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Brasilien verschärft den Schutz von Minderjährigen im Internet


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In Brasilien ist am Dienstag ein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum in Kraft getreten. Es führt strengere Regeln für Kinder und Jugendliche ein, insbesondere in sozialen Netzwerken sowie in digitalen Gaming- und Wettanwendungen.

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Das „Digitale Statut für Kinder und Jugendliche“ (Lei do Estatuto Digital da Criança e do Adolescente, kurz ECA Digital), das im September verabschiedet worden ist und nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist nun Anwendung findet, ist das erste seiner Art in Lateinamerika. Es schreibt Tech-Unternehmen vor, Elemente zu entfernen, die dazu beitragen, dass brasilianische Minderjährige soziale Medien zwanghaft nutzen oder eine Abhängigkeit entwickeln.

Das neue brasilianische Digitalgesetz verpflichtet Unternehmen, zuverlässige Mechanismen zur Altersverifikation einzuführen, um Minderjährige vor dem Zugriff auf ungeeignete Umgebungen und Inhalte zu schützen – eine einfache Selbstauskunft reicht nicht mehr aus. Zudem ist es bei Social-Media-Konten von Nutzern unter 18 Jahren untersagt, Videos anzuzeigen, die automatisch starten oder in einer Endlosschleife laufen, ebenso wie zielgerichtete Werbung. Die Konten von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen mit denen ihrer Erziehungsberechtigten verknüpft werden.

Die Regeln gelten für alle digitalen Produkte und Dienstleistungen, auch wenn sie nicht explizit als Plattformen für Kinder und Jugendliche gekennzeichnet sind – beispielsweise Banken, Unterhaltungswebseiten oder E-Commerce-Portale. Netzwerke wie Discord und Messenger-Apps wie WhatsApp oder Telegram fallen ebenfalls unter diese Regelung. „Eltern können künftig die Bildschirmzeit ihrer Kinder festlegen, Gespräche mit Dritten blockieren und Finanztransaktionen verhindern“, erklärte die Anwältin Nuria López gegenüber der brasilianischen Tageszeitung O Globo.

Plattformen mit mehr als einer Million registrierter Kinder und Jugendlicher müssen zudem regelmäßig Berichte einreichen, aus denen hervorgeht, wie sie Beschwerden nachgegangen sind und welche Maßnahmen zur Inhaltsmoderation ergriffen wurden. Online-Marktplätze und Liefer-Apps für alkoholische Getränke, Zigaretten und Erotikartikel werden verpflichtet, das Alter bei der Registrierung oder beim Kauf zu überprüfen und Minderjährigen automatisch den Zugriff auf verbotene Artikel zu verweigern. Wettanbieter und Online-Glücksspielplattformen müssen die Registrierung und den Zugriff von Kindern und Jugendlichen verhindern; Suchmaschinen sind dazu angehalten, sexuell explizite Inhalte auszublenden oder zu kennzeichnen und eine Altersverifizierung zum Entsperren zu verlangen. Anbieter pornografischer Inhalte müssen eine Altersverifizierung einführen.

Plattformen sind auch verpflichtet, Inhalte unverzüglich nach Benachrichtigung durch die Betroffenen zu entfernen, nicht erst auf richterliche Anordnung. Dieser Grundsatz soll nicht nur für Verstöße gegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen, sondern für jegliche Verstöße im digitalen Raum gelten. Die Strafen bei Nichteinhaltung reichen – je nach Verstoß – von zehn Reais pro registriertem Nutzer bis zu einem Höchstbetrag von 50 Millionen Reais (8,3 Millionen Euro). Unternehmen können außerdem vorübergehend oder dauerhaft vom Betrieb ausgeschlossen werden.

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Ziel des Gesetzes ist es, Fälle von Gewalt, Belästigung und Ausbeutung von Minderjährigen im Internet zu reduzieren. Die Nationale Datenschutzbehörde ANPD soll als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde fungieren, muss Vorschriften und Verfahren für eine Umsetzung des Gesetzes aber zum Teil erst noch entwickeln. Das gilt beispielsweise für die Umsetzung der Altersverifizierung und der Verknüpfung von Erwachsenenkonten mit Konten von Minderjährigen unter 16 Jahren.

