßnahme im Einzelfall durch eine unbedingte Erforderlichkeit gerechtfertigt und klar begründet werden.

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Auslöser des Verfahrens in der Rechtssache C-371/24 (Comdribus) war ein Vorfall im Jahr 2020 in Paris. Ein Mann, dessen Namen der EuGH mit HW abkürzt, wurde als Organisator einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen. Während des Polizeigewahrsams verweigerte er die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Lichtbildern.

HW wurde später von dem ursprünglichen Tatvorwurf des Aufruhrs freigesprochen. Trotzdem verurteilte ihn ein französisches Strafgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen seiner Weigerung, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. HW wehrte sich gegen diesen Schuldspruch mit dem Argument, die französische Regelung sei unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafverfolgung und Justiz.

Das Pariser Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es wollte klären lassen, ob nationale Behörden tatsächlich von jeder verdächtigen Person ohne spezifische Rechtfertigung biometrische Daten verlangen dürfen.

Die jetzige Antwort aus Luxemburg legt Wert auf die Privatsphäre der Bürger: Da biometrische Daten zu den besonders sensiblen Kategorien gehören, genießen sie der Entscheidung zufolge einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung ist demnach nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig ist und durch geeignete Garantien für die Grundrechte der Betroffenen flankiert wird.

Der EuGH unterstreicht in seinem Beschluss, dass das bloße Vorhandensein eines plausiblen Tatverdachts allein nicht ausreiche, um tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre wie die Erfassung biometrischer Merkmale zu rechtfertigen. Jede Entscheidung für eine solche Maßnahme müsse zumindest eine summarische Begründung enthalten. Diese soll es der betroffenen Person ermöglichen, die Notwendigkeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.

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Einschlägige nationale Vorschriften müssen klar gefasst sein. Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn sie eine automatische und unterschiedslose Erhebung nach sich ziehen, ohne dass die Strafverfolger die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall prüfen.

Der EuGH entschied zudem, dass eine strafrechtliche Sanktion für die Weigerung, sich biometrisch erfassen zu lassen, nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Und zwar nur, wenn die zugrunde liegende Forderung der Polizei selbst rechtmäßig war.

Das heißt: Erfüllt die Datenerhebung nicht das Kriterium der unbedingten Erforderlichkeit, darf auch die Verweigerung nicht bestraft werden. Zudem muss jede Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der in der EU-Grundrechtecharta verankert ist.

Das Urteil konkretisiert die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie. Es dürfte weitreichende Folgen für die polizeiliche Praxis in vielen Mitgliedstaaten haben, in denen die erkennungsdienstliche Behandlung bisher oft als Standardprozedur bei jeder Festnahme galt.

Behörden müssen nun ihre internen Bestimmungen anpassen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Erhebung biometrischer Daten kein Automatismus ist. Vorzuweisen ist ein begründeter Ausnahmefall, der den spezifischen Zwecken der Ermittlung dient. Bürger werden damit gegenüber staatlichen Übergriffen im digitalen und biometrischen Zeitalter besser geschützt.


(wpl)



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