Künstliche Intelligenz
Bundestag: Klöckner will TikTok erobern – Datenschützer protestieren
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) krempelt den Social-Media-Bereich des Bundestags um und macht die Aktivitäten des Parlaments in sozialen Netzwerken zur Chefsache. Das bisherige Social-Media-Referat werde aufgelöst und die Zuständigkeit in die Pressestelle der Volksvertretung verschoben, berichtet der Newsletter Politico Playbook. Die Pressestelle wird von Mathias Paul geleitet, einem engen Vertrauten von Klöckner. Die Präsidentin will demnach, dass der Bundestag künftig auch auf TikTok vertreten ist.
Der Bundestag baut derzeit seine Online-Präsenz deutlich aus. Für den Bundesetat 2025 genehmigte der Haushaltsausschuss Ende voriger Woche fünf zusätzliche Stellen für das Social-Media-Team des Parlaments, berichtet Politico. Grund sei der starke Anstieg der Nutzerzahlen und Interaktionen auf den bestehenden Accounts sowie der vorgesehene Ausbau.
Die Pläne Klöckners sind jedoch umstritten. Insbesondere die vorgesehene Nutzung von TikTok stößt auf Widerstand. Ein geleaktes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments verweist auf erhebliche Bedenken des Datenschutzbeauftragten des Bundestags.
Der Wissenschaftliche Dienst stützt sich dabei unter anderem auf die Empfehlung der für das Parlament zuständigen Bundesdatenschutzbehörde. Diese rät öffentlichen Stellen des Bundes, „TikTok keinesfalls auf dienstlichen Geräten einzusetzen“. Parallel gebe es schon ein aufsichtsrechtliches Nutzungsverbot von Facebook-Fanpages in den Reihen der Bundesregierung, dessen Rechtmäßigkeit derzeit gerichtlich überprüft wird.
Viele offene Fragen
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider moniert in ihrer öffentlichen Einschätzung etwa, dass der vom chinesischen Mutterunternehmen ByteDance betriebene Kurzvideo-Dienst den europäischen Kontrolleuren „mehrfach wegen mangelnder Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften“ aufgefallen sei. So stehe die App immer wieder in der Kritik, Daten von minderjährigen Personen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ohne Rechtsgrundlage verarbeitet zu haben. Wegen manipulativer Designs habe die irische Datenschutzbehörde bereits 2023 ein Bußgeld von 345 Millionen Euro gegen TikTok verhängt.
Auch seinen Transparenz- und Informationspflichten sei der Anbieter oft nicht nachgekommen, listet Specht-Riemenschneider auf. Geahndet worden sei zudem schon der nicht gesetzeskonforme Umgang mit Cookies. Immer wieder gebe es Beschwerden wegen mangelnder Altersverifikation. 2024 habe die EU-Kommission ferner ein förmliches Verfahren gegen TikTok wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) eingeleitet.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundestags weist zudem darauf hin, dass nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor einem Einsatz des Services eine Vereinbarung über eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit abzuschließen wäre. Dazu werde TikTok möglicherweise nicht bereit sein. Der Kontrolleur rät, offene Datenschutzfragen vorab verbindlich zu klären. Allenthalben empfiehlt er „bestimmte technisch-organisatorische Mindestmaßnahmen“.
„Trendige Gifs“ als Copyright-Problem
Auch andere rechtliche Fragen spielen laut dem Gutachten in diesem Zusammenhang eine große Rolle: Noch fraglich sei etwa, ob und wie „urheberrechtlich korrekt trendige Sounds, Memes und virale GIFs“ genutzt werden könnten. Hier müsste vor einem möglichen Start zwingend das Justiziariat einbezogen werden.
„Demokratische Teilhabe beginnt mit Sichtbarkeit“, weiß der Wissenschaftliche Dienst aber auch. „Gerade in einer Zeit, in der extreme Inhalte und Desinformation auf TikTok viel Reichweite erzielen, könnte mit verständlichen, nahbaren und plattformgerechten Inhalten ein Kontrapunkt gesetzt werden.“ Ferner wäre es auf dieser Plattform – wie auf anderen – möglich, komplexe parlamentarische Zusammenhänge einfach zu erklären und junge Menschen für demokratische Prozesse zu begeistern.
(nie)