„Wir setzen eines der fortschrittlichsten Gesetze der Welt in Kraft“, erklärte Präsident Luiz Inácio Lula da Silva. „Genug Toleranz gegenüber Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Kinderpornografie, Mobbing und Selbstverletzung. Was im realen Leben ein Verbrechen ist, ist auch im digitalen Raum ein Verbrechen, und Täter werden die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“

Brasilien, mit einer Bevölkerung von über 210 Millionen Menschen ein riesiger Markt für Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok sowie für große digitale Wettanbieter, reiht sich mit seinem Digitalgesetz in zahlreiche Initiativen weltweit zum Schutz von Minderjährigen im Internet ein. Nach dem kürzlich eingeführten australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige werden auch in Deutschland strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.


(akn)



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EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden


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Wer im Zivilprozess betrügt oder heimlich Firmeneigentum verscherbelt, kann sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht pauschal hinter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstecken. Die Luxemburger Richter haben im Fall eines Ehestreits und mutmaßlichen eBay-Betrugs klargestellt, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden.

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Das Recht auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz wiege im Gerichtssaal schwerer als der absolute Schutz der Privatsphäre, erklärt der EuGH in dem am Donnerstag verkündeten Urteil in der Rechtssache C#484/24. Allerdings zieht er bei der anschließenden Offenlegung der Daten eine Grenze.

Der Entscheidung liegt ein Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zugrunde. Ein Heizungs- und Klimatechnikbetrieb forderte von einer ehemaligen Angestellten, die zudem die Ehefrau des Geschäftsführers war, rund 46.500 Euro Schadensersatz. Der gemeinsame Sohn hatte über das private eBay-Konto seiner Mutter ermittelt, dass sie unbefugt Firmeneigentum im Wert von über 13.000 Euro verkauft haben dürfte.

Pikant war dabei vor allem die Methode der Informationssammlung: Der Arbeitgeber verschaffte sich über den Browserverlauf, einen Familienordner auf dem Server und eine manipulierte SIM-Karte Zugriff auf das persönliche Passwort der Frau. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese Datenerhebung illegal war, legte das Landesarbeitsgericht dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung der DSGVO vor.

Die Luxemburger Richter stellen fest, dass die DSGVO grundsätzlich auch für die Arbeit von Gerichten gilt, sobald personenbezogene Daten in Akten digital verarbeitet oder strukturiert abgelegt werden. Das bedeute aber nicht, dass Richter im Zivilprozess Detektiv spielen und jede eingereichte Information auf ihre datenschutzrechtliche Herkunft prüfen müssten. Die DSGVO stehe der Verwertung unrechtmäßig erlangter Beweise nicht grundsätzlich entgegen.

Wenn ein Arbeitgeber Daten vorlegt, die er unter Verletzung des Rechts auf Schutz des Privatlebens beschafft hat, darf das Gericht diese laut dem Beschluss zur Aufklärung des Sachverhalts nutzen. Ein schlichtes Interesse am Nachweis der Tatsachen reiche dafür aus. Auch ein Verstoß gegen die vorangehenden Informationspflichten des Arbeitgebers führe nicht zu einem automatischen Beweisverwertungsverbot.

Gleichzeitig erteilte der EuGH der Annahme eine Absage, dass Richter bei jeder einzelnen Beweiswürdigung eine umfassende, eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne einer Güterabwägung vornehmen müssten. Der europäische Grundsatz der Datenminimierung verlange das nicht, solange die Informationen für den konkreten Zweck angemessen und erheblich seien. Die Abwägung zwischen dem Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Justiz hätten der Gesetzgeber oder die gefestigte nationale Rechtsprechung bereits im Vorfeld abstrakt vorgenommen.

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Einen Riegel schiebt der EuGH dagegen der Weitergabe einschlägiger Daten vor. Bevor ein Gericht sensible Informationen gegenüber den Parteien oder der Öffentlichkeit offenlegt, muss es streng prüfen, ob das Ausmaß der Daten auf das absolut notwendige Maß beschränkt ist. Hier fordern die Luxemburger Richter aktive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wie etwa die Schwärzung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Dokumenten.

