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Künstliche Intelligenz

Bundesnetzagentur: Private Speicher sollen am Energiemarkt teilnehmen


Über 17 Gigawattstunden Batteriespeicherkapazität steht in deutschen Haushalten, genutzt werden sie fast ausschließlich auf eine Weise: Tagsüber speichern sie Überschüsse, nachts geben sie Energie für Verbraucher im Haus ab. Ganz anders arbeiten Batteriegroßspeicher, von denen es bisher nicht einmal 3 Gigawattstunden in Deutschland gibt. Sie werden unter anderem für Arbitragehandel eingesetzt, laden also in Zeiten niedriger (oder negativer) Börsenstrompreise und entladen bei hohen Preisen wieder ins Netz. Einerseits verdient der Betreiber Geld, andererseits dient diese Verschiebung von Energiemengen dem Netz – deshalb gibt es eine Befreiung von Netzentgelten, die sonst für jede Kilowattstunde anfällt. Für private Betreiber, die Batteriespeicher meist zusammen mit einer PV-Anlage betreiben, war das bisher nicht gestattet. Es gilt das Prinzip: Keinesfalls darf nicht-grüner (also nicht aus der PV-Anlage stammender) Strom ins öffentliche Netz fließen.

Diese Regelung könnte demnächst fallen, wenn es nach der Bundesnetzagentur geht, die eine sogenannte Festlegung mit dem Titel „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) zur Konsultation veröffentlicht hat. Es handelt sich also um einen Vorschlag, noch nicht um eine fertige Regelung. Wenn MiSpeL wie vorgeschlagen in Kraft tritt, würde es Speicherbesitzern und auch E-Auto-Fahrern neue Optionen eröffnen. „Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem“, lässt sich BNetzA-Präsident Klaus Müller zitieren.

Damit ein privater Betreiber die beschriebenen Szenarien nutzen kann, sind einige Voraussetzungen erforderlich: Es braucht digitale Stromzähler, die Im- und Export getrennt im 15-Minuten-Raster erfassen können. Das ist für die Auswertung am Jahresende entscheidend. Außerdem braucht es einen dynamischen Stromtarif für den Bezug sowie dynamische Einspeisetarife über einen Direktvermarkter, beide nach Day-Ahead-Börsenpreis im Viertelstundenraster.

Für das konkrete Messkonzept unterbreitet die Bundesnetzagentur zwei Optionen, die parallel angeboten werden sollen: die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption. Erstere erfordert ein wesentlich komplexeres Zählerkonstrukt aus zwei Zweirichtungszählern, bei dem ein Zähler nur die Batterie abgrenzt. Für Anlagen mit Hybridwechselrichter, der PV-Strings und Batterie versorgt, dürfte das gar nicht umzusetzen sein – und für alle anderen Anlagen erfordert es einen größeren Eingriff in den Zählerschrank. Dafür kann für jede Viertelstunde ermittelt werden, in welche Richtung wie viel Energie geflossen ist und so kann mit einem Blick auf die jeweiligen Börsenstrompreise spitz abgerechnet werden.



Die Abgrenzungsoption: Der Speicher wird separat mit einem Zweiwegezähler abgegrenzt und Energiemengen werden im Viertelstundenraster abgerechnet.

(Bild: Bundesnetzagentur)

Einfacher und für private Betreiber mutmaßlich attraktiver ist die Pauschaloption, die mit einem Zähler auskommt. Der zählt, wie viel Energie pro Viertelstunde ins Haus oder aus dem Haus ins Netz geflossen ist, es kann aber nicht ermittelt werden, wo die herkam. Daher werden ein paar Annahmen getroffen, um zu ermitteln, wie viel Marktprämie für eingespeiste Energie aus der PV-Anlage gezahlt werden muss: Pro installiertem Kilowatt Peak wird angenommen, dass 500 Kilowattstunden im Jahr ins Netz fließen können (und etwa 300 im Haus verbraucht werden). Für eine Anlage mit 10 kW geht man also von 5000 kWh im Jahr aus.



Die Pauschaloption: Der Speicher braucht keinen eigenen Zähler, es werden pauschale Annahmen zur Verrechnung getroffen.

(Bild: Bundesnetzagentur)

Diese Menge gilt als förderfähig und es wird die Marktprämie ausgeschüttet, die bereits heute für Direktvermarktung bezahlt wird – allerdings nur in Zeiten, in denen der Börsenpreis nicht negativ ist. Auch für den Stromhandel (Arbitragehandel), also Einkauf bei günstigen und Verkauf bei hohen Strompreisen, gibt es eine einfache Annahme, damit der private Betreiber keine Netzentgelte auf Energie bezahlen muss, die er zum Zweck des späteren Verkaufs bezogen hat: Wenn am Ende des Jahres die Einspeisung höher ist als die Energiemenge, die von der PV-Anlage zu erwarten sind, wird davon ausgegangen, dass dieser Strom für den Energiehandel gekauft und zwischengespeichert wurde. Beispiel: In einer Anlage mit 10 kW sind 5000 kWh erwartbar, am 31.12. stehen aber 8000 kWh auf dem Zähler. Dann wird angenommen, dass 3000 kWh zum Handeln eingekauft wurden – für diese Menge wird das Netzentgelt nicht erhoben.