Dies gilt dem Urteil zufolge umso mehr für unbeteiligte Dritte: Gerichte müssen zwar von Amts wegen den Schutz der Daten unbeteiligter Käufer oder Zeugen garantieren. Die Prozessparteien selbst können sich im Streit aber nicht auf die Verletzung von Rechten solcher Drittparteien berufen. Insgesamt stellt der EuGH darauf ab, dass der Datenschutz im Zivil- und Arbeitsrecht nicht systematisch zur Blockade von Schadensersatzansprüchen missbraucht werden darf.


(wpl)



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Deutsche Bank: Künstliche Intelligenz steigert die Produktivität


Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht es der Deutschen Bank, Aufgaben, die früher Jahre in Anspruch nahmen, nun innerhalb von Monaten zu erledigen. Das erklärte am Donnerstag eine Führungskraft der Bank, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtete.

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„Wir beobachten, dass Aufgaben, die früher zwei Jahre dauerten, nun in drei bis sechs Monaten erledigt werden … wir wissen, dass die Produktivität dort [in der KI, Anm.] ist“, sagte Denis Roux, Chief Information Officer der Investmentabteilung der Deutschen Bank, am Rande der hauseigenen Veranstaltung „Bank on Tech“ im südindischen Bengaluru, einem der wichtigsten IT-Zentren des Landes. Genau beziffern wollte Roux die Auswirkungen allerdings nicht. Nur so viel: Rückstände, deren Abbau früher Monate dauerte, würden nun innerhalb von Wochen abgearbeitet, so Roux. Er hoffe „mit diesen [KI-]Tools die Abläufe weiter zu optimieren“.

Kostenkontrolle sei bei der Einführung von KI eine Priorität, so Roux weiter, da Anbieter zunehmend auf nutzungsbasierte Preismodelle umstellen. Er verglich dies mit der Kostendisziplin, die Unternehmen bei ihrer Umstellung auf Cloud-Computing entwickelt hätten. Große KI-Anbieter wie Anthropic und OpenAI gehen zunehmend zu tokenbasierten Preismodellen über, bei denen Kunden nach Nutzung abgerechnet werden, anstatt Abonnements abzuschließen.

Den Ingenieuren bei der Deutschen Bank würden laut Roux Token-Kontingente zugewiesen; sie können dann zusätzliche Kapazitäten beantragen, müssten dabei jedoch den Nutzen nachweisen. Die gewonnenen Erkenntnisse würden anschließend im gesamten Unternehmen geteilt. „Wir beobachten die Nutzungsmuster“, sagte er. „Wir wollen die Mitarbeiter nicht ausbremsen und möchten, dass sie weitermachen, aber wir wollen auch eine Rendite erzielen.“

Die Bank entwickelt zudem KI-Tools zur Automatisierung von Aufgaben, wie der Extraktion und Analyse von Finanzdaten, sowie Anwendungen, die externe Ereignisse wie geopolitische oder Marktentwicklungen mit ihrem Portfolio verknüpfen, um Risiken besser einschätzen zu können. Roux erklärte, die Deutsche Bank bleibe zurückhaltend, was den flächendeckenden Einsatz von KI angehe. Sie nutze vielmehr einfachere Modelle für Routineaufgaben und prüfe zudem, wo herkömmliche Lösungen möglicherweise effektiver seien. Erst Mitte Mai hat Christoph Rabenseifner, als Chief Strategy Officer bei der Deutschen Bank in Frankfurt/M. für den Bereich Technologie, Daten und Innovation (TDI) zuständig, im Interview mit heise online über die Situation der Finanzbranche und den Einsatz von KI gesprochen.


(akn)



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Wegen Problemen mit Baustellen auf Autobahnen: Rückruf von 4.000 Waymo-Robotaxis


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Fast 4.000 Robotertaxis sind von einer Rückrufaktion des US-amerikanischen Robotaxi-Unternehmens Waymo betroffen, um Probleme der Fahrzeuge im Bereich von Baustellen auf Autobahnen zu beheben. Das berichtete am Donnerstag das US-Techportal TechCrunch.