Auch E-Autos in Kombination mit bidirektional arbeitenden Wallboxen berücksichtigt die BNetzA in ihrem Vorschlag. Sie sollen wie andere Batteriespeicher behandelt werden. Soll heißen: Wenn der Autohersteller Akkukapazität zum Ausspeichern freigibt, kann künftig auch das Auto als Speicher für den Stromhandel eingesetzt werden.

Mit ihrem Entwurf eröffnet die BNetzA Speicherbesitzern und künftig auch E-Auto-Fahrern neue Möglichkeiten, ihren Speicher wirtschaftlicher zu nutzen und setzt Anreize, die Einspeisung in Zeiten hoher Preise zu verlagern. Das dürfte auch das Geschäftsmodell für Speicher- und Wechselrichterhersteller verändern – denn sinnvoll funktioniert der Arbitragehandel nur, wenn das Energiemanagementsystem von Speicher oder Wechselrichter anhand von Prognosen und Börsenstrompreisen entscheidet, wann ein- und ausgespeichert werden soll.

Voraussetzung für die Umsetzung sind in jedem Fall intelligente Messsyteme mit Smart-Meter-Gateway, die ihre Messwerte im Viertelstundenraster übertragen können. Und deren Ausbau stockt in Deutschland bekanntermaßen seit Jahren.


(jam)



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HMI-Display mit Prozessor und Dreh-Encoder von Elecrow


Nach dem Hype um runde Displays und den überall verwendeten Encodern zum Drehen und Klicken musste es wohl so kommen: Elecrow bietet mit den CrowPanel-HMI-Displays kompakte runde Anzeigen an, die gleich einen Rotary-Encoder mit Tastenfunktion integriert haben. Das 1,28-Zoll-Modell zeigt 240 × 240 Pixel, die größere 2,1-Zoll-Variante 480 × 480 Pixel – beide mit IPS-Technik und kapazitivem Touch am Display.

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(Bild: Elecrow)

Im Innern arbeitet ein ESP32‑S3 mit Dual-Core-Prozessor (240 MHz), 8 MB PSRAM und 16 MB Flash. Dank integriertem WLAN und BLE 5.0 eignet sich das Modul für IoT-Anwendungen und drahtlose Bedienoberflächen. Neben dem Encoder und Touch-Bedienung stehen Schnittstellen für UART, I²C und FPC zur Verfügung. Versorgt wird das Gerät über eine 5-V-Spannung. Ein LED-Ring sorgt auf Wunsch für ambientes Licht.

Für die Programmierung werden aktuell Arduino IDE, Espressif IDF, Lua RTOS, Home Assistant, PlatformIO und Micro Python unterstützt, sowie die LVGL‑Grafikbibliothek, über die sich eigene Benutzeroberflächen am PC gestalten lassen – ideal für schnelle Prototypen oder auch Serienentwicklung. Das 1,28‐Zoll-Modell kostet rund 29 US‑Dollar, das größere knapp 36 US‑Dollar – hinzukommen recht üppige Versandkosten. Die Geräte sollen ab dem 5. November lieferbar sein.

Neben dem „Haben-wollen“-Faktor ist aber einiges an Kreativität gefragt, um Anwendungen jenseits der üblichen Verdächtigen zu finden. Smarte Licht- oder Lautstärkeregler – UI‑Module für 3D‑Drucker, Audio‑Controller, Synthesizer oder CNC‑Bedienfelder – handliche IoT‑Bediengeräte im Smart‑Home‑Bereich oder am PC, sowie als Lern- und Ausbildungsplattform für Embedded Systems.


(caw)



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Enormer Finanzanlage-Betrug: 9 Europäer verhaftet


Über dutzende Kryptowährungs-Angebote soll ein europäisches Verbrechernetzwerk mehr als 600 Millionen Euro eingenommen und über Blockchains gewaschen haben. Vergangene Woche wurden neun Personen an ihren jeweiligen Wohnsitzen verhaftet: in Köln, Katalonien und auf Zypern.

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Gleichzeitig gab es Hausdurchsuchungen, wie Eurojust mitteilt. Dabei wurden lediglich 300.000 Euro in bar beschlagnahmt. Auf Bankkonten wurden demnach 800.000 Euro sichergestellt, in Kryptowährungen weitere umgerechnet 415.000 Euro. Federführend waren Behörden in Frankreich und Belgien. Koordiniert wurden die Ermittlungen und Zugriffe über Eurojust, die Koordinierungsstelle der Europäischen Union für die Strafjustiz.