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Dem Bericht zufolge erfolgt der Rückruf, nachdem Waymo mindestens 13 Fälle registriert hat, in denen seine Robotaxis in für Bauarbeiten gesperrte Autobahnabschnitte gefahren sind. Sechs dieser Vorfälle ereigneten sich demnach im April in Phoenix sowie sieben im Mai in San Francisco. Waymo stellte daraufhin Ende Mai die Fahrten auf Autobahnen in einigen US-Großstädten (San Francisco, Los Angeles, Phoenix und Miami) vorübergehend ein. Erst seit November letzten Jahres dürfen Waymos Robotaxis auf Autobahnen fahren und nicht mehr nur auf Innenstadtstraßen.

Laut bei der US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) eingereichten Unterlagen ist eine Lösung für das Problem „derzeit in Entwicklung“. „Wir haben Verbesserungspotenzial beim Verhalten im Bereich von Autobahnbaustellen festgestellt“, erklärte Waymo gegenüber TechCrunch. „Wir haben den Autobahnbetrieb im vergangenen Monat freiwillig eingeschränkt, während wir Verbesserungen vorgenommen, die zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene proaktiv informiert und uns entschieden haben, einen freiwilligen Software-Rückruf bei der NHTSA zu veranlassen.“

Für die Robotaxis von Waymo ist es nach Zählung von TechCrunch bereits der sechste Rückruf. Im Mai hatte die Alphabet-Tochter zunächst Updates an die autonomen Taxis verteilt, nachdem ein Robotaxi durch eine überflutete Straße gefahren und stecken geblieben war; kurz darauf setzte Waymo seinen Dienst in zwei US-Städten mit Starkregen (Atlanta und San Antonio) komplett aus. Im Dezember gab es einen Rückruf, da autonome Fahrzeuge von Waymo in mehreren Fällen Schulbusse passiert hatten, obwohl das während des Aus- und Einsteigens von Kindern untersagt ist. Im Mai vergangenen Jahres rief Waymo nach kleineren Kollisionen mit parkenden Autos und anderen feststehenden Objekten 1.200 Robotertaxis zurück.

Darüber hinaus untersuchen NHTSA und die Nationale Behörde für Transportsicherheit NTSB (National Transportation Safety Board) derzeit die Fahrsoftware von Waymo, weil ein Robotertaxi des Unternehmens im Januar in der Nähe einer Grundschule ein Schulkind angefahren hat.

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Bislang fahren Waymos autonome Taxis in einem halben Dutzend US-Städten. Das Unternehmen hat aber angekündigt, in diesem Jahr in 20 Städten in den USA und im Ausland zu expandieren, darunter Dallas, Orlando, Nashville und London. Im Januar wurde das Netz um Miami erweitert. Waymo sammelte Anfang des Jahres in einer Finanzierungsrunde mehr als 16 Milliarden US-Dollar ein. Das frische Kapital soll eingesetzt werden, um den Ausbau seines Robotaxi-Dienstes in den USA sowie den Eintritt in globale Märkte zu befeuern. In New York erhielten die Expansionspläne allerdings einen Dämpfer.

Im vergangenen Jahr verdreifachte Waymo sein jährliches Volumen auf 15 Millionen Fahrten und knackte die Marke von insgesamt 20 Millionen Fahrten. Wöchentlich absolviert das Unternehmen mittlerweile mehr als 400.000 bezahlte Fahrten und strebt laut Medienberichten bis Ende dieses Jahres mehr als eine Million bezahlte Robotaxi-Fahrten pro Woche in den USA an. Künftig will Waymo auch Kleinbusse – von der Geely-Tochter Zeekr in China gefertigte Vans mit dem Namen „Ojai“ – als autonome Taxis einsetzen. Ein Feldtest ist kürzlich in mehreren US-Städten gestartet. Zudem hat das Unternehmen ein Treueprogramm eingeführt, mit Cashback und kostenlosen Stornierungen.


(akn)



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