Den Verhafteten wird vorgeworfen, durch Versprechungen hoher Renditen Kryptowährungen eingenommen und nie wieder hergegeben zu haben. Die Opfer wurden mittels Reklame in Sozialen Netzwerken, nicht bestellter Telefonanrufe, als Nachrichtenmeldungen verkleideter Texte, Prominenten untergeschobener Testimonials und Erzählungen über angeblich reich gewordene Investoren angelockt.

Die Unterwelt der Kryptowährungen ist seit Jahren auch ein gefundenes Fressen für Staatsverbrecher Nordkoreas – einerseits als Einnahmequelle, andererseits als Methode zur Geldwäsche und Umgehung internationaler Sanktionen. Am Dienstag haben die USA wegen Geldwäsche zwei Unternehmen und acht Nordkoreaner auf die Sanktionsliste gesetzt. Die Acht sind allesamt Männer; fünf leben nach US-Angaben in der Volksrepublik China, zwei in der Russischen Föderation und einer in Nordkorea selbst.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 konnten die elf Mitgliedsländer des Multilateral Sanctions Monitoring Teams (MSMT) nicht weniger als 1,645 Milliarden US-Dollar in Kryptowährungsdiebstählen auf nordkoreanische Täter zurückführen. Die IT-Beratung Elliptic schätzt noch höher. Neben der Lieferung von Waffen, Munition und Soldaten an die Russische Föderation dürfte das die größte Einnahmequelle der Erbdiktatur sein, sagt der jüngste Bericht des MSMT vom Oktober. Es schätzt, dass Nordkorea aus diesen beiden Tätigkeitsfeldern inzwischen pro Jahr mehr lukriert, als das Land vor den ab 2016 in Kraft getretenen internationalen Sanktionen insgesamt jährlich verdient hat.

Zusätzlich hat das Land eine Armee an Agenten, die sich bei ausländischen Unternehmen unter falschen Identitäten als Mitarbeiter verdingen, speziell im IT-Bereich. Dabei eingenommene Gehälter sowie erbeutete Informationen fließen ebenfalls an das Regime. Eine Gegenmaßnahme sind persönliche Vorstellungsgespräche.

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(ds)



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Bundesdatenschutzbehörde erkennt ersten Dienst gegen die Cookie-Banner-Flut an


Erstmals ist ein Dienst zur automatischen (Nicht-)Einwilligung in Browser-Cookies in Deutschland amtlich anerkannt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat festgestellt, dass das Browser-Plugin Consenter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

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Die Anerkennung datiert vom 17. Oktober. Consenter soll Einwilligungen und Ablehnungen rund um Cookies über verschiedene Webseiten hinweg verwalten und Ende November der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Hinter dem Plugin steht die Berliner Legal-Tech-Firma Law & Innovation Technology. Zum Entwicklerteam gehören Experten der Universität der Künste Berlin (UdK), des Einstein Centers sowie des Alexander-von-Humboldt-Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).

Automatisierte Cookie-Verwalter stellten einen wichtigen Schritt „zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Wirksamkeit im Datenschutz“ sowie zu nutzerfreundlicherer Verwaltung einschlägiger Einstellungen dar, meint Specht-Riemenschneider. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der BfDI habe ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Internetnutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.

„Cookie-Banner führen eher zu Verwirrung als zu mehr Transparenz“, weiß Specht-Riemenschneider. User seien „zunehmend frustriert“, was zu „Zustimmungsmüdigkeit“ führe. Dem könnten Dienste zur automatischen Einwilligungsverwaltung entgegenwirken.

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Basis für die Anerkennung von Cookie-Managern durch die BfDI ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung der deutschen Bundesregierung, die Anfang April in Kraft getreten ist. Nutzer müssen demnach grundsätzlich nicht mehr immer wieder neu über die umstrittenen Browser-Dateien entscheiden. Stattdessen sollen sie ihre Vorgaben dauerhaft hinterlegen können. Die Verordnung setzt einen Rechtsrahmen für ein Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. In Betracht kommen dafür etwa Personal Information Management Systems (PIMS) oder Single-Sign-on-Lösungen.

Trotz der aktuellen Cookie-Banner-Flut wissen nur 43 Prozent der deutschen Internetnutzer genau, was Cookies sind und wie sie verwendet werden. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Rahmen des BfDI-Datenbarometers ergeben. 83 Prozent der Teilnehmer wollen demnach selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. 60 Prozent lehnen Cookies pauschal ab, wenn dies mit nur einem Klick möglich ist.

Zwei Drittel der Befragten können sich vorstellen, einen Cookie-Manager einzusetzen. Über 70 Prozent erwarten, dass ein solches Instrument ihnen das Gefühl gibt, bessere Übersicht über ihre Daten zu haben. Dafür müssten die Einstellungen aber auf allen Webseiten gelten, fordern 83 Prozent. Verbraucherschützer monieren, dass Webseitenbetreiber abgegebene Entscheidungen gar nicht akzeptieren müssten. Erteilten Anwender keine Zustimmung zum Setzen von Cookies, könnten Online-Dienste erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten.


(ds)